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Förderung bei der Dachsanierung: So erhalten Sie das Fördergeld

Durch die Sanierung eines Daches lassen sich Energie und Kosten einsparen: Welche Förderung der Staat für die Dachsanierung vorsieht und wie Sie diese erhalten.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 14.07.2026

  • Die Dachsanierung lässt sich über einen Kredit, als direkter Zuschuss oder Steuerersparnis fördern.
  • Im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus ist beim Förderdarlehen ein Tilgungszuschuss von bis zu 52.500 Euro möglich.
  • Wichtig ist die Einbindung eines Energie-Effizienzexperten.
  • Gegebenenfalls lässt sich die Dachsanierung auch mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Material mittlere Lebensdauer
Dachpfannen aus Beton ca. 60 Jahre
Gebrannte Dachpfannen und Ziegeldächer ca. 80 Jahre
Pappdächer ca. 20 Jahre
Zinkblecheindeckungen ca. 25 Jahre
Kupferblecheindeckungen ca. 80 Jahre
Schornsteinköpfe ca. 30 Jahre
Dachentwässerung ca. 20 Jahre
Tragende Dachkonstruktion ca. 100 Jahre

Quelle: Verband Privater Bauherren

Welche Förderung gibt es bei der Dachsanierung?

Für die Förderung der Dachsanierung gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  1. über einen direkten Zuschuss
  2. als Kredit mit Tilgungszuschuss
  3. über steuerliche Erleichterungen

1. Förderung der Dachsanierung als direkter Zuschuss durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören auch die Dachflächen.

    • Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden neben dem Material unter anderem auch die Dämmung und Abbrucharbeiten.
    Dachpfannen liegen bereit auf einem Hausdach zur Neueindeckung
    Neben dem Material werden auch andere Posten bei der Dachsanierung gefördert. (Quelle: stock.adobe.com/by-studio)
    • iSFP-Bonus: 5 Prozent extra bei Umsetzung über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Für Anträge ab dem 21.07.2026 wird dieser Bonus erst ab 30.000 Euro förderfähiger Investitionskosten gewährt.
    • Maximale Förderung ohne iSFP-Bonus: maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten → bis zu 4.500 Euro Zuschuss (15 Prozent) / mit iSFP-Bonus: maximal 60.000 Euro förderfähige Kosten → bis zu 12.000 Euro Zuschuss (20 Prozent) 

    Alle Details dazu in unserem Artikel BAFA-Förderung: Alle Förderprogramme im Überblick.

    Für bereits geförderte Sanierungsmaßnahmen kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359) bis 120.000 Euro beantragt werden. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel zum Ergänzungskredit


    2. KfW-Förderung der Dachsanierung über einen Kredit mit Tilgungszuschuss

    Statt einer Einzelmaßnahme kann die Dachsanierung als Teil einer umfassenden energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert werden.

    • Maximale Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite von bis zu 150.000 Euro für die Sanierung zum Effizienzhaus. Dazu gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 52.500 Euro.

    Alle Infos dazu in diesem Artikel: KfW-Förderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus


    3. Steuervergünstigungen bei Dachsanierung statt BAFA- oder KfW-Förderung

    Statt BAFA- oder KfW-Anträgen kann eine Steuerrückerstattung nach § 35c EStG genutzt werden. Bei selbst genutztem Wohnraum sind 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre absetzbar (max. 40.000 Euro).
     

    Hier die Förderung der Dachsanierung noch einmal in der Übersicht:

    Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
    Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
    Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro BAFA
    Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
    Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro KfW
    Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 52.500 Euro KfW
    Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass in Höhe von 20 % der Sanierungskosten Finanzamt

    Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


    Förderung für die Dachsanierung beantragen

    Egal ob BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit für die Dachsanierung, in beiden Fällen ist ein Förderantrag erforderlich. Dafür gelten unterschiedliche Voraussetzungen, zum Beispiel muss das Gebäude bei der BAFA-Förderung bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein, die Sanierung muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen.

