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Welche Förderungen gibt es 2025 für die Haussanierung?

Über das BAFA und die KfW haben Sie mehrere Optionen, eine Förderung für die Haussanierung in Anspruch zu nehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.
 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 18.11.2025 

  • Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie einen Kredit von maximal 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 67.500 Euro betragen. 
  • Junge Familien mit Kindern, die ein älteres Gebäude zum Effizienzhaus (70 EE) sanieren, erhalten einen Kredit ab 100.000 Euro.
  • Wer nicht das komplette Haus sanieren will, erhält auch Fördermittel für Einzelmaßnahmen. Beim Heizungstausch z. B. gibt es einen direkten Zuschuss von bis zu 23.500 Euro, bei der Dämmung bis zu 12.000 Euro.
Grafik: Warum Immobilienbesitzer (nicht) sanieren

Förderung der Haussanierung: Diese Möglichkeiten gibt es

Über 50 Prozent der von Schwäbisch Hall in einer Umfrage befragten Immobilienbesitzer scheuen eine Sanierung ihrer Immobilie wegen der hohen Investitionskosten. Dabei müssen sie diese zum Glück gar nicht allein tragen. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, um Hausbesitzer bei ihrer Haussanierung zu unterstützen. Hier die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick:

 

Akkordeon öffnen/schließen So wird die Komplettsanierung eines Hauses gefördert

Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umbauen

Für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus bietet die KfW Kredite bis zu einer Höhe von 150.000 Euro und einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent an. Die Höhe von Kredit und Tilgungszuschuss richtet sich dabei nach dem erreichten Effizienzhausstandard. 

  • Maßnahme: Umbau/Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus
  • FörderungKredit bis 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss
  • Programm-Name: „Energieeffizient sanieren“ (Wohngebäudekredit 261)
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner (z. B. Bank)
  • Weitere Infos: KfW-Förderung: Sanierung zum Effizienzhaus
Arbeiter in Schutzbrille und Atemschutz bringt Dämmung an
Eine effektive Dämmung steigert die Energieeffizienz Ihres Hauses und senkt die Heizkosten. Mit der KfW-Förderung im Bereich Sanierung werden Sie finanziell entlastet. (Quelle: iStock-1156942547-Bilanol)

 

Familie baut älteres Haus zum Effizienzhaus um

"Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb": Dieses Programm wurde im September 2024 erstmals aufgelegt und ist eher unter dem Namen "Jung kauft Alt" bekannt. Gefördert werden hier über einen zinsverbilligten Kredit ab 100.000 Euro junge Familien mit Kindern, die ein älteres Gebäude zu einem Effizienzhaus der Stufe 70 EE sanieren.

  • Maßnahme: Umbau/Sanierung einer Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus der Stufe 70 EE
  • Förderung: Zinsverbilligter Kredit bis maximal 150.000 Euro
  • Programm-Name: „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (Kredit Nr. 308)
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: über einen Finanzierungspartner (z. B. Bank)
  • Weitere Infos: Jung kauft Alt: alle Infos zum Förderprogramm

Einzelmaßnahme: Heizungstausch

Die Heizungsförderung in Bestandsgebäuden ist einer der Schwerpunkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für den Einbau einer neuen, mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung gibt es Fördermittel in Höhe von bis zu 23.500 Euro.

  • Maßnahme: Tausch einer alten Heizung gegen eine Anlage, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
  • Förderung: direkter Zuschuss in Höhe von bis zu 23.500 Euro.
  • Programm-Name: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude / Zuschuss Nr. 458.
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Antragstellung: bei der KfW über einen Energie-Effizienzexperten oder ein Fachunternehmen.
  • Weitere Infos: Bis zu 70 % Förderung für neue Heizung: Welche Fördermittel bekomme ich?
Wärmepumpe steht vor einem Einfamilienhaus
Beim Heizungstausch werden nur erneuerbare Energien gefördert. (Quelle: Hermann - stock.adobe.com)

 

Einzelmaßnahme: Dämmung, Fenster, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik

Das BAFA fördert einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Hauses mit direkten Zuschüssen. Die maximale Förderung liegt hier bei 12.000 Euro.

  • Maßnahme: Sanierung eines Wohngebäudes. Gefördert werden die Dämmung der Gebäudehülle / Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren / Sommerlicher Wärmeschutz / Heizungsoptimierung / Anlagentechnik / Gebäudenetz.
  • Förderung: direkter Zuschuss bis maximal 12.000 Euro.
  • Programm-Name: „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Sanierung Wohngebäude“.
  • Förderung über: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Antragstellung: direkt über das BAFA.
  • Weitere Infos: Die BAFA-Förderung: Alle Förderprogramme im Überblick.

