Pelletheizung-Förderung:
So erhalten Sie den Zuschuss
- Förderung richtig beantragen
- Förderhöhen, Fördermöglichkeiten
- Pelletheizung-Förderung 2024
Aktualisiert am 06.11.2024
Aktualisiert am 06.11.2024
Die Förderung für Pelletheizungen wurde denen anderer Heizungsarten mit erneuerbaren Energien angeglichen. Hier der aktuelle Stand zur Förderung von Pelletheizungen.
Mit der neuen "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) und den daraus resultierenden Förderrichtlinien soll vor allem der Einsatz erneuerbaren Energien bei den Heizungen ausgebaut werden.
Eine der wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung: Biomasseheizungen (und dazu gehören Pelletheizungen) werden jetzt in gleichem Maße gefördert wie zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder Solarthermie (lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Förderung für neue Heizung"). Das sah in der Vergangenheit noch ganz anders aus.
Konkret werden Pelletheizungen seit 2024 folgendermaßen gefördert:
Rein rechnerisch ergäbe sich daraus ein maximaler Förderbetrag von 80 Prozent. Die Höchstgrenze wird aber auf 70 Prozent gedeckelt. Da die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro (für die erste Wohneinheit) liegen, beträgt die höchste zu erzielende Fördersumme 23.500 Euro (70 Prozent von 30.000 plus 2.500 Euro Zuschlag). ACHTUNG: Dies gilt nur für Selbstnutzer! Vermietende erhalten nur die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent.
In unserer Tabelle sehen Sie die aktuell gültigen Fördersätze noch einmal im Überblick (Stand: Januar 2024):
Heizungsart | Grundförderung | Einkommens-Bonus | Klimageschwindigkeits-Bonus | Emissionsminderungs-Zuschlag | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|
Pelletheizung | 30 Prozent | 30 Prozent | 20 Prozent | 2.500 Euro | 70 Prozent |
Um die Förderung zu erhalten, muss eine Pelletheizung folgende technischen Bedingungen erfüllen:
Darüber hinaus regelt die Förderrichtlinie diverse technische Mindestanforderungen. Beispielsweise muss der Kessel automatisch befüllt werden und über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen. Auch ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Leitern je Kilowatt Nennwärmeleistung ist Pflicht. Eine Liste aller förderfähigen Anlagen finden Sie hier.
Die Abwicklung der Förderung beim Heizungstausch liegt seit dem 01.01.2024 in den Händen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben dem Zuschuss gibt es noch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zu beantragen.
In jedem Fall müssen sich Interessierte bei der KfW registrieren. Über den genauen Ablauf der Beantragung informieren Sie sich bitte über die Webseite der KfW. Übrigens: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden!
Ob Neubau oder Sanierung, die Kosten für eine Pelletheizung erscheinen zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Ausgaben durch Einsparung bei den Heizkosten wieder rein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Möglichkeiten der Finanzierung. Bei einer energetischen Sanierung profitieren Sie im Rahmen eines Modernisierungskredits zum Beispiel von besonders günstigen Zinsen. Unser Berater bespricht gerne mit Ihnen die Optionen und hat auch hilfreiche Tipps zu Förderprogrammen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch.
Pelletheizungen können mit einer auf den ersten Blick günstigen Öko-Bilanz punkten: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und setzt in der Verbrennung weniger CO2-Emissionen frei als fossile Brennstoffe. Zudem stammt der Rohstoff vorrangig aus heimischer Ernte, so dass die Transportwege kurz sind.
Diese Argumente haben – zusammen mit vergleichsweise niedrigen Brennstoffkosten, der Verfügbarkeit der Heizungsanlagen und den oft fehlenden Alternativen – dafür gesorgt, dass der Einbau von Pelletheizungen in der jüngsten Vergangenheit stark angestiegen ist. Die Zahl der Anlagen hat sich von 2013 bis 2023 mehr als verdoppelt.
Nur: Die Bäume, die für die Pelletproduktion abgeholzt werden, fehlen zunächst als CO2-Speicher. Bis neue Bäume mit einer vergleichbaren Größe und dem zugehörigen Speichervolumen nachgewachsen sind, dauert es Jahrzehnte. Zudem reichen die in Deutschland verfügbaren Holzabfälle bei großer Nachfrage irgendwann nicht mehr aus für die Pelletproduktion.
Mit prognostizierten 774.000 Pelletfeuerungen (= Pelletkessel und Pelletkaminöfen) hat sich die Anzahl der Pelletheizungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Das verlängert die Transportwege und birgt die Gefahr, dass langlebigere Holzprodukte verwendet werden. Für den globalen Klimaschutz ist es also schlecht, wenn zu viel mit Holz geheizt wird. Hinzu kommt: Bei der Verbrennung von Holzpellets werden Luftschadstoffe freigesetzt. Vor allem Feinstaub kann die Gesundheit belasten und Bronchitis, asthmatische Anfälle und sogar Krebs verursachen.
Sowohl auf das Klima als auch für die menschliche Gesundheit haben Pelletheizungen also durchaus negative Auswirkungen. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und technische Anforderungen sowie Grenzwerte für die Schadstoffemissionen deutlich erhöht.
Gefördert werden sämtliche Erschließungs- und Anschaffungskosten der Pelletheizung. Dazu gehören auch die Installation, Anbindung ans Gebäude, Einstellung und Inbetriebnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Als Umfeldmaßnahmen gelten unter anderem der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Baustelleneinrichtung.
Für die Beratung durch einen Energieberater gibt es