    Hier die Reihenfolge für die Beantragung der Fördermittel:

    1. Angebote von Fachunternehmen einholen
    2. Technische Projektbeschreibung erstellen lassen
    3. Antrag einreichen
    4. Sanierungsmaßnahme starten
    5. Verwendungsnachweis einreichen
    6. Prüfung der Maßnahme, Auszahlung der Förderung

     

    Fragen zur Förderung und Finanzierung Ihrer Dachsanierung? Unser Heimatexperte vor Ort hilft Ihnen gern weiter.


    Grundlagen der Dachsanierung

    Wussten Sie, dass Sie bei der Sanierung eines Gebäudeteils mehr als zehn Prozent erneuern und die gesetzlichen Dämmstandards erfüllen müssen? Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor.

    Darüber hinaus verlangen immer mehr Bundesländer bei der Sanierung des Daches den Einbau einer Photovoltaik-Anlage. Mehr Infos zu den gesetzlichen Bestimmungen, Kosten und Methoden der Dachsanierung und des Dachausbaus finden Sie in diesen Artikeln:


    Kosten der Dachsanierung selbst berechnen

    Für die ungefähre Berechnung der Kosten einer Dachsanierung haben wir für Sie einen Rechner bereitgestellt. Sie müssen nur wenige Grunddaten eingeben und schon nennen wir Ihnen den ungefähren Kostenrahmen. Probieren Sie es doch gleich einmal aus.

    Dachdämmung / -eindeckung

    Materialkosten + Arbeitslohn

    Summe ca. 0 €
    • Berechnungsdetails
      xMineralwolle 0 € 0 €
      + Arbeitslohn 0 €
      xBetondachstein 0 € 0 €
      + Arbeitslohn 0 €
      gesamt 0 €
      Preise sind Richtwerte, Stand 9/2025

        


    Förderung der Dachsanierung: häufige Fragen

    Akkordeon öffnen

    Es ist zwingend erforderlich, bereits vor der Beantragung der Förderung einen (Vor-)Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen abzuschließen.

    Akkordeon öffnen

    Die Regel „Erst der Auftrag, dann der Förderantrag“ bringt das Risiko mit sich, dass eine Förderzusage ausbleibt, obwohl die Arbeiten bereits begonnen haben. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollten Bauherren eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in den Vertrag aufnehmen. Diese Klausel stellt sicher, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn eine Förderzusage für das Vorhaben vorliegt.

    Beginnen Sie mit der Dachsanierung nach der Antragstellung, aber noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheids, handeln Sie auf eigenes Risiko. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die Maßnahmen nicht förderfähig sind.

    Akkordeon öffnen

    Nein, die Förderung für die Dachsanierung können Sie nicht eigenständig beantragen. Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für die Sanierung zum Effizienzhaus ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

    Akkordeon öffnen

    Für dieselbe Maßnahme kann nur ein Antrag entweder bei der KfW oder beim BAFA gestellt werden – eine doppelte Antragstellung ist nicht zulässig. Allerdings ist die Kombination einer Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW möglich. Eine gleichzeitige Beantragung im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) und der BEG WG (Wohngebäude) ist ebenfalls erlaubt. Wichtig dabei ist, dass Kosten, die bereits über die BEG EM gefördert wurden – beispielsweise für den Heizungsaustausch – nicht erneut im Rahmen der BEG WG als förderfähige Ausgaben angesetzt werden können.

    Für ein Gebäude können mehrere Anträge für verschiedene Einzelmaßnahmen eingereicht werden, auch von unterschiedlichen Antragstellern, sofern die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.

    Eine Kombination mit der steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung ist hingegen ausgeschlossen. Hier gilt: Entweder eine Förderung oder steuerliche Vorteile – eine gleichzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.

    Akkordeon öffnen

    Die technischen Bedingungen zum Erhalt der Förderung unterscheiden sich, je nachdem ob Sie die Dachsanierung als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer umfangreichen Sanierung zum Effizienzhaus planen.

    Hier finden Sie die technischen Details zur Förderung der Dachsanierung durch die KfW (Komplettsanierung)

    Hier finden Sie die technischen Details zur Förderung der Dachsanierung durch das BAFA (Einzelmaßnahme)

    Dach sanieren mit Schwäbisch Hall

    Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

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