Neue Heizungsförderung: Welche Fördermittel bekomme ich?
Für eine neue Heizung gibt es Fördermittel vom Staat. Dabei gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbestimmungen. Hier der aktuelle Stand.
Für eine neue Heizung gibt es Fördermittel vom Staat. Dabei gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbestimmungen. Hier der aktuelle Stand.
Aktualisiert am 09.07.2026
Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion
Die Heizungsförderung in Bestandsgebäuden ist einer der Schwerpunkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Neben der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde zum 21.07.2026 auch die Förderung beim Heizungstausch neu aufgestellt. Dazu gleich mehr.
Wer nicht nur die Heizung erneuert, sondern sein Haus als Ganzes energetisch auf Vordermann bringt und damit insgesamt einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, kann die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)" nutzen und dafür einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 120.000 Euro, in der Erneuerbare Energien-Klasse auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
Die Bundesregierung hat neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung beschlossen. Neue Anträge nach den bisherigen Regeln sind regulär nicht mehr möglich. Für bereits vorbereitete Vorhaben gilt jedoch eine Übergangsregelung. Hier der aktuelle Zeitplan und Details zur neuen Förderung.
Je nach Einkommen kann die maximale Heizungsförderung künftig unterschiedlich hoch ausfallen. Die folgende Übersicht zeigt, mit welchen Zuschüssen selbstnutzende Eigentümer nach den neuen Förderbedingungen rechnen können.
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen | geplanter Einkommensbonus | geplante maximale Förderung 2026 | geplante maximale Förderung ab 2027 (1. Halbjahr) |
|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 22.400 € | 21.800 € |
| 30.000 bis 40.000 € | 30 % | 19.600 € | 19.075 € |
| 40.000 bis 50.000 € | 10 % | 15.680 € | 14.170 € |
| über 50.000 € | kein Bonus | 12.880 € | 11.445 € |
⚠️ Wichtig: Die maximalen Förderbeträge ergeben sich nicht allein aus dem Einkommensbonus. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Hinzu kommt je nach Einkommen ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Zusammen mit weiteren kombinierbaren Bonusbestandteilen kann die Förderung im Einzelfall auf bis zu 80 Prozent steigen. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 Euro.
Mit dem Neustart der Förderung bleibt es nicht bei einer einmaligen Kürzung. Die Zuschüsse werden Schritt für Schritt kleiner.
Michael Koczwara hat eine umfassende Expertise im Förderumfeld durch diverse Experten-Schulungen, aktive Gremienarbeit und die Entwicklung von beratungsunterstützenden Maßnahmen.
Jennifer Radke ist Heimatexpertin in Magdeburg und eine der mehr als 1.400 Modernisierungsberater bei Schwäbisch Hall. Ihr Spezialgebiet ist vor allem die energetische Sanierung.
Thomas Billmann ist "Zertifizierter Modernisierungsberater vom BVGeM (Bundesverband für Gebäudemoder- nisierung)" und kennt sich speziell mit öffentlichen Fördermitteln bestens aus.
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Der Anschluss an ein Wärmenetz bleibt grundsätzlich förderfähig. Für viele Eigentümer kann Fernwärme damit weiter eine interessante Option beim Heizungstausch sein.
Wichtig ist dabei auch die kommunale Wärmeplanung. Sie zeigt, ob vor Ort ein Wärmenetz vorgesehen ist und ob ein Anschluss für Eigentümer perspektivisch infrage kommt.
Neu ist: Wer von Fernwärme auf eine andere erneuerbare Heizung umsteigen will, soll dafür in bestimmten Fällen keine Förderung mehr bekommen – etwa dann, wenn die bisherige Anlage ab 2008 installiert wurde.
Für neue Wohngebäude gibt es nur noch Geld vom Staat über folgende Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Das Heizungssystem als Einzelmaßnahme wird im Neubau nicht mehr staatlich gefördert!
Auch wenn Sie einen Teil der Kosten durch Fördermöglichkeiten einsparen, müssen Sie womöglich für den Austausch der Heizungsanlage einen Kredit aufnehmen. Oder stehen sogar weitreichende Sanierungsmaßnahmen wie eine Dachdämmung bei Ihnen an?
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihres Vorhabens. Wenn Sie eine energetische Sanierung planen und dafür zum Beispiel einen Modernisierungskredit benötigen, berät Sie unser Finanzierungsexperte gerne und geht auch auf Ihre offenen Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin.
