Bausparvertrag für Kinder und Enkel
Für Kinder bedeutet ihr Zuhause die ganze Welt. Und später träumen sie von den eigenen vier Wänden. Wie gut, dass sich dafür heute schon vorsorgen lässt: mit einem Bausparvertrag.
Für Kinder bedeutet ihr Zuhause die ganze Welt. Und später träumen sie von den eigenen vier Wänden. Wie gut, dass sich dafür heute schon vorsorgen lässt: mit einem Bausparvertrag.
Artikel erstellt von
Astrid Sauer
Schwäbisch Hall-Redaktion
Kinder wachsen schneller als man denkt. Und mit ihnen wachsen die Träume – vom Führerschein, dem Studium in einer anderen Stadt oder der ersten eigenen Wohnung. Mit einem Bausparvertrag legen Sie heute die Basis dafür, dass Ihr Kind oder Enkelkind die Träume auch verwirklichen kann: sicher und planbar.
Der Bausparvertrag ist gerade in unruhigen Zeiten eine gute Möglichkeit, Eigenkapital aufzubauen – und damit eine sichere Basis für die Zukunftsvorsorge. Das Guthaben ist übrigens bis 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Je früher der Grundstein gelegt wird, umso schneller kann Ihr Kind Wünsche verwirklichen.
Sparen Sie bis zur Zuteilung des Bausparvertrags, gibt es bei Schwäbisch Hall ein Zinsplus. Das erhöht den Guthabenzins auf 0,45 Prozent1 zum Beispiel im Tarif FuchsStart. Unter 28-Jährige erhalten zudem einmalig den Junge-Leute-Bonus2 über 200 Euro.
Der Staat unterstützt Jugendliche ab 16 Jahren beim Bausparen zum Beispiel mit der Wohnungsbauprämie3. Und im Idealfall gibt's vom Chef noch vermögenswirksame Leistungen dazu.
Eigene Wohnung oder doch lieber ein finanzielles Polster für Ausbildung oder Studium? Wofür Ihr Kind das Ersparte einmal verwenden will, kann es in der Zukunft selbst entscheiden4.
Mit Bausparen sichern Sie Ihrem Nachwuchs die Chance auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für spätere Wohnwünsche.
Was Sie beim Abschluss eines Bausparvertrages für Ihr Kind bzw. Enkelkind beachten sollten:
| Ich bin Elternteil | Ich bin Großelternteil |
|---|---|
| Vertrag läuft auf den Namen des Kindes | Abschluss mit Zustimmung der Eltern auf Namen des Kindes möglich |
| Alle Erziehungsberechtigten müssen zustimmen | Alternativ: Eigenen Vertrag abschließen und später übertragen |
| Kindergeld sinnvoll einsetzen (seit 2026: 259 €/Monat | Schenkungssteuer: Großeltern können jedem Enkelkind alle 10 Jahre bis zu 200.000 € steuerfrei schenken. Einzahlungen in den Bausparvertrag fallen darunter. |
| Ideales Geschenk zu Taufe, Geburtstag, Kommunion, Konfirmation |
Bausparer für Ihr Kind abschließen – ein Beispiel:
Lina ist 12 Jahre alt. Ihre Eltern möchten ihr zum 18. Geburtstag ein Startkapital schenken – zum Beispiel für ein Auslandssemester im Studium oder die eigenen vier Wände.4 Dafür schließen sie für Lina einen Bausparvertrag im FuchsStart ab.
Nach ca. 6 Jahren und 10 Monaten6 beträgt das Bausparguthaben 5.589 Euro7. Und Lina hat später die Option auf das zinssichere Bauspardarlehen in Höhe von 4.411 Euro.
Unser Tipp: Ein Geschenk-Bausparvertrag ist eine nachhaltige Geschenkidee – und das zu vielen verschiedenen Anlässen.
Wenn es um die eigenen Kinder geht, steht Sicherheit ganz hoch im Kurs. Daher ist der Schwäbisch Hall-Bausparvertrag das ideale Produkt, um frühzeitig den finanziellen Grundstein für den eigenen Nachwuchs zu legen. Bausparen für Kinder und Enkelkinder ist sicher und planbar. Vertrauen Sie auf den Testsieger.
"Beste Bausparkasse" zum zehnten Mal in Folge
Das Fachmagazin €uro hat auch 2024 mehrere Bausparkassen getestet und Schwäbisch Hall erneut zum Testsieger gekürt. Damit belegt Schwäbisch Hall bereits zum zehnten Mal in Folge den ersten Platz.
Ab dem 16. Lebensjahr können Ihre Kinder und Enkel auf ihre eigenen Einzahlungen Wohnungsbauprämie erhalten. Das sind bis zu 70 Euro jährlich für maximal 700 Euro Sparleistung im Jahr. Dazu können während der Ausbildung und im Berufsleben beispielweise vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen kommen. Werden diese ebenfalls auf den Bausparvertrag überwiesen, gibt es dafür die Arbeitnehmersparzulage. Das sind bis zu 43 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Für die Bausparförderung gelten Einkommensgrenzen, die aber so hoch sind, dass sie in jungen Jahren noch keine Rolle spielen.
Es macht Sinn, nicht erst als Erwachsener mit Bausparen zu starten, denn ein Bausparvertrag für Kinder bietet zusätzliche Vorteile. Neben einer frühen, sicheren Planungsmöglichkeit profitieren Sie von Flexibilität und günstigen Konditionen für Ihr Kind. Und der Bausparvertrag ist ein sicheres Produkt. Die Spareinlagen sind bis 100.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
Das kommt ganz darauf an, an welche Summe Sie als Starthilfe denken und wie viel Sie regelmäßig einzahlen können. Unser Heimatexperte gibt Ihnen gerne Hilfestellung und berechnet das auf Ihre Situation passende Bausparangebot.
Sie können für Ihren Nachwuchs schon ab dem ersten Lebenstag einen Bausparvertag abschließen. Wissenswert dabei: Wenn dies frühzeitig erfolgt, stellen Sie sicher, dass Ihr Kind später – zum Beispiel zu Beginn des Studiums – auf das Guthaben zugreifen kann.
Ja, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist das Sparen für Ihre Enkelkinder möglich. Alternativ können Sie zunächst für sich selbst einen Vertrag abschließen und diesen auf Ihr Enkelkind übertragen, sobald es volljährig ist.
Ja – ob zur Taufe, zum Geburtstag, zu Ostern oder zu Weihnachten – Sie können jederzeit Geldgeschenke in den Bausparvertrag für Kinder einzahlen. Dabei sind Sie ganz flexibel.
Nicht nur für Eltern und Großeltern stellt Bausparen eine beliebte Starthilfe und nachhaltige Geschenkidee für die eigenen Kinder bzw. Enkelkinder dar. Paten, Verwandte oder Freunde beteiligen sich bestimmt gerne und können jederzeit direkt Einzahlungen auf den Bausparer für Kinder vornehmen.
Legen Sie fest, welcher Betrag Ihrem Kind später in Form des Bausparguthabens und eines zinsgünstigen Bausparlehens zur Verfügung stehen soll – darüber entscheidet die Höhe der Bausparsumme. Je höher sie angesetzt ist, desto höher sind die monatlichen Sparbeiträge. Über die Jahre gerechnet haben höhere monatliche Spareinlagen also einen großen Effekt.
Tipp: Nutzen Sie dafür beispielsweise einen Teil des Kindergeldes, das in den letzten Jahren kontinuierlich anstieg. Seit Januar 2026 erhalten Eltern für jedes Kind 259 Euro im Monat.
Ab 16 Jahre sind Kinder förderberechtigt und können auf die eingezahlten Leistungen Wohnungsbauprämie3 erhalten. Und das auch ohne eigenes Einkommen zum Beispiel als Schüler oder Student. Maximale Förderhöhe 10 Prozent aus 700 Euro jährlich, also sind maximal 70 Euro Prämie im Jahr möglich.
Nein, bei einem Bausparvertrag für Kinder können junge Leute unter 25 Jahren selbst entscheiden, wofür sie das Ersparte verwenden möchten4. Diese Flexibilität macht das Bausparen für Kinder besonders attraktiv.
Mit dem Bausparvertrag für Kinder oder Enkel investieren Sie in die Zukunft der Kleinen – sicher und planbar. Und das angesparte Kapital muss nicht zwingend für die eigenen vier Wände genutzt werden. Sie möchten mehr über unseren Bausparvertrag erfahren oder fragen sich, welche Möglichkeiten es zusätzlich gibt, um für Kinder zu sparen? Unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
1Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
2Einmalig nur für unter 28-Jährige im Tarif FuchsStart. Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen § 3 ABB.
3Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
4Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr Wohnungsbauprämien-gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
5Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrages.
6Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
7Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Zinsplus, Guthabenzins, WoP, abzgl. Abschlussgebühr (160 Euro). 70 Euro der Wohnungsbauprämie gehen nach Sparende auf das Bausparkonto ein.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
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