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Photovoltaik-Förderung 2025: Jetzt Zuschüsse sichern

 

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Das Wichtigste im Überblick

Die Förderung für PV-Anlagen in Deutschland setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

  • Staatliche Vergütung & Steuervorteil: Sie erhalten eine 20-jährige Einspeisevergütung und profitieren von 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anschaffung und Montage der Anlage. Eigenverbrauch ist dabei meist die wirtschaftlichste Option.
  • KfW-Kredit: Der Förderkredit "Erneuerbare Energien 270" wird angeboten, allerdings zu nicht besonders günstigen Konditionen.
  • Regionale Zuschüsse von Kommunen: Fragen Sie vor Ort nach, welche lokalen Förderprogramme es gibt. Teilweise werden echte, nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben.

Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?

Für die Förderung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) gibt es in Deutschland grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Einspeisevergütung: Diese staatlich festgelegte Vergütung erhalten Stromerzeuger, die ihren eigenen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Auch Hauseigentümer mit einer PV-Anlage können die Einspeisevergütung erhalten. Die Höhe des Fördersatzes hängt davon ab, ob der gesamte Strom ins Netz geht (Volleinspeisung) oder ein Teil im Gebäude verbraucht wird (Teileinspeisung). 
  2. Förderkredite und Zuschüsse von Bund, Bundesländern und Kommunen. Auch Versorger – also Stromanbieter und Stadtwerke – haben Förderprogramme, allerdings in der Regel nur für ihre Kunden.
  3. Darüber hinaus gibt es neben den direkten Förderungen auch steuerliche Erleichterungen, die die Wirtschaftlichkeit von Anschaffung und Installation einer PV-Anlage erhöhen. 

  

Erste Säule: Staatlich garantierte Vorteile (Steuer & Einspeisevergütung)

Steuerliche Förderung: 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Ihre Anlage

  • Eigentümer von PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf einem Einfamilienhaus oder von Anlagen mit maximal 15 kWp pro Wohneinheit auf einem Mehrfamilienhaus mit Solaranlage müssen seit dem 1. Januar 2023 auf den Ertrag keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Bedingung ist, dass die Anlage privat und nicht gewerblich betrieben wird und dass der Steuerpflichtige maximal 100 kWp Leistung besitzt.
  • Außerdem entfällt für den Kauf einer privaten PV-Anlage auf einem Wohngebäude die Umsatzsteuer für die Lieferung, für den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern ("Nullsteuer-Satz"). Das gilt allerdings nur für Leistungen, die direkt an den Betreiber einer PV-Anlage erbracht werden, zum Beispiel Lieferung und Montage. Für den eventuell erforderlichen Umbau der Hauselektrik oder eine Wallbox beträgt der Umsatzsteuersatz 19 Prozent. Diese Steuererleichterung ist in § 12 Abs. 3 Nummer 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und zeitlich nicht befristet. Für PV-Anlagen-Betreiber ergeben sich daraus zwei VorteileWegfall der Umsatzsteuer bei der Anschaffung der Anlage sowie die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder auch bei der Einkommensteuer beraten, wenn diese PV-Anlagen bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragssteuerbefreiung unterliegen. Diese Beratungsleistung war zuvor laut Steuerrecht untersagt.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Einspeisevergütung: 20 Jahre garantierte Einnahmen

Ziel der Förderung ist: Bis 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu sollen Photovoltaikanlagen auf Hausdächern einen wesentlichen Beitrag leisten.

Der Vergütungssatz richtet sich wie bisher auch nach der Größe der Anlage. Dabei gilt: Für kleinere Anlagen gibt es eine höhere Einspeisevergütung als für größere. Neu seit 2023 ist, dass zwischen Volleinspeiseanlagen und Eigenversorgungsanlagen unterschieden wird. Unter Eigenversorgungsanlagen werden Anlagen verstanden, die nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung für die Volleinspeisung ist deutlich höher als für die Teileinspeisung. 

