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Arbeitnehmersparzulage 2026: So gibt´s den Zuschuss

Die Arbeitnehmersparzulage wird für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Erfahren Sie hier, wie hoch sie ist, welche Voraussetzungen gelten und prüfen Sie Ihre Prämien-Chance mit dem Förderrechner.

Zeichen für Information

Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 09.02.2026

  • Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss für Ihren Vermögensaufbau.
  • Sie erhalten die Zulage, wenn Ihr Arbeitgeber sogenannte vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) zahlt und Sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
  • Für die Anlage von VL in einen Bausparvertrag erhalten Sie 9 Prozent Förderung (maximal 43 Euro), für Aktienfonds 20 Prozent (maximal 80 Euro). Sie können beide Förderungen kombinieren und so eine höchstmögliche Zulage von 123 € (Alleinstehende) bzw. 246 € (Verheiratete, beide Arbeitnehmer) pro Jahr erhalten.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Mit der Arbeitnehmersparzulage belohnt der Staat den Vermögensaufbau:

  • Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern freiwillig vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. 
  • Entscheiden Sie sich dafür, diese Extra-Zahlungen auf einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds überweisen zu lassen, gewährt der Staat bei Berechtigung die Zulage. 
  • Sie können auch Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn Sie die VL für die Tilgung Ihrer Baufinanzierung einsetzen.
  • Voraussetzung ist, dass sie die Einkommensgrenze einhalten.
  • Die Sparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Junger Mann sitzt am Computer und freut sich übder den Erhalt vermögenswirksamer Leistungen.
Der Staat unterstützt Vermögensaufbau durch VL mit der Arbeitnehmersparzulage. (Quelle: fizkes - stock.adobe.com)

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt davon ab, wie Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen: 

  Bausparvertrag Fondssparen in Aktienfonds
Fördersatz 9 % 20 %
Max. geförderte Sparleistung (Alleinstehend) 470 €/Jahr 400 €/Jahr
Max. geförderte Sparleistung (Verheiratet) 940 €/Jahr 800 €/Jahr
Maximale Zulage (Alleinstehend) 43 € 80 €
Maximale Zulage (Verheiratet, 2 Arbeitnehmer) 86 €
160 €
Einkommensgrenze (Alleinstehend) 
(es gilt das zu versteuernde Jahreseinkommen im Steuerbescheid, der Bruttoarbeitslohn kann höher sein)
40.000 € 40.000 €
Einkommensgrenze (Verheiratet)
(es gilt das zu versteuernde Jahreseinkommen im Steuerbescheid, der Bruttoarbeitslohn kann höher sein)
80.000 €  80.000 €

Tipp: Sie können beide Anlageformen kombinieren und so bis zu 123 Euro (Alleinstehend) beziehungsweise 246 Euro (Verheiratet, zwei Arbeitnehmer) Förderung pro Jahr erhalten!

Arbeitnehmersparzulage 2026 – das sollten Sie wissen:

I-Punkt-Symbol
  • Neue Einkommensgrenzen seit 2024: 40.000 Euro (Alleinstehende) / 80.000 Euro (Verheiratete) zu versteuerndes Jahreseinkommen – rund 14 Millionen mehr Arbeitnehmer sind förderberechtigt! Prüfen Sie jetzt Ihre Förderberechtigung! Brutto können Sie mehr verdienen, wie die untenstehende Tabelle aufzeigt. 
  • Keine oder weniger als 40 Euro im Monat vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber? Sie können einen Teil Ihres Gehalts bis zum Höchstbetrag als VL anlegen lassen und trotzdem die staatliche Förderung erhalten.
  • Doppelte Förderung möglich: Kombinieren Sie Bausparen und Fondssparen – so erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage bis zu zweimal. Lassen Sie dafür Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf Ihren Schwäbisch Hall-Bausparvertrag laufen und sparen Sie zusätzlich aus eigenen Gehaltsbestandteilen VL auf einen Aktienfonds.
  • Keine Anrechnung mehr: Seit 2024 werden VL-Zahlungen nicht mehr auf die Wohnungsbauprämie angerechnet. Das heißt, Sie können für vermögenswirksame Leistungen keine Wohnungsbauprämie mehr beantragen.

    Ihr Schwäbisch Hall-Heimatexperte hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.


 

Förderrechner: Ermitteln Sie Ihre gesamte staatliche Unterstützung

Die Arbeitnehmersparzulage ist nur eine von mehreren staatlichen Förderungen für Ihren Vermögensaufbau und den Weg ins Eigenheim. Unser Rechner zeigt Ihnen, wie Sie mit der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbauprämie und der Riester-Förderung mehrere hundert oder sogar über tausend Euro pro Jahr zusätzlich erhalten können.

