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Förderung der Fassadendämmung:
So erhalten Sie das Fördergeld

  • So viel Förderung gibt es
  • Grundlagen der Fassadendämmung
  • Fördergeld richtig beantragen

Durch die Dämmung der Fassade lassen sich Energie und damit Kosten einsparen. Hier erfahren Sie, welche Förderung der Staat für die Fassadendämmung vorsieht und wie Sie diese erhalten.

Warum ist Fassadendämmung wichtig für Ihr Zuhause?

Mann hält Energieeffizienz-Tabelle
Die Fassadendämmung gehört zu den effektivsten Methoden, um Energiekosten einzusparen. (Quelle: stock.adobe.com/gerd)

Nach Angaben der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online verliert ein Altbau bis zu 35 Prozent der erzeugten Wärme über nicht gedämmte Außenwände. Oder anders ausgedrückt: bei Bestandsimmobilien geht bis zu einem Drittel der Energie über die Fassade verloren.

Diese Wärmeverluste lassen sich nicht ganz vermeiden – aber deutlich senken. Dabei hat eine effektive Fassadendämmung folgende Vorteile:

  • Kostenersparnis: Je effektiver die Wärmenutzung, desto geringer die Kosten. Da die Energiepreise mittelfristig allein durch die CO2-Steuer steigen, spart die Investition in eine Wärmedämmung der Fassade Geld.
  • Wertsteigerung: Diverse Untersuchungen von Online-Immobilienportalen wie immowelt und immoscout haben gezeigt, dass energetisch sanierte Immobilien deutlich höhere Verkaufspreise erzielen als unsanierte.
  • Steigerung des Komforts: Eine fachgerecht gedämmte Außenfassade sorgt nicht nur im Winter für wohlige Wärme, die im Haus bleibt. Auch an heißen Tagen bleibt das Klima dank der Außendämmung ausgeglichen.
  • Aktiver Umweltschutz: Durch die Einsparung an Energie verringern Sie gleichzeitig auch die CO2-Belastung der Umwelt.

Grundlagen der Fassadendämmung

Bei einer Fassadendämmung gibt es vier Methoden, die üblicherweise zur Anwendung kommen:

  • Das Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Bei dieser Methode wird der Dämmstoff in Form von Platten auf die Fassade geklebt, gedübelt oder mithilfe eines Schienensystems montiert. Auf die Dämmschicht kommt dann ein stabilisierendes Gewebe, der Außenputz samt Fassadenfarbe oder auch eine Verblendung. 
  • Hinterlüftete/vorgehängte Fassade: Bei der Vorhangfassade wird eine Unterkonstruktion aus Holz oder Alu-Profilen auf der Fassade befestigt. Dadurch entstehen Zwischenräume, in die wiederum der Dämmstoff gefüllt wird. Außen bildet dann eine Verkleidung aus Holz-, Schiefer-, Putz- oder Metallflächen den Abschluss.
  • Verblendmauerwerk/Isolierklinker: Dabei handelt es sich um Klinkersteine oder Klinkerriemchen, die an der Rückseite mit Dämmplatten ausgestattet sind. Neben der Wärmedämmung der Fassade, erlaubt diese Methode auch eine optische Neugestaltung der Fassade.
  • Kerndämmung/Einblasdämmung: Diese Methode erfordert ein zweischaliges Mauerwerk. Beim Neubau werden meist Dämmmatten zwischen Mauerwerk und Klinker gesetzt, bei Altbauten erfolgt die Kerndämmung meist als Einblasdämmung. 

Sie wollen mehr wissen zu geeigneten Dämmstoffen für die Außenfassade, den Methoden und Kosten? Dann empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel: Die passende Fassadendämmung – Kosten und Methoden.

ACHTUNG: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie die Fassade automatisch dämmen, wenn Sie mehr als zehn Prozent davon ausbessern.  Das gilt auch außerhalb einer energetischen Sanierung, zum Beispiel dann, wenn Sie den Putz erneuern. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Sanierungspflicht.


Kosten der Fassadendämmung berechnen

Für die ungefähre Berechnung der Kosten einer Fassadendämmung haben wir für Sie einen Rechner bereitgestellt. Sie müssen nur wenige Grunddaten eingeben und schon nennen wir Ihnen den ungefähren Kostenrahmen. Probieren Sie es doch gleich einmal aus.

Fassadendämmung

Materialkosten + Arbeitslohn

Wie viel m² Fläche?
Welche Art der Dämmung?

Details zu den einzelnen Dämmstoffen finden Sie hier.

Summe ca. 0 €
  • Berechnungsdetails
    xWDVS Hartschaum 0 € 0 €
    + Arbeitslohn 0 €
    gesamt 0 €
    Preise sind Richtwerte, Stand 6/2022

Modernisierungskredit beantragen

Falls Sie für Ihre Fassadendämmung einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.

Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.

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Fördermöglichkeiten für die Fassadendämmung

Querschnitt einer Fassadendämmung
Nicht nur die Fassadendämmung selbst, auch die Kosten, die im Zuge der Arbeiten entstehen, werden gefördert. (Quelle: stock.adobe.com/sveta)

Für die Wärmedämmung der Fassade gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Entweder über einen direkten Zuschuss, als Kredit mit Tilgungszuschuss oder über steuerliche Erleichterungen. 

Förderung der Fassadendämmung als direkter Zuschuss

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehört vor allem die Fassadendämmung. Das sind die Rahmenbedingungen:

  • Basis-Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau. Dazu gehören zum Beispiel auch Abbruch- oder Spengler-/Klempnerarbeiten.
  • iSFP-Bonus: Bei Umsetzung der Fassadendämmung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent.
  • Maximale Förderung: Der Höchstsatz der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Die Höchstgrenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Fassadendämmung noch der iSFP-Bonus gewährt wird. Sie können also Zuschüsse von 4.500 Euro (15 Prozent von 30.000 Euro) oder – mit  iSFP-Bonus – sogar bis zu 12.000 Euro (20 Prozent von 60.000 Euro) erhalten.

Wichtig: Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu beantragen! Dieser Ergänzungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und läuft unter der Programmnummer 358/359. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Weitere Infos finden Sie bei der KfW. 


Förderung der Fassadendämmung über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss

Neben der oben beschriebenen Einzelförderung für die Hausfassadendämmung gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel im Zuge einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) zu erhalten. Hier wäre die Fassadendämmung dann Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes. Das sind die Rahmenbedingungen:

  • Maximale Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus. Dafür gibt es einen Tilgungszuschuss, der die Kreditsumme verringert. Dieser Tilgungszuschuss liegt wischen 5 und 45 Prozent (= maximal 67.500 Euro).


Förderung der Fassadendämmung über Steuervergünstigungen

Wer keine Anträge beim BAFA oder der KfW stellen möchte, der hat die Möglichkeit, eine indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung zu erhalten. Eine solche Förderung gibt es nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bei selbst genutztem Wohnraum 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro). 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
 

Hier die Fassadenförderung noch einmal in der Übersicht:

Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro BAFA
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro KfW
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro KfW
Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro Finanzamt

Förderung für die Fassadendämmung beantragen

Um die Förderung für die Dämmung zu erhalten, müssen Sie bei den zuständigen Stellen einen Förderantrag beziehungsweise Kreditantrag stellen. So sieht der jeweilige Antragsweg aus:


Förderung Fassadendämmung: direkten Zuschuss beantragen

So beantragen Sie den Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude/Einzelmaßnahme (BEG EM) beim BAFA:

Voraussetzungen

Die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem ist bei der Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle die Einbindung eines Energieberaters beziehungsweise Energieeffizienz-Experten (EEE) nötig.

Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Er erstellt vor Antragstellung beim BAFA eine technische Projektbeschreibung (TPB). Daraus leitet sich die sogenannte TPB-ID ab. Diese ID-Kennnummer wird bei Antragstellung im Online-Antragsformular des BAFA abgefragt.

Nach Abschluss der Fassadendämmung erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Auch daraus leitet sich wieder eine ID ab, die sogenannte TPN-ID. Die wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA abgefragt.

Die TPB und die TPN haben aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Gültigkeit von maximal zwei Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID beziehungsweise TPN-ID verwendet werden.

Antragsprozess

Der Prozess vom Antrag der Fassadenförderung bis hin zur Auszahlung teilt sich auf in 5 Schritte:

  • Schritt 1: Angebote von Fachunternehmen einholen/Technische Projektbeschreibung

Vor der Antragstellung müssen Sie sich von einem Fachunternehmen für die Fassadendämmung ein Angebot einholen. Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

Dann erstellt der Fachunternehmer oder der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Anschluss die ID für die technische Projektbeschreibung (TPB-ID). Zusätzlich können Sie noch die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragen.

  • Schritt 2: Antrag einreichen

Im BAFA-Portal müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Dann loggen Sie sich ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Anschließend füllen Sie das entsprechende Online-Antragsformular aus.

  • Schritt 3: Fassadendämmung starten

Der Antrag wird geprüft und ein Zuwendungsbescheid inklusive der Höhe der maximalen Zuwendung erstellt. Dann kann das Fachunternehmen mit den Arbeiten beginnen.

  • Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Fassadendämmung abgeschlossen? Dann muss über einen sogenannten Verwendungsnachweis belegt werden, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Dafür muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) und die TPN-ID zu erstellen.