Für eine typische Anlage, die mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak zwischen 31. Januar und 31. Juli 2025 in Betrieb genommen wird, erhalten Teileinspeiser 7,94 ct/kWh und Volleinspeiser 12,60 Cent/kWh. Ausschlaggebend für den Erhalt der Vergütungssätze ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Der Förderzeitraum beträgt 20 Jahre.

Beratungsgespräch für eine Photovoltaik-Anlage
Wer sich für eine eigene Solaranlage entscheidet, sollte sämtliche Förderungen prüfen. Der Heimatexperte von Schwäbisch Hall unterstützt dabei gerne. (Quelle: rawpixel.com / Teddy Rawpixel - stock.adobe.com)

Teileinspeisung oder Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?

In der Regel lohnt sich eine Teileinspeisung mehr als eine Volleinspeisung. Achtung: Dies sind nur grobe Beispielrechnungen. Nicht einbezogen wurden dabei laufende Kosten wie Versicherungen, Wartung, Reinigung, Strompreissteigerungen und steuerliche Aspekte. Ausführliche Infos, wann sich eine PV-Anlage lohnt, finden Sie in unserem Artikel Photovoltaikanlage: Kosten von PV-Anlagen.

Ob sich bei einer PV-Anlage eher eine Teileinspeisung oder eine Volleinspeisung lohnt, lässt sich berechnen. Bei unserer Beispielrechnung gehen wir von folgenden Parametern aus:

Förderung Photovoltaik bei Neu-Inbetriebnahme einer Anlage seit 1. März bis 31. Juli 2025
Stromverbrauch pro Jahr 4.000 kWh (4-Personen im EFH mit zentraler Warmwasserbereitung)
Strompreis 41,02 ct/kWh
Einspeisevergütung 7,94 ct/kWh
PV-Anlage 7 kWp mit 7.000 kWh Jahresertrag
Investitionskosten netto 12.000 Euro
Investitionskosten mit Kredit 14.239,56 Euro (3,71 %, 10 Jahre, 100 % Finanzierung) 
Eigenverbrauch 35 Prozent
Einspeisung 65 Prozent
  • Fußnoten

    (Legende: kWp = Kilowatt-Peak (Leistung einer PV-Anlage); kWh = Kilowattstunde (erzeugte Strommenge)  Quellen: co2online: Stromspiegel 2024; destatis: Strompreise private Haushalte 1. Halbjahr 2024, Bundesnetzagentur: Fördersätze Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025, pvXchange.com: Preisbarometer 2025

Beispielrechnung bei Teileinspeisung

Auf Basis dieser Werte ergibt sich folgende Berechnung für eine Teileinspeisung:

Beispielrechnung bei Teileinspeisung

Einnahmen durch Einsparung

  • Strommenge Eigenverbrauch = Jahresertrag PV-Anlage x Eigenverbrauchsanteil = 7.000 x 0,35 = 2.450 kWh
  • Einsparungen durch Eigenverbrauch = Strommenge Eigenverbrauch x aktueller Strompreis = 2.450 kWh x 0,4102 Euro  = 1.004,99 Euro

Einnahmen durch Einspeisung

  • Eingespeiste Strommenge = Jahresertrag Photovoltaik x Anteil Einspeisung= 7.000 kWh x 0,65 = 4.550 kWh
  • Einnahmen Einspeisevergütung = Eingespeiste Strommenge x Einspeisevergütung = 4.550 kWh x 0,0794 Euro  = 361,27 Euro

Gesamte Einnahmen aus der Photovoltaikanlage

  • 1.004,99 Euro + 361,27 Euro = 1.366,26 Euro (jährlich)

Amortisationszeit (= Investitionskosten / jährliche Einnahmen)

  • ohne Kredit: 12.000 Euro / 1.366,26 Euro =  8,79 Jahre
  • mit Kredit: 14.239,56 Euro / 1.366,26 Euro = 10,42 Jahre

Beispielrechnung bei Volleinspeisung

Auf Basis dieser Werte ergibt sich folgende Berechnung für eine Volleinspeisung:

Beispielrechnung bei Volleinspeisung

Einnahmen durch Einsparung

  • keine

Einnahmen durch Einspeisung:

  • Eingespeiste Strommenge = Jahresertrag Photovoltaik = 7.000 kWh
  • Einnahmen Einspeisevergütung = Eingespeiste Strommenge x Einspeisevergütung = 7.000 kWh x 0,126  = 882 Euro

Gesamte Einnahmen aus der Photovoltaikanlage

  •  882 Euro (jährlich)

Amortisationszeit (= Investitionskosten / jährliche Einnahmen)

  • ohne Kredit: 12.000 Euro / 882 Euro = 13,61 Jahre
  • mit Kredit: 14.239,56 Euro / 882 Euro = 16,14 Jahre

Neue Regelung: Die Einspeisevergütung seit März 2025

Für alle Photovoltaikanlagen, die seit 1. März 2025 an in Betrieb genommen wurden, bringt das „Solarspitzengesetz“ neue Regeln. Ziel ist, Erzeugungsspitzen aus Solaranlagen auszugleichen und so eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden.

Das gilt:

  • Für Strom aus nach dem 1. März installierten PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 Kilowatt, die mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) (= Smart Meter) gesteuert werden, gibt es in Zeiten negativer Strompreise – also bei einem Stromüberangebot – keine Einspeisevergütung mehr. Als Ausgleich für die entgangenen Vergütungen verlängert sich der 20-jährige Förderzeitraum um diese Zeit. Eigentümer mit Bestandsanlagen dürfen freiwillig zu dieser neuen Regelung wechseln. Sie bekommen dann eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde höhere Einspeisevergütung.
  • Bei allen neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 Kilowatt und weniger als 100 Kilowatt, die Strom im Rahmen der Einspeisevergütung oder dem Mieterstrom vermarkten und nicht über ein intelligentes Messsystem verfügen, muss die Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent begrenzt werden.

Für Betreiber von neu installierten PV-Anlagen heißt die Begrenzung der Einspeisung: Ihr Ertrag wird geringer ausfallen als bislang.

Wie groß die Ertragseinbußen ausfallen werden, dazu gibt es nur Schätzungen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet mit „Rentabilitätsverlusten im unteren einstelligen Bereich“, der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SVF) mit unter 10 Prozent. Eigentümer mit einem Speicher können zumindest einen Teil der Erzeugungsspitzen zwischenspeichern.

Regelungen zu Messsystemen und weitere Förderrichtlinien

Mittelfristig sollen alle PV-Anlagen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Doch deren Verbreitung – das sogenannte Smart-Meter-Rollout – hinkt. Um den Ausbau zu beschleunigen, müssen ebenfalls seit 1. März alle Anlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt, die ins Netz einspeisen, mit einem iMSys und mit einer Steuereinrichtung ausgestattet sein. Anlagen, die keinen Strom ins Netz liefern – „Nulleinspeise-Anlagen“ – sowie Steckersolargeräte sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Die maximal zulässigen, jährlichen Entgelte dafür und für die Steuerungstechnik dürfen höher ausfallen als bislang – bei Anlagen von zwei bis 15 Kilowatt um 30 Euro pro Jahr, bei Anlagen von 15 bis 25 Kilowatt um 40 Euro. Die zusätzlichen Kosten für den Einbau und den Betrieb der Steuerungstechnik beziffert der BSW mit jährlich 50 Euro.

 

Das Flexi-Modell

Eigentümer können von Volleinspeisung zu Teileinspeisung wechseln und umgekehrt. Die Meldung muss bis zum 1. Dezember beim Anschlussnetzbetreiber erfolgen.

Mix aus Volleinspeisung und Eigenverbrauch

Das EEG erlaubt, innerhalb von 12 Monaten zwei Anlagen auf einem Haus anzumelden, eine für den Eigenverbrauch, eine für die Volleinspeisung. Früher musste eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren eingehalten werden, bevor eine weitere Solaranlage angemeldet werden konnte. Beide Anlagen sind formal und technisch getrennt. Interessant ist dieses Modell für Immobilieneigentümer, weil sie in aller Regel nur einen Teil des Eigenstroms im Gebäude verbrauchen. So können sie das gesamte Dach belegen, für eine Anlage die höhere Volleinspeisevergütung und für die zweite die niedrigere Teileinspeisevergütung erhalten.

