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KfW 55: Anforderungen & Förderung

Nach dem Förderstopp im Jahr 2022 wurde die KfW 55-Föderung in Teilen wieder aufgenommen. Lesen Sie hier, was in Sachen Neubau und Sanierung gilt.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 17.09.2025

  • Die Bundesregierung stellt 2025 neue Mittel für die Förderung von KfW-Effizienzhaus 55-Neubauten zur Verfügung. Dies gilt allerdings nur für bereits genehmigte Wohungsbauprojekte.
  • Für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 gibt es einen Förderkredit.
  • Die förderfähigen Kosten bei der Sanierung betragen maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.

KfW 55-Förderung: Das gilt bei Neubau und Sanierung

KfW 55 oder auch EH 55 ist die Abkürzung für KfW-Effizienzhaus 55. KfW wiederum ist das Kürzel für Kreditanstalt für Wiederaufbau. 

In Sachen Förderung gilt:

  • Für den Neubau: Hier ist die KfW 55 Förderung seit 2022 eingestellt, weil EH 55 seit Januar 2023 der gesetzliche Mindeststandard beim Neubau ist. Allerdings wurden im September 2025 neue Fördermittel bereitgestellt. Diese werden aber nur für bereits genehmigte Projekte ausgezahlt.
  • Bei einer Sanierung: Hier gibt es Fördermittel im Rahmen der KfW 55-Förderung in Form eines Kredites.
KFW 55 Thermografie-Kamera
Die KfW 55-Förderung gilt faktisch nur noch für Sanierungen. (Quelle: Ingo Bartussek - Fotolia)

    

KfW-Förderung Neubau

Die KfW-Bank hat die Förderung für Neubauten komplett umgestellt. Ein Überblick über aktuelle Förderkriterien, Anträge und geltende Regelungen.

KfW-55-Förderung bei der Sanierung

Nutzen Sie die KfW 55-Förderung für die Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie. Erfahren Sie mehr zu Anforderungen und Förderhöhe bei der Sanierung zum Effizienzhaus.

        

Was ist ein KfW 55-Haus?

Ein KfW 55-Effizienzhaus erfüllt genau definierte energetischen Kriterien. Es verbraucht nur 55 Prozent der Primärenergie eines im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschriebenen Referenzgebäudes. Außerdem beträgt der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) nicht mehr als 70 Prozent des Neubau-Grenzwertes.

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Wie sieht die KfW 55-Förderung für Sanierungen aus?

Wenn Sie durch eine Komplettsanierung die Effizienzhaus-55-Stufe erreichen wollen, können Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss (Kredit 261) in Anspruch nehmen. Dabei reduziert sich dann das Darlehen um den Tilgungszuschuss.
Die förderfähigen Kosten betragen maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 45 Prozent.  
👉 Das KfW-Programm 461 (Wohngebäude – Zuschuss für Effizienzhäuser) wurde mit der Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 28. Juli 2022 eingestellt.

Wie erreiche ich den KfW 55-Standard?

Um die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen, muss eine unsanierte Bestandsimmobilie in aller Regel energetisch saniert werden. Welche Sanierungsmaßnahmen Sie dafür durchführen, ist Ihnen überlassen, konkrete Gewerke sind nicht vorgeschrieben. Am Ende muss nur der Effizienzhaus 55-Standard erfüllt sein.

In aller Regel erreichen Sie den KfW 55-Standard durch folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle: Hier sollten Sie sowohl die Fassadendämmung als auch die Dämmung der Kellerwände berücksichtigen. Wichtig sind hier zudem Fenster und Außentüren. Beispielsweise bietet sich eine Dreifachverglasung an, um den Energiestandard KfW 55 zu erreichen.
Wärmedämmung an eines Daches
Eine fachgerechte Dachdämmung ermöglicht große Energieeinsparungen. (Quelle: Alterfalter - Fotolia)
  • Dämmung des Daches: Wird die Dachdämmung vernachlässigt, können Sie bis zu 30 Prozent der Heizenergie allein dort verlieren. Es gibt verschiedene Techniken der Dämmung, etwa die Unter- oder die Aufsparrendämmung. Ebenfalls wichtig: gut isolierte Dachfenster und die Dämmung der obersten Geschossdecke.
  • Energiegewinnung durch Solarenergie: Sonnenkollektoren werden meist zur Warmwasserbereitung und/oder zur Gewinnung von Heizenergie genutzt. Auch das ist ein Modul im Gesamtkonzept für den Bau eines Hauses nach KfW 55-Standard.
  • Wärme durch Biomasseheizung: Biomasseheizungen können eine Heizleistung von bis zu 1.500 Kilowatt erreichen. Sie verbrennen unter anderem Pellets, Getreide oder Sägespäne. Förderung für die neue Heizung gibt es übrigens auch bei Bestandsgebäuden.

Tipp: Umfassende Sanierungen sollten Sie immer individuell auf das Gebäude abstimmen. Die eine, richtige Sanierung gibt es nicht. Welche Maßnahmen bei Ihrer Sanierung am sinnvollsten kombiniert werden, kann ein Energieberater am besten beurteilen. 


Effizienhaus 55 EE: Was bedeutet Erneuerbare-Energien-Klasse?

Die Effizienzhaus 55 EE-Klasse ist eine ambitioniertere Förderklasse: Wenn Sie bei der Sanierung zum Effizienzhaus eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und diese mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs deckt oder wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs ganz oder teilweise durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden, erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten. Die Förderung für Ihr Haus erhöht sich damit auf 45 Prozent. Außerdem betragen die förderfähigen Kosten für ein KfW Effizienzhaus 55 EE maximal 150.000 Euro


Wie erreiche ich KfW 55 EE?