Bestandsimmobilie prüfen: Förderung des Energieexperten

Für die fachliche Unterstützung bei einer Haussanierung durch einen Energieexperten gibt es Fördermittel. Die Einbindung lohnt sich in vielen Fällen bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie. Oft ist das sogar vorgeschrieben, so unter anderem bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans oder beim Umbau zum KfW-Effizienzhaus. 

  • Maßnahme: Einbindung eines Energieeffizienzexperten beziehungsweise Energieberaters bei der Sanierungsplanung.
  • Förderung: 
    - Über das BAFA: bis zu 650 Euro Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
    - Über die KfW: bis zu 10.000 Euro Kredit mit maximal 5.000 Euro Tilgungszuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern (Baubegleitung).
Der Energieausweis zeigt den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes
Auch die professionelle Energieberatung wird bei der Haussanierung gefördert. (Quelle: maho - stock.adobe.com)
  • Programm-Name/Förderung über:
    - Über das BAFA: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
    - Über die KfW: Wohngebäude-Kredit 261 (Baubegleitung) 
  • Antragstellung: Jeweils beim Träger der Fördermaßnahme
  • Weitere Infos: Energieberater: Kosten, Nutzen, Förderung

Förderung für erneuerbare Energien

Die KfW fördert neben Photovoltaik-Anlagen auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft. Wer Solarstrom selbst erzeugen und speichern möchte, erhält auch eine indirekte Förderung über die Einspeisevergütung. Bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage kann auch die Dachs­anierung über dieses Programm mit­finanziert werden. 

  • Maßnahme: Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, KWK-Anlagen) sowie Netze und Speicher.
  • Förderung: Kredit in Höhe von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
Haussanierung Förderung: Installation einer PV-Anlage
Die PV-Anlage wird direkt nur über einen KfW-Kredit gefördert. (Quelle: stock.adobe.com/AHatmaker)
  • Programm-Name: "Erneuerbare Energien – Standard" (Programm 270)" 
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner (zum Beispiel eine Bank oder Bausparkasse).
  • Weitere Infos: Photovoltaik-Förderung 2025: Jetzt noch Zuschüsse sichern

Barrierereduzierung mit Fördermitteln

Früher gab es noch direkte Zuschüsse für die Barrierereduzierung. Das dazugehörige Programm 455-B ist allerdings ausgelaufen. Jetzt gibt es nur noch eine Kreditvariante.

Außer dem Umbau des Hauses wird darüber auch der Kauf einer neu umge­bauten Immobilie (Ersterwerb) gefördert. Die Kosten für die barriere­reduzierenden Maßnahmen müssen dann im Kauf­vertrag gesondert ausge­wiesen sein. 

  • Maßnahme: Barrieren reduzieren
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 Euro
  • Programm-Name: "Altersgerecht umbauen – Kredit 159"
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner (z. B. eine Bank oder Bausparkasse).
  • Weitere Infos: Förderung für den altersgerechten Umbau

So fördert die KfW den Einbruchschutz

  • Ähnlich wie bei der Barrierereduzierung gab es früher noch direkte Zuschüsse für die Barrierereduzierung. Das dazugehörige Programm 455-E ist allerdings ausgelaufen. Jetzt gibt es - genau wie bei der Barrierereduzierung - nur noch eine Kreditvariante. Deshalb laufen sowohl die Barrierereduzierung als auch der Einbruchschutz unter demselben Programmnamen.
  • Maßnahme: Barrieren reduzieren
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 Euro
  • Programm-Name: "Altersgerecht umbauen – Kredit 159"
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner (z. B. eine Bank oder Bausparkasse).
  • Weitere Infos: Förderung für den altersgerechten Umbau

Für den Einbau und die Nutzung von Smart-Home-Systemen gibt es zwar keine direkten Fördermittel. Viele Förderprogramme  unterstützen aber auch den Einbau von Smart Home-Systemen. So gibt es unter anderem finanzielle Unterstützung für den Einbau von Fenster- und Türsensoren, smarte Heizungen, welche die Temperatur regulieren oder auch audiovisuelle Türkommunikationssysteme.

Zur Smart-Home-Förderung zählt indirekt auch die Verbesserung der Anlagentechnik. Sogenannte "Efficiency Smart Home-Anwendungen" (zum Beispiel intelligente Thermostate, Monitoring-Lösungen zum Auswerten von Energieverbräuchen, oder Energiemanagementsysteme) werden mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert. 

  • Maßnahme: Einbau und Nutzung von Smart-Home-Systemen.
  • Förderung: Kredit bis zu 50.000 beziehungsweise 150.000 Euro.
  • Programm-Name: indirekte Förderung über "Altersgerecht umbauen" (Kredit 159) oder „Energieeffizient sanieren“ (Wohngebäudekredit 261).
  • Förderung über: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Antragstellung: Über einen Finanzierungspartner.
  • Weitere Infos: "Ihr Smart Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert" auf der KfW-Webseite.

