Menü

Sie sind hier:

Pelletheizung-Förderung:
So erhalten Sie den Zuschuss

  • Förderung richtig beantragen
  • Förderhöhen, Fördermöglichkeiten
  • Pelletheizung-Förderung 2024


Aktualisiert am 06.11.2024

Die Förderung für Pelletheizungen wurde denen anderer Heizungsarten mit erneuerbaren Energien angeglichen. Hier der aktuelle Stand zur Förderung von Pelletheizungen.

Förderung Pelletheizung: Das gilt ab 2024

Förderung Pelletheizung: Montage eines Pellet-Heizkessels
Für den Einbau einer Pelletheizung wird beim Heizungstausch jetzt genauso gefördert wie andere Heizungsarten mit erneuerbaren Energien. (Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH (depi))

Mit der neuen "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) und den daraus resultierenden Förderrichtlinien soll vor allem der Einsatz erneuerbaren Energien bei den Heizungen ausgebaut werden.

Eine der wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung: Biomasseheizungen (und dazu gehören Pelletheizungen) werden jetzt in gleichem Maße gefördert wie zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder Solarthermie (lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Förderung für neue Heizung"). Das sah in der Vergangenheit noch ganz anders aus.

Konkret werden Pelletheizungen seit 2024 folgendermaßen gefördert:

  • Grundförderung: 30 Prozent Zuschuss auf die Investitionskosten.
  • Einkommens-Bonus: zusätzlich 30 Prozent Zuschuss für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlich 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen, mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung oder einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus wird ausschließlich für Selbstnutzer gewährt. Er reduziert sich am 1. Januar 2029 auf 17 Prozentpunkte und in jedem zweiten Jahr um weitere drei Prozentpunkte. Für eine Pelletheizung gibt es den Klimageschwindigkeits-Bonus nur, wenn diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer PV-Anlage gekoppelt wird. Diese zweite Komponente muss bilanziell die Trinkwassererwärmung vollständig decken können. Bislang musste eine Pelletheizung zwingend als solche Hybridanlage installiert werden, um überhaupt förderfähig zu sein. 
  • Emissionsminderungs-Zuschlag: Einen Zuschlag von 2.500 Euro gibt es für Biomasseheizungen, vorausgesetzt diese liegen innerhalb eines Staub-Emissionsgrenzwertes von 2,5 mg/m³. Mit diesem Bonus wird also künftig eine Anforderung belohnt, die zuletzt zwingend erfüllt werden musste, um überhaupt Fördermittel bekommen zu können. 

Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 80 Prozent. Die Höchstgrenze wird aber auf 70 Prozent gedeckelt. Da die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro (für die erste Wohneinheit) liegen, beträgt die höchste zu erzielende Fördersumme 23.500 Euro (70 Prozent von 30.000 plus 2.500 Euro Zuschlag). ACHTUNG: Dies gilt nur für Selbstnutzer! Vermietende erhalten nur die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent.

In unserer Tabelle sehen Sie die aktuell gültigen Fördersätze noch einmal im Überblick (Stand: Januar 2024): 

Heizungsart Grundförderung Einkommens-Bonus Klimageschwindigkeits-Bonus Emissionsminderungs-Zuschlag Maximaler Fördersatz
Pelletheizung 30 Prozent 30 Prozent 20 Prozent 2.500 Euro 70 Prozent

Förderung Pelletheizung: Diese Bedingungen sind zu erfüllen

Um die Förderung zu erhalten, muss eine Pelletheizung folgende technischen Bedingungen erfüllen:

  • Förderfähig sind Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung ab 5 Kilowatt.
  • Pelletkessel müssen automatisch beschickt werden, über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen und von einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft sein.
  • Ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung ist Pflicht.
  • Die Heizung muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (= ETAs) von mindestens 81 Prozent erreichen.
  • Der Emissionsgrenzwert für alle Biomasseanlagen beträgt für Kohlenmonoxid 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung bzw. 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb und für Feinstaub abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme 150 oder 20 mg/m³. 

Darüber hinaus regelt die Förderrichtlinie diverse technische Mindestanforderungen. Beispielsweise muss der Kessel automatisch befüllt werden und über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen. Auch ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Leitern je Kilowatt Nennwärmeleistung ist Pflicht. Eine Liste aller förderfähigen Anlagen finden Sie hier.


Förderung für Pelletheizungen beantragen

Die Abwicklung der Förderung beim Heizungstausch liegt seit dem 01.01.2024 in den Händen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben dem Zuschuss gibt es noch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zu beantragen.

In jedem Fall müssen sich Interessierte bei der KfW registrieren. Über den genauen Ablauf der Bean­tragung informieren Sie sich bitte über die Webseite der KfWÜbrigens: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden!

So finanzieren Sie Ihre Pelletheizung

Ob Neubau oder Sanierung, die Kosten für eine Pelletheizung erscheinen zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Ausgaben durch Einsparung bei den Heizkosten wieder rein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.

Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Möglichkeiten der Finanzierung. Bei einer energetischen Sanierung profitieren Sie im Rahmen eines Modernisierungskredits zum Beispiel von besonders günstigen Zinsen. Unser Berater bespricht gerne mit Ihnen die Optionen und hat auch hilfreiche Tipps zu Förderprogrammen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch.

Lassen Sie sich zum Thema Modernisieren beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

   

Warum wurden die Förderbedingungen für Pelletheizungen verschärft? 

Pelletheizungen können mit einer auf den ersten Blick günstigen Öko-Bilanz punkten: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und setzt in der Verbrennung weniger CO2-Emissionen frei als fossile Brennstoffe. Zudem stammt der Rohstoff vorrangig aus heimischer Ernte, so dass die Transportwege kurz sind.

Diese Argumente haben – zusammen mit vergleichsweise niedrigen Brennstoffkosten, der Verfügbarkeit der Heizungsanlagen und den oft fehlenden Alternativen – dafür gesorgt, dass der Einbau von Pelletheizungen in der jüngsten Vergangenheit stark angestiegen ist. Die Zahl der Anlagen hat sich von 2013 bis 2023 mehr als verdoppelt.

Nur: Die Bäume, die für die Pelletproduktion abgeholzt werden, fehlen zunächst als CO2-Speicher. Bis neue Bäume mit einer vergleichbaren Größe und dem zugehörigen Speichervolumen nachgewachsen sind, dauert es Jahrzehnte. Zudem reichen die in Deutschland verfügbaren Holzabfälle bei großer Nachfrage irgendwann nicht mehr aus für die Pelletproduktion.

    

Mit prognostizierten 774.000 Pelletfeuerungen (= Pelletkessel und Pelletkaminöfen) hat sich die Anzahl der Pelletheizungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.

Das verlängert die Transportwege und birgt die Gefahr, dass langlebigere Holzprodukte verwendet werden. Für den globalen Klimaschutz ist es also schlecht, wenn zu viel mit Holz geheizt wird. Hinzu kommt: Bei der Verbrennung von Holzpellets werden Luftschadstoffe freigesetzt. Vor allem Feinstaub kann die Gesundheit belasten und Bronchitis, asthmatische Anfälle und sogar Krebs verursachen.

Sowohl auf das Klima als auch für die menschliche Gesundheit haben Pelletheizungen also durchaus negative Auswirkungen. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und technische Anforderungen sowie Grenzwerte für die Schadstoffemissionen deutlich erhöht.


Fragen und Antworten zur Förderung von Pelletheizungen

Welche Kosten sind bei einer Pelletheizung förderfähig?

Gefördert werden sämtliche Erschließungs- und Anschaffungskosten der Pelletheizung. Dazu gehören auch die Installation, Anbindung ans Gebäude, Einstellung und Inbetriebnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Als Umfeldmaßnahmen gelten unter anderem der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Baustelleneinrichtung.

Für die Beratung durch einen Energieberater gibt es übrigens ein eigenes Förderprogramm: Hier übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 50 Prozent des zuwendungsfähigen Honorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. 

Wird auch die Nachrüstung einer Pelletheizung gefördert?

Seit 1. Januar 2024 unterstützt der Staat auch die Nachrüstung von alten Pelletheizungen durch Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen. Förderfähig sind Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr.  Die Förderung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. ACHTUNG. Der Fördersatz beträgt in diesem Falle 50 Prozent!

Gibt es auch beim Neubau Förderung für eine Pelletheizung?

Im Neubau gibt es keine direkte Förderung für die Heizungserneuerung. Die Kosten für die Installation einer Pelletheizung sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.

So gibt es beim Neubau seit dem 1. März 2023 das Angebot von zinsvergünstigten Krediten in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)". Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Der Neubau muss dafür den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Hier finden Sie mehr Infos zur Neubauförderung.

Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.

Alle KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter. 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie möchten Ihr Haus modernisieren und zukünftig mit einer Pelletheizung heizen? Oder Ihr Eigenheim umfassend energieeffizient sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen und berät Sie unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.