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Förderung von neuen Fenstern: So erhalten Sie das Fördergeld

  • Diese Fördermittel gibt es für neue Fenster
  • So beantragen Sie die Fenster-Förderung
  • Kosten & Nutzen von neuen Fenstern

Neue Fenster machen nicht nur optisch etwas her, sie sparen auch Energiekosten. Der Staat unterstützt Sie beim Fenstertausch mit einer Förderung. Wie hoch sie ausfällt, wie Sie diese beantragen – das erfahren Sie hier.

Wann sollten Fenster getauscht werden?

Förderung neue Fenster: Mann bringt neue Dichtung beim Fenstereinbau an
Neue Fenster sparen durch ihre dämmenden Eigenschaften einiges an Energiekosten ein. (Quelle: stock.adobe.com/New Africa)

Laut dem Verband Fenster + Fassade (VFF) gibt es in Deutschland rund 209 Millionen veraltete Fenster. Zu diesen alten Fenstertypen zählt der VFF Fenster mit Einfachglas (6 Millionen), Verbund- und Kastenfenster (35 Millionen) und Fenster mit unbeschichtetem Isolierglas (168 Millionen).

Würden diese gegen moderne Fenster ausgetauscht, ließen sich laut dem Verband rund 46 Milliarden Kilowattstunden Energie und rund 11 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Energieersparnis bedeutet gleichzeitig auch weniger Kosten. Durch den Fenstertausch müssen Sie zwar erst einmal Geld in die Hand nehmen. Durch die Förderung und die Kostenersparnis armotisiert sich diese Investition aber in absehbarer Zeit (dazu später mehr).


Sie sollten über den Einbau neuer Fenster nachdenken, wenn ...

  • ... bei starkem Wind und Regen das Regenwasser teilweise eindringt
  • ... Sie ein Blatt Papier einklemmen und bei geschlossenem Fenster herausziehen können
  • ... die Scheiben regelmäßig von innen beschlagen sind oder sich Frost darauf bildet
  • ... der Lärm von Außen nahezu ungefiltert durchdringt
  • ... der Schließmechanismus klemmt und/oder sich das Fenster nur sehr schwer öffnen und schließen lässt

Förderung für neue Fenster: So geht's

Für den Austausch alter und den Einbau neuer Fenster gibt es diverse Förderungen. Sie reichen vom direkten Zuschuss über Kredite bis hin zum Steuernachlass. Im Folgenden gehen wir auf alle Fördermöglichkeiten gezielt ein. Hier eine Übersicht der Fenster-Förderung:

Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro BAFA
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro KfW
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro KfW
Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro Finanzamt


Förderung für neue Fenster bei einer Einzelmaßnahme

Über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” werden auch sogenannte Einzelmaßnahmen gefördert. Hier konkret: Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Als Förderung gibt es einen direkten Zuschuss zu den Kosten für neue Fenster.

Die Förderung

  • 15 Prozent der förderfähigen Kosten werden erstattet. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den Fenstern selbst unter anderem auch die Kosten für den Einbau, das Abdichten von Fugen, die Erneuerung von Fensterbänken und vieles mehr.
  • 5 Prozent gibt es als zusätzlichen Förderbonus, wenn der Fenstertausch als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt.
  • Der Höchstsatz der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro. Wird noch der iSFP-Bonus gewährt, erhöht sich die Grenze auf 60.000 Euro. Das ergibt einen maximalen Zuschuss für neue Fenster von 4.500 Euro (15 Prozent von 30.000 Euro) bis zu 12.000 Euro (20 Prozent von 60.000 Euro).

Die Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, muss ...

  • die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • bei der Antragstellung sollte ein Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden

Der Energieeffizienz-Experte unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Er begleitet und dokumentiert den Fenstertausch und stellt so sicher, dass die technischen Förderrichtlinien eingehalten werden, um die Förderung zu erhalten. Dafür müssen unter anderem aus Rechnungen und sonstiger Dokumentation (zum Beispiel Herstellerbescheinigungen), die energetisch relevanten Kennwerte (beim Fenstertausch der Uw-Wert) ersichtlich sein.

