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BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Die BAFA-Förderung unterstützt Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung mit direkten Zuschüssen. Alle Programme und wie Sie von der Förderung profitieren.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 19.03.2026 

  • Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit Zuschüssen von 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Stand: März 2026).
  • Mit dem iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte.
  • Gefördert werden: Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), Anlagentechnik, Optimierung Heizung (nicht Tausch) und Energieberatung.
  • Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
     
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Grundlagen der BAFA-Förderung

Was ist das BAFA?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die staatliche Behörde, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen vergibt. Wer sein Haus dämmt, Fenster erneuert oder die Heizungsanlage optimiert, kann beim BAFA einen direkten Zuschuss beantragen, der nicht zurückgezahlt werden muss.


3 Grundregeln für die BAFA-Förderung

Damit Sie eine BAFA-Förderung erhalten, müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Antrag vor Auftragsvergabe stellen
Der Förderantrag muss beim BAFA online gestellt werden, bevor ein Handwerker beauftragt wird.

2. Technische Mindestanforderungen einhalten
Die Maßnahme muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen.

3. Fachplanung oder Energieberatung
Viele Maßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden.


Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

Die Förderung können unter anderem beantragen:

  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Vermieter
  • Unternehmen
  • Kommunen

👉 Auch Käufer eines Hauses können eine Förderung erhalten, wenn sie die Sanierung nach dem Kauf durchführen.


Übersicht Einzelmaßnahmen: Was fördert das BAFA?

Die BAFA-Förderung konzentriert sich auf energetische Einzelmaßnahmen an Gebäuden. Gefördert werden insbesondere:

Gebäudehülle

Anlagentechnik

Einbau eines Fensters
Auch der Einbau neuer Fenster gehört zu den vom BAFA geförderten Einzelmaßnahmen. (Quelle: New Africa - stock.adobe.com)

Heizungsoptimierung

  • hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Pumpen
  • Optimierung bestehender Heizsysteme

Fachplanung und Baubegleitung

  • Planung und Kontrolle der Maßnahmen

Energieberatung

  • Beratung durch einen Energie-Effizienzexperten


Was fördert das BAFA nicht?

Der Austausch von Heizungen, zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe, wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA gefördert. Diese Förderung erfolgt über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458).


So viel Fördergeld gibt es vom BAFA

Die Höhe des BAFA-Zuschusses richtet sich nach folgenden Faktoren:

👉 Damit sind bis zu 20 Prozent Zuschuss möglich.

Das gilt für alle geförderten Maßnahmen des BAFA außer der Fachplanung und Baubegleitung sowie der Energieberatung. Hier ist die Förderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 2.500 Euro (Baubegleitung) bzw. 650 Euro (Energieberatung) begrenzt.


Förderfähige Kosten

Die maximal anrechenbaren Kosten liegen bei

  • 30.000 Euro ohne iSFP
  • 60.000 Euro mit iSFP

pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 4.500 Euro ohne iSFP und 12.000 Euro mit iSFP. 

Maßnahme Basis-Fördersatz max. Zuschuss ohne iSFP iSFP-Bonus max. Zuschuss mit iSFP
Gebäudehülle 15 % 4.500 € 5 % 12.000 €
Anlagentechnik
15 % 4.500 € 5 % 12.000 €
Heizungsoptimierung 15 % 4.500 € 5 % 12.000 €
Fachplanung und Baubegleitung 50 % maximal 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern   maximal 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Energieberatung 50 % maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern   maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern

BAFA-Förderung im Detail: Maßnahmen und Voraussetzungen

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Das wird gefördert:

Die BAFA-Förderung der Gebäudehülle umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung. Gefördert werden unter anderem:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke
  • neue energieeffiziente Fenster
  • außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstores oder Markisen

Diese Maßnahmen reduzieren Wärmeverluste und senken langfristig Heizkosten.

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Um für eine Fassadendämmung die Förderung zu erhalten, müssen folgende technischen Mindestanforderungen erfüllt sein: Außenwand: U-Wert = 0,20 W/(m²K), Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Wärmeleitfähigkeit = λ 0,035 W/(m²K). Bei neuen Fenstern beträgt der maximal zulässige Wert 0,95 W/(m²K).