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Anstellung als Arbeitnehmer?
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54 €

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Diese Förderungen berücksichtigt unser Rechner

  • Arbeitnehmersparzulage: Bis zu 123 Euro pro Arbeitnehmer jährlich für Ihre vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträgen oder Fondssparplänen. Bei Verheirateten und zwei Arbeitnehmern sind also bis zu 246 Euro möglich.
  • Wohnungsbauprämie: Ein staatlicher Bonus von 10 Prozent auf Ihre Sparleistungen für Bausparverträge, bis zu 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete jährlich. 
  • Riester-Förderung (Wohn-Riester): Staatliche Zulagen und Steuervorteile auf einen geförderten Bausparvertrag, wenn Sie für Ihr Eigenheim oder den Bau finanzieren. Bis zu 175 Euro Grundzulage pro Person und weitere Kinderzulagen möglich. 

Ihr Vorteil: Durch die geschickte Kombination dieser Förderungen können Sie Ihre Sparziele deutlich schneller erreichen und sich ein beachtliches zusätzliches Guthaben sichern!

Für die einzelnen Zuschüsse gelten bestimmte Voraussetzungen. Wann bekomme ich Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie? Unsere Heimatexperten vor Ort erläutern Ihnen gerne, wie Sie in den Genuss der staatlichen Zuschüsse kommen.


Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?

Damit Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Arbeitnehmer, Beamter, Richter, Soldat oder Auszubildender.
  • Mit Ihren vermögenswirksamen Leistungen besparen Sie ein VL-zertifiziertes Produkt, wie einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds. Die Überweisungen müssen vom Arbeitgeber kommen.
  • Sie überschreiten dabei nicht die Einkommensgrenzen

Grundsätzlich geregelt ist diese staatliche Subvention im Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG).

 

 

Junges Paar freut sich über eigenes Haus
Die Arbeitnehmersparzulage ist Teil der staatlichen Förderung beim Weg ins eigene Zuhause. (Quelle: Davide Angelini - stock.adobe.com)

Einkommensgrenzen 2026

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Der Clou: Ihr Bruttoeinkommen kann deutlich höher sein! Kinderfreibeträge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen, sodass Sie auch mit einem höheren Bruttolohn noch förderberechtigt sein können. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Bruttoarbeitslohn ungefähr sein darf:

Bruttoarbeitslohn keine Kinder
1 Kind
2 Kinder 3 Kinder
Alleinstehende   51.600 € 62.600 €  68.700 €  74.300 €
Verheiratete – 1 Arbeitnehmer 97.900 €
107.600 € 117.100 € 126.700 €
Verheiratete – 2 Arbeitnehmer
103.200 €
114.600 € 126.300 €
138.000 €

Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Zahlen gerundet, Stand Januar 2026.

👉 Familien profitieren besonders! 
Haben Sie Kinder? Dann stehen Ihre Chancen auf die Arbeitnehmersparzulage besonders gut. Warum? Für jedes Kind wird Ihnen ein Kinderfreibetrag von Ihrem Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie fallen leichter unter die Fördergrenze. Beispiel: Als verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Gehältern können Sie bis zu 126.300 Euro brutto verdienen und trotzdem die volle Förderung erhalten!

Mit staatlicher Förderung und Eigenkapital ins Eigenheim

Wer einen Bausparvertrag abschließt, profitiert in vielerlei Hinsicht:

  • Sie bauen gezielt Eigenkapital für Ihre spätere Baufinanzierung auf.
  • Sie sichern sich die Option auf ein zinsgünstiges und -sicheres Bauspardarlehen bei gleichzeitig steigenden Bauzinsen am Markt.
  • Ein Bauspardarlehen ist flexibel einsetzbar: zum Kauf, Bau, Sanierung oder Anschlussfinanzierung.
  • Mit staatlicher Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage für VL und die Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen haben Sie die Chance, noch mehr zu sparen und sich Ihren Wohntraum schneller zu erfüllen.
  • Mit unserer Sofort-Baufinanzierung können Sie Ihre Pläne schnell umsetzen und sich Ihre Wunschimmobilie sichern.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie gerne.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren


 

In vier einfachen Schritten zur staatlichen Förderung

Der Weg zur Arbeitnehmersparzulage ist einfacher, als Sie denken. Wir zeigen Ihnen, wie es geht:

  1. 1. VL-Anspuch prüfen & Vertrag abschließen

    Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen (VL). Entscheiden Sie dann, ob Sie für eine Immobilie sparen (Bausparvertrag) und/oder allgemein Vermögen aufbauen möchten (Fondssparen). Tipp: Auch ohne VL vom Chef können Sie einen Teil Ihres Gehalts umwandeln lassen.

  2. 2. Kontoauszugsunterlagen erhalten

    Anfang des darauf folgenden Kalenderjahres erhalten Sie Ihre Kontoauszugsunterlagen von Schwäbisch Hall für das zurückliegende Jahr – per Post oder in Ihrem digitalen Postfach in MEIN KONTO. Die überwiesenen VL sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich.

  3. 3. Einkommensteuer abgeben

    Um die Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, müssen Sie in der Regel Ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt geben. Genauere Informationen finden Sie unter "Wie beantrage ich Arbeitnehmersparzulage?". Tipp: Sie können die Zulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

  4. 4. Auszahlung Arbeitnehmersparzulage

    Ihre Prämie wird zunächst beim Finanzamt als Anspruch gespeichert. Wird Ihr Bausparvertrag mit einer wohnwirtschaftlichen Verwendung (zum Beispiel für Neubau/Kauf oder Modernisierung) zugeteilt, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage mitausgezahlt. Nach Ablauf von sieben Jahren wird sie Ihrem laufenden Bausparkonto gutgeschrieben. Läuft Ihr Vertrag noch weiter, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage jährlich direkt vom Finanzamt. 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage

  • Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der Regel zusammen mit der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie füllen hierfür die Zeile 91 des Mantelbogens aus. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie an dieser Stelle, indem Sie eine "1" setzen.
  • Wichtig: Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall an das Finanzamt ist unbedingt erforderlich. Nur so kann das Finanzamt Ihren Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage prüfen. Dies erfolgt jedoch nur, wenn Sie in die Übermittlung eingewilligt haben und hierfür Ihre Identifikationsnummer mitgeteilt haben. Dafür erhalten Sie von Schwäbisch Hall ein entsprechendes Formblatt in der Jahreskontoauszugspost.
  • Stimmen Sie der Übermittlung per Formblatt zu, werden die für die Arbeitnehmersparzulage notwendigen Daten von Schwäbisch Hall elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
  • Kann ich die Arbeitnehmersparzulage ohne Steuererklärung beantragen? Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben und nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage den Vordruck für die Einkommensteuererklärung verwenden.
     

Vordrucke für die Beantragung beim Finanzamt


Fragen und Antworten zur Arbeitnehmersparzulage 2026

Sie möchten die Arbeitnehmersparzulage für vergangene Jahre beantragen? Dsa ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:

Sparjahr Beantragbar bis (Frist) Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)
2022 31.12.2026

Bausparen: 17.900 € (Alleinst.) / 35.800 € (Verh.)

Fondssparen: 20.000 € (Alleinst.) / 40.000 € (Verh.)

2023 31.12.2027

Bausparen: 17.900 € (Alleinst.) / 35.800 € (Verh.)

Fondssparen: 20.000 € (Alleinst.) / 40.000 € (Verh.)

2024 31.12.2028 Für beide Sparformen: 40.000 € (Alleinst.) / 80.000 € (Verh.)
2025 31.12.2029 Für beide Sparformen: 40.000 € (Alleinst.) /80.000 € (Verh.)
2026 31.12.2030 Für beide Sparformen: 40.000 € (Alleinst.) / 80.000 € (Verh.)

Wichtiger Hinweis: Die Fördersätze (9 Prozent für Bausparen, 20 Prozent für Fondssparen) und die maximal geförderten Sparleistungen (470 Euro für Bausparen, 400 Euro für Fondssparen) sind in allen genannten Jahren unverändert geblieben.

Für die Arbeitnehmersparzulage gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Wenn diese Bindungsfrist abgelaufen ist, verlieren Sie die Prämie auch bei einer Kündigung nicht. Kündigen Sie vorher, kann der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren gehen, bzw. sie muss zurückgezahlt werden. Eine Kündigung kann noch zu weiteren Verlusten und Nachteilen führen. In der Regel gibt es bessere Alternativen, wenn Sie vorzeitig über Ihr Guthaben verfügen möchten. Ihr Schwäbisch Hall-Berater berät Sie hierzu gerne.

Sie könnten über der Einkommensgrenze für Arbeitnehmersparzulage von 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen als Single und 80.000 Euro bei Verheirateten liegen. Nehmen Sie dafür Ihren Steuerbescheid zur Hand. Hier wird das zu versteuernde Jahreseinkommen ausgewiesen.

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung nutzen wollen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen und weiteren Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


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