KfW 55: Anforderungen & Förderung
Der Begriff KfW 55 stammt aus älteren Förderstandards. Aktuell gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Regeln für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus.
Der Begriff KfW 55 stammt aus älteren Förderstandards. Aktuell gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Regeln für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus.
Aktualisiert am 21.07.2026
Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion
Die Bundesregierung hat die 2022 eingestellte Neubauförderung nach KfW 55-Standard wiederbelebt. Für die Neuauflage werden 800 Millionen Euro bereitgestellt.
👉Die Förderung gilt nur für Baupojekte, die bereits genehmigt, aber nicht angefangen wurden.
👉Die Förderung ist bis zum 30.12.2026 befristet bzw. gilt nur so lange, wie die bereitgestellten Mittel dafür ausreichen.
Die KfW fördert den Neubau eines Wohngebäudes im Rahmen des Programms "Effizienzhaus 55 - Wohngebäude", wenn gemäß der technischen Mindestanforderungen
Weitere Details sowie Voraussetzungen zur neuen Förderung finden Sie direkt auf der Seite der KfW
KfW 55-Haus finanzieren: Unsere Heimatexperten helfen Ihnen bei allen Ihren Fragen rund um die Finanzierung. Sprechen Sie uns an.
Hinweis: Die Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.
KfW 55 oder auch EH 55 ist die Abkürzung für KfW-Effizienzhaus 55. KfW wiederum ist das Kürzel für Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ein Effizienzhaus 55 unterschreitet den Energiebedarf eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes deutlich. Maßgeblich sind dabei die jeweils gültigen technischen und rechtlichen Vorgaben zum Effizienzhaus-Standard.
Um die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen, muss eine unsanierte Bestandsimmobilie in aller Regel energetisch saniert werden. Welche Sanierungsmaßnahmen Sie dafür durchführen, ist Ihnen überlassen, konkrete Gewerke sind nicht vorgeschrieben. Am Ende muss nur der Effizienzhaus 55-Standard erfüllt sein.
In aller Regel erreichen Sie den KfW 55-Standard durch folgende Sanierungsmaßnahmen:
Tipp: Umfassende Sanierungen sollten Sie immer individuell auf das Gebäude abstimmen. Die eine, richtige Sanierung gibt es nicht. Welche Maßnahmen bei Ihrer Sanierung am sinnvollsten kombiniert werden, kann ein Energieberater am besten beurteilen.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse beschreibt eine anspruchsvollere Effizienzhaus-Stufe, bei der ein erheblicher Anteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Welche zusätzlichen Fördervorteile damit verbunden sind, richtet sich nach dem jeweils aktuellen KfW-Programm.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse kann mit unterschiedlichen Heizungsanlagen erreicht werden:
Denkbar ist auch, einzelne dieser Systeme miteinander zu kombinieren.
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Der Begriff KfW 55 stammt aus älteren Förderlogiken und energetischen Standards. Heute kommt es darauf an, welches konkrete KfW-Programm genutzt wird und welche Effizienzhaus-Stufe aktuell förderfähig ist. Lesen Sie dazu auch folgende Artikel:
Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Dazu gehören zum Beispiel Verbesserungen an Gebäudehülle, Dach und der Einbau moderner Heiztechnologie.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert die KfW die Sanierung gebäudebezogen immer nur einmal. Wenn der Verkäufer für die Sanierung keine Förderung in Anspruch genommen hat, können Sie als Käufer zum Zuge kommen. Allerdings fördert die KfW dann natürlich nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur die energetischen Maßnahmen, die der Verkäufer durchgeführt hat.
Die Kosten dafür müssen also gesondert ausgewiesen sein, beispielsweise im Kaufvertrag. Darin sollte auch eine Schutzklausel für Sie enthalten sein. Mit ihr haftet der Verkäufer dafür, dass das Haus die angegebene Effizienzhaus-Stufe erfüllt. Die KfW stellt eine unverbindliche Musterformulierung für eine solche Schutzklausel zur Verfügung.