Der Antragsprozess

Der Prozess vom Antrag der Fensterförderung bis hin zur Auszahlung teilt sich auf in 5 Schritte:

  • Schritt 1: Angebote einholen

Im Gegensatz zu früher müssen Sie seit dem 01.01.2024 bereits vor der Antragstellung von einem Fachunternehmen für Fenster ein Angebot einholen. Wenn der Antrag gestellt wird, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein. Die auflösende oder aufschiebende Bedingung besagt, dass der Vertrag nur dann gültig ist, wenn die Förderung auch genehmigt wird.

Das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte (EEE) erstellt dann die technische Projektbeschreibung (TPB). Darüber wird dann eine ID generiert, um Ihren Antrag zuordnen zu können. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zu beauftragen.

  • Schritt 2: Antrag einreichen

Über das Online-Portal des BAFA müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Dann einloggen, auf  „+ NEUER ANTRAG“ klicken und das Online-Antragsformular ausfüllen.

  • Schritt 3: Fenstertausch starten

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, in dem Ihnen die Höhe des Zuschusses mitgeteilt wird. Das Fachunternehmen kann jetzt mit dem Fenstertausch beginnen.

  • Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie über einen sogenannten Verwendungsnachweis belegen, dass die beantragten Gelder auch wie geplant eingesetzt wurden. Dafür wird vom Fachunternehmen oder dem Energieeffizienz-Experten ein technischer Projektnachweis (TPN) und die dazugehörige TPN-ID erstellt.

  • Schritt 5: Prüfung und Auszahlung

Zum Schluss müssen Sie den Verwendungsnachweis ausfüllen und die Rechnungen über das Onlineportal beim BAFA hochladen. Dann prüft das Amt die Unterlagen und erstellt den Festsetzungsbescheid. Der geht Ihnen per Post zu, parallel wird der gewährte Zuschuss für die neuen Fenster ausgezahlt. Hier finden Sie noch mal alle Informationen zur Antragstellung auf der BAFA-Website.

ACHTUNG: Es gibt für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch noch eine zusätzliche Fördermöglichkeit in Form eines sogenannten Ergänzungskredites. Vergeben wird dieser Ergänzungskredit in Höhe von maximal 120.000 Euro von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter der Programmnummer 358/359. Hier finden Sie weitere Infos direkt bei der KfW. 


Förderung für neue Fenster bei einer umfassenden Sanierung

Oft findet der Fenstertausch im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Hauses statt. Erfolgt die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dafür einen Kredit inklusive Tilgungszuschuss.

Die Förderung

  • Bis zu 150.000 Euro vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Sanierung zum Effizienzhaus. Zusätzlich erhalten Kreditnehmer einen Tilgungszuschuss von bis zu maximal 67.500 Euro, je nachdem, welche Effizienzhausstufe erreicht wird. Dieser Tilgungszuschuss verringert die Kreditsumme, Sie müssen also weniger zurückzahlen.

Die Voraussetzungen

Um den KfW-Kredit zu erhalten, muss bei der Sanierung mindestens die Effizienzhausstufe 85 erreicht werden (nicht zu verwechseln mit den Energieeffizienzklassen). Welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel: Was ist ein Effizienzhaus?

Der Antragsprozess


Für die Sanierung zum Effizienzhaus stellt die KfW den "Kredit 261" bereit. Folgende 4 Schritte müssen Sie dafür gehen:

  • Schritt 1: Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen

Erforderlich ist die Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Zuge­lassen sind alle in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgelisteten Expertinnen und Experten. 50 Prozent ihrer Arbeit beziehungsweise der dadurch entstehenden Kosten übernimmt die KfW.

  • Schritt 2: Finanzierungspartner finden

Der Antrag des Kredites erfolgt nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Das kann zum Beispiel eine Bank sein oder eine Bausparkasse. Über den Finanzierungs­partner wird der Kredit dann bei der KfW beantragt. Im Kredit­antrag werden nicht nur die Kosten für die Sanierung, sondern auch für die Bau­be­gleitung berücksichtigt.

