Ab wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
- Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Was passiert wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?
- Infos zur Zuteilung und Abwicklung
Sind das Mindestguthaben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht? Dann ist ein Bausparvertrag in der Regel zuteilungsreif. Hier erfahren Sie die wesentlichen Aspekte rund um die Zuteilung.
Das Wichtigste im Überblick
Damit ein Bausparvertrag – auch Bausparer genannt – zuteilungsreif wird, müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, erhalten Sie eine Zuteilungsbefragung mit der wir Sie über das Datum der Zuteilung informieren.
Die Bewertungszahl setzt sich aus der Sparleistung und der Vertragslaufzeit zusammen. Erreichen mehrere Bausparverträge gleichzeitig die Zuteilungsphase, dann wird der Sparvertrag mit der höchsten Bewertungszahl zuerst zugeteilt.
Mit der Zuteilung erwirbt der Bausparer einen Anspruch auf das Bauspardarlehen. Der Zinssatz des Bauspardarlehens wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, mit Bausparen haben Sie also optimale Zinssicherheit. Und auch die Rückzahlung des Bauspardarlehens ist klar geregelt bietet viele Sondertilgungs-Möglichkeiten.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, können bei Zuteilung Bausparguthaben und Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Allerdings lässt sich die Zuteilung im Vorfeld nicht auf den Tag genau festlegen. Auf Wunsch berechnet Ihr Berater den ungefähren Zuteilungstermin des Bausparvertrags, einen verbindlichen Termin darf er Ihnen nicht nennen. Das Bausparkassengesetz schreibt dies so vor.
Ist die Frage ab wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist beantwortet und der Zeitpunkt der Zuteilung erreicht, erhalten Sie von der Bausparkasse die Zuteilungsbefragung. Reichen Sie diese ausgefüllt und von allen Vertragsinhabern unterschrieben ein, um die Zuteilung anzunehmen (bei Schwäbisch Hall erhalten Sie dieses Formular auch über MEIN KONTO im Bereich "Aufträge"). Sie können die Zuteilung mit oder ohne Bauspardarlehen annehmen.
ACHTUNG: Mit der Zuteilungsbefragung können Sie einen Auszahlungsauftrag für das Bausparguthaben erteilen. Für das Bauspardarlehen benötigen wir einen separaten Darlehensantrag und gegebenenfalls weitere Unterlagen. Gehen Sie dafür bitte auf Ihren Heimatexperten vor Ort zu. Er hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Für die Auszahlung des Guthabens erhalten Sie unterjährig keine separate Abrechnung. Die Abrechnung ist dann auf dem nächsten Jahreskontoauszug ersichtlich. Diesen erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres nach Auszahlung. MEIN KONTO-Nutzer können die Abrechnung in der Umsatzanzeige Ihres Bausparkontos jederzeit einsehen.
Sie müssen das Bauspardarlehen aber nicht zwangsläufig sofort in Anspruch nehmen. Sie haben die Option, es auch zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen.
Hier noch einmal alle Optionen bei einem zugeteilten Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall:
Vor der Zuteilung kommt erst einmal die Berechnung der eigentlichen Bausparsumme. Mithilfe unsere Rechners können Sie ganz schnell ermitteln, wie viel Ihre Wunschimmobilie maximal kosten darf.
Wenn der Vertrag fortgeführt werden soll, ist der tariflich festgelegte Regelsparbeitrag weiterhin zu erbringen. Bei Schwäbisch Hall gilt: Erhalten wir auf die Zuteilungsbefragung keine Nachricht von Ihnen, wird Ihr Vertrag unverändert fortgeführt und Sie können die Zuteilung zu einem späteren Termin unter Berücksichtigung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge annehmen.
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf Bausparförderung nutzen?
Wie auch immer ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorzüge des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, mehrere Bausparverträge abzuschließen. Die maximale staatliche Bausparförderung erhöht sich dadurch nicht, d. h. mehrere Bausparverträge führen nicht dazu, dass Sie mehrfach die maximale Wohnungsbauprämie erhalten.
Nein. Wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, informieren wir Sie schriftlich. Sie erhalten mit diesem Schreiben ein Formular, mit dem Sie die Zuteilung annehmen und die Auszahlung für Ihr Bausparguthaben beauftragen können.
Wenn Ihr Bausparvertrag die notwendige Bewertungszahl erreicht hat aber noch nicht das erforderliche Mindestsparguthaben, gibt es die Möglichkeit der Wahlzuteilung. Hier wird der Vertrag bereits mit einem Guthaben ab 25 % der Bausparsumme zugeteilt. Detaillierte Infos hierzu erhalten Sie bei Ihrem Berater.
Normalerweise erfolgt die Auszahlung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens erst nach der Zuteilung des Bausparvertrages. Sie können sich nach der Zuteilung auch nur das Bausparguthaben auszahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten.
