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Bausparvertrag: Staatliche Förderung optimal nutzen

Mit einem Bausparvertrag können Sie gleich mehrfach von staatlicher Förderung profitieren. Je nach persönlicher Situation sind mehrere hundert Euro Zuschuss pro Jahr möglich – für Familien ist das oft besonders attraktiv.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 12.02.2026

  • Ein Bausparvertrag mit staatlicher Förderung hilft dabei, schneller Eigenkapital aufzubauen und die Finanzierung günstiger zu gestalten.
  • Bausparer können gleich drei staatliche Förderungen nutzen: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester.
  • Insgesamt sind – je nach Einkommen, Familienstand und Kindern – über tausend Euro an Zuschüssen pro Jahr möglich.

Übersicht: die 3 staatlichen Förderungen für Bausparer

Der Staat unterstützt Bausparer auf unterschiedlichen Wegen. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt vor allem von Einkommen, Beruf und Familiensituation ab.

Bausparförderung 1: Wohnungsbauprämie (WoP)

Ihr Vorteil:
Die Wohnungsbauprämie erhöht Ihr Bausparguthaben direkt – ideal für alle, die Eigenkapital für Bau, Kauf oder Modernisierung ansparen möchten. Der Staat zahlt Bausparern pro Jahr eine Wohnungsbauprämie von maximal 70 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie zahlen auf Ihren Bausparvertrag mindestens 50 Euro pro Jahr ein.
  • Sie liegen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (35.000 Euro für Alleinstehende, 70.000 Euro für Verheiratete pro Jahr).
  • Die Wohnungsbauprämie dürfen Sie nur für "wohnwirtschaftliche Zwecke" verwenden, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.

👉 Alle Infos zur Wohnungsbauprämie inklusive Prämien-Rechner

 

Bausparförderung 2: Arbeitnehmersparzulage (ASZ)

Ihr Vorteil:
Die Arbeitnehmersparzulage können grundsätzlich alle Arbeitnehmer erhalten, die vermögenswirksame Leistungen beziehen. Der maximale Zuschuss für Alleinstehende beim Bausparvertrag liegt bei 43 Euro pro Jahr.

Voraussetzung für die Förderung:

  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden den Betrag von 40.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, für gemeinsam veranlagte Ehe- und Lebenspartner liegt die Grenze bei 80.000 Euro. Tipp: Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen gibt es Arbeitnehmersparzulage für deutlich mehr Menschen.

👉 Arbeitnehmersparzulage – so erhalten Sie den Zuschuss

 

Bausparförderung 3: Wohn-Riester

Ihr Vorteil:
Mit Wohn-Riester nutzen Sie die Riester-Förderung gezielt für selbst genutztes Wohneigentum – besonders interessant für Familien. Die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr kann sich durch Kinder- und Berufseinsteiger-Boni noch erhöhen. Auch wichtig: Wohn-Riester ist nicht durch Einkommensgrenzen beschränkt.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden und in Deutschland oder dem EU-Ausland liegen. 
  • Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Mindestens müssen Sie jedoch 60 Euro pro Jahr sparen.
  • Das über Wohn-Riester geförderte Immobiliendarlehen muss bis zum 68. Lebensjahr vollständig getilgt sein. 

👉 Alle Infos zur Wohn-Riester-Förderung

 

Staatliche Förderung für den Bausparvertrag beantragen – so geht’s

Die drei Förderungen Wohnungsbauprämie (WoP), Arbeitnehmersparzulage (ASZ) und Wohn-Riester beantragen Sie als Bausparer selbst.

Förderung Wer beantragt? Wie/wo beantragen?
WoP Bausparer Über die Bausparkasse. Den Antrag erhalten Bausparer automatisch zu Jahresbeginn mit dem Kontoauszug.
ASZ Bausparer Antrag erfolgt mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt (Anlage VL).
Wohn-Riester Bausparer Bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Ihr Anbieter (Bausparkasse oder Bank) übernimmt das in der Regel für Sie in Form eines Dauerzulagenantrags.

👉 Entscheidend ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt gemacht werden – zum Beispiel zu Einkommen, Familienstand oder Kindern. Eine Beratung hilft dabei, keine Förderung zu verschenken.


Bausparförderung: Beispiele aus der Praxis

Alleinstehend, angestellt – erste eigene Immobilie planen

Eine alleinstehende Arbeitnehmerin zahlt regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Sie profitiert von der Wohnungsbauprämie (bis zu 70 Euro) und der Arbeitnehmersparzulage (bis zu 43 Euro). Zusätzlich kann sie – bei entsprechender Vorsorge – die Riester-Grundzulage von bis zu 175 Euro nutzen.
Ergebnis: Bis zu 288 Euro staatliche Förderung pro Jahr, die direkt beim Vermögensaufbau helfen.


Haushalt mit zwei Einkommen – Eigenkapital gezielt aufbauen

Ein verheiratetes Paar mit zwei Einkommen nutzt jeweils einen Bausparvertrag. Beide erhalten die Wohnungsbauprämie (zusammen bis zu 140 Euro) sowie die Arbeitnehmersparzulage (zusammen bis zu 86 Euro). Wird zusätzlich Wohn-Riester eingesetzt, kommt die Grundzulage hinzu.
Ergebnis: Mehrere hundert Euro Zuschuss pro Jahr – ein spürbarer Vorteil beim Aufbau von Eigenkapital.


Familie mit zwei Kindern – maximale Förderung ausschöpfen

Eine Familie mit zwei Kindern kombiniert alle Fördermöglichkeiten: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester inklusive Kinderzulagen.
Ergebnis: Bis zu 1.176 Euro staatliche Förderung pro Jahr, die direkt in den Bausparvertrag fließen und den Weg ins Eigenheim deutlich beschleunigen.

Beispiele
Alleinstehend, Arbeitnehmer, keine Kinder Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder
10 % Wohnungsbauprämie1
bis zu 70 € bis zu 140 €
9 % Arbeitnehmersparzulage1 bis zu 43 €3 bis zu 86 €3
Riester-Zulage2   bis zu 175 € bis zu 950 €4
Prämien-Chance/Jahr 
bis zu 288 € bis zu 1.176 €
  • Fußnoten

    1) Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

    2) Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Es gelten Mindestsparbeiträge. Keine Einkommensgrenzen. Für Rentenleistungen aus Altersvorsorgeverträgen und die Auflösung des Wohnförderkontos gilt die nachgelagerte Besteuerung.

    3) Beträge gerundet.

    4)Zwei gesonderte zertifizierte Riester-Verträge. Es gelten Mindestsparbeiträge. Beispiel für Verheiratete, 2 Arbeitnehmer mit 2 Kindern: Beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen 50.000 €, jährliche Einzahlungen 2.000 € abzgl. gewährter Zulage von 950 €. Die 950 € enthalten 2 x 175 € Grundzulage sowie 2 x 300 € Kinderzulage (Berechtigung für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder beträgt 185 €).

     

Wie viel Bausparförderung ist für Sie drin?

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Sie möchten gezielt Eigenkapital aufbauen und sich gleichzeitig ein zinsgünstiges Darlehen für Ihr Bau-, Kauf- oder Modernisierungsvorhaben sichern?

Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall zeigen Ihnen, wie Sie staatliche Förderungen optimal nutzen und mit einem passenden Bausparvertrag mehrfach profitieren.

Vorlage

Video: So funktioniert die Bausparförderung

Mit der staatlichen Förderung fürs Bausparen kommen Sie schneller zu mehr Eigenkapital und sichern sich so Ihr Wohneigentum.

Wie das funktioniert? In unserem Video stellen wir die drei Formen der staatlichen Bausparförderung vor:

  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Riester-Förderung für Ihre private Altersvorsorge

Lassen sich Bausparförderungen kombinieren?

Das Schöne an den staatlichen Zulagen beim Bausparvertrag: Es gibt mehrere.  

Das gilt für die folgenden Kombinationen von Bausparförderungen:

  • Eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag können mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden.
  • Vermögenswirksame Leistungen können auf denselben Bausparvertrag eingezahlt und mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
  • Letztmalig können für das Jahr 2023 die vermögenswirksamen Leistungen auf die Wohnungsbauprämie angerechnet werden, wenn die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschritten werden. Seit die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage erhöht sind, besteht diese Möglichkeit ab 2024 nicht mehr.
  • Eine Doppelförderung von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für die gleichen Sparbeiträge ist nicht möglich.

👉 Um alle Prämien/Riester-Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig.

 

Zeichen für Tipps und Ideen

Staatliche Bausparförderung: Alle Ihre Vorteile

Mit der richtigen Strategie wird der Bausparvertrag durch staatliche Förderung zu einem starken Baustein auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

  • schnellerer Vermögensaufbau
  • direkte Zuschüsse vom Staat
  • bessere Finanzierungskonditionen
  • besonders attraktiv für Familien mit Kindern

Bausparförderung: Lassen Sie sich von Profis beraten

Verschenken Sie kein Geld! Wenn Sie als Bausparer die Bedingungen für eine staatliche Förderung erfüllen, sollten Sie diese auch nutzen. Es ist eine einfache Möglichkeit, die Finanzierung Ihres Eigenheims auf eine stabilere Basis zu bringen. Unsere Heimexperten beraten Sie gerne dazu, welche Form der Bausparförderung für Sie infrage kommt. 

   

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