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Neue Heizungsförderung: Welche Fördermittel bekomme ich?

Für eine neue Heizung gibt es Fördermittel vom Staat. Dabei gelten ab dem 21.07.2026 neue Förderbestimmungen. Hier der aktuelle Stand.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 09.07.2026

  • Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Zuschüsse für den Heizungstausch. 
  • Die Heizungsförderung richtet sich jetzt auch nach dem zu versteuernden Einkommen. 2026 beträgt die maximale Förderung 22.400 Euro.
  • Im Bereich Neubau/Erstkauf gibt es nur über die KfW-Kredite "Klimafreundlicher Neubau" eine entsprechende Förderung. Welche KfW-Kredite über Schwäbisch Hall möglich sind, erfahren Sie hier auf der Seite.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Welche Förderung gibt es für den Einbau einer neuen Heizung bei der Sanierung?

Die Heizungsförderung in Bestandsgebäuden ist einer der Schwerpunkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Neben der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde zum 21.07.2026 auch die Förderung beim Heizungstausch neu aufgestellt. Dazu gleich mehr.

Wer nicht nur die Heizung erneuert, sondern sein Haus als Ganzes energetisch auf Vordermann bringt und damit insgesamt einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, kann die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)" nutzen und dafür einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 120.000 Euro, in der Erneuerbare Energien-Klasse auf 150.000 Euro je Wohneinheit.
 

                         

+++ Neue Heizungsförderung ab 21.07.2026 +++

Die Bundesregierung hat neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung beschlossen. Neue Anträge nach den bisherigen Regeln sind regulär nicht mehr möglich. Für bereits vorbereitete Vorhaben gilt jedoch eine Übergangsregelung. Hier der aktuelle Zeitplan und Details zur neuen Förderung.

Der Zeitplan

  • Neue Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Bis zum Juli 2026 gibt es eine Umstellungsphase, in der die KfW und das BAFA technische Anpassungen vornehmen. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA beziehungsweise gBzA) oder eine gültige Technische Projektbeschreibung (TPB) hat, den Förderantrag aber noch nicht gestellt hat, kann während dieser Zeit die Förderung noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.
  • Anträge zu den bisherigen Bedingungen sind mit bestehender BzA/gBzA bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr möglich.
  • Wenn vorhandene BzA/gBzA nicht in der Umstellungsphase genutzt werden, können sie ab 21.07.2026 für einen Antrag zu den neuen Bedingungen verwendet werden.
  • Ab dem 21.07.2026 treten dann die neuen Förderbedingungen in Kraft

Tabelle: So viel Heizungsförderung wird es künftig geben

Je nach Einkommen kann die maximale Heizungsförderung künftig unterschiedlich hoch ausfallen. Die folgende Übersicht zeigt, mit welchen Zuschüssen selbstnutzende Eigentümer nach den neuen Förderbedingungen rechnen können.

 Zu versteuerndes Jahreseinkommengeplanter Einkommensbonusgeplante maximale Förderung 2026geplante maximale Förderung ab 2027 (1. Halbjahr)
bis 30.000 €40 %22.400 €21.800 €
30.000 bis 40.000 €30 %19.600 €19.075 €
40.000 bis 50.000 €10 %15.680 €14.170 €
über 50.000 €kein Bonus12.880 €11.445 €


⚠️ Wichtig: Die maximalen Förderbeträge ergeben sich nicht allein aus dem Einkommensbonus. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Hinzu kommt je nach Einkommen ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Zusammen mit weiteren kombinierbaren Bonusbestandteilen kann die Förderung im Einzelfall auf bis zu 80 Prozent steigen. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 Euro.

  • Die genannten Beträge gelten für selbstnutzende Eigentümer. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
  • Für Haushalte mit mehr als 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fällt der Einkommensbonus weg. Ohne weitere Bonusbestandteile bleibt damit künftig im Kern nur noch die Grundförderung von 30 Prozent.