  • Schritt 3: Kreditvertrag abschließen, Sanierung inklusive Fenstertausch starten

Ist der Kredit­vertrag mit dem Finanzierungs­partner abgeschlossen, wird der Förderantrag bei der KfW gestellt. Nach Antragstellung kann die Beauftragung der Handwerker erfolgen.

  • Schritt 4: Durchführung bestätigen, Tilgungszuschuss erhalten

Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Energieffizienz-Experte die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) aus, um die fachgerechte Sanierung zu bescheinigen. Diese Bestätigung wird eingereicht, die KfW prüft diese und schreibt danach den Tilgungs­zuschuss gut.

Alle Konditionen finden Sie auf der Webseite der KfW zum Förderkredit 261.

Mehr Details und Infos zu den KfW-Fördermöglichkeiten finden Sie auch in diesem Artikel: Mit KfW-Förderung sanieren und bauen


Förderung für neue Fenster über Steuervergünstigungen

Die Förderung beim Fenstertausch ist – egal ob bei einer Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung – eine komplexe Angelegenheit. Einfacher ist die indirekte Förderung über die Steuerrückerstattung. Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes können Sie bei einer energetischen Sanierung über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen. Das gilt bei selbst genutztem Wohnraum bis zu einer Höhe von maximal 40.000 Euro

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

Modernisierungskredit beantragen

Falls Sie für Ihren Fenstertausch einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.

Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.

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Was kostet ein Fenstertausch?

Größe, Material, Farbe, Verglasung – es gibt zahlreiche Faktoren, die die Kosten für ein Fenster bestimmen. Der Verband Fenster + Fassade gibt folgende Preisaufstellung für Fenster der Größe 1,3 x 1,3 Meter mit Dreischeiben-Wärmedämmglas:

Rahmenmaterial Kosten pro Fenster
Holz ca. 825 Euro
Holz-Aluminium ca. 960 Euro
Kunststoff ca. 600 Euro
Aluminium ca. 1.150 Euro

Quelle: Verband Fenster + Fassade (VFF)

Die Preise verstehen sich inklusive Montage. Was bei der Kostenaufstellung für neue Fenster oft vergessen wird, ist die Entsorgung der alten Fenster. Der Preis dafür ist abhängig von Menge, Größe und Material und lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.


Moderne Fenster einbauen: das sind die Vorteile

Wenige Bauteile eines Gebäudes sind in den letzten Jahren so sehr verbessert worden wie Fenster. Dominierten von 1950 bis 1978 noch  einfach verglaste Fenster sowie Kasten- und Verbundfenster mit zwei Einzelscheiben den Markt, so spielten ab 1978 mit der ersten Wärmeschutzverordnung verstärkt Isolierglasfenster eine größere Rolle. 1995 setzte sich dann das beschichtete Wärmedämmglas (Low-E) durch, seit 2005 werden immer häufiger Fenster mit Dreifach-Wärmedämmglas (2-Low-E-Beschichtung) eingesetzt.

Das sind die drei entscheidenden Vorteile moderner Fenster:

  1. Effizientere Wärmedämmung: Moderne Wärmedämmfenster mit Dreischeiben-Wärmedämmglas mit zwei beschichteten Scheiben besitzen laut VFF in Verbindung mit der hochentwickelten Dämm- und Dichtungstechnik des Rahmens eine mehr als viermal bessere Wärmedämmung als Fenster mit Einfachglas. Bei einem Austausch von Fenstern mit Einfachglas gegen moderne, dreifach verglaste Fenster ließen sich so im Jahr rund 491 Kilowattstunden an Energie sparen – pro Fenster! Aber auch der Austausch von Fenstern mit veraltetem, unbeschichtetem Isolierglas lohnt sich, hier beträgt die Einsparung rund 222 kWh Energie pro Jahr und Fenster.
  2. Verbesserter Einbruchschutz: Ein Fenster besteht nicht nur aus der Verglasung, sondern auch aus dem Rahmen. Der ist bei vielen Einbruchsversuchen eine potenzielle Schwachstelle. Spezielle Sicherheitsbeschläge verhindern das einfache Aufhebeln des Fensters. Dafür bieten sich zum Beispiel einbruchhemmende Pilzzapfenverriegelungen an, über die im Normalfall jedes moderne Fenster verfügt. Eine weitere Option sind abschließbare Griffe und geprüfte Sicherheitsbeschläge. Die mechanische Einbruchsicherung ist bei modernen Fenstern deutlich besser als bei älteren Fenstern.
  3. Höherer Komfort: So ein Fenster muss nicht nur Wind und Wetter aushalten, sondern ist auch einer hohen mechanischen Belastung ausgesetzt. Das führt dazu, dass ältere Fenster gern einmal klemmen oder nur mit Kraft zu öffnen und schließen sind. Bei modernen Fenstern sind Bänder, Ecklager, Scheren oder Verriegelungsbolzen darauf ausgelegt, die – je nach Größe und Gewicht des Fensters – hohen Kräfte abzufangen. Darüber hinaus lässt sich bei modernen Fenstern vom Rahmen über das Glas bis hin zu Sonnenschutzfiltern und Lärmschutzeigenschaften alles Erdenkliche konfigurieren.

