Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags
- Warum gibt es die Abschlussgebühr?
- Wie hoch ist die Abschlussgebühr?
- Wann muss die Abschlussgebühr bezahlt werden?
Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages schaffen Sie das Eigenkapital für Wohnwünsche von morgen – hier erfahren Sie alles Wichtige zur anfallenden Abschlussgebühr.
Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die beim Abschluss eines Bausparvertrags anfällt. Sie wird von Bausparkassen erhoben und dient dazu, die Kosten für die Verwaltung und Bearbeitung des Vertrags zu decken.
Die Höhe der Abschlussgebühr variiert je nach Bausparkasse und Tarif, liegt aber in der Regel bei etwa 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme.
Das bedeutet, für einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme in Höhe von 100.000 Euro fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1.000 Euro bis 1.600 Euro an, abhängig vom Anbieter.
Wenn Sie die Bausparsumme erhöhen, fällt für den erhöhten Teil der Bausparsumme erneut eine Abschlussgebühr in entsprechender Höhe an.
Die wichtigsten Informationen zur Abschlussgebühr bei Schwäbisch Hall finden Sie in den "Allgemeinen Bedingungen für Bausparvertraäge" (ABB), Paragraph 1, Absatz 3.
Mit Abschluss eines Schwäbisch Hall-Bausparvertrags im Tarif Fuchs 06 wird eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen auf das Bausparkonto werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.
Das gilt auch bei Erhöhung der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr für den erhöhten Teil der Bausparsumme wird dem Bausparkonto belastet.
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?
Wie auch immer Ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorteile des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Es gibt einige relevante Gerichtsurteile zur Abschlussgebühr beim Bausparen, die Klarheit über ihre Rechtmäßigkeit und Anwendung gebracht haben. Die Bausparkassen müssen sicherstellen, dass die Gebühren transparent und fair gestaltet sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mehrfach mit der Frage der Abschlussgebühr beschäftigt. In einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2010 (Az. XI ZR 241/09) bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr, solange sie transparent und im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhoben wird. Der BGH stellte klar, dass die Abschlussgebühr eine zulässige Vergütung für die Dienstleistungen der Bausparkassen darstellt.
Grundsätzlich fällt die Abschlussgebühr bei jedem Vertragsabschluss bzw. bei jeder Erhöhung der Bausparsumme an.
Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.
Die Abschlussgebühr fällt nicht an, wenn Sie den Vertragsabschluss wirksam widerrufen.
Wenn Sie mehr über Bausparen und über rechtliche Details erfahren wollen, informiert Sie gerne einer unserer Heimatexperten vor Ort. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Was gibt es für Fördermöglichkeiten, für wen lohnt sich das? Hier erfahren Sie mehr:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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