So sollen die Fördersätze in Zukunft weiter sinken

Mit dem Neustart der Förderung bleibt es nicht bei einer einmaligen Kürzung. Die Zuschüsse werden Schritt für Schritt kleiner.

  • Die förderfähigen Kosten sinken zum Start von 30.000 auf 28.000 Euro. Dadurch fällt auch der mögliche Zuschuss niedriger aus.
  • Danach sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Damit geht auch die maximale Förderung Stück für Stück zurück.
  • Auch der Klimageschwindigkeitsbonus soll schrittweise sinken und auslaufen.

   

Akkordeon öffnen

  • Die Grundförderung bleibt bestehen und beträgt weiterhin 30 Prozent.
  • Die Heizungsförderung wird künftig stärker nach Einkommen gestaffelt.
  • Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro steigt der Einkommensbonus auf 40 Prozent. Bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent, bis 50.000 Euro sind noch 10 Prozent möglich.
  • Für Einkommen unter 30.000 Euro steigt der maximal mögliche Fördersatz auf bis zu 80 Prozent.
  • Familien mit Kindern sollen besser gestellt werden: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
  • Die förderfähigen Kosten sinken für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro und verringern sich danach alle sechs Monate um jeweils weitere 750 Euro. Dadurch fällt auch der mögliche Zuschuss schrittweise niedriger aus. 
  • Beim Ersatz alter erneuerbarer Heizungsanlagen von vor 2008 sollen sich die förderfähigen Kosten halbieren.
  • Ab dem 1. Quartal 2027 ist für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU und assoziierten Märkten ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent vorgesehen.
  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
  • Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus soll schrittweise sinken und auslaufen.
  • Eine Heizungsförderung soll es nur noch beim Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen geben. 
  • Kein Förderanspruch mehr soll beim Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen bestehen, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde. 
  • Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben grundsätzlich weiter förderfähig.
  • Die in der Tabelle genannten Fördersätze gelten für selbstnutzende Eigentümer.
  • Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Bereits eingereichte Anträge werden noch nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft.
  • Während der Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden.
  • Wer bereits eine gültige (g)BzA oder TPB hat, aber noch keinen Antrag gestellt hat, kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.
  • Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.

   

Unsere Förderexperten bei Schwäbisch Hall

Michael Koczwara, Förderexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Michael Koczwara

Michael Koczwara hat eine umfassende Expertise im Förderumfeld durch diverse Experten-Schulungen, aktive Gremienarbeit und die Entwicklung von beratungsunterstützenden Maßnahmen.

Jennifer Radke, Modernisierungsberatgerin und Förderexpertin bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Jennifer Radke

Jennifer Radke ist Heimatexpertin in Magdeburg und eine der mehr als 1.400 Modernisierungsberater bei Schwäbisch Hall. Ihr Spezialgebiet ist vor allem die energetische Sanierung.

Thomas Billmann, Förderexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Thomas Billmann

Thomas Billmann ist "Zertifizierter Modernisierungsberater vom BVGeM (Bundesverband für Gebäudemoder- nisierung)" und kennt sich speziell mit öffentlichen Fördermitteln bestens aus.

Berater finden

Sie benötigen Beratung zu den Themen Bausparen, Finanzieren und Förderung? Unsere Heimatexperten beraten Sie gerne vor Ort, per Video oder Telefon um mit Ihnen individuelle Lösungen zu besprechen. Finden Sie hier Ihren Heimatexperten vor Ort.

Oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular, wir leiten es an Ihren persönllichen Heimatexperten weiter:

   

Welche Heizungsförderung gibt es für den Anschluss an ein Wärmenetz?

Der Anschluss an ein Wärmenetz bleibt grundsätzlich förderfähig. Für viele Eigentümer kann Fernwärme damit weiter eine interessante Option beim Heizungstausch sein.