Noch mehr Infos finden Sie in unserem Artikel „Neue Fenster: Kosten, Arten, Funktionen“.


Was muss beim Einbau neuer Fenster beachtet werden?

Förderung neue Fenster: Fensterrahmen im Querschnitt mit Verglasung
Moderne Fenster gibt es in den verschiedensten Ausführungen. (Quelle: stock.adobe.com/Maksym Yemelyanov)

Beim Einbau neuer Fenster gelten vor allem technische Mindestanforderungen, die einzuhalten sind. So regelt zum Beispiel das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wie hoch die Wärmedämmung eines Fensters beim Fenstertausch ausfallen muss.

Das ist wichtig zu wissen, denn die Anforderungen des GEG müssen Sie zwingend einhalten. Auch bei der Fenster-Förderung gibt es Vorgaben, die das Fenster erfüllen muss, damit Bauherren die Fördermittel erhalten.

Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat bei einem Energieberater, vor allem dann, wenn der Fenstertausch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans anfällt.

Hier die wichtigsten technischen Begriffe rund ums Fenster und was sie bedeuten:

  • Der U-Wert

Wie gut die Wärmedämmung eines Fensters ist, wird durch den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) definiert. Er wird angegeben in „Watt pro Quadratmeter und Kelvin“ (W/m²K). Dabei gilt: Je niedriger der U-Wert, desto geringer der Energieverlust und desto besser die Dämmung.

Wichtig zu wissen: Der U-Wert für das gesamte Fenster heißt Uw-Wert (das w steht für das englische window = Fenster). Es gibt auch noch separate U-Werte für den Rahmen und das Glas. Entscheidend aber ist wie gesagt der Uw-Wert. Der muss vom Hersteller des Fensters verpflichtend angegeben werden.

Wer seine alten Fenster gegen neue austauscht, muss folgende Uw-Werte laut Gebäudeenergiegesetz einhalten:

Fenstertyp/Verglasung Mindestanforderung an den Uw-Wert
laut GEG
Fenster Uw: 1,3 W/m²K
Dachflächenfenster Uw: 1,4 W/m²K
neue Verglasung Uw: 1,1 W/m²K

Die Mindestanforderung für die Wärmedämmung beim Fenstertausch liegt also bei 1,3 W/m²K. Dieser Wert reicht aber nicht aus, um die Förderung zu erhalten! Um die staatliche Förderung von neuen Fenstern zu erhalten, beträgt der maximal zulässige Wert 0,95 W/m²K.

  • Der g-Wert

Der g-Wert gibt allgemein gesagt an, wie viel (Sonnen-)Licht durch das Glas in den Raum dringt. Angegeben wird der g-Wert mit Zahlen zwischen 0 und 1, wobei die 1 für eine hundertprozentige Durchlässigkeit des Lichts steht. Normales, unbeschichtetes Glas hat einen g-Wert von rund 0,85. Das bedeutet, dass 85 Prozent des Lichtes durch die Glasscheibe gelangt. Der Rest wird reflektiert oder von der Scheibe absorbiert. Der g-Wert bei einer modernen Dreifachverglasung liegt ungefähr bei 0,55.