Weitere Infos finden Sie in den Artikeln Förderung der Fassadendämmung und Förderung neue Fenster.

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Das wird gefördert:

Auch energieeffiziente Gebäudetechnik kann gefördert werden.

Beispiele:

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • zentrale oder dezentrale Lüftungssysteme
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Das wird gefördert:

Die BAFA-Förderung unterstützt Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Heizungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • hydraulischer Abgleich
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Optimierung der Heizungsregelung
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
  • Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung
Gedämmte Heizungsrohre im Keller
Zur geförderten Heizungsoptimierung gehört auch das Dämmen der Heizungsrohre. (Quelle: Solutions by Handelsblatt/Dirc Kalweit)

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Die Heizung muss mindestens zwei Jahre alt sein.

Für die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen gilt zusätzlich:

  • Die Heizung darf nicht älter als 20 Jahre alt sein.
  • Die Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage beträgt mindestens vier Kilowatt. Kamine und Öfen, die nur einen Raum beheizen, sind von der Förderung ausgenommen.

⚠️ ACHTUNG: Das BAFA fördert nur die Optimierung einer bestehenden Heizung, NICHT den Heizungstausch. Alles Wissenswerte zu diesem Artikel lesen Sie hier: Förderung neue Heizung: Diese Zuschüsse gibt es vom Staat.

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Das wird gefördert:

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für folgende Maßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Heizungsoptimierung

Das sind die Förderbedingungen: 

  • Die Förderung erfolgt nur in Zusammenhang mit einer Umsetzung der oben beschriebenen Einzelmaßnahmen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro.
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Das wird gefördert:

Das BAFA fördert mit der "Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) die von Energieeffizienz-Experten durchgeführten Energieberatungen.

Das sind die Förderbedingungen:

  • 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.
  • Der BAFA-Zuschuss wird nicht an Sie, sondern an den Energieeffizienz-Experten ausgezahlt.
Energieberater prüft Fassade eines Hauses
Mithilfe eines Energieberaters lassen sich viele Einsparpotenziale erkennen. (Quelle: pololia - stock.adobe.com)

Eigenanteil mit einem Modernisierungskredit finanzieren

Auch mit Förderung bleibt meist ein Eigenanteil für die Sanierung. Dieser kann zum Beispiel über einen Modernisierungskredit finanziert werden. Mit einem Kredit lassen sich:

  • Fördermaßnahmen schneller umsetzen
  • Finanzierung und Zuschüsse kombinieren
  • Sanierungskosten über mehrere Jahre verteilen

Unsere Heimatexperten beraten Sie ausführlich und kompetent zu unseren Modernisierungskrediten.

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Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung

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Der Antrag erfolgt online beim BAFA.

Die wichtigsten Schritte:

  • Energieberater einbinden (falls erforderlich)
  • Angebot für die Sanierungsmaßnahme einholen
  • Vorvertrag mit dem Unternehmen abschließen
  • Förderantrag beim BAFA stellen
  • Nach Bewilligung Maßnahme beauftragen
  • Durchführung und Nachweis einreichen

👉 Tipp: Experten empfehlen, den Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen mit einer Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage zu versehen.

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Der wichtigste Bonus ist der iSFP-Bonus. Wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte.

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Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen sind förderfähig. Hierzu zählen zum Beispiel die Sanierung des Heizraums oder Demontagearbeiten der alten Anlage. 

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In vielen Fällen ist eine Kombination von Zuschuss und Kredit möglich, solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. 

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Nein. Für dieselbe Maßnahme kann entweder eine Förderung oder der Steuerbonus genutzt werden.

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Für viele Maßnahmen ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experte erforderlich.

Er unterstützt bei:

  • Planung der Sanierung
  • Antragstellung
  • Nachweis der Förderfähigkeit

Wie finde ich den richtigen Energieberater? Alle Infos dazu in diesem Artikel: Energieberater: Kosten, Förderung und Nutzen

    

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