Menü

Sie sind hier:

Förderung Bestandsimmobilie:
Kauf, Umbau & Sanierung

  • Fördermittel für Kauf und Sanierung
  • Diese Förderprogramme sollten Sie kennen
  • Welche Förderung für welches Vorhaben?

Wer ein älteres Haus statt eines Neubaus kauft, dem greift der Staat auf vielfältige Weise unter die Arme. Eine Übersicht der Förderung für den Kauf und die Sanierung einer Bestandsimmobilie.

     

Förderung: Bestandsimmobilie kaufen

  • Maßnahme: Kauf einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung.
  • Förderung: Kredit in Form eines Annuitätendarlehens oder endfälligen Darlehens mit einem Kreditbetrag bis zu 100.000 Euro.
  • Programm-Name/Förderung über: Programm 124 / Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Die Kreditvergabe liegt zwar in der Hand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Antragstellung erfolgt allerdings über einen Finanzierungspartner (zum Beispiel Ihre Hausbank oder die Bausparkasse).
  • Weitere Infos: Programm 124 auf der KfW-Webseite

Die KfW fördert beim Kauf einer Bestandsimmobilie über den Kredit sowohl den Kaufpreis als auch die Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung. Zudem die Nebenkosten, die Notarkosten, Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer.


KfW-Kredit für den Umbau von Bestandsimmobilien

Förderung für erneuerbare Energien

  • Maßnahme: Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, KWK-Anlagen) sowie Netze und Speicher.
  • Förderung: Kredit in Höhe von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
  • Programm-Name/Förderung über: "Erneuerbare Energien – Standard" (Programm 270) / Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Antragstellung: Antragstellung erfolgt auch hier über einen Finanzierungspartner (zum Beispiel eine Bank oder Bausparkasse).
  • Weitere Infos: Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) auf der KfW-Webseite.
Photovoltaikpanelen auf dem Dach
Die KfW unterstützt Sie dabei, auf Sonnenkraft als Energiequelle zu setzen. (Quelle: Alessandro2802 - stock.adobe.com)

Wer Solarstrom selbst erzeugen und speichern möchte, den fördert der Staat mit diesem Programm und (indirekt) über die Einspeisevergütung. Bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage kann auch die Dachs­anierung über dieses Programm mit­finanziert werden. Lesen Sie dazu auch unsere Artikel zu Photovoltaik-Förderung und erneuerbare Energien.

ACHTUNG: Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen für Wohngebäude werden über die Programme "Förderkredit Wohngebäude" (Kredit 261) beziehungsweise über die Heizungstausch-Programme gefördert. Infos dazu finden Sie weiter unten in diesem Artikel. 


Barrierereduzierung und Einbruchschutz mit Fördermitteln

  • Maßnahme: Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz erhöhen.
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 Euro und / oder Zuschuss von maximal 6.250 Euro.
  • Programm-Name/Förderung über: Altersgerecht umbauen – Kredit 159 oder Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss 455-B / Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Beim Kredit 159 erfolgt die Antragstellung über einen Finanzierungspartner, beim Investitionszuschuss 455-B direkt bei der KfW.
  • Weitere Infos: "Altersgerecht umbauen" (Kredit 159) beziehungsweise "Barriere­reduzierung" (Investitions­zuschuss 455-B) auf der Webseite der KfW.

Neben dem Umbau wird über die Kreditvariante auch der Kauf einer neu umge­bauten Immobilie (Ersterwerb) gefördert. Die Kosten für die barriere­reduzierenden Maßnahmen müssen dann im Kauf­vertrag gesondert ausge­wiesen sein. Wesentlich gefragter ist der Investitionszuschuss. Hier zeigte sich aber in der Vergangenheit, dass die dafür bereitgestellten Mittel schnell erschöpft waren. Im November 2023 fiel das Programm dann der Haushaltssperre zum Opfer. Ob und wann für den Investitionszuschuss wieder Gelder zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit nicht abzusehen. Ähnliches gilt für den Einbruchschutz. Hier gab es bis vor wenigen Jahren noch eine Zuschussvariante, jetzt steht dafür nur noch das Kreditprogramm 159 zur Verfügung.


Bestandsimmobilie prüfen: Förderung des Energieexperten

  • Maßnahme: Einbindung eines Energie-Effizienzexperten beziehungsweise Energieberaters bei der Sanierungsplanung.
  • Förderung: Bis zu 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • Programm-Name/Förderung über: Energieberatung der Verbraucherzentralen / Fachplanungen und Baubegleitung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
  • Antragstellung: jeweils beim Täger der Fördermaßnahme
  • Weitere Infos: Energieberatung der Verbraucherzentralen / Fachplanung und BaubegleitungBundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Energieberater: Thermografische Aufnahme eines Hauses
Ein Energieberater hilft dabei, energetische Schwachstellen und Einsparpotenziale zu finden. (Quelle: Ingo Bartussek - stock.adobe.com)

Die Einbindung eines Energieberaters oder Energieeffizienz-Experten lohnt sich in vielen Fällen bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie. In einigen Fällen ist das sogar vorgeschrieben, so unter anderem bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans oder dem Umbau zum KfW-Effizienzhaus. Detaillierte Infos dazu finden Sie in unserem Artikel "Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung".