Warum ist der g-Wert wichtig? Der g-Wert hat zwar keinen Einfluss auf die Förderung, wohl aber auf den Energieverbrauch. Im Sommer ist ein niedriger g-Wert gut, denn durch die reduzierte Sonneneinstrahlung wird der Raum dahinter weniger erhitzt. Im Winter geht dagegen natürliche Energie verloren, das führt zu höheren Heizkosten. Vor dem Fensterkauf sollten Sie sich daher in Bezug auf das Verhältnis von U-Wert und g-Wert beraten lassen.

Ein anderer, wichtiger Punkt beim Fenstertausch ist die Lüftung. Neue Fenster verringern den Luftaustausch erheblich. In Kombination mit einer alten Fassade kann das unter Umständen zu Schimmelbildung führen. Da Bauphysik ein komplexes Thema ist, sollten Sie sich vor dem Fenstertausch beraten lassen, ob nicht gegebenenfalls auch eine Fassadendämmung als unterstützende Maßnahme im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung infrage kommt.


Lohnt sich der Einbau neuer Fenster?

Förderung neue Fenster: Mann baut neues Fenster ein
Neben der Optik lohnen sich neue Fenster häufig auch in Sachen Wirtschaftlichkeit. (Quelle: stock.adobe.com/Angelov)

Die Wirtschaftlichkeit neuer Fenster hängt stark von drei Faktoren ab:

  1. Welcher Energieträger wird zum Heizen benutzt?
  2. Wie groß ist der Unterschied beim Uw-Wert zwischen dem alten und neuen Fenster?
  3. Was für ein neues Fenster wurde eingebaut (Rahmen, Verglasung etc.)?

Anhand dieser Faktoren lässt sich folgende Beispielrechung aufstellen:

  • Kauf/Einbau von 10 neuen Kunststoff-Fenstern á 600 Euro = 6.000 Euro. Ausgetauscht werden dafür alte Einscheibengläser. Die Energieersparnis liegt laut VFF pro Fenster bei 491 Kilowatt Energie. Bei einem Gaspreis von 10 ct/kWh ließen sich so pro Jahr rund 500 Euro an Energiekosten sparen. Nach 12 Jahren hätte sich der Fenstertausch damit amortisiert.

Hierbei handelt es nur um eine grobe Überschlagsrechnung, die Abnutzung, Wartung und andere Faktoren einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht berücksichtigt. Aber sie zeigt, dass sich der Fenstertausch durchaus lohnt, zumal von einem Anstieg der Energiepreise auszugehen ist.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie planen Ihr Eigenheim energetisch zu sanieren und wollen dabei den Einbau neuer Fenster mit Förderung realisieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


Förderung von neuen Fenstern: häufige Fragen

Sollte ich bei einer Sanierung mit dem Fenstertausch starten?

Überschaubare Kosten, ein Gewerk, sichtbarer Effekt – bei der Sanierung gehört der Fenstertausch zu den eher einfach umzusetzenden Maßnahmen. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts zu sagen. Vor dem Einbau sollten Sie aber mithilfe eines Energieberaters klären, ob die neuen Fenster auch zur alten Bausubstanz passen. Sonst könnte die wechselseitige Abhängigkeit von Dämmung, Feuchtigkeit und Luftaustausch im Extremfall zu Wärmebrücken oder Schimmel führen.

In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: „Bei Sanierungsmaßnahmen – insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.“

Welchen U-Wert muss ich für die Fensterförderung einhalten?

Um für eine Erneuerung der Fenster die Förderung zu erhalten, darf der Uw-Wert nicht höher sein als 0,95 W/(m²K). Der Wert liegt somit noch deutlich unter dem Grenzwert, der allgemein laut Gebäudeenergiegesetz bei der Sanierung gilt. Hier wird ein Uw-Wert von 1,3 W/(m²K) gefordert.

Wo finde ich noch mehr Infos zum Fenstertausch?

Der Verband Fenster + Fassade hat Anfang 2024 die Broschüre "Mehr Energie sparen mit neuen Fenstern" herausgebracht. Hier finden Sie die Broschüre als PDF zum Download. Darüber hinaus gibt es noch den Fördermittel-Assistent vom VFF.

    

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