Wichtig ist dabei auch die kommunale Wärmeplanung. Sie zeigt, ob vor Ort ein Wärmenetz vorgesehen ist und ob ein Anschluss für Eigentümer perspektivisch infrage kommt.

Neu ist: Wer von Fernwärme auf eine andere erneuerbare Heizung umsteigen will, soll dafür in bestimmten Fällen keine Förderung mehr bekommen – etwa dann, wenn die bisherige Anlage ab 2008 installiert wurde.


Welche Heizungsförderung gibt es beim Neubau?

Für neue Wohngebäude gibt es nur noch Geld vom Staat über folgende Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude/KFN (Kredit 297, 298): Gefördert wird der Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes. In der Basisvariante gibt es einen Kredit in Höhe von maximal 100.000 Euro. Erfüllt das Gebäude die Anforderungen für ein QNG-Siegel, erhöht sich die Summe auf 150.000 Euro. Hier finden Sie weitere Infos zur Neubauförderung.
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude/KNN (Kredit 296): Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es neben der Effizienzhausstufe 55 noch weitere technische Anforderungen erfüllt. Auch hier gibt es einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel Neubauförderung im Niedrigpreissegment.

Das Heizungssystem als Einzelmaßnahme wird im Neubau nicht mehr staatlich gefördert!

Grundrissplan mit Thermostat und Kupferrohren
Die Heizungsförderung beim Neubau gibt es in Form eines zinsvergünstigten Kredites mit Tilgungszuschuss. (Quelle: BERLINSTOCK - stock.adobe.com)

So finanzieren Sie den Heizungstausch

Auch wenn Sie einen Teil der Kosten durch Fördermöglichkeiten einsparen, müssen Sie womöglich für den Austausch der Heizungsanlage einen Kredit aufnehmen. Oder stehen sogar weitreichende Sanierungsmaßnahmen wie eine Dachdämmung bei Ihnen an?

Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die optimale Nutzung von Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihres Vorhabens. Wenn Sie eine energetische Sanierung planen und dafür zum Beispiel einen Modernisierungskredit benötigen, berät Sie unser Finanzierungsexperte gerne und geht auch auf Ihre offenen Fragen ein. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin.

Lassen Sie sich zum Thema Modernisieren & Förderung beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

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Wie beantrage ich die Fördermittel für die neue Heizung?

Wegweiser mit den unterschiedlichen Heizungsarten, die gefördert werden
Der Antrag auf Heizungsförderung erfolgt seit 2024 über die KfW. (Quelle: hkama - stock.adobe.com)

Bisher lag die Zuständigkeit für die Heizungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das hat sich seit dem 01.01.2024 geändert. Seitdem ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.

Zur Beantragung der Fördermittel beim Heizungstausch ist eine Registrierung notwendig. Zum Ablauf des Förderantrags und den geltenden Übergangsfristen lesen Sie bitte in diesem Artikel unter dem Abschnitt "Heizungsförderung ab 2024" den Punkt "Beantragung und Übergangsregelung".

Wer neben dem direkten Zuschuss auch noch den Förderkredit beantragen will, benötigt dafür einen Finanzierungspartner (zum Beispiel eine Bank).

Auch für die Antragstellung für einen zinsvergünstigten KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Bauherren eben jenen Finanzierungspartner, der in ihrem Namen den Förderantrag bei der KfW stellt. Dazu müssen Bauherren eine „Bestätigung zum Antrag“ von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten mitbringen.

Der Finanzierungspartner prüft die Unterlagen und stellt den Kreditantrag bei der KfW. Den Darlehensvertrag schließt der Bauherr mit dem Finanzierungspartner. Sobald die Förderzusage vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Im Anschluss übergibt der Bauherr dem Finanzierungspartner die vom Fachunternehmen ausgestellte „Bestätigung nach Durchführung“, der übermittelt sie an die KfW. Nach abschließender Prüfung wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben. Die KfW stellt auf ihrer Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung.      

