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Was kostet eine neue Heizung?

Die hohen Energiepreise veranlassen viele Hauseigentümer dazu, über den Einbau einer neuen Heizung nachzudenken. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Kosten.
 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 20.04.2026

  • Eine neue Heizung kostet im Neubau zwischen knapp 12.500 Euro (Gas-Brennwerttherme) und 65.500 Euro (Sole-Wasser-Wärmepumpe). Beim Altbau kommen zehn bis 15 Prozent zusätzlich oben drauf.
  • Auch die Brennstoffkosten bestimmen, wie wirtschaftlich eine Heizung betrieben werden kann. Diese reichen von 715 Euro bei einer Wärmepumpe bis zu 1.245 Euro bei Fernwärme laut Heizspiegel 2025 für eine 70-m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
  • Die Kosten für eine neue Heizung werden in bestimmten Fällen gefördert. 
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Preisübersicht: Was kostet eine neue Heizung?

Infografik: Kosten einer neuen Heizung

Im Neubau:

  • Ölheizung: Brennwerttherme ab ca. 15.700 Euro, Brennwertkessel ab ca. 16.800 Euro
  • Gasheizung: Brennwerttherme ab ca. 12.500 Euro, Brennwertkessel ab ca. 13.100 Euro   
  • Pelletheizung: ab ca. 27.300 Euro
  • Wärmepumpe: ab ca. 27.000 Euro


Heizung erneuern im Altbau

  • Ölheizung: Brennwerttherme ab ca. 17.300 Euro, Brennwertkessel ab ca. 18.400 Euro
  • Gasheizung: Brennwerttherme ab ca. 13.800 Euro, Brennwertkessel ab ca. 14.500 Euro  
  • Pelletheizung: ab ca. 30.100 Euro
  • Wärmepumpe: ab ca. 28.700 Euro

Die Kosten verstehen sich als Investition in die Anlage plus Einbau OHNE weitere Abbruch- und Umbaumaßnahmen. Für weitere Details und Quellenangaben bitte die Tabelle aufklappen.

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Kosten neue Heizung Kosten Neubau Kosten Altbau
Gasheizung: Brennwerttherme    
Gas-Brennwerttherme, 15 bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß                                 ca. 12.500 €
ca. 13.800 €
Gas-Brennwerttherme, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 13.200 €
ca. 14.600 €
Gasheizung: Brennwertkessel    
Gas-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß    ca. 13.100 €
ca. 14.500 €
Gas-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 13.900 €
ca. 15.300 €
Gas-Brennwertkessel, bis 70 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 18.700 €
ca. 20.500 €
Ölheizung: Brennwerttherme    
Öl-Brennwerttherme, 15 bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß               ca. 15.700 €
ca. 17.300 €
Öl-Brennwerttherme, 15 bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 16.500 €
ca. 18.100 €
Ölheizung: Brennwertkessel
   
Öl-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß   ca. 16.800 € ca. 18.400 €
Öl-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 17.500 € ca. 19.300 €
Öl-Brennwertkessel, bis 50 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage    ca. 19.000 € ca. 21.000 €
Öl-Brennwertkessel, bis 70 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage    ca. 25.200 € ca. 27.700 €
Pelletheizung    
Pellet-Heizkessel, bis 25 kW, Fördersystem, Ausdehnungsgefäß, mit Pufferspeicher    ca. 27.300 € ca. 30.100 €
Pellet-Heizkessel, bis 50 kW, Fördersystem, Ausdehnungsgefäß, mit Pufferspeicher ca. 29.900 € ca. 32.900 €
Wärmepumpen    
Wärmepumpe, bis 15 kW, Luft-Wasser, mit Speicher ca. 26.920 € ca. 28.270 €
Wärmepumpe, bis 25 kW, Luft-Wasser, mit Speicher ca. 38.460 € ca. 40.390 €
Wärmepumpe, bis 15 kW, Wasser, mit Speicher, Brunnen   ca. 55.10 € ca. 57.880 €
Wärmepumpe, bis 35 kW, Wasser, mit Speicher, Brunnen   ca. 67.080 € ca. 70.440 €
Andere Heizsysteme    
Solaranlage, thermisch, bis 10 m2, mit Speicher    ca. 16.430 € ca. 19.770 €
Solaranlage, thermisch, bis 20 m2, mit Speicher    ca. 23.340 € ca. 25.680 €
H2ready-Wasserstoffheizung ca. 11.000 €*  
Brennstoffzelle ca. 35.000 €*  
  • Fußnoten

    Quelle: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI), Stand: 1. Quartal 2026, *eigene Recherche.

    Preise ohne Abbruch- und Umbaumaßbahmen. Die Preise sind statistische Mittelwerte aus ausgeschriebenen und abgerechneten Projekten und netto. Sie variieren regional sowie saisonal deutlich und sind projektbezogen anzupassen. Bei Einzelmaßnahmen und direkter Beauftragung durch den Bauherren ist mit Preiszuschlägen und Mehrkosten zu rechnen.

     

Welche Zusatzkosten sind beim Heizungstausch zu beachten?

Die Investitionskosten für eine Heizung sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Dazu kommen (gerade bei Altbauten) unter Umständen noch diese Kosten:

  • Demontage und Entsorgung der Altanlage: Umfasst den Ausbau des alten Heizkessels, das Entleeren des Systems und die fachgerechte Entsorgung von Altöl, Asbest oder alten Rohrleitungen: Kosten: ab ca. 1.000 Euro
  • Anpassungen am Schornstein: Moderne Brennwertheizungen benötigen meist eine Schornsteinsanierung oder ein neues Abgassystem aus Kunststoff oder Edelstahl. Auch bei Wärmepumpen kann ein Rückbau des Schornsteins relevant werden, falls er nicht mehr benötigt wird: Kosten: ca. 500 bis 2.000 Euro
  • Heizungsperipherie und Installation: Dazu zählen neue Pumpen, neue Heizungsrohre, Ventile, Ausdehnungsgefäße oder Heizkörperanpassungen, um die Anlage effizient betreiben zu können. Kosten: ca. 500 bis 3.000 Euro
  • Planung, hydraulischer Abgleich und Einregulierung: Sorgt für gleichmäßige Wärmeverteilung und spart Energie, Pflicht bei neuen Anlagen, vor allem bei Förderanträgen. Kosten: ca. 300 bis 1.000 Euro
  • Schornsteinfeger- und Prüfkosten: Der Schornsteinfeger prüft und genehmigt die neue Anlage. Je nach Heizungstyp kommen jährliche Wartungs- und Messkosten hinzu. Kosten: ca. 50 bis 150 Euro für die Abnahme
  • Wartung und Betrieb: Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer und erhält die Garantieansprüche. Kosten jährlich: ca. 100 bis 300 Euro (Gas), 200 bis 400 Euro (Öl), 50 bis 150 Euro (Wärmepumpe).

👉 Achten Sie darauf, dass der Kostenvoranschlag für den Einbau Ihrer neuen Heizung möglichst viele dieser Kostenpunkte berücksichtigt. Regional kann es allerdings zu größeren Preisunterschieden kommen.
 

Welche Vorgaben müssen Eigentümer beim Einbau einer neuen Heizung beachten?

Kernpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG)

Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, grundlegend reformieren. Ziel der Neuregelung ist vor allem mehr Technologieoffenheit sowie der Abbau bürokratischer Vorgaben.

Hier die wichtigsten Punkte nach aktuellem Stand der Regierungspläne:

  • Abschaffung der 65 %-Regel
    Die bisherige Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Die ursprünglich für den 1. Juli 2026 vorgesehene Ausweitung der 65%-Pflicht im bisherigen GEG wurde deshalb zunächst auf den 1. November 2026 verschoben. Damit soll verhindert werden, dass die Regelung nur kurzfristig greift und anschließend durch das neue GMG wieder geändert wird.
  • Technologieoffenheit
    Künftig sollen Eigentümer wieder deutlich freier entscheiden können, welche Heiztechnik sie einsetzen. Nach den bisherigen Eckpunkten sollen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin einfacher eingebaut werden können. Die kommunale Wärmeplanung bleibt zwar bestehen, soll aber den Heizungseinbau weniger stark beeinflussen als bislang vorgesehen.
  • Einführung der „Bio-Treppe“
    Anstelle fester Technikvorgaben plant die Bundesregierung steigende Quoten für klimafreundliche Brennstoffe. Wer künftig eine fossile Heizung einbaut, soll ab 2029 zunächst mindestens 10 Prozent grüne Energieträger wie Biomethan oder Bio-Heizöl nutzen. Dieser Anteil soll anschließend schrittweise weiter steigen.
  • Keine generelle Austauschpflicht
    Bestehende und funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Ein generelles Betriebsverbot für Öl- oder Gasheizungen im Bestand ist nach den aktuellen Plänen nicht vorgesehen.
  • Geplanter Wegfall der Beratungspflicht
    Im Rahmen der neuen „Fokus-Strategie“ zur Entbürokratisierung plant die Bundesregierung, die verpflichtende Beratung (durch Schornsteinfeger oder Energieberater) beim Einbau von Öl- oder Gasheizungen abzuschaffen.
  • Kostenbremse für Mieter
    Wenn ein Vermieter eine fossile Heizung einbaut, soll er künftig an den laufenden CO2-Kosten, Netzentgelten und Biogas-Aufschlägen beteiligt werden. Das Ziel: Der Vermieter soll einen finanziellen Anreiz haben, doch eher auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme zu setzen, statt die fossilen Folgekosten komplett auf die Mieter abzuwälzen.
  • Geplantes Inkfrafttreten
    Die Bundesregierung strebt an, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor dem 1. Juli 2026 durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Das parlamentarische Verfahren läuft jedoch noch.
  • Förderung bleibt bestehen
    Die staatliche Heizungsförderung für klimafreundliche Heizsysteme soll nach den bisherigen Planungen weitgehend erhalten bleiben. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Fördermittel mindestens bis 2029 fortzuführen. Zusätzlich soll die steigende CO2-Steuer Anreize für den Wechsel von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Heizungen schaffen.

Heizungskosten: So wirken sich die Brennstoffkosten aus

Was kostet eine Heizung? Neben den Anschaffungskosten sind vor allem die Brennstoffkosten entscheidend für die Wirtschaftlichkeit.

Laut Heizspiegel 2025 (Quelle: co2online.de) betragen die prognostizierten Heizkosten für eine 70-m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus:

  • Fernwärme 1.245 Euro
  • Erdgas: 1.180 Euro
  • Heizöl: 1.055 Euro
  • Holzpellets: 740 Euro
  • Wärmepumpe: 715 Euro

Langfristig wird die CO2-Steuer die Kosten fossiler Heizungen weiter erhöhen.
 

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Welche Kosten verursacht die CO2-Steuer bei einer Heizung?

Die CO2-Steuer wird auf fossile Brennstoffe erhoben und verteuert daher die Kosten von Gasheizungen und Ölheizungen. 2026 verteuert die Steuer Gas um 1,4 Cent pro Kilowattstunde, Heizöl um 20,7 Cent pro Liter. Wärmepumpen und Pelletheizungen sind dagegen von der CO2-Steuer ausgenommen.


Kosten sparen: Förderung für die neue Heizung

Der Staat fördert den Einbau von klimafreundlichen Heizungen (nur erneuerbare Energien, KEIN Öl oder Gas). Zu einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Die maximale Förderung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen.


Fazit: Kostenübersicht für eine neue Heizung

  • Anschaffung: zwischen rund 12.500 Euro (Gas-Brennwertkessel) und über 65.000 Euro (Sole-Wasser-Wärmepumpe). 
  • Fördermittel: bis zu 23.500 Euro (nur für eneuerbare Energien)
  • Zusatzkosten (z. B. für Demontage und Entsorgung) entstehen häufig beim Heizungstausch in Altbauten. 
  • Brennstoff kostet fast 75 Prozent mehr im Vergleich zwischen dem günstigsten Heizsystem (Wärmepumpe) und dem teuersten (Fernwärme).
  • CO2-Steuer verteuert 2026 Gas um 1,4 Cent pro Kilowattstunde, Heizöl um 20,7 Cent pro Liter.

 

 

Wärmepumpe steht vor einem Einfamilienhaus
Die Kosten für Wärmepumpen beginnen bei rund 36.000 Euro. (Quelle: Hermann - stock.adobe.com)

Wichtiger Hinweis zu den Kosten

Die auf unseren Seiten genannten Preise und Kosten sind – soweit nicht anders ausgewiesen – die aktuell verfügbaren, statistischen Mittelwerte von ausgeschriebenen und abgerechneten Projekten. Sie stammen von verschiedenen unabhängigen Quellen wie dem Baukosteninformationszentrum (BKI).

Die Preise dienen der Orientierung. Einzelne Maßnahmen können regional, saisonal und projektbezogen deutlich variieren.

Kosten einer neuen Heizung: Fragen und Antworten

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Für ein typisches Einfamilienhaus (ca. 120 m², gute Dämmung) sollten Eigentümer je nach Heizsystem mit folgenden Gesamtkosten rechnen:

  • Gasheizung: ab ca. 12.500 Euro
  • Wärmepumpe: ab ca. 26.000 Euro
  • Pelletheizung: ab ca. 27.000 Euro

Diese Kosten gelten für den Neubau. Beim Altbau wird das neue Heizsystem häufig mit neuen Heizkörpern oder Fußbodenheizung ausgestattet. Dann liegen die Kosten inklusive Einbau und Heizkörpern rund 10 bis 20 Prozent höher.

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Wärme-Contracting, also das Mieten einer Heizung, ist ein Nischenprodukt für private Wohnhäuser und wird für Erdgas-, Öl-, Wärmepumpen- und Solarthermie-Heizungen angeboten. Der Contractor übernimmt Anschaffung, Installation und Wartung für 10 bis 15 Jahre. Eigentümer zahlen einen monatlichen Grundbetrag plus verbrauchsabhängige Kosten. Das Modell ist interessant für Technikaffine, die wenig Aufwand möchten, jedoch oft teuer und vertraglich komplex.

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Nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG, § 72) dürfen Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nicht mehr betrieben werden. Gas- und Ölheizungen, die nach diesem Stichtag installiert wurden, müssen ausgetauscht werden, sobald sie 30 Jahre in Betrieb sind.

Entscheidend ist dabei das Alter des Kessels, nicht das einzelner, möglicherweise zwischenzeitlich ersetzter Bauteile. Die Austauschpflicht gilt für Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht jedoch für Niedertemperaturkessel und Brennwertheizungen.

Von der Austauschpflicht gibt es weitere Ausnahmen:

  • Für Konstanttemperaturkessel mit einer Leistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt ist kein Austausch vorgeschrieben.
  • Eigentümer, die ihr Haus vor dem 2. Februar 2002 gekauft haben und es seither selbst bewohnen, sind ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen. 

                               

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