Wie passen die Fördermittel optimal in Ihre Finanzierung? Fragen Sie dazu einen unserer Heimatexperten, auch bei Ihnen direkt vor Ort.


Tabelle: Wer fördert was bei der Haussanierung?

Hier noch einmal die komplette Übersicht, wer welche Fördermittel für die Haussanierung zur Verfügung stellt

Maßnahme Fördermittel Offizielle Förder-Infos
Komplettsanierung
Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umbauen Kredit bis zu 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent (= 67.500 Euro) Energieeffizient sanieren (Wohngebäudekredit 261)
Familie baut älteres Haus zum Effizienzhaus um Förderkredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro, abhängig vom Einkommen Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit Nr. 308)
Einzelmaßnahmen  
Heizungstausch Zuschuss von bis zu 70 % der Investitionssumme, maximal 23.500 Euro Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude / Zuschuss Nr. 458
Dämmung, Fenster, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik
Zuschuss von bis zu 20 Prozent von maximal 60.000 Euro, maximal 12.000 Euro Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude
Energie & Beratung    
Förderung des Energieexperten Nur Energieberatung: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
  Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer Einzelmaßnahme: 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude / Fachplanung und Baubegleitung
Photovoltaik, KWK, Windkraft Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)
Sicherheit & Komfort    
Barrierereduzierung und Einbruchschutz Kredit bis zu 50.000 Euro  Altersgerecht umbauen (Kredit 159)
Smart-Home-Systeme verwenden Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro Ihr Smart-Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert

Podcast zum Thema: Haussanierung in der Praxis

Caro und Basti aus Cottbus haben in den vergangenen Jahren ein Siedlungshaus aus den 1930er Jahren modernisiert. Darüber berichten sie ausführlich in unserem Podcast über Haussanierung: Caro & Bastis Weg zum Traumhaus. In dieser Folge geht es neben der Frage der Modernisierungskosten auch um die Förderung ihrer Haussanierung.

+++ Wahrscheinlich keine 455-B-Förderung mehr in 2025 +++

Bereits der noch von der Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasste Haushaltsentwurf für 2025 sah keine Fördermittel mehr für das Programm „Zuschuss Nr. 455-B/Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ vor. Experten gehen davon aus, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch die neue Bundesregierung wahrscheinlich keine finanziellen Mittel für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zur Verfügung stellen wird.


Förderung der Haussanierung: Fragen und Antworten

Um die Förderung für die Haussanierung zu erhalten, müssen Sie bei der KfW oder dem BAFA einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antragsprozess und die daran geknüpften Bedingungen sind ziemlich komplex. Je nach beantragter Förderung gibt es ganz unterschiedliche Antragswege. Wichtig zu wissen: In der Regel müssen Sie den Antrag stellen, BEVOR Sie mit der Sanierungsmaßnahme beginnen.

Ja, einzelne Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA lassen sich bei einer Haussanierung grundsätzlich kombinieren, solange keine doppelte Förderung für ein und dieselbe Maßnahme erfolgt.​

Grundprinzip der Kombination

Die KfW fördert vor allem umfassende Maßnahmen wie Komplettsanierungen zu Effizienzhäusern sowie Heizungstausch mit Krediten und Zuschüssen.​ Das BAFA unterstützt gezielt Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungstausch) meist als direkte Zuschüsse.​

Die Kombination beider Programme ist sinnvoll, etwa wenn die Heizung über die KfW gefördert wird und Fenster oder Dämmung über das BAFA.​ Ein KfW-Ergänzungskredit kann zusätzlich zu BAFA-Zuschüssen beantragt werden, um die Finanzierung abzurunden.​

Wichtige Bedingungen

  • Es darf für dieselbe Ausgabe (z. B. eine bestimmte Dämmmaßnahme) nicht doppelt beantragt werden – entweder BAFA oder KfW, aber nicht beides für dieselbe Rechnung.​
  • Die Anträge müssen vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.​
  • Eine Energieberatung zur individuellen Abstimmung der Maßnahmen wird empfohlen bzw. ist bei einigen geförderten Maßnahmen sogar vorgeschrieben.

Neben der Förderung durch die KfW oder das BAFA können Sie auch durch steuerliche Vorteile entlastet werden. Die Steuerermäßigung nach § 35c des Einkommenssteuergesetzes gewährt Ihnen über einen Zeitraum von 3 Jahren 20 Prozent Steuerabzug – maximal 40.000 Euro – für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt. Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar.

Schwäbisch Hall bietet Ihnen einen attraktiven Kredit für Ihre Modernisierungswünsche. Profitieren Sie von diesen Vorteilen:  

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  • Bei energetischen Modernisierungen können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, in den Genuss von Zinsvorteilen für Energieeffizienz kommen. Zusätzlich leisten Sie mit Ihrem Vorhaben einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Weitere Infos finden Sie hier: Modernisierungskredit: Die finanzielle Sicherheit, die Sie brauchen

     

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