Das Wichtigste in Kürze
12.08.2025
- Eine Bauvoranfrage ist eine Vorabentscheidung der Baubehörde über die Machbarkeit eines Bauvorhabens.
- Sie lohnt sich, wenn kein Bebauungsplan vorliegt oder bei kritischen Bauvorhaben.
- Die Kosten unterscheiden sich nach Region und Prüfungsumfang und bewegen sich zwischen 50 und 500 Euro.
Was kostet eine Bauvoranfrage?
Wie hoch die Kosten für eine Bauvoranfrage sind, wird von mehreren Komponenten beeinflusst:
- Bundesland: Je nach Baubehörde gelten andere Preise
- Art des Antrags: formlos oder förmlich
- Prüfungsumfang
- Größe des Bauvorhabens
Kosten einer Bauvoranfrage nach Bundesländern
Bundesland | Kosten (ca.) |
---|---|
Baden-Württemberg | 100 bis 500 Euro |
Bayern | 100 bis 500 Euro |
Berlin | 50 bis 300 Euro |
Brandenburg | 50 bis 400 Euro |
Bremen | 50 bis 300 Euro |
Hamburg | 100 bis 400 Euro |
Hessen | 100 bis 500 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 50 bis 300 Euro |
Niedersachsen | 100 bis 400 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 100 bis 500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 50 bis 400 Euro |
Saarland | 50 bis 300 Euro |
Sachsen | 50 bis 400 Euro |
Sachsen-Anhalt | 50 bis 300 Euro |
Schleswig-Holstein | 50 bis 400 Euro |
Thüringen | 50 bis 300 Euro |
Was ist eine Bauvoranfrage?
Als Bauvoranfrage wird die Beantragung eines Bauvorbescheids bezeichnet. Der Bauvorbescheid beschreibt im öffentlichen Baurecht eine verbindliche Vorabentscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Einzelfragen, die im späteren Baugenehmigungsverfahren zu beantworten wären und selbstständig beurteilt werden können.
Bei einer Bauvoranfrage geht es um die
👉 Machbarkeitsprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines speziellen Vorhaben.
👉 Frage, ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baurechtlichen Nutzung möglich ist.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Bauvorantrag zu stellen. Desto präziser die Formulierung in der Bauvoranfrage, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der anschließend zu stellende Bauantrag genehmigt wird. Das schafft Planungssicherheit.
Bauvoranfrage im Planungsprozess
Am Anfang steht der Wohntraum: Wie soll Ihr zukünftiges Eigenheim aussehen und wo wollen Sie leben?
Ihre Wünsche besprechen Sie dann detailliert mit einem erfahrenen Bauleiter/Architekten,
der diese konkretisiert, erstmal grob ausarbeitet und eine Bauvoranfrage erstellt.
Diese wird von der zuständigen Behörde geprüft und (hoffentlich) ohne Änderungsauflagen genehmigt.
Jetzt haben Sie Planungssicherheit und Ihr Bauleiter/Architekt kann die Detailpläne Ihrer Wunschimmobilie ausarbeiten.
Wann ist eine Bauvoranfrage empfehlenswert?
Ob eine Bauvoranfrage sinnvoll ist, hängt bei einem Hausbau oder -kauf von mehreren Faktoren ab: Wenn das Grundstück in einem Bereich liegt, für den kein Bebauungsplan vorliegt, ist die Beantragung eines Bauvorbescheids unbedingt empfehlenswert. Davon betroffen sind fast alle Flächen, die bereits vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetztes 1960 in Teilen bebaut waren.
Ratsam ist eine Bauvoranfrage ebenfalls, wenn Unsicherheiten bei der Bauplanung oder baurechtlichen Umsetzung eines Bauvorhabens bestehen, beispielsweise wenn die Vorstellung Ihres Traumhauses stark von den üblichen Häusern in der Umgebung abweicht.
Ratsam ist eine Bauvoranfrage ebenfalls, wenn Unsicherheiten bei der Bauplanung oder baurechtlichen Umsetzung eines Bauvorhabens bestehen, beispielsweise wenn die Vorstellung Ihres Traumhauses stark von den üblichen Häusern in der Umgebung abweicht.
Eine Bauvoranfrage lohnt sich für Sie, wenn:
👉 kein Bebauungsplan vorliegt.
👉 das Grundstück im Außenbereich liegt
👉 Zweifel an der Machbarkeit des Bauvorhabens bestehen.
Sie planen, ein Haus zu kaufen? Informieren Sie sich vorab mit unserer Checkliste Hausbesichtigung und punkten mit einer Finanzierungsbestätigung. Erhalten Sie eine realistische Preisvorstellung, indem Sie den Immobilienwert ermitteln. Bei weiteren Fragen zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens steht Ihnen Ihr Heimatexperte jederzeit gern zur Verfügung.
Bauvoranfrage: Ablauf und nötige Unterlagen
Eine Bauvoranfrage kann formlos oder förmlich gestellt werden. Für einen formlosen Antrag müssen lediglich Lageplan und Skizzen des Bauvorhabens eingereicht werden. Allerdings hat die Beantwortung einer formlosen Bauvoranfrage keine rechtsbindende Wirkung. In welchem Maße ein förmlich beantragter Bauvorbescheid rechtlich bindend ist, hängt von der Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslands ab.
Um einen förmlichen Bauvorantrag zu stellen, reichen Sie folgende Unterlagen bei Ihrer Gemeinde oder Baubehörde ein:
- Formular für Bauvoranfrage des jeweiligen Bundeslands
- Auszug aus amtlicher Flurkarte
- Aktueller Liegenschaftsplan
- Bauzeichnungen: Lageplan, Grundriss, Schnitte, Entwässerung, Wasserversorgung
- Nutzungs- und Baubeschreibung
- Berechnung des Bruttorauminhalts
- Auszug aus Grundstücksnachweis
- Detaillierter Fragenkatalog mit zu beantwortenden Sachfragen

Als Bauherr oder Kaufinteressent eines Grundstücks sind Sie dazu berechtigt, eine Bauvoranfrage zu stellen – das heißt, aus gesetzlicher Sicht benötigen Sie für den Bauvorantrag keinen Bausachverständigen. Dennoch ist eine fachliche Beratung bei der Formulierung der Fragen zu empfehlen, beispielsweise durch Ihren Architekten oder Bauingenieur.
Die Bearbeitungsdauer einer förmlichen Bauvoranfrage beträgt etwa drei Monate. Je nach Bundesland ist der Bauvorbescheid für zwei bis drei Jahre rechtlich bindend. Damit die Bindungswirkung nicht erlischt, müssen Sie innerhalb dieser Frist einen Bauantrag stellen. Erst mit dem Erhalt der Baugenehmigung dürfen Sie Ihr Bauvorhaben in die Tat umsetzen.
Sollte Ihre Bauvoranfrage abgelehnt werden, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, was jedoch weitere Kosten verursacht.
Wo finde ich das Formular für die Bauvoranfrage?
In der Regel stellen die Internetportale der jeweiligen Baubehörden ein Muster für das Antragsformular zur Bauvoranfrage zur Verfügung. Weitere Informationen, Unterlagen und Formulare für den Bauvorbescheid finden Sie auf den Webseiten des entsprechenden Bundeslands.
Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten zu Formalitäten rund um die Bauvoranfrage von einem Bausachverständigen beraten. Ein falsch oder unvollständig gestellter Bauvorantrag verlängert die Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage.
Fragen und Antworten
Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn:
- Unklarheiten über die baurechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens bestehen.
- Das Grundstück in einem Gebiet liegt, das nicht durch einen Bebauungsplan geregelt ist.
- Vor dem Kauf eines Grundstücks geprüft werden soll, ob das geplante Bauvorhaben realisierbar ist.
Wo wird die Bauvoranfrage gestellt und wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bauvoranfrage wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (z. B. Bauamt) der jeweiligen Gemeinde oder Stadt eingereicht. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Komplexität des Vorhabens, beträgt aber in der Regel zwischen vier und zwölf Wochen.
Ist die Bauvoranfrage verbindlich?
Ja, die Bauvoranfrage ist rechtlich verbindlich, sofern keine wesentlichen Änderungen am Bauvorhaben vorgenommen werden. Die Gültigkeit der Entscheidung beträgt in der Regel ein bis drei Jahre.
Was passiert nach einer positiven Bauvoranfrage?
Nach einer positiven Bauvoranfrage kann der Bauantrag gestellt werden. Die Bauvoranfrage erleichtert diesen Prozess, da bereits Klarheit über die grundsätzliche Zulässigkeit besteht.
Gute Beratung ist unverzichtbar
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