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Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags

  • Warum gibt es die Abschlussgebühr?
  • Wie hoch ist die Abschlussgebühr?
  • Wann muss die Abschlussgebühr bezahlt werden?

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages schaffen Sie das Eigenkapital für Wohnwünsche von morgen – hier erfahren Sie alles Wichtige zur anfallenden Abschlussgebühr.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Höhe der Abschlussgebühr beträgt etwa 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, je nach Anbieter.
  • Mit der Abschlussgebühr decken Bausparkassen die Verwaltungskosten.
  • Die Abschlussgebühr wird mit den laufenden Sparzahlungen verrechnet.

Wie hoch ist die Abschlussgebühr eines Bausparvertrags?

Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die beim Abschluss eines Bausparvertrags anfällt. Sie wird von Bausparkassen erhoben und dient dazu, die Kosten für die Verwaltung und Bearbeitung des Vertrags zu decken.

Die Höhe der Abschlussgebühr variiert je nach Bausparkasse und Tarif, liegt aber in der Regel bei etwa 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme.

Das bedeutet, für einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme in Höhe von 100.000 Euro fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1.000 Euro bis 1.600 Euro an, abhängig vom Anbieter. 

Wenn Sie die Bausparsumme erhöhen, fällt für den erhöhten Teil der Bausparsumme erneut eine Abschlussgebühr in entsprechender Höhe an.

Die wichtigsten Informationen zur Abschlussgebühr bei Schwäbisch Hall finden Sie in den "Allgemeinen Bedingungen für Bausparvertraäge" (ABB),  Paragraph 1,  Absatz 3. 

Modellhäuschen auf Hand und Rohbau im Hintergrund
Ein Bausparvertrag schafft das Fundament für in die eigenen vier Wände. (Quelle: marcus_hofmann - stock.adobe.com)

Wann und wie bezahlt man die Abschlussgebühr?

Mit Abschluss eines Schwäbisch Hall-Bausparvertrags im Tarif Fuchs 06 wird eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen auf das Bausparkonto werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.

Das gilt auch bei Erhöhung der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr für den erhöhten Teil der Bausparsumme wird dem Bausparkonto belastet.

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Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?

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Ist die Abschlussgebühr zulässig?

Es gibt einige relevante Gerichtsurteile zur Abschlussgebühr beim Bausparen, die Klarheit über ihre Rechtmäßigkeit und Anwendung gebracht haben.  Die Bausparkassen müssen sicherstellen, dass die Gebühren transparent und fair gestaltet sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mehrfach mit der Frage der Abschlussgebühr beschäftigt. In einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2010 (Az. XI ZR 241/09) bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr, solange sie transparent und im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhoben wird. Der BGH stellte klar, dass die Abschlussgebühr eine zulässige Vergütung für die Dienstleistungen der Bausparkassen darstellt.


Gibt es Fälle, wo keine Abschlussgebühr erhoben wird?

Grundsätzlich fällt die Abschlussgebühr bei jedem Vertragsabschluss bzw. bei jeder Erhöhung der Bausparsumme an.

Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird.

Die Abschlussgebühr fällt nicht an, wenn Sie den Vertragsabschluss wirksam widerrufen.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Wenn Sie mehr über Bausparen und über rechtliche Details erfahren wollen, informiert Sie gerne einer unserer Heimatexperten vor Ort. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.   


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Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Was gibt es für Fördermöglichkeiten, für wen lohnt sich das? Hier erfahren Sie mehr:

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