  • Schritt 5: Prüfung und Auszahlung

Das Ausfüllen des Verwendungsnachweises und Hochladen der Rechnungen steht am Ende des Prozesse. Das BAFA prüft die Unterlagen, erstellt den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der BAFA-Webseite

Häufige Fehler vermeiden

Die Beantragung der Förderung ist ein komplexes Verfahren. Das Fachunternehmen beziehungsweise der Energieeffizienz-Experte begleiten Sie bei dem Prozess. Wichtig sind vor allem zwei Dinge: Sie müssen erst den Auftrag vergeben, bevor Sie den Förderantrag stellen können. Und Sie sollten auf den Zuwendungsbescheid warten. Denn starten Sie die Fassadendämmung nach Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.

    

Förderung Fassadendämmung: Kredit beantragen

So beantragen Sie den Kredit im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude/Wohngebäude (BEG WG) bei der KfW:

Voraussetzung

Sie sanieren eine bestehende Immobilie mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85.

Antragsprozess

Für die Sanierung zum Effizienzhaus stellt die KfW den "Kredit 261" bereit. Folgende 4 Schritte müssen Sie dafür gehen:

  • Schritt 1: Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen

Für diese Bau­be­gleitung müssen Sie auch hier zwingend einen Experten für Energieeffizienz ins Boot holen. Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Für deren Arbeit übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten.

  • Schritt 2: Finanzierungspartner finden

Den Kredit vergibt zwar die KfW, der eigentliche Kreditvertrag läuft allerdings über einen Finanzierungspartner. Das kann zum Beispiel eine Bank sein oder eine Bausparkasse. Ihr Finanzierungs­partner beantragt den Kredit für Sie. Ihr Kredit­antrag berück­sichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Bau­be­gleitung.

Handwerker auf Gerüst saniert Fassade
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wäre die Fassadendämmung ein Teil der Sanierungsmaßnahmen. (Quelle: stock.adobe.com/Ingo Bartussek)
  • Schritt 3: Kreditvertrag abschließen, Sanierung inklusive Fassadendämmung starten

Nach Abschluss des Kredit­vertrages mit dem Finanzierungs­partner wird der Antrag auf Förderung (= Investitionszuschuss) bei der KfW gestellt. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie Verträge mit Handwerkern abschließen.

  • Schritt 4: Durchführung bestätigen, Tilgungszuschuss erhalten

Sind die Arbeiten abge­schlossen, müssen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) einreichen. Diese Bestätigung stellt der Energieeffizienz-Experte aus. Damit wird sichergestellt, dass der Kredit auch für die fachgerechte Sanierung eingesetzt wurde. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt Ihnen den Tilgungs­zuschuss gut.

Alle Konditionen finden Sie auf der Webseite der KfW zum Förderkredit 261.

Mehr Details und Infos zu den Fördermöglichkeiten über die KfW finden Sie auch in diesem Artikel: Mit KfW-Förderung sanieren und bauen

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

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Förderung der Fassadendämmung: häufige Fragen

Wann muss ich den Antrag für die Fassadenförderung als Einzelmaßnahme stellen?

Bis zum 01.01.2024 galt die Devise: Erst nach Erhalt der Förderzusage konnte der Auftrag an die Fachfirma vergeben werden. Das hat sich komplett geändert. Jetzt muss bereits vor der Beantragung der Förderung zwingend ein (Vor-)Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen vorliegen. 

Was passiert, wenn ich keine Förderzusage erhalte, obwohl die Arbeiten schon gestartet wurden?

Die Regel "Erst der Auftrag, dann der Förderantrag" birgt das Risiko, dass es eventuell keine Förderzusage gibt, obwohl die Arbeiten bereits im Gange sind. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Bauherren in den Vertrag in Bezug auf die Förderung eine auflösende beziehungsweise aufschiebende Bedingung als Klausel aufnehmen. Die besagt, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. 

Wenn Sie mit der Dämmung der Fassade zwar nach Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Denn gegebenenfalls setzen Sie nicht förderfähige Maßnahmen um.

Kann ich die Fassadenförderung allein beantragen?

Nein, die Fassadenförderung können Sie nicht allein beantragen. Sowohl bei der Einzelmaßnahme als auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten.

Kann ich einzelne Förderprogramme bei der Fassadendämmung kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Allerdings gilt dies nicht für die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW. Eine parallele Beantragung einer Förderung nach BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Wohngebäude) ist also möglich. Wichtig bei einer Kombination ist aber, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (zum Beispiel der Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. 

Für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellern gestellt werden, solange die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.

Dagegen ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen. Hier gilt: ENTWEDER Förderung ODER steuerliche Vorteile.

Welcher U-Wert muss erreicht werden, um die Förderung für die Fassadendämmung zu erhalten?

Um für eine Fassadendämmung die Förderung zu erhalten, müssen folgende technischen Mindestanforderungen erfüllt sein:

  • Außenwand: U-Wert = 0,20 W/(m²K)
  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Wärmeleitfähigkeit: λ 0,035 W/(m∙K)

    

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