Vermögenswirksame Leistungen - das kann sich für Sie lohnen
Wussten Sie schon, dass viele Arbeitgeber als Beitrag zum Vermögensaufbau "vermögenswirksame Leistungen" zahlen? Nein? Dann fragen Sie gleich bei Ihrem Arbeitgeber nach. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig von der Branche und ggf. vom einzelnen Arbeitgeber.
Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag und in Aktienfonds mit der Arbeitnehmersparzulage1.
Dabei haben Sie die Möglichkeit die Zulage doppelt zu erhalten. Zum Beispiel wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen (maximal 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer) in einen Bausparvertrag und zusätzlich einen Teil Ihres Arbeitslohns (maximal 400 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer) in Beteiligungssparen z. B. einen Aktienfonds, einzahlt. Der Staat gewährt Ihnen dann die Zulage zweimal1.
Weitere Informationen zum Thema "vermögenswirksame Leistungen":
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer auf Grund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrags zustehen. Die vermögenswirksamen Leistungen werden zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt oder aus eigenen Teilen des Arbeitslohns überwiesen - und zwar auf ein besonderes Konto.
Ein mögliches Konto ist zum Beispiel ein Schwäbisch Hall-Bausparvertrag oder auch ein spezieller Aktienfonds der Union Investment.
Sollen die vermögenswirksamen Leistungen als Fundament zur Erfüllung von Wohnwünschen genutzt werden, ist ein Schwäbisch Hall-Bausparvertrag genau das Richtige.
Der förderfähige Höchstbetrag beim Bausparen beträgt monatlich rund 40 EUR (= 470 EUR p.a.). Nicht in jedem Fall jedoch zahlt der Arbeitgeber die vollen vermögenswirksamen Leistungen. In diesem Fall kann die Differenz auch aus eigenen Teilen des Arbeitslohns ausglichen werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn Anspruch auf die staatliche Förderung - die Arbeitnehmersparzulage1 - besteht.
Der Staat fördert auch die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auf Fondssparen. Die maximal geförderte Einzahlung pro Jahr für vermögenswirksame Leistungen bei Fondssparen in Aktienfonds beträgt 400 EUR.
Die vermögenswirksamen Leistungen müssen beim Arbeitgeber beantragt werden. Dieser überweist die vermögenswirksamen Leistungen bis auf Widerruf z. B. auf den Schwäbisch Hall-Bausparvertrag. Die direkte Überweisung über den Arbeitgeber ist aus gesetzlichen Gründen notwendig (5. Vermögensbildungsgesetz).
Zum begünstigten Personenkreis zählen:
- Arbeiter und Angestellte, deren Arbeitsvertrag dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt
- Beamte
- Richter
- Zeit- und Berufssoldaten
- Auszubildende
- Teilzeitbeschäftigte
- Aushilfen und Heimarbeiter
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Vermögenswirksame Leistungen können Sie in einem Schwäbisch Hall-Bausparvertrag anlegen:
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Damit ihr Arbeitgeber die vermögenswirkamen Leistungen in Ihren Bausparvertrag überweisen kann, benötigt er dieses Formular:
Überweisungsformular für vermögenswirksame Leistungen
| 1 | Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. |



