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Ihr Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall

Im ersten Quartal 2010 erhalten unsere Kunden den Jahreskontoauszug für 2009. Diese Unterlagen setzen sich zusammen aus dem Kontoauszug, gegebenenfalls der Bescheinigung für vermögenswirksame Leistungen, dem Antrag auf  Wohnungsbauprämie und einer Steuerbescheinigung. Haben Sie Fragen zum Kontoauszug? In unserer interaktiven Animation erhalten Sie schnell Antwort:

Unterlagen für das Finanzamt

Dokumente für Ihre Steuererklärung

Mit den Jahreskontoauszugs-Unterlagen haben viele Bausparer weitere Dokumente erhalten, die sie gegebenenfalls für die Steuererklärung benötigen:

VL-Bescheinigung 2009

Zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt benötigen unsere Bausparer eine vL-Bescheinigung. Aus dieser geht hervor, wie viel vermögenswirksame Leistungen (vL) 2009 aufs Bausparkonto eingezahlt wurden. Für maximal 470 EUR vL gibt es 9 % Arbeitnehmersparzulage. Voraussetzung hierfür ist, dass die Höhe des zu versteuernden Einkommens in 2009 nicht über 17.900 EUR für Alleinstehende bzw. 35.800 EUR für Verheiratete lag.

Steuerbescheinigung 2009

Eine Steuerbescheinigung erhalten alle Bausparer, für die wir Ende 2009 Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) an das Finanzamt abführen mussten. Die Abgeltungsteuer wurde berechnet, weil uns entweder kein Freistellungsauftrag von Ihnen vorlag oder der erteilte Zinsfreistellungsbetrag zu gering war.

 
Abgeltungssteuer und Bausparen: Fragen und Antworten

Abgeltungssteuer - was hat sich geändert?

Seit 1. Januar 2009 sind die meisten Erträge aus Kapitalanlagen der Abgeltungsteuer unterworfen.  Dazu zählen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen. Es gilt ein einheitlicher Steuerabzug von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer und muss deshalb direkt durch das Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt werden.

Wie kann der Abzug der Abgeltungssteuer vermieden werden?

Mit einem Freistellungsauftrag vermeiden oder vermindern Sie die Kapitalertragsteuer für die Erträge aus Ihrem Bausparguthaben. Einfach den

Freistellungsauftrag

ausdrucken und an die folgende Adresse schicken:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Bausparkasse der Volksbanken  und Raiffeisenbanken
Crailsheimer Str. 52
74523 Schwäbisch Hall

Wie hoch liegt der steuerfreie Sparer-Pauschbetrag?

Kapitalerträge (u.a. auch Zinserträge aus Bausparguthaben) bleiben bis 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) steuerfrei.

Gibt es Sonderregelungen für Bausparer?

Nein, nicht mehr. Schwäbisch Hall muss ab 2009 für alle Zinserträge aus Bausparverträgen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen.

Unterliegen auch die Zinserträge für riester-geförderte Einzahlung auf einen Fuchs WohnRente-Bausparvertrag der Abgeltungsteuer?

Nein, für diese Zinserträge muss der Bausparer keine Abgeltungsteuer zahlen. Sie sind aber ab Rentenbeginn 1 nachgelagert zu versteuern. Auch bei Geld-Rente-Produkten – z.B. bei der UniProfiRente/4P - fallen in der Sparphase keine Steuern an. 

Gilt die Abgeltungsteuer auch für Erträge bzw. Gewinne aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheimes?

Für Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, bleiben die Wertsteigerungen beim Verkauf weiter steuerfrei, wenn die Veräußerung nach zehn Jahren erfolgt.

Unterliegen die Mieteinnahmen künftig der Abgeltungsteuer mit pauschal 25 %?

Nein. Für Mieteinnahmen gilt weiterhin der persönliche Steuersatz. Wer allerdings ein vermietetes Haus mit Gewinn verkauft, muss diesen Ertrag versteuern - es sei denn, zwischen Kauf und Verkauf liegen mehr als zehn Jahre.

 
 
 
 
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