Grundsätzlich ist auch eine Auszahlung in der Ansparphase möglich. Dies ist allerdings mit einer Kündigung des Bausparvertrages verbunden. Und das hat wiederum etliche Nachteile.
So gilt in der Ansparphase eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Außerdem gehen staatlichen Förderungen wie die Wohnungsbauprämie verloren, wenn die Mindestsparzeit nicht eingehalten wird. Auch wird die Abschlussgebühr nicht zurückerstattet.
Bevor Sie sich also den Bausparvertrag vor der Zuteilung auszahlen lassen wollen, sollten Sie zuerst mit Ihrem Heimatexperten sprechen. Er zeigt Ihnen mögliche Alternativen zur vorzeitigen Auszahlung des Bausparvertrages.
Wir benötigen die Verwendungsbestätigung damit der Staat die Wohnungsbauprämie genehmigt. Alle Verträge ab Vertragsbeginn 2009 müssen diese Bedingung erfüllen. Die Verwendungsbestätigung muss von einem Berater vor Ort abgestempelt werden.
Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie schneller die benötigten Mittel erhalten. Dazu sind unter Umständen Vertragsänderungen oder eine Zwischenfinanzierung erforderlich – je nach Stand Ihres Bausparvertrags.
Es ist deshalb wichtig, dass ein Berater Ihren Bausparvertrag genau anschaut und Ihnen die beste Option empfiehlt. Gehen Sie deshalb in diesem Fall bitte unbedingt auf Ihren Heimatexperten zu!
Die Bewertungszahl drückt die Sparleistung aus, das heißt, wie viel Geld in welcher Zeit auf dem Bausparkonto angelegt wurde. Zur Auszahlung des Bausparvertrages wird aktuell eine Bewertungszahl von 44 benötigt. Hier finden Sie noch weitere Infos zur Bewertungszahl.
Damit ein Bausparvertrag in die Zuteilung kommen kann, müssen Mindestbewertungszahl und Mindestsparguthaben erreicht sein. Abhängig von der gewählten Schwäbisch Hall-Tarifvariante, liegt die Sparzeit – sofern die Einzahlungen regelmäßig und in vereinbarter Höhe erfolgen – in etwa zwischen 4 und 11 ¼ Jahren. Danach endet die Sparphase und geht in die Zuteilungsphase über. Die Auszahlung der Bausparmittel erfolgt bei Schwäbisch Hall frühestens drei Monate nach dem Erreichen der Zuteilungsreife.
Die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend dabei ist die Tarifvariante und die regelmäßige Besparung des Vertrags, aber weniger die Bausparsumme. Denn je nach Tarif sind die Sparzeiten unterschiedlich lang und folglich auch die Zeit, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, erhält der Vertragsinhaber/die -inhaberin von Schwäbisch Hall die Zuteilungsannahmeerklärung für die Auszahlung des Sparguthabens. Auch wenn die Zuteilung zunächst nicht angenommen wird, bleibt der Vertrag bestehen. Danach eingehende Einzahlungen werden weiterhin dem Bausparkonto gutgeschrieben und verzinst.
Erreicht das Bausparguthaben allerdings 50 bzw. 55 Prozent der Bausparsumme (je nach Tarifvariante), kann die Bausparkasse die Annahme jeglicher Sparzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen.
Die Sparzeiten bei den Schwäbisch Hall-Tarifen sind unterschiedlich – und somit auch der Stand des Bausparvertrags nach 7 Jahren. Während sich in der Tarifvariante FuchsEco (für energetische Sanierungsmaßnahmen) die Sparzeit bei Regelbesparung auf rund 4 Jahre beläuft, liegt sie beim Tarif FuchsImmo (Bau, Kauf & Co) bei etwa 11 ¼ Jahren. Beim klassischen FuchsStart (Schwerpunkt Aufbau von Eigenkapital) entsprechen die 7 Jahre in etwa der vertraglichen Laufzeit der Sparphase (6 ¾ Jahre).
Werden Sonderzahlungen – also Einzahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus – auf den Bausparvertrag eingezahlt, steigen das Sparguthaben und die Zinsen schneller an. Beide Faktoren fliesen mit ein in die Berechnung der sogenannten Bewertungszahl. Mithilfe derer wird der Zeitpunkt der Zuteilung ermittelt. Eine höhere Bewertungszahl kommt grundsätzlich schneller in die Zuteilung.
Sonderzahlungen in der Sparphase können bei Schwäbisch Hall nur mit Zustimmung der Bausparkasse erfolgen. In der Darlehensphase ist dies jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Was gibt es für Fördermöglichkeiten, für wen lohnt sich das? Hier erfahren Sie mehr:
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2023 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum neunten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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