Bestandsimmobilie sanieren und mit unserem Modernisierungskredit finanzieren

Sie möchten Ihr Haus modernisieren, Ihre Heizung austauschen oder Dach und Fassade besser dämmen? Bei uns profitieren Sie mit unserem Modernisierungskredit von zinsgünstigen Konditionen. Bei einer energetischen Modernisierung erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsvorteil.

Vertrauen Sie bei der Finanzierung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf unsere Heimatexperten. Sie kennen die verschiedenen Fördermöglichkeiten und betrachten alle Aspekte der Finanzierung. Auch bei Fragen zu Modernisierung und Sanierung unterstützen Sie unsere Modernisierungsberater. Gemeinsam entwickeln Sie mit Ihnen ein Konzept, das genau zu Ihnen passt.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gern für Sie da.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

    

Förderung für Bestandsimmobilie: Smart-Home-Systeme

  • Maßnahme: Einbau und Nutzung von Smart-Home-Systemen.
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 beziehungsweise 150.000 Euro.
  • Programm-Name/Förderung über: indirekte Förderung über "Altersgerecht umbauen" (Kredit 159) oder „Energieeffizient sanieren“ (Wohngebäudekredit 261), beides über die KfW.
  • Antragstellung: über einen Finanzierungspartner.
  • Weitere Infos: "Ihr Smart Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert" auf der KfW-Webseite.

Für den Einbau und die Nutzung von Smart-Home-Systemen gibt es zwar keine direkten Fördermittel. Über die oben erwähnten Programme lassen sich aber auch Smart Home-Systeme mitfördern. So gibt es unter anderem finanzielle Unterstützung für den Einbau von Fenster- und Türsensoren, smarte Heizungen, welche die Temperatur regulieren oder auch audiovisuelle Türkommunikationssysteme.


Bestandsimmobilie mit Förderung energieeffizient sanieren

Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umbauen

  • Maßnahme: Umbau/Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus
  • Förderung: Kredit bis 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss
  • Programm-Name/Förderung über: „Energieeffizient sanieren“ (Wohngebäudekredit 261) / KfW.
  • Antragstellung: über einen Finanzierungspartner.
  • Weitere Infos: „Energieeffizient sanieren“ (Wohngebäudekredit 261) über die Website der KfW.

Für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus bietet die KfW Kredite bis zu einer Höhe von 150.000 Euro und einem Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent an. Die Höhe von Kredit und Tilgungszuschuss richtet sich dabei nach dem erreichen Effizienzhausstandard. Details dazu finden Sie in unserem Artikel "Mit KfW-Förderung sanieren".

Zwei Frauen bepflanzen Grünstreifen an Hausterrasse
Der Umbau zu einem Effizienzhaus wird mit einem Kredit inklusive Tilgungszuschuss staatlich gefördert. (Quelle: Halfpoint Images @Getty Images)

Bestandsimmobilie: Förderung von Einzelmaßnahmen

  • Maßnahme: Erneuerung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
  • Förderung: Zuschuss von maximal 12.000 Euro.
  • Programm-Name/Förderung über: "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" / BAFA. 
  • Antragstellung: über das BAFA.
  • Weitere Infos: "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude" über die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Als Einzelmaßnahme bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie werden unter anderem eine neue Dämmung, der Fenstertausch, die Dachsanierung oder die Optimierung der Heizungspumpe gefördert. Alles Wissenswerte dazu finde Sie in unserem Artikel zur BAFA-Förderung.


Förderung Heizungstausch bei Bestandsimmobilien

+++ Heizungstausch: Förderung 2024 +++

Zuschüsse für den Heizungstausch

Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Hier die Übersicht:

  • Maximal förderfähige Investitionskosten: bis zu 30.000 Euro für Heizung mit erneuerbarer Energie für die erste Wohneinheit.
  • Grundförderung: 30 Prozent Zuschuss. 
  • Einkommens-Bonus: zusätzlich 30 Prozent Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlich 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen, mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung oder einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus wird ausschließlich für Selbstnutzer gewährt. Er reduziert sich am 1. Januar 2029 auf 17 Prozentpunkte und in jedem zweiten Jahr um weitere drei Prozentpunkte. Für eine Pelletheizung gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus nur, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer PV-Anlage gekoppelt wird. Diese zweite Komponente muss bilanziell die Trinkwassererwärmung vollständig decken können. Bislang musste eine Pelletheizung zwingend als solche Hybridanlage installiert werden, um überhaupt förderfähig zu sein. 
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden. 
  • Emissionsminderungszuschlag: Einen Zuschlag von 2.500 Euro gibt es für Biomasseheizungen, vorausgesetzt diese liegen innerhalb eines Staub-Emissionsgrenzwertes von 2,5 mg/m³. Bei Biomasseheizungen wird künftig eine Anforderung belohnt, die zuletzt zwingend erfüllt werden musste, um überhaupt Fördermittel bekommen zu können. 
  • Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 85 Prozent. Der Höchstfördersatz wird aber für Selbstnutzer auf 70 Prozent gedeckelt. Damit beträgt die maximale Fördersumme 21.000 Euro (bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen). Vermietende können allerdings nur die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten.  
 

Förderfähige Heizungstypen

Förderfähig sind nur noch folgende Heizungstypen:

ACHTUNG: Bei Hybridheizungen (zum Beispiel eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Gasheizung) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben im Vergleich zur konventionellen/fossilen Brennwertkesseltechnologie.


Förderkredit für den Heizungstausch

Überschreiten die Ausgaben für die neue Heizung die förderfähigen Höchstsummen, dann können selbstnutzende Eigentümer künftig auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Diese Kreditförderung beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit kann auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden. 


Beantragung und Übergangsregelung

Neu ist die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür müssen Sie sich bei der KfW registrieren. Der Tausch der Heizung kann bereits seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Dezember 2023 beauftragt werden. Für die Beantragung gilt eine Übergangsregelung: Der Antrag für die Förderung, vorausgesetzt die Förderrichtlinien werden eingehalten, muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden für energetische Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Bei Beginn des Vorhabens danach muss die Zusage für die Förderung vor der Beauftragung wieder vorliegen.

Wichtig: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden. Um das Risiko einer Förderabsage trotz erteiltem Auftrag zu minimieren, sollte der Vertrag eine Klausel mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung (in Bezug auf die Förderung) enthalten.

Bestandsimmobilie: Regionale Förderung nutzen

Neben den direkten Förderungen durch das BAFA und die KfW gibt es in vielen Gemeinden noch regionale Förderungen für Bestandsimmobilien. Das Angebot reicht dabei von der Familienförderung bis hin zu Zuschüssen für die Errichtung einer PV-Anlage.

Ob es auch in Ihrer Gemeinde eine regionale Förderung für den Kauf oder die Sanierung einer Bestandsimmobilie gibt, erfragen Sie am besten beim örtlichen Bauamt.


Modernisierungskredit berechnen

Auch wenn Sie verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen, einen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen. Mit unserem Finanzierungsrechner erhalten Sie anhand aktueller Konditionen einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.

Modernisierungskreditrechner

Nach dem Berechnen der Konditionen Ihres Modernisierungskredits vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort – er kann Ihnen die Finanzierung umfassend erläutern und berücksichtigt Ihre persönliche Situation. 


Förderung Bestandsimmobilie: die Übersicht

Maßnahme Fördermittel weitere Förder-Infos
Kauf einer Bestandsimmobilie Kredit bis zu 100.000 Euro KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Einbau erneuerbarer Energien Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)
Barrierereduzierung und Einbruchschutz Kredit bis zu 50.000 Euro und/oder Zuschuss von maximal 6.250 Euro

- Altersgerecht umbauen (Kredit 159)

- Barriere­reduzierung (Investitions­zuschuss 455-B)

Energieexperten einbinden Zuschuss bis zu 2.500 Euro

- Energieberatung der Verbraucherzentralen

- Fachplanung und Baubegleitung

- Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Smart Home-Systeme verwenden Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro Ihr Smart Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert
Umbau zum KfW-Effizienzhaus Kredit bis zu 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent Energieeffizient sanieren (Wohngebäudekredit 261)
Erneuerung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung bis zu 20 Prozent von maximal 60.000 Euro an förderfähigen Kosten = 12.000 Euro Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung Wohngebäude
Heizungstausch bei einer Bestandsimmobilie bis zu 70 Prozent von maximal 30.000 Euro an förderfähigen Kosten = 21.000 Euro Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2024

     

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie planen die Sanierung einer Bestandsimmobilie und suchen dafür neben den Fördermitteln auch die passende Finanzierung? Wir erstellen mit Ihnen einen maßgeschneiderten Finanzierungsplan, der auch die Förderungen für Bestandsimmobilien berücksichtigt. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und gehen auf Ihre Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


Das könnte Sie auch interessieren:

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.