Die Erneuerbare-Energien-Klasse kann mit unterschiedlichen Heizungsanlagen erreicht werden:

  • Nutzung von Solarthermie
  • eigene, gebäudenahe Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
  • Nutzung von Geothermie/Umweltwärme/Abwärme aus Abwasser mittels Wärmepumpe
  • Verfeuerung fester Biomasse (Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel)
  • Nutzung von direktbezogener, gasförmiger Biomasse in Brennwertkesseln oder KWK-Anlagen
  • Anschluss an ein Wärme-, Kälte- oder Gebäudenetz, das zu mehr als 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wird

Denkbar ist auch, einzelne dieser Systeme miteinander zu kombinieren. 

 

Eine vor dem Haus stehende Wärmepumpe
Die Wärmepumpe wäre eine von mehreren Maßnahmen, um den KfW 55 EE-Standard zu erreichen. (Quelle: STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG)

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Beratungsfuchs

Fragen und Antworten zur KfW 55-Förderung

KfW 55 ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelter Standard für energieeffiziente Häuser. Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 Prozent der Energie eines konventionellen Neubaus und ist daher besonders umweltfreundlich.

Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Dazu gehören zum Beispiel Verbesserungen an Gebäudehülle, Dach und der Einbau moderner Heiztechnologie.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert die KfW die Sanierung gebäudebezogen immer nur einmal. Wenn der Verkäufer für die Sanierung keine Förderung in Anspruch genommen hat, können Sie als Käufer zum Zuge kommen. Allerdings fördert die KfW dann natürlich nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur die energetischen Maßnahmen, die der Verkäufer durchgeführt hat.

Die Kosten dafür müssen also gesondert ausgewiesen sein, beispielsweise im Kaufvertrag. Darin sollte auch eine Schutzklausel für Sie enthalten sein. Mit ihr haftet der Verkäufer dafür, dass das Haus die angegebene Effizienzhaus-Stufe erfüllt. Die KfW stellt eine unverbindliche Musterformulierung für eine solche Schutzklausel zur Verfügung.

In den allermeisten Fällen wird der Voreigentümer jedoch selbst eine KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 erhalten haben. Dann können Sie als Käufer keine zweite BEG-Förderung beantragen. Dies käme einer Doppelförderung gleich. Hat der Verkäufer seine Förderung jedoch in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss erhalten, so darf dieser Kreditvertrag laut Programmbedingungen auf Sie übertragen werden – wenn der durchleitende Finanzierungspartner zustimmt.

In allen anderen Fällen gehen Sie als Käufer dennoch nicht leer aus: Sie können das personengebundene KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) nutzen. Mit diesem zinsgünstigen Kredit unterstützt der Staat den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen mit bis zu 100.000 Euro. Diese Förderung ist nur an wenige Bedingungen geknüpft und umfasst unter anderem den Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer. 

Nicht jeder Eigentümer kann oder will eine Komplettsanierung stemmen. Dann ist schrittweises Vorgehen eine gute Alternative, beispielsweise auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplanes.

Unabhängig davon, welcher Effizienzstandard Sie mit den einzelnen Schritten erreichen, gibt es für die Einzelmaßnahmen ebenfalls zwei Varianten von Förderung: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Zuschüsse beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bei der KfW gibt es Kredite mit Tilgungszuschüssen (Kredit 262).

Wie bei der Komplettsanierung sind auch bei den Einzelmaßnahmen technische Anforderungen und Konditionen der beiden Fördervarianten vergleichbar: Förderfähig sind bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Der Zuschuss beziehungsweise der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent für Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sommerlichen Wärmeschutz, Einbau einer Lüftungsanlage und Einbau von digitalen Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs oder der smarten Steuerung von technischen Anlagen.

Die Fördersätze für die Erneuerung der Heizung sind höher. Mithilfe diverser Boni sind Förderungen in Höhe von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten möglich. Vor allem beim Austausch einer alten Ölheizung oder Gasheizung lohnt sich die Förderung.

Um die KfW 55-Förderung zu beantragen, müssen Sie einen für die Antragsstellung zugelassenen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes einbinden. Er entwickelt ein Gesamtkonzept und bescheinigt, dass mit der geplanten Sanierung die Anforderungen an die KfW 55-Effizienzhausstufe erfüllt werden, mit der „Bestätigung zum Antrag“.

Kredite gewährt die KfW nur über Finanzierungspartner. Ihrer Bank legen Sie die Bescheinigung des Energieberaters vor und schließen mit ihm einen Darlehensvertrag. Die Bank beantragt dann mit der Bescheinigung des Energieberaters den Förderkredit bei der KfW. 

Falls Unterlagen oder Angaben fehlen und nachgefordert werden müssen, gibt die KfW üblicherweise eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand an die Bank.  

Sobald Sie eine Förderzusage von der KfW für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 haben, können Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben und Lieferverträge unterschreiben. Sie haben jetzt 24 Monate Zeit für Ihre Sanierung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen prüft Ihr Energieeffizienz-Experte die Umsetzung und bescheinigt die fachgerechte Ausführung in der „Bestätigung nach Durch­führung“.

Reichen Sie die Bestätigung bei Ihrer Bank ein. Nach der Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich. 

              

Gute Beratung ist unverzichtbar

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