Bewertungszahl beim Bausparvertrag:
Was verbirgt sich dahinter?
Wir erklären, welche Rolle die Bewertungszahl spielt und welche Faktoren, sie beeinflussen.
Wir erklären, welche Rolle die Bewertungszahl spielt und welche Faktoren, sie beeinflussen.
Aktualisiert am 17.03.2026
Artikel erstellt von
Ulrich Hasper
Schwäbisch Hall-Redaktion
Die Bewertungszahl beim Bausparvertrag ist eine Kennzahl, die anzeigt, wie zielstrebig ein Vertrag bespart wurde und wann er zuteilungsreif ist. Sie gewichtet Sparbeträge, Dauer und Regelmäßigkeit der Einzahlungen. Eine höhere Bewertungszahl beschleunigt die Zuteilung der Bausparsumme, also des angesparten Kapitals plus Bauspardarlehen. Somit regelt diese Kennzahl, in welcher Reihenfolge Bausparer ihre Bausparsumme erhalten.
Die Berechnung der Bewertungszahl erfolgt nach einer Vielzahl von Kriterien. Diese werden – je nach Bausparkasse – meist auch unterschiedlich gewichtet. Für Schwäbisch Hall sind folgende Variablen maßgebend für die Berechnung dieses Wertes:
Der Zeitpunkt der Berechnung ist jeweils der letzte Tag eines Kalendermonats. Zu diesem Bewertungsstichtag wird die Bewertungszahl für jeden Bausparvertrag berechnet und geprüft, ob alle für die Zuteilung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bausparverträge, die alle notwendigen Vorgaben erfüllen, können drei Monate nach dem Bewertungsstichtag ausgezahlt werden.
Es gibt keinen einheitlichen Wert für die erforderliche Höhe der Bewertungszahl, damit der Bausparvertrag zur Zuteilung kommt. Zur Auszahlung des Bausparvertrages bei Schwäbisch Hall wird aktuell eine Mindestbewertungszahl von 44 benötigt.
Wichtig: Die Bewertungszahlen sind zwischen Bausparkassen nicht vergleichbar, da jede Bausparkasse anders rechnet. Die Methode zur Berechnung ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geregelt.
Sie möchten noch mehr über das Schwäbisch Hall-Angebot erfahren? Hier finden Sie weitere Informationen zur Baufinanzierung und zum Bausparen.
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So können Sie die Sparzeit bis zur Zuteilung aktiv verkürzen:
Wichtig für Sie: Besprechen Sie mit Ihrem Berater Ihre Pläne, damit sichergestellt ist, dass die Bausparsumme dann zur Verfügung steht, wenn Sie sie brauchen.
Sind Mindestansparsumme und Bewertungszahl zum Stichtag erreicht, erhalten Sie darüber eine schriftliche Mitteilung und können nun die Zuteilung des Vertrags mit oder ohne Bauspardarlehen annehmen.
Zudem sollten Sie mit Ihrem Heimatexperten einen Termin vereinbaren, zwecks Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für Prüfung und Genehmigung des Bauspardarlehens.
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Bausparen? In unseren Artikeln informieren wir Sie über alle wichtigen Aspekte eines Bausparvertrages.
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3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
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