In den allermeisten Fällen wird der Voreigentümer jedoch selbst eine KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 erhalten haben. Dann können Sie als Käufer keine zweite BEG-Förderung beantragen. Dies käme einer Doppelförderung gleich. Hat der Verkäufer seine Förderung jedoch in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss erhalten, so darf dieser Kreditvertrag laut Programmbedingungen auf Sie übertragen werden – wenn der durchleitende Finanzierungspartner zustimmt.
In allen anderen Fällen gehen Sie als Käufer dennoch nicht leer aus: Sie können das personengebundene KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) nutzen. Mit diesem zinsgünstigen Kredit unterstützt der Staat den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen mit bis zu 100.000 Euro. Diese Förderung ist nur an wenige Bedingungen geknüpft und umfasst unter anderem den Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer.
Wer keine Komplettsanierung zum Effizienzhaus umsetzen möchte, kann auch schrittweise sanieren. Für Einzelmaßnahmen kommen je nach Maßnahme Förderungen über BAFA oder KfW infrage. Welche Fördersätze, Kostenobergrenzen und Boni gelten, hängt vom konkreten Programm und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus kann auch die notwendige energetische Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich gefördert werden. Die KfW berücksichtigt diese Leistungen mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Effizienzhausförderung und Heizungsförderung: Wer eine Immobilie umfassend zum Effizienzhaus saniert, nutzt in der Regel andere Förderprogramme als Eigentümer, die nur ihre Heizung austauschen möchten.
Unabhängig von Fördermitteln können bei Bestandsgebäuden auch gesetzliche Sanierungspflichten gelten, zum Beispiel bei alten Heizkesseln oder ungedämmten obersten Geschossdecken. Maßgeblich ist der aktuelle Rechtsstand.
Für den Heizungstausch gelten seit dem 21.07.2026 angepasste Förderbedingungen. Wichtig ist dabei: Nicht jede zulässige Heizung ist automatisch auch förderfähig.
Um die KfW 55-Förderung zu beantragen, müssen Sie einen für die Antragsstellung zugelassenen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes einbinden. Er entwickelt ein Gesamtkonzept und bescheinigt, dass mit der geplanten Sanierung die Anforderungen an die KfW 55-Effizienzhausstufe erfüllt werden, mit der „Bestätigung zum Antrag“.
Kredite gewährt die KfW nur über Finanzierungspartner. Ihrer Bank legen Sie die Bescheinigung des Energieberaters vor und schließen mit ihm einen Darlehensvertrag. Die Bank beantragt dann mit der Bescheinigung des Energieberaters den Förderkredit bei der KfW.
Falls Unterlagen oder Angaben fehlen und nachgefordert werden müssen, gibt die KfW üblicherweise eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand an die Bank.
Sobald Sie eine Förderzusage von der KfW für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 haben, können Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben und Lieferverträge unterschreiben. Sie haben jetzt 24 Monate Zeit für Ihre Sanierung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen prüft Ihr Energieeffizienz-Experte die Umsetzung und bescheinigt die fachgerechte Ausführung in der „Bestätigung nach Durchführung“.
Reichen Sie die Bestätigung bei Ihrer Bank ein. Nach der Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Nein, das ist leider nicht möglich. Schwäbisch Hall unterstützt Sie bei folgenden KfW-Programmen:
Um eine zügige Bearbeitung der KfW-Förderung zu gewährleisten, wenden Sie sich für die Antragstellung bitte direkt an Ihren Heimatexperten vor Ort. Bitte senden Sie keine Unterlagen eigenständig an die Zentrale der Bausparkasse, da dort keine direkte Antragsaufnahme erfolgt. Die weiteren Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.
Sie haben noch Fragen zu den Fördermöglichkeiten für die Sanierung Ihrer Immobilie und zum Ablauf der Beantragung? Sie interessieren sich zudem für einen Modernisierungskredit? Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und entwickeln mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
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