Der Staat unterstützt Bausparer auf unterschiedlichen Wegen. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt vor allem von Einkommen, Beruf und Familiensituation ab.
Bausparförderung 1: Wohnungsbauprämie (WoP)
Ihr Vorteil:
Die Wohnungsbauprämie erhöht Ihr Bausparguthaben direkt – ideal für alle, die Eigenkapital für Bau, Kauf oder Modernisierung ansparen möchten. Der Staat zahlt Bausparern pro Jahr eine Wohnungsbauprämie von maximal 70 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie zahlen auf Ihren Bausparvertrag mindestens 50 Euro pro Jahr ein.
- Sie liegen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (35.000 Euro für Alleinstehende, 70.000 Euro für Verheiratete pro Jahr).
- Die Wohnungsbauprämie dürfen Sie nur für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verwenden, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.
👉 Alle Infos zur Wohnungsbauprämie inklusive Prämien-Rechner
Bausparförderung 2: Arbeitnehmersparzulage (ASZ)
Ihr Vorteil:
Die Arbeitnehmersparzulage können grundsätzlich alle Arbeitnehmer erhalten, die vermögenswirksame Leistungen beziehen. Der maximale Zuschuss für Alleinstehende beim Bausparvertrag liegt bei 43 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für die Förderung:
- Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden den Betrag von 40.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, für gemeinsam veranlagte Ehe- und Lebenspartner liegt die Grenze bei 80.000 Euro. Tipp: Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen gibt es Arbeitnehmersparzulage für deutlich mehr Menschen.
👉 Arbeitnehmersparzulage – so erhalten Sie den Zuschuss
Bausparförderung 3: Wohn-Riester
Ihr Vorteil:
Mit Wohn-Riester nutzen Sie die Riester-Förderung gezielt für selbst genutztes Wohneigentum – besonders interessant für Familien. Die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr kann sich durch Kinder- und Berufseinsteiger-Boni noch erhöhen. Auch wichtig: Wohn-Riester ist nicht durch Einkommensgrenzen beschränkt.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden und in Deutschland oder dem EU-Ausland liegen.
- Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Mindestens müssen Sie jedoch 60 Euro pro Jahr sparen.
- Das über Wohn-Riester geförderte Immobiliendarlehen muss bis zum 68. Lebensjahr vollständig getilgt sein.
👉 Alle Infos zur Wohn-Riester-Förderung