Das ändert sich im Juli 2022
- Grundsteuererklärung abgeben
- Entlastungspaket der Bundesregierung
- Mindestlohn und Rente steigen
Im Laufe des Jahres treten häufig neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Nicht selten ziehen diese finanzielle Auswirkungen oder bauliche Maßnahmen für Immobilienbesitzer und Bauherren nach sich. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie gesammelt.
36 Millionen Grundstücke müssen laut Bundesfinanzministerium bis 2025 neu bewertet werden. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, wird ab diesem Jahr die Grundsteuer neu berechnet. Hierfür müssen Grundbesitzende zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte" abgeben. Angaben wie: Grundbuchdaten, Art der Immobilie und deren Nutzung, Gebäudealter, Grundstücksfläche, Wohnfläche etc. müssen Sie dafür machen. Aber Achtung: Manche Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt. Informieren können Sie sich dazu bei Ihrem Finanzamt.
Tipp: Da der Andrang auf die Ämter groß sein wird, sollten Sie sich frühzeitig informieren, welche Informationen Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuer haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Klicken Sie hier.
Im Rahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung treten neben 9-Euro-Ticket und dem Tankrabatt weitere Maßnahmen in Kraft:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022. Seit Januar diesen Jahres beträgt er 9,82 Euro und wird nun auf 10,45 Euro erhöht. Wie im Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist dies aber nur ein Zwischenschritt. Im Oktober 2022 wird der Betrag erneut, auf dann 12 Euro, angehoben.
Rentner können sich ab 1. Juli 2022 über die größte Rentenerhöhung seit 1983 freuen. Die Rente steigt in den alten Bundesländern um 5,35 Prozent und in den neuen Bundesländern um 6,12 Prozent.
Zum 1. Juli 2022 tritt eine Mietspiegel-Reform in Kraft. Sie besagt, dass in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend ein Mietspiegel erstellt werden muss. Dieser ist die Basis für Mietvergleiche und die Berechnung von zulässigen Mieterhöhungen. In Städten, in denen es bisher keinen Mietspiegel gibt, muss dieser bis 1. Januar 2023 vorliegen. Wird ein (aufwändigerer) qualifizierter Mietspiegel erstellt, ist noch ein Jahr länger Zeit.
Für die Mieter und Vermieter bedeutet die Reform, dass sie zukünftig verpflichtet sind, Angaben zur Miete und bestimmten Merkmalen der Wohnungen zu machen. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Zum Schutz der Verbraucher wird im Juli 2022 ein Kündigungsbutton verpflichtend. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge führt diese Regelung ein. Sie besagt, dass ein Kündigungsbutton gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein muss. Dadurch können Verbraucher beim Abschluss von Online-Verträgen ohne Probleme wieder kündigen.
Seit Anfang 2022 sorgt das neue Elektrogesetz für mehr Rücknahmepflichten. Ab dem 1. Juli 2022 müssen auch Supermärkte Altgeräte zurücknehmen. Voraussetzung: mindestens 800 Quadratmeter und zumindest gelegentlich ein Verkauf von Elektrogeräten. Auch die Größe des Elektro-Altgeräts spielt eine Rolle. Bei einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern, muss der Kunde im Gegenzug ein neues Gerät kaufen. Ist das Gerät kleiner, kann der Kunde es ohne weitere Kauf-Verpflichtung zurückgeben.
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Wegen der stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Menschen entlasten sollen. Diese Maßnahmen traten zum 1. Juni 2022 in Kraft:
Tipp: Weitere Ideen, um Sprit zu sparen, gibt es hier.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte der Bevölkerung das Thema Energiesparen im Haushalt und bei Bau- oder Sanierungsvorhaben näherbringen.
Zu diesem Zweck startet am 10. Juni 2022 die Kampagne „Wer das Klima schützt, schützt die Freiheit“. Sie soll die Bürger darüber informieren, welches Potenzial sie zuhause oder in ihrem Unternehmen haben, um Energie einzusparen. Die Kampagne soll bis 2025 laufen und ist in mehreren Stufen angelegt.
Ob es im Rahmen der Kampagne zusätzliche Förderprogramme geben soll, ist aktuell noch nicht bekannt.
Mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien: Das ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Um damit schneller voranzukommen, hat das Kabinett das sogenannte "Osterpaket" beschlossen. Mehr als 500 Seiten umfassen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeiteten Gesetzesänderungen. Die wichtigsten Punkte:
Seit Anfang des Jahres besteht in Baden-Württemberg bereits eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Seit dem 1. Mai 2022 gilt die Pflicht in diesem Bundesland auch für neue Wohngebäude. Das bedeutet, bei der Planung eines Neubaus müssen Bauherren und Bauherrinnen nun eine Photovoltaikanlage mit einplanen. Den hiermit erzeugten Strom können Sie entweder speichern und selbst nutzen, oder ins Netz einspeisen.
Auch Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz planen ab 2023 eine Solarpflicht. Außerdem steht eine bundesweite Regelung im Raum.
Am 28. Mai ist die neue Preisangabenverordnung in Kraft getreten. Das heißt unter anderem:
Seit dem 21. April 2022 ist die Beantragung einer Neubauförderung nur noch für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse möglich. Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus entfallen.
Das Beantragen von Fördergeldern für Neubauvorhaben (KfW-Effizienzhaus 40-Standard) war ab dem 20. April 2022 erneut möglich. Insgesamt standen Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Förderung sollte nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bis zum 31. Dezember 2022 befristet sein. Allerdings waren die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten bereits innerhalb weniger Stunden erschöpft.
Wer wegen seiner Arbeit umzieht, kann die Kosten des Umzugs in einigen Fällen von der Steuer absetzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man durch den neuen Wohnort mindestens eine halbe Stunde Zeit bei der Anfahrt spart.
Einige der beim Umzug anfallenden Kosten, wie die Transportkosten, müssen einzeln belegt werden. Für andere Kosten, beispielsweise für die Renovierung oder Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, gilt die Umzugskostenpauschale. Diese Pauschale hat sich seit dem 1. April 2022 auf 1.476 Euro für Verheiratete und Lebenspartner bzw. 886 Euro für Singles erhöht.
Tipp: Eine Checkliste für den Umzug macht die Planung leichter und den Umzug entspannter.
Die neue Regierung hat zum Jahreswechsel den Koalitionsvertrag vorgestellt. Außerdem gibt es eine Reihe von weiteren Neuerungen in diesem Jahr, die Sie kennen sollten.
Auch außerhalb des neuen Koalitionsvertrages gibt es einige Beschlüsse, die Neuerungen mit sich bringen. Einige der Änderungen vereinfachen Vorgänge oder sind kosteneinsparend für den Verbraucher.
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