Kunden: 0791 - 464646
Interessenten: 0791 - 464697
Berater suchen Bank suchen
PLZ:
Ort:
Finanzieren mit Schwäbisch Hall

Öffentliche Fördermittel

Ob Bau, Kauf oder Modernisierung der eigenen vier Wände: Öffentliche Fördermittel unterstützen Ihr Vorhaben mit Zuschüssen und günstigen Darlehen.

Zinsvergünstigte Darlehen der KfW Förderbank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit zinsgünstigen Krediten sowohl die Wohneigentumsbildung, als auch die Wohnraummodernisierung in Deutschland. Die Beantragung folgender Programme ist über Schwäbisch Hall möglich:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm
    … fördert den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
  • Energieeffizient Bauen
    … fördert die Errichtung bzw. den Ersterwerb energetisch günstiger Neubauten.
  • Wohnraum Modernisieren
    … fördert Modernisierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden.
  • Energieeffizient Sanieren
    … fördert die energetische Sanierung von Altbauten. Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto großzügiger die Förderung.
 
Förderungen in den Bundesländern

Auch auf Länderebene gibt es eine Vielzahl von Förderungen für Bau, Kauf oder Modernisierung von Wohneigentum. Fragen Sie Ihren Schwäbisch Hall-Berater, ob Ihr Vorhaben mit Fördermitteln unterstützt wird!

 
Steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen

Die Lohnkosten für Handwerkerleistungen können von der Steuerschuld abgezogen werden. Das Finanzamt erstattet maximal 20 % von 6.000 EUR, sprich: 1200 EUR im Jahr von Arbeits-/ Fahrt- und Maschinenkosten der Rechnung. Diese Förderung können sowohl Immobilien-Eigentümer als auch Mieter in Anspruch nehmen. 

 
Zuschuss für Energieberatung

Mit einem Zuschuss von 175 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort. Genutzt werden kann diese Beratung für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 1.1.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 1.1.1989 erteilt wurde.

Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Beratung durch einen beim BAFA registrierten Experten erfolgt. Eine Liste der zugelassenen Energieberater findet man unter www.bafa.de. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt und an den Energieberater ausgezahlt. Dieser ist auch für die Abwicklung gegenüber dem BAFA zuständig.

 
 

Sie möchten mehr erfahren? Ihr Schwäbisch Hall-Experte berät Sie unverbindlich und schnell.

Jetzt Beratung vereinbaren
 
 


Was Sie noch interessieren könnte

Der Staat unterstützt Sie mit Riester-Zulagen in der Spar- und Darlehenssphase:
von staatlichen Riester-Zulagen profitieren

Sichern Sie sich mit Fondssparen und dem Produkt UniProfiRente/4P Ihre persönlichen Prämien-Chancen! 
mit Fondssparen Prämien-Chancen sichern


Volksbanken Raiffeisenbanken