 


Steuerliche Förderung neue Heizung – wie sieht diese aus?

Für Selbstnutzer von Wohnimmobilien kann anstelle der Heizungsförderung über BAFA oder KfW für die neue Heizung auch eine steuerliche Förderung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) interessant sein: Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt das Finanzamt 20 Prozent der förderfähigen Kosten für die Heizungserneuerung zurück. Für das Jahr, in dem die Maßnahme durchgeführt wird, und für das Folgejahr werden jeweils sieben Prozent erstattet, im dritten Jahr sechs Prozent. Die Sanierungskosten sind auf 200.000 Euro pro Objekt gedeckelt. Die maximale Fördersumme beträgt also 40.000 Euro. 

Die steuerliche Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft: 

  • Das Haus muss in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum stehen. 
  • Zu Beginn der Heizungserneuerung muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein. 
  • Die Immobilie muss vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Von der Förderung ausgenommen sind Räume, die vom Eigentümer nicht zu Wohnzwecken genutzt – zum Beispiel das häusliche Arbeitszimmer – oder die vermietet werden. In solchen Fällen wird die Förderung nur anteilig gewährt.
  • Die Heizungserneuerung muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. In der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) sind die Anforderungen an das Unternehmen sowie technische Mindestanforderungen geregelt. 

Förderung oder Steuerbonus für die neue Heizung: was ist besser?

Die Fördersätze für die neue Heizung sind für alle Heizungssysteme höher als die 20-prozentige steuerliche Förderung. Für diese spricht jedoch der geringe bürokratische Aufwand: Eine Antragstellung im Vorfeld ist nicht notwendig, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten auch nicht. Wer einen Handwerker an der Hand hat, kann mit der Sanierung loslegen.

Im Jahr des Einbaus der neuen Heizung machen Bauherren die Kosten in der eineinhalbseitigen Anlage „Energetische Maßnahmen“ ihrer Steuererklärung geltend. Dazu müssen sie eine Fachunternehmererklärung vorlegen, in der das Unternehmen bestätigt, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden. Alternativ kann auch ein Energieberater, der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist, die Bescheinigung anfertigen. 

Wärmepumpe steht vor einem Einfamilienhaus
Fördergelder nutzen oder Steuern sparen? Was sich eher lohnt, ist eine Frage des Einzelfalls. (Quelle: Hermann - stock.adobe.com)

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite Musterbescheinigungen veröffentlicht. Nur auf Nachfrage der Finanzbehörde müssen Sie die Rechnungen einreichen. Die Anlage zur Steuererklärung muss in jedem der drei Jahre ausgefüllt werden. 

Die steuerliche Förderung hat allerdings auch einige Nachteile: Ein Restrisiko, welche Kosten das Finanzamt anerkennt, bleibt. Außerdem erfolgt die Erstattung deutlich später, als die Kosten entstanden sind. Und schließlich kommt sie nur Bauherren zugute, die mindestens genauso viel Einkommensteuer in den jeweiligen Jahren gezahlt haben, wie die Rückerstattung ausmacht. Eine Verrechnung mit einem vorherigen oder einem späteren Jahr ist nicht möglich. 

Hinweis: Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Regionale Heizungsförderung: Wer fördert noch eine neue Heizung?

Neben dem Bund fördern vereinzelt auch Länder und Kommunen den Einbau einer neuen Heizung und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Auch diverse Energieversorger bieten vielerorts Förderprogramme an. Die Suche nach solchen Programmen kann sich durchaus lohnen, denn auf diesem Wege lässt sich die Förderung deutlich erhöhen. 

Für Bauherren und Sanierer ist es alles andere als einfach, sich einen Überblick über Programme und aktuell gültige Konditionen zu verschaffen. Es lohnt sich aber, neben der Bundesförderung auch lokale Förderquellen zu erschließen.

   


Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie haben bereits Pläne für einen Heizungstausch oder ein anderes Sanierungsvorhaben? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


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