Bisher lag die Zuständigkeit für die Heizungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das hat sich seit dem 01.01.2024 geändert. Seitdem ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
Zur Beantragung der Fördermittel beim Heizungstausch ist eine Registrierung notwendig. Zum Ablauf des Förderantrags und den geltenden Übergangsfristen lesen Sie bitte in diesem Artikel unter dem Abschnitt "Heizungsförderung ab 2024" den Punkt "Beantragung und Übergangsregelung".
Wer neben dem direkten Zuschuss auch noch den Förderkredit beantragen will, benötigt dafür einen Finanzierungspartner (zum Beispiel eine Bank).
Auch für die Antragstellung für einen zinsvergünstigten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Bauherren eben jenen Finanzierungspartner, der in ihrem Namen den Förderantrag bei der KfW stellt. Dazu müssen Bauherren eine „Bestätigung zum Antrag“ von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten mitbringen.
Der Finanzierungspartner prüft die Unterlagen und stellt den Kreditantrag bei der KfW. Den Darlehensvertrag schließt der Bauherr mit dem Finanzierungspartner. Sobald die Förderzusage vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Im Anschluss übergibt der Bauherr dem Finanzierungspartner die vom Fachunternehmen ausgestellte „Bestätigung nach Durchführung“, der übermittelt sie an die KfW. Nach abschließender Prüfung wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben. Die KfW stellt auf ihrer Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung.
Für Selbstnutzer von Wohnimmobilien kann anstelle der Heizungsförderung über BAFA oder KfW für die neue Heizung auch eine steuerliche Förderung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) interessant sein: Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt das Finanzamt 20 Prozent der förderfähigen Kosten für die Heizungserneuerung zurück. Für das Jahr, in dem die Maßnahme durchgeführt wird, und für das Folgejahr werden jeweils sieben Prozent erstattet, im dritten Jahr sechs Prozent. Die Sanierungskosten sind auf 200.000 Euro pro Objekt gedeckelt. Die maximale Fördersumme beträgt also 40.000 Euro.
Die steuerliche Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:
Die Fördersätze für die neue Heizung sind für alle Heizungssysteme höher als die 20-prozentige steuerliche Förderung. Für diese spricht jedoch der geringe bürokratische Aufwand: Eine Antragstellung im Vorfeld ist nicht notwendig, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten auch nicht. Wer einen Handwerker an der Hand hat, kann mit der Sanierung loslegen.
Im Jahr des Einbaus der neuen Heizung machen Bauherren die Kosten in der eineinhalbseitigen Anlage „Energetische Maßnahmen“ ihrer Steuererklärung geltend. Dazu müssen sie eine Fachunternehmererklärung vorlegen, in der das Unternehmen bestätigt, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden. Alternativ kann auch ein Energieberater, der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, die Bescheinigung anfertigen.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite Musterbescheinigungen veröffentlicht. Nur auf Nachfrage der Finanzbehörde müssen Sie die Rechnungen einreichen. Die Anlage zur Steuererklärung muss in jedem der drei Jahre ausgefüllt werden.
Die steuerliche Förderung hat allerdings auch einige Nachteile: Ein Restrisiko, welche Kosten das Finanzamt anerkennt, bleibt. Außerdem erfolgt die Erstattung deutlich später, als die Kosten entstanden sind. Und schließlich kommt sie nur Bauherren zugute, die mindestens genauso viel Einkommensteuer in den jeweiligen Jahren gezahlt haben, wie die Rückerstattung ausmacht. Eine Verrechnung mit einem vorherigen oder einem späteren Jahr ist nicht möglich.
Hinweis: Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Neben dem Bund fördern vereinzelt auch Länder und Kommunen den Einbau einer neuen Heizung und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Auch diverse Energieversorger bieten vielerorts Förderprogramme an. Die Suche nach solchen Programmen kann sich durchaus lohnen, denn auf diesem Wege lässt sich die Förderung deutlich erhöhen.
Für Bauherren und Sanierer ist es alles andere als einfach, sich einen Überblick über Programme und aktuell gültige Konditionen zu verschaffen. Es lohnt sich aber, neben der Bundesförderung auch lokale Förderquellen zu erschließen.
Sie haben bereits Pläne für einen Heizungstausch oder ein anderes Sanierungsvorhaben? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
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