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Welche Förderungen gibt es 2026 für die Haussanierung?

Über das BAFA und die KfW haben Sie mehrere Optionen, eine Förderung für die Haussanierung in Anspruch zu nehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 10.07.2026

  • Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie einen Kredit von maximal 150.000 Euro. Der mögliche maximale Tilgungszuschuss liegt jetzt bei 52.500 Euro je Wohneinheit.
  • Junge Familien mit Kindern, die ein älteres Gebäude zum Effizienzhaus (70 EE) sanieren, erhalten einen Kredit ab 140.000 Euro. Je mehr Kinder desto höher der Kreditrahmen.
  • Wer nicht das komplette Haus sanieren will, erhält auch Fördermittel für Einzelmaßnahmen. Beim Heizungstausch z. B. gibt es 2026 einen direkten Zuschuss von bis zu 22.400 Euro, bei der Dämmung bis zu 12.000 Euro.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Grafik: Warum Immobilienbesitzer (nicht) sanieren

Förderung der Haussanierung: Diese Möglichkeiten gibt es

Laut einer Umfrage von Schwäbisch Hall scheuen über 50 Prozent der befragten Immobilienbesitzer eine Sanierung ihrer Immobilie wegen der hohen Investitionskosten. Dabei müssen sie diese zum Glück gar nicht allein tragen. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, um Hausbesitzer bei ihrer Haussanierung zu unterstützen. Hier die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

 

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Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umbauen

Wer eine Bestandsimmobilie umfassend saniert und auf Effizienzhaus-Niveau bringt, kann dafür weiter den KfW-Kredit 261 nutzen. Der Förderkredit liegt bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Seit dem 21. Juli 2026 gelten aber neue Konditionen: Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, der bisherige EE-Bonus von 5 Prozentpunkten entfällt. Dadurch fällt auch der bisher oft genannte Spitzenwert von 67.500 Euro weg. Neu liegt der maximale Tilgungszuschuss bei 52.500 Euro je Wohneinheit.

  • Maßnahme: Umbau oder Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus
  • Förderung: Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Maximaler Tilgungszuschuss: seit 21.07.2026 bis zu 52.500 Euro je Wohneinheit
Arbeiter in Schutzbrille und Atemschutz bringt Dämmung an
Eine effektive Dämmung steigert die Energieeffizienz Ihres Hauses und senkt die Heizkosten. Mit der KfW-Förderung im Bereich Sanierung werden Sie finanziell entlastet. (Quelle: iStock-1156942547-Bilanol)
  • Programm-Name: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit 261
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Bank
  • Weitere Infos: KfW-Förderung: Sanierung zum Effizienzhaus

Wie hoch der Tilgungszuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt weiter vom erreichten Effizienzhaus-Standard und möglichen Zusatzförderungen ab. Der neue Maximalwert von 52.500 Euro ist aber die klare Obergrenze, mit der man aktuell rechnen kann.


Junge Familie kauft älteres Haus und baut dies zum Effizienzhaus um

Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ – besser bekannt als „Jung kauft Alt“ – unterstützt die KfW Familien mit Kindern beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Diese muss saniert werden und dabei den Standard "Effizienzhaus 85 EE" erreichen. Gefördert wird der Erwerb der Immobilie, nicht die Sanierung selbst. Die Kredithöhe richtet sich nach der Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt.

Für die energetische Sanierung selbst können zusätzlich andere Förderprogramme infrage kommen, zum Beispiel die KfW-Förderung 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus.

  • Maßnahme: Kauf einer älteren Bestandsimmobilie zur späteren energetischen Sanierung
  • Förderung: zinsgünstiger Kredit von bis zu 140.000, 160.000 oder 180.000 Euro, je nach Kinderzahl
  • Programm-Name: „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (Kredit 308)
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel Bank oder Bausparkasse
  • Weitere Infos: Jung kauft Alt: alle Infos zum Förderprogramm
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Einzelmaßnahme: Heizungstausch

Beim Heizungstausch haben sich die Regeln seit dem 21. Juli 2026 geändert. Die Grundförderung liegt weiter bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit gilt nun ein Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro. Dazu können – je nach Einkommen und Nutzung – weitere Zuschläge kommen. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag gibt es dagegen nicht mehr.

  • Maßnahme: Austausch einer alten Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizung
  • Grundförderung: 30 Prozent
  • Förderhöchstbetrag: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • maximale Förderung: 22.400 Euro (2026)
  • Programm-Name: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude / Zuschuss Nr. 458
Wärmepumpe steht vor einem Einfamilienhaus
Beim Heizungstausch werden nur erneuerbare Energien gefördert. (Quelle: Hermann - stock.adobe.com)


Einzelmaßnahme: Dämmung, Fenster, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik

Das BAFA fördert einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Hauses mit direkten Zuschüssen. Die maximale Förderung liegt hier bei 12.000 Euro.

  • Maßnahme: Sanierung eines Wohngebäudes. Gefördert werden die Dämmung der Gebäudehülle / Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren / Sommerlicher Wärmeschutz / Heizungsoptimierung / Anlagentechnik / Gebäudenetz.
  • Förderung: direkter Zuschuss bis maximal 12.000 Euro.
  • Programm-Name: „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Sanierung Wohngebäude“.
  • Förderung über: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Antragstellung: direkt über das BAFA.
  • Weitere Infos: Die BAFA-Förderung: Alle Förderprogramme im Überblick.
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Bestandsimmobilie prüfen: Förderung des Energieexperten

Für die fachliche Unterstützung bei einer Haussanierung durch einen Energieexperten gibt es Fördermittel. Die Einbindung lohnt sich in vielen Fällen bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie. Oft ist das sogar vorgeschrieben, so unter anderem bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans oder beim Umbau zum KfW-Effizienzhaus. 

  • Maßnahme: Einbindung eines Energieeffizienzexperten beziehungsweise Energieberaters bei der Sanierungsplanung.
  • Förderung: 
    - Über das BAFA: bis zu 650 Euro Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
    - Über die KfW: bis zu 10.000 Euro Kredit mit maximal 5.000 Euro Tilgungszuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern (Baubegleitung).
Der Energieausweis zeigt den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes
Auch die professionelle Energieberatung wird bei der Haussanierung gefördert. (Quelle: maho - stock.adobe.com)
  • Programm-Name/Förderung über:
    - Über das BAFA: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
    - Über die KfW: Wohngebäude-Kredit 261 (Baubegleitung) 
  • Antragstellung: Jeweils beim Träger der Fördermaßnahme
  • Weitere Infos: Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung
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Förderung für erneuerbare Energien

Die KfW fördert neben Photovoltaik-Anlagen auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft. Wer Solarstrom selbst erzeugen und speichern möchte, erhält auch eine indirekte Förderung über die Einspeisevergütung. Bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage kann auch die Dachs­anierung über dieses Programm mit­finanziert werden. 

  • Maßnahme: Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, KWK-Anlagen) sowie Netze und Speicher.
  • Förderung: Kredit in Höhe von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
Haussanierung Förderung: Installation einer PV-Anlage
Die PV-Anlage wird direkt nur über einen KfW-Kredit gefördert. (Quelle: stock.adobe.com/AHatmaker)
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Barrierereduzierung mit Fördermitteln

Früher gab es noch direkte Zuschüsse für die Barrierereduzierung. Das dazugehörige Programm 455-B wird zwar manchmal noch neu augelegt, die MIttel dafür sind aber in der Regel schnell ausgeschöpft. Alternativ gibt es die Kreditvariante.

Außer dem Umbau des Hauses wird darüber auch der Kauf einer neu umge­bauten Immobilie (Ersterwerb) gefördert. Die Kosten für die barriere­reduzierenden Maßnahmen müssen dann im Kauf­vertrag gesondert ausge­wiesen sein. 

  • Maßnahme: Barrieren reduzieren
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 Euro
  • Programm-Name: "Altersgerecht umbauen – Kredit 159"
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner (z. B. eine Bank).
  • Weitere Infos: Förderung für den altersgerechten Umbau
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So fördert die KfW den Einbruchschutz

  • Ähnlich wie bei der Barrierereduzierung gab es früher noch direkte Zuschüsse für die Barrierereduzierung. Das dazugehörige Programm 455-E ist allerdings ausgelaufen. Jetzt gibt es - genau wie bei der Barrierereduzierung - nur noch eine Kreditvariante. Deshalb laufen sowohl die Barrierereduzierung als auch der Einbruchschutz unter demselben Programmnamen.
  • Maßnahme: Barrieren reduzieren
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 Euro
  • Programm-Name: "Altersgerecht umbauen – Kredit 159"
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner (z. B. eine Bank).
  • Weitere Infos: Förderung für den altersgerechten Umbau
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Für den Einbau und die Nutzung von Smart-Home-Systemen gibt es zwar keine direkten Fördermittel. Viele Förderprogramme  unterstützen aber auch den Einbau von Smart Home-Systemen. So gibt es unter anderem finanzielle Unterstützung für den Einbau von Fenster- und Türsensoren, smarte Heizungen, welche die Temperatur regulieren oder auch audiovisuelle Türkommunikationssysteme.

Zur Smart-Home-Förderung zählt indirekt auch die Verbesserung der Anlagentechnik. Sogenannte "Efficiency Smart Home-Anwendungen" (zum Beispiel intelligente Thermostate, Monitoring-Lösungen zum Auswerten von Energieverbräuchen, oder Energiemanagementsysteme) werden mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert. 

  • Maßnahme: Einbau und Nutzung von Smart-Home-Systemen.
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 beziehungsweise 150.000 Euro.
  • Programm-Name: indirekte Förderung über "Altersgerecht umbauen" (Kredit 159) oder „Energieeffizient sanieren“ (Wohngebäudekredit 261).
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner.
  • Weitere Infos: "Ihr Smart Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert" auf der KfW-Webseite.

Wie passen die Fördermittel optimal in Ihre Finanzierung? Fragen Sie dazu einen unserer Heimatexperten, auch bei Ihnen direkt vor Ort.

   

Tabelle: Wer fördert was bei der Haussanierung?

Hier noch einmal die komplette Übersicht, wer welche Fördermittel für die Haussanierung zur Verfügung stellt

Maßnahme Fördermittel offizielle Förderinfos
Komplettsanierung
Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umbauen Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; seit 21.07.2026 liegt der maximale Tilgungszuschuss bei bis zu 52.500 Euro je Wohneinheit Energieeffizient sanieren (Wohngebäudekredit 261)
Familie baut älteres Haus zum Effizienzhaus um Kredit bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro bei drei oder mehr Kindern Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit Nr. 308)
Einzelmaßnahmen
Heizungstausch Grundförderung 30 Prozent; zusätzlich je nach Haushalt Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus möglich; maximale Förderung für die erste Wohneinheit in 2026: 22.400 Euro Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude / Zuschuss Nr. 458
Dämmung, Fenster, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik In der Regel 15 Prozent Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind 20 Prozent möglich. Wichtig: Der iSFP-Bonus greift bei Anträgen nach neuer Regelung nur, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro betragen. Dann sind bei Wohngebäuden bis zu 12.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit möglich; ohne iSFP in der Regel bis zu 4.500 Euro Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit für Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Zinsverbilligter Kredit bis zu 120.000 € Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit Nr.358, 359)
Energie & Beratung
Förderung des Energieexperten Nur Energieberatung: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
  Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer Einzelmaßnahme: 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude / Fachplanung und Baubegleitung
Photovoltaik, KWK, Windkraft Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)
Sicherheit & Komfort
Barrierereduzierung und Einbruchschutz Kredit bis zu 50.000 Euro  Altersgerecht umbauen (Kredit 159)
  Zuschuss von 10 bis 12 %, wenn Haushaltsmittel vorhanden Barriere­reduzierung (Zuschuss Nr.455-B)
Smart-Home-Systeme verwenden Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro Ihr Smart-Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert

   

   

Unsere Förderexperten bei Schwäbisch Hall

Michael Koczwara, Förderexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Michael Koczwara

Michael Koczwara hat eine umfassende Expertise im Förderumfeld durch diverse Experten-Schulungen, aktive Gremienarbeit und die Entwicklung von beratungsunterstützenden Maßnahmen.

Jennifer Radke, Modernisierungsberatgerin und Förderexpertin bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Jennifer Radke

Jennifer Radke ist Heimatexpertin in Magdeburg und eine der mehr als 1.400 Modernisierungsberater bei Schwäbisch Hall. Ihr Spezialgebiet ist vor allem die energetische Sanierung.

Thomas Billmann, Förderexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Thomas Billmann

Thomas Billmann ist "Zertifizierter Modernisierungsberater vom BVGeM (Bundesverband für Gebäudemoder- nisierung)" und kennt sich speziell mit öffentlichen Fördermitteln bestens aus.

Berater finden

Sie benötigen Beratung zu den Themen Bausparen, Finanzieren und Förderung? Unsere Heimatexperten beraten Sie gerne vor Ort, per Video oder Telefon um mit Ihnen individuelle Lösungen zu besprechen. Finden Sie hier Ihren Heimatexperten vor Ort.

Oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular, wir leiten es an Ihren persönllichen Heimatexperten weiter:

   

Podcast zum Thema: Haussanierung in der Praxis

Caro und Basti aus Cottbus haben in den vergangenen Jahren ein Siedlungshaus aus den 1930er Jahren modernisiert. Darüber berichten sie ausführlich in unserem Podcast über Haussanierung: Caro & Bastis Weg zum Traumhaus. In dieser Folge geht es neben der Frage der Modernisierungskosten auch um die Förderung ihrer Haussanierung.

+++ Wahrscheinlich keine 455-B-Förderung mehr in 2025 +++

Bereits der noch von der Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasste Haushaltsentwurf für 2025 sah keine Fördermittel mehr für das Programm „Zuschuss Nr. 455-B/Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ vor. Experten gehen davon aus, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch die neue Bundesregierung wahrscheinlich keine finanziellen Mittel für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zur Verfügung stellen wird.

   

Förderung der Haussanierung: Fragen und Antworten

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Um die Förderung für die Haussanierung zu erhalten, müssen Sie bei der KfW oder dem BAFA einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antragsprozess und die daran geknüpften Bedingungen sind ziemlich komplex. Je nach beantragter Förderung gibt es ganz unterschiedliche Antragswege. Wichtig zu wissen: In der Regel müssen Sie den Antrag stellen, BEVOR Sie mit der Sanierungsmaßnahme beginnen.

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Schwäbisch Hall unterstützt Sie bei folgenden KfW-Programmen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • Wohneigentum für Familien (WEF/300)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (261)

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wenden Sie sich für die Antragstellung bitte direkt an Ihren Heimatexperten vor Ort. Bitte senden Sie keine Unterlagen eigenständig an die Zentrale von Schwäbisch Hall, da dort keine direkte Antragsaufnahme erfolgt. Die weiteren Produkte der KfW können grundsätzlich über unsere Vertriebspartner abgeschlossen werden, die Entscheidung liegt im Einzelfall aber bei den Vertriebspartnern selbst.

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Ja, einzelne Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA lassen sich bei einer Haussanierung grundsätzlich kombinieren, solange keine doppelte Förderung für ein und dieselbe Maßnahme erfolgt.​

Grundprinzip der Kombination

Die KfW fördert vor allem umfassende Maßnahmen wie Komplettsanierungen zu Effizienzhäusern sowie Heizungstausch mit Krediten und Zuschüssen.​ Das BAFA unterstützt gezielt Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungstausch) meist als direkte Zuschüsse.​

Die Kombination beider Programme ist sinnvoll, etwa wenn die Heizung über die KfW gefördert wird und Fenster oder Dämmung über das BAFA.​ Ein KfW-Ergänzungskredit kann zusätzlich zu BAFA-Zuschüssen beantragt werden, um die Finanzierung abzurunden.​

Wichtige Bedingungen

  • Es darf für dieselbe Ausgabe (z. B. eine bestimmte Dämmmaßnahme) nicht doppelt beantragt werden – entweder BAFA oder KfW, aber nicht beides für dieselbe Rechnung.​
  • Die Anträge müssen vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.​
  • Eine Energieberatung zur individuellen Abstimmung der Maßnahmen wird empfohlen bzw. ist bei einigen geförderten Maßnahmen sogar vorgeschrieben.
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Neben der Förderung durch die KfW oder das BAFA können Sie auch durch steuerliche Vorteile entlastet werden. Die Steuerermäßigung nach § 35c des Einkommenssteuergesetzes gewährt Ihnen über einen Zeitraum von 3 Jahren 20 Prozent Steuerabzug – maximal 40.000 Euro – für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt. Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar.

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Schwäbisch Hall bietet Ihnen einen attraktiven Kredit für Ihre Modernisierungswünsche. Profitieren Sie von diesen Vorteilen:  

  • Sie wählen aus verschiedenen Modellen die Finanzierungslösung, die am besten zu Ihren Modernisierungsplänen passt. So können Sie kostengünstig Ihre Wohnwünsche realisieren und sofort starten.
  • Sie sichern sich dauerhaft günstige Zinsen beim Modernisierungskredit.
  • Bei energetischen Modernisierungen können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, in den Genuss von Zinsvorteilen für Energieeffizienz kommen. Zusätzlich leisten Sie mit Ihrem Vorhaben einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Weitere Infos finden Sie hier: Modernisierungskredit: Die finanzielle Sicherheit, die Sie brauchen

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie haben bereits Pläne für einen Heizungstausch oder ein anderes Sanierungsvorhaben? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


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