Bausparsumme
- Zusammensetzung der Bausparsumme
- Welche Bausparsumme sinnvoll ist
- Berechnen Sie Ihre Bausparsumme
Die Bausparsumme ist einer der wichtigsten Bestandteile eines Bausparvertrages. Erfahren Sie hier, wie sich die Bausparsumme zusammensetzt und welche Höhe empfohlen wird. Plus: Berechnen Sie die für Sie geeignete Bausparsumme.
Das Wichtigste im Überblick
Bei der Frage "Wie funktioniert ein Bausparvertrag" taucht auch immer wieder der Begriff der Bausparsumme auf. Die Bausparsumme ist das Kapital, welches Sie zur Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen. Dabei ist es egal, ob Sie sich ein Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder eine bestehende Immobilie sanieren wollen.
Diese Bausparsumme setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Sparanteil und einem Darlehensanteil. Sie machen jeweils ungefähr die Hälfte der Bausparsumme aus. Ein Bausparvertrag wird meist Jahre vor dem Immobilienprojekt – zum Beispiel dem Hauskauf – abgeschlossen. So kann es passieren, dass die Bausparsumme nicht immer ausreicht. Die Bausparsumme lässt sich aber anpassen.
Wie hoch die Bausparsumme sein sollte, ist eine Frage der individuellen Ziele und zu erwartenden Kosten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Bausparsumme in ein realistisches Verhältnis zur Sparrate zu setzen.
Eine stark vereinfachte, ganz grobe Beispielrechung* soll dies verdeutlichen: Angespart werden ungefähr 45 Prozent der Bausparsumme, die Ansparphase dauert etwa zehn Jahre. Wenn Sie im Monat 250 Euro in den Bausparvertrag einzahlen können, dann ergibt sich daraus folgende Rechnung:
Ihre Bausparsumme sollte demnach bei 67.000 Euro liegen. 30.000 Euro der Bausparsumme haben Sie angespart, die Differenz von 37.000 erhalten Sie als zingünstiges Bauspardarlehen. Hier erfahren Sie alles zur Rückzahlung eines Bauspardarlehens.
Wer einen Bausparvertrag abschließt, der kann sich für sein zukünftiges Immobilienprojekt die derzeit gültigen Zinssätze sichern. Steigen die Zinsen in der Zukunft, dann profitiert der Bausparer von dem derzeit noch günstigeren Zinssatz.
Dieser Vorteil potenziert sich, je höher die Bausparsumme ist. Denn bei einer hohen Bausparsumme ist auch der Darlehensanteil größer, somit die ersparten Zinsen höher – immer vorausgesetzt, vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusss bis zur Zuteilung sind die Zinssätze gestiegen.
Eine niedrige Bausparsumme hat den Vorteil, dass Sie – bei entsprechender Sparleistung – relativ schnell zu Ihrem Darlehen kommen. Auch um staatliche Fördermittel beim Bausparen wie die Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, reicht meist eine Bausparsumme im niedrigen fünfstelligen Bereich. Die Mindestbausparsumme liegt bei 10.000 Euro.
ACHTUNG: Für besagte staatliche Förderung müssen Sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zur "Bausparförderung".
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?
Wie auch immer Ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorzüge des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Die Frage nach der richtigen Bausparsumme ist immer auch eine Frage der individuellen Wohnwünsche. Und die können sich ändern. Benötigt ein Bausparer weniger Kapital, so kann er – abhängig vom gewählten Tarif – die Bausparsumme auch senken. Dadurch verringert sich auch der Darlehensanteil, das heißt der Bausparvertrag wird in der Regel früher zugeteilt.
Eine Alternative für eine schnellere Zuteilung wäre, den Bausparvertrag zu teilen. Mögliche Förderungen werden dann im gleichen Verhältnis wie die Bausparsumme auf die jeweiligen Verträge aufgeteilt.
Um die Bausparsumme zu ermäßigen beziehungsweise den Vertrag zu teilen, bedarf es der Zustimmung der Bausparkasse. Für diese Vertragsänderungen fällt jeweils ein Entgelt an.
Der Kapitalbedarf ist größer als ursprünglich geplant? In diesem Fall bietet sich an, die Bausparsumme zu erhöhen. Wie stark die Erhöhung ausfällt, ist auch hier von den eigenen Plänen und dem gewählten Bauspartarif abhängig.
Bei Schwäbisch Hall-Verträgen aus früheren Tarifen ist zuvor eine Umwandlung in das aktuelle Tarifprogramm erforderlich und auch die Bewertungszahl wird zum nächsten Bewertungsstichtag neu berechnet, erklärt Bauspar-Experte Matthias Zott. Zudem müssen Bausparer für den erhöhten Teil der Bausparsumme eine Abschlussgebühr bezahlen. Und: Durch eine höhere Bausparsumme verschiebt sich in der Regel auch die Zuteilung zeitlich nach hinten. Daher empfiehlt Matthias Zott, gemeinsam mit seinem Berater oder seiner Beraterin vor Ort die Optionen zu prüfen.
Vor Erhöhung der Bausparsumme muss die Bausparkasse der vertraglichen Änderung zustimmen.
Eine Bausparsumme zu teilen ist ebenfalls machbar. Dabei werden Bausparsumme und Bausparguthaben nach Wahl des Bausparers auf neu gebildete Verträge aufgeteilt (die Mindestbausparsumme ist einzuhalten). Da hier die Bausparsummen dann niedriger sind, können die Verträge – oder zumindest einer von ihnen – unter bestimmten Voraussetzungen eher zur Zuteilung gelangen und somit die Bauspardarlehen früher abrufbar sein.
Auch bei dieser Vertragsänderung ist die Zustimmung der Bausparkasse im Vorfeld erforderlich und ein Entgelt zu entrichten.
Wie viel Kapital benötigen Sie und wann brauchen Sie das Darlehen? Nur zwei Angaben, und mit unserem Bausparrechner berechnen Sie schnell und einfach die aktuellen Konditionen inklusive Bausparsumme und dem monatlichen Sparbeitrag. So erhalten Sie einen ersten Eindruck von Ihrem individuellen Bausparvertrag. Vereinbaren Sie nach der Berechnung am besten gleich einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Finanzierungsexperten ganz in Ihrer Nähe.
Die Auszahlung der Bausparsumme erfolgt in der Regel über die sogenannte Zuteilung. Sind Mindestguthaben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht, dann ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Auszahlung erfolgt bei Schwäbisch Hall frühestens drei Monate nach dem Erreichen der Zuteilungsreife. Alle weiteren Details zur Auszahlung der Bausparsumme erfahren Sie hier: Alles über die Zuteilung.
Ist Bausparen sinnvoll? Für wen lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages? Diese und viele weitere Fragen klären wir in unseren Artikeln rund ums Bausparen.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro am Sonntag" hat auch 2022 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum achten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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