Degression

Mit dem EEG 2023 wurde auch geregelt, in welchem Umfang die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren sinken wird. Diese sogenannte Degression beträgt seit Februar 2024 halbjährlich 1 Prozent.

Zweite Säule: Günstige Finanzierung durch den KfW-Förderkredit

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet im bundesweiten Programm "Erneuerbare Energien – Standard" den KfW-Kredit 270 an. Dieser unterstützt die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher:

  • Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, wenn daraus Strom eingespeist wird.
  • Förderfähig sind zudem Batteriespeicher, Mess- und Steuerungssysteme und das Lastmanagement 
  • Eine Dachsanierung kann mitfinanziert werden.
  • Kredit für 100 Prozent der Investitionskosten.
  • Gilt auch für Planungs- und Montagekosten.

Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt vor dem Kauf der Anlage beziehungsweise Beauftragung eines Unternehmens über einen Finanzierungspartner der KfW gestellt werden.  

Fassenkollektoren einer Photovoltaik-Anlage
Ein eher ungewöhnliches Bild bei Privathäusern: Solaranlagen an Fassaden. Fragen zu baulichen Voraussetzungen und Energieertrag klärt man am besten mit einem Fachmann oder Energieberater. (Quelle: stock.adobe.com - 166246187)

Fragen Sie unseren Heimatexperten

Er berät Sie auch, ob dieser Kredit für Sie die günstigste Darlehensform ist oder ob es bessere Alternativen gibt, beispielsweise den Modernisierungskredit von Schwäbisch Hall mit besonders günstigen Zinsen. Denn mit einem effektiven Jahreszins ab 3,76 Prozent (Stand: 16. Juni 2025) ist der KfW 270-Kredit nicht herausragend günstig. Das liegt auch daran, dass die Hauptzielgruppe des Produkts Unternehmen sind. 

Unser Berater bespricht gerne mit Ihnen die Optionen und hat auch hilfreiche Tipps zu Förderprogrammen im Rahmen der energetischen Modernisierung. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch.

Fragen zur Finanzierung und KfW-Förderung? Ihre Fragen beantwortet Ihnen Ihr Heimatexperte vor Ort, telefonisch oder im Chat:


Dritte Säule: Regionale Zuschüsse von Ländern und Kommunen

Photovoltaik-Förderung einzelner Bundesländer

In der Vergangenheit hatten diverse Bundesländer eigene Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen. Diese wurden oft nur für einen bestimmten Zeitraum aufgelegt und waren im Budget begrenzt. Das führte dazu, dass neue Anträge nach dem Aufbrauchen der vorhandenen Mittel nicht mehr genehmigt wurden.

Die Förderungen des Programms progres.nrw können private Eigentümer von Wohnimmobilien derzeit nicht nutzen. Hingegen für das Berliner Förderprogramm SolarPLUS können wieder Anträge eingereicht werden (Stand: Juni 2025).

Auf einen Blick: In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie alle Fördermöglichkeiten, die für Ihre Immobilie infrage kommen. Auch Finanztip gibt Stand Mai 2025 einen Überblick der Förderungen in Ländern und Städten.

E-Auto vor Haus mit Photovoltaik-Anlage
Viele Förderprogramme für Photovoltaik sind auf Landesebene leider ausgelaufen. (Quelle: Sven Loeffler - @herrloeffler - stock.adobe.com)

Photovoltaik-Förderung einzelner Kommunen

Viele deutsche Städte haben auf kommunaler Ebene interessante Angebote, zum Beispiel:

  • Bonn: Die Stadt vergibt Zuschüsse für PV-Anlagen an Wohngebäuden zwischen 100 und 300 Euro per Kilowattpeak Leistung und einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro je Kilowattpeak bei Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung. Die Förderung für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) ist nach Sozial-Kriterien gestaffelt. Hier mehr Infos zur PV-Förderung in Bonn.
  • Darmstadt: Hauseigentümer können das Förderprogramm Photovoltaik nutzen und einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro für Anschaffung und Installation einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage erhalten. Steckersolargeräte werden pauschal mit 200 Euro für ein Standard-Modul (200 bis 450 Watt Systemleistung) gefördert.
  • Freiburg: Freiburg bietet privaten Hauseigentümern innerhalb des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen" finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro pro Kilowattpeak Leistung bei der Anschaffung einer neuen Photovoltaik-Anlage, mit der die Dachfläche voll belegt wird. Bonuszahlungen gibt es für PV-Anlagen auf Gründächern, an Fassaden oder auf denkmalgeschützten Gebäuden und bei Kombination mit einer Solarthermieanlage.
  • Hannover: Im Programm proklima gibt es bei Vollbelegung des Daches einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro.

Bitte beachten Sie: Kommunale Förderprogramme sind oft – wie die Länderprogramme – zeitlich befristet und werden kurzfristig beendet, wenn die geplanten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. 


Häufig gestellte Fragen

Die Photovoltaik-Anlage ist älter als 20 Jahre. Was jetzt?

Für alle Photovoltaik-Anlagen endet der Anspruch auf Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in ihrem 21. Betriebsjahr zum 31. Dezember. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine hohe Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom mehr. Aber auch nach 20 Jahren können diese Anlagen weiter günstigen Strom liefern. Dafür hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die sogenannten Ü20-Anlagen festgelegt. Diese gilt bis zum Jahresende 2032:

  • Der selbst erzeugte Strom darf weiterhin ins Netz eingespeist werden. Der Netzbetreiber muss den Solarstrom abnehmen und diesen vergüten.
  • Diese reduzierte Einspeisevergütung bemisst sich am Börsenpreis des Stroms. Dieser "Jahresmarktwert Solar" ist Schwankungen unterworfen und lag 2024 bei 4,624 Cent pro Kilowattstunde. Von diesem Wert zieht der Netzbetreiber noch eine Pauschale für die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms ab. Sie betrug im Jahr 2024 pro Kilowattstunde 1,8 Cent.
  • Neben der deutlich geringeren Einspeisevergütung bleibt der Vorteil durch den Eigenverbrauch samt den damit gesparten Strombezugskosten. Sich dadurch von Energieversorgern und steigenden Strompreisen unabhängig zu machen, ist ein weiterer Pluspunkt.

Ihre PV-Anlage ist älter als 20 Jahre? Besprechen Sie am besten mit einem Fachmann oder einem Energieeffizienz-Experten, ob es sich lohnt, die alte Photovoltaikanlage durch eine neue zu ersetzen und die EEG-Förderung dann wieder für 20 Jahre zu nutzen.
 

Solarkollektoren auf einem Hausdach
Eine hochwertige Photovoltaik-Anlage hat eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren. Wer seine Anlage nach 20 Jahren weiterbetreiben will, sollte diese von einem Fachmann überprüfen lassen. (Quelle: Adobe Stock - 321239547)

Was tun, wenn die Förderung für die Photovoltaikanlage abgelehnt wurde?

Das ist sehr ärgerlich, denn die staatliche Photovoltaik-Förderung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihres geplanten Vorhabens.  So erhöhen Sie nicht nur den Wohnkomfort Ihres Zuhauses, Sie senken auch Ihre Energiekosten und tragen zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei.

Wie eine Finanzierung mit dem sicheren und flexiblen Schwäbisch Hall-Modernisierungskredit dennoch gelingt, besprechen Sie mit Ihrem Heimatexperten.  

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Stetig steigende Energiekosten und wachsendes Umweltbewusstsein haben auch bei Ihnen dazu geführt, sich über alternative Energien Gedanken zu machen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über die passende Finanzierung für Ihr Vorhaben. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


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