1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Zum Hauptinhalt springen

KfW 55: Anforderungen & Förderung

Der Begriff KfW 55 stammt aus älteren Förderstandards. Aktuell gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Regeln für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus. 

Zeichen für Information

Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 21.07.2026

  • Die Bundesregierung stellt beim Neubau neue Mittel für die Förderung zum KfW-Effizienzhaus 55 zur Verfügung. Diese sind allerdings befristet und gelten nur für bereits genehmigte Wohnbauprojekte.
  • Für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 ist weiterhin eine Förderung über den KfW-Kredit 261 möglich.
  • Beim Neubau gibt es für das KfW 55-Haus einen zinsverbilligten Kredit von maximal 100.000 Euro. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus hängen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss vom aktuellen KfW-Programm und der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Welche KfW-Kredite über Schwäbisch Hall möglich sind, erfahren Sie hier auf der Seite.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Die (befristete) KfW 55-Förderung beim Neubau


Die Bundesregierung hat die 2022 eingestellte Neubauförderung nach KfW 55-Standard wiederbelebt. Für die Neuauflage werden 800 Millionen Euro bereitgestellt. 

👉Die Förderung gilt nur für Baupojekte, die bereits genehmigt, aber nicht angefangen wurden.

👉Die Förderung ist bis zum 30.12.2026 befristet bzw. gilt nur so lange, wie die bereitgestellten Mittel dafür ausreichen.
 

 

Das wird gefördert

Die KfW fördert den Neubau eines Wohn­gebäudes im Rahmen des Programms "Effizienzhaus 55 - Wohngebäude", wenn gemäß der technischen Mindest­anforderungen

  • die Effizienz­haus-Stufe 55 erreicht wird
  • keine Öl- oder Gasheizung zum Einsatz kommt
  • zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine gültige Bau­genehmigung vorliegt oder bei nicht genehmigungs­pflichtigen Vorhaben die zuständige Bau­behörde von dem Vorhaben weiß und zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Weitere Details sowie Voraussetzungen zur neuen Förderung finden Sie direkt auf der Seite der KfW

 

Das gibt es an Fördermitteln

  • Die Förderung erfolgt über einen zinsverbilligten Kredit.
  • Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz wird zum Förderstart festgelegt und von der KfW veröffentlicht. 
  • Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindungsfrist höchstens zehn Jahre.

    

KfW-Förderung Neubau

KfW-Förderung Neubau

Die KfW-Bank hat die Förderung für Neubauten komplett umgestellt. Ein Überblick über aktuelle Förderkriterien, Anträge und geltende Regelungen.


Die KfW 55-Förderung bei einer Sanierung

Wenn Sie durch eine Komplettsanierung die Effizienzhaus-55-Stufe erreichen wollen, können Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss (Kredit 261) in Anspruch nehmen. Dabei reduziert sich dann das Darlehen um den Tilgungszuschuss.
  • Bei der Sanierung zum Effizienzhaus gelten je Wohneinheit feste Förderobergrenzen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen des KfW-Kredits 261, insbesondere zur erreichbaren Effizienzhaus-Stufe, zum Kreditbetrag und zum Tilgungszuschuss
👉 Das KfW-Programm 461 (Wohngebäude – Zuschuss für Effizienzhäuser) wurde mit der Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28. Juli 2022 eingestellt.
 

KfW-Förderung bei der Sanierung

KfW-Förderung bei der Sanierung

Nutzen Sie die KfW 55-Förderung für die Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie. Erfahren Sie mehr zu Anforderungen und Förderhöhe bei der Sanierung zum Effizienzhaus.

 

KfW 55-Haus finanzieren: Unsere Heimatexperten helfen Ihnen bei allen Ihren Fragen rund um die Finanzierung. Sprechen Sie uns an.

Hinweis: Die Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.

Was ist ein KfW 55-Haus?

KfW 55 oder auch EH 55 ist die Abkürzung für KfW-Effizienzhaus 55. KfW wiederum ist das Kürzel für Kreditanstalt für Wiederaufbau. 

Ein Effizienzhaus 55 unterschreitet den Energiebedarf eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes deutlich. Maßgeblich sind dabei die jeweils gültigen technischen und rechtlichen Vorgaben zum Effizienzhaus-Standard.


Wie erreiche ich den KfW 55-Standard?

Um die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen, muss eine unsanierte Bestandsimmobilie in aller Regel energetisch saniert werden. Welche Sanierungsmaßnahmen Sie dafür durchführen, ist Ihnen überlassen, konkrete Gewerke sind nicht vorgeschrieben. Am Ende muss nur der Effizienzhaus 55-Standard erfüllt sein.

In aller Regel erreichen Sie den KfW 55-Standard durch folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle: Hier sollten Sie sowohl die Fassadendämmung als auch die Dämmung der Kellerwände berücksichtigen. Wichtig sind hier zudem Fenster und Außentüren. Beispielsweise bietet sich eine Dreifachverglasung an, um den Energiestandard KfW 55 zu erreichen.
KFW 55 Thermografie-Kamera
Ein KfW 55-Haus muss konkrete energetische Vorgaben erfüllen. (Quelle: Ingo Bartussek - Fotolia)
  • Dämmung des Daches: Wird die Dachdämmung vernachlässigt, können Sie bis zu 30 Prozent der Heizenergie allein dort verlieren. Es gibt verschiedene Techniken der Dämmung, etwa die Unter- oder die Aufsparrendämmung. Ebenfalls wichtig: gut isolierte Dachfenster und die Dämmung der obersten Geschossdecke.
  • Energiegewinnung durch Solarenergie: Sonnenkollektoren werden meist zur Warmwasserbereitung und/oder zur Gewinnung von Heizenergie genutzt. Auch das ist ein Modul im Gesamtkonzept für den Bau eines Hauses nach KfW 55-Standard.
  • Auch eine neue Heiztechnik kann Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus sein. Wer nur die Heizung austauschen möchte, nutzt dafür in der Regel jedoch nicht die klassische Effizienzhausförderung, sondern die spezielle Heizungsförderung der KfW. Dafür gelten seit dem 21.07.2026 neue Bedingungen

Tipp: Umfassende Sanierungen sollten Sie immer individuell auf das Gebäude abstimmen. Die eine, richtige Sanierung gibt es nicht. Welche Maßnahmen bei Ihrer Sanierung am sinnvollsten kombiniert werden, kann ein Energieberater am besten beurteilen. 


Effizienzhaus 55 EE: Was bedeutet Erneuerbare-Energien-Klasse?

Die Erneuerbare-Energien-Klasse beschreibt eine anspruchsvollere Effizienzhaus-Stufe, bei der ein erheblicher Anteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Welche zusätzlichen Fördervorteile damit verbunden sind, richtet sich nach dem jeweils aktuellen KfW-Programm.


Wie erreiche ich KfW 55 EE?

Die Erneuerbare-Energien-Klasse kann mit unterschiedlichen Heizungsanlagen erreicht werden:

  • Nutzung von Solarthermie
  • eigene, gebäudenahe Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
  • Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme aus Abwasser mittels Wärmepumpe
  • Verfeuerung fester Biomasse (Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel)
  • Nutzung von direktbezogener, gasförmiger Biomasse in Brennwertkesseln oder KWK-Anlagen
  • Anschluss an ein Wärme-, Kälte- oder Gebäudenetz, das zu mehr als 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wird

Denkbar ist auch, einzelne dieser Systeme miteinander zu kombinieren.

Eine vor dem Haus stehende Wärmepumpe
Die Wärmepumpe wäre eine von mehreren Maßnahmen, um den KfW 55 EE-Standard zu erreichen. (Quelle: STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG)

Newsletter-Service: Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sie interessieren sich für Themen rund um die eigenen vier Wände?

Bei Schwäbisch Hall finden Sie hierzu regelmäßig aktuelle und informative Inhalte. Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter:

  • Tipps & Trends zum Wohnen & Finanzieren
  • Monatlich kostenfreie Expertentipps aus erster Hand
  • Jederzeit auf Knopfdruck abbestellbar

Newsletter-Service

Bleiben Sie rund um die eigenen vier Wände immer auf dem Laufenden.

Kostenlos anfordern

   

Fragen und Antworten zur KfW 55-Förderung

Akkordeon öffnen

Der Begriff KfW 55 stammt aus älteren Förderlogiken und energetischen Standards. Heute kommt es darauf an, welches konkrete KfW-Programm genutzt wird und welche Effizienzhaus-Stufe aktuell förderfähig ist. Lesen Sie dazu auch folgende Artikel:

Akkordeon öffnen

Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Dazu gehören zum Beispiel Verbesserungen an Gebäudehülle, Dach und der Einbau moderner Heiztechnologie.

Akkordeon öffnen

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert die KfW die Sanierung gebäudebezogen immer nur einmal. Wenn der Verkäufer für die Sanierung keine Förderung in Anspruch genommen hat, können Sie als Käufer zum Zuge kommen. Allerdings fördert die KfW dann natürlich nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur die energetischen Maßnahmen, die der Verkäufer durchgeführt hat.

Die Kosten dafür müssen also gesondert ausgewiesen sein, beispielsweise im Kaufvertrag. Darin sollte auch eine Schutzklausel für Sie enthalten sein. Mit ihr haftet der Verkäufer dafür, dass das Haus die angegebene Effizienzhaus-Stufe erfüllt. Die KfW stellt eine unverbindliche Musterformulierung für eine solche Schutzklausel zur Verfügung.

In den allermeisten Fällen wird der Voreigentümer jedoch selbst eine KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 erhalten haben. Dann können Sie als Käufer keine zweite BEG-Förderung beantragen. Dies käme einer Doppelförderung gleich. Hat der Verkäufer seine Förderung jedoch in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss erhalten, so darf dieser Kreditvertrag laut Programmbedingungen auf Sie übertragen werden – wenn der durchleitende Finanzierungspartner zustimmt.

In allen anderen Fällen gehen Sie als Käufer dennoch nicht leer aus: Sie können das personengebundene KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) nutzen. Mit diesem zinsgünstigen Kredit unterstützt der Staat den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen mit bis zu 100.000 Euro. Diese Förderung ist nur an wenige Bedingungen geknüpft und umfasst unter anderem den Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer. 

Akkordeon öffnen

Wer keine Komplettsanierung zum Effizienzhaus umsetzen möchte, kann auch schrittweise sanieren. Für Einzelmaßnahmen kommen je nach Maßnahme Förderungen über BAFA oder KfW infrage. Welche Fördersätze, Kostenobergrenzen und Boni gelten, hängt vom konkreten Programm und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus kann auch die notwendige energetische Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich gefördert werden. Die KfW berücksichtigt diese Leistungen mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Effizienzhausförderung und Heizungsförderung: Wer eine Immobilie umfassend zum Effizienzhaus saniert, nutzt in der Regel andere Förderprogramme als Eigentümer, die nur ihre Heizung austauschen möchten.

Unabhängig von Fördermitteln können bei Bestandsgebäuden auch gesetzliche Sanierungspflichten gelten, zum Beispiel bei alten Heizkesseln oder ungedämmten obersten Geschossdecken. Maßgeblich ist der aktuelle Rechtsstand.

Für den Heizungstausch gelten seit dem 21.07.2026 angepasste Förderbedingungen. Wichtig ist dabei: Nicht jede zulässige Heizung ist automatisch auch förderfähig.

Akkordeon öffnen

Um die KfW 55-Förderung zu beantragen, müssen Sie einen für die Antragsstellung zugelassenen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes einbinden. Er entwickelt ein Gesamtkonzept und bescheinigt, dass mit der geplanten Sanierung die Anforderungen an die KfW 55-Effizienzhausstufe erfüllt werden, mit der „Bestätigung zum Antrag“.

Kredite gewährt die KfW nur über Finanzierungspartner. Ihrer Bank legen Sie die Bescheinigung des Energieberaters vor und schließen mit ihm einen Darlehensvertrag. Die Bank beantragt dann mit der Bescheinigung des Energieberaters den Förderkredit bei der KfW. 

Falls Unterlagen oder Angaben fehlen und nachgefordert werden müssen, gibt die KfW üblicherweise eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand an die Bank.  

Akkordeon öffnen

Sobald Sie eine Förderzusage von der KfW für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 haben, können Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben und Lieferverträge unterschreiben. Sie haben jetzt 24 Monate Zeit für Ihre Sanierung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen prüft Ihr Energieeffizienz-Experte die Umsetzung und bescheinigt die fachgerechte Ausführung in der „Bestätigung nach Durch­führung“.

Reichen Sie die Bestätigung bei Ihrer Bank ein. Nach der Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich. 

Akkordeon schließen

Nein, das ist leider nicht möglich. Schwäbisch Hall unterstützt Sie bei folgenden KfW-Programmen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • Wohneigentum für Familien (WEF/300)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (261)

Um eine zügige Bearbeitung der KfW-Förderung zu gewährleisten, wenden Sie sich für die Antragstellung bitte direkt an Ihren Heimatexperten vor Ort. Bitte senden Sie keine Unterlagen eigenständig an die Zentrale der Bausparkasse, da dort keine direkte Antragsaufnahme erfolgt. Die weiteren Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.

              

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie haben noch Fragen zu den Fördermöglichkeiten für die Sanierung Ihrer Immobilie und zum Ablauf der Beantragung? Sie interessieren sich zudem für einen Modernisierungskredit? Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und entwickeln mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Rahmenbedingungen berücksichtigt.  

  • Individuelle Beratung
  • 90 Jahre Erfahrung
  • 7 Millionen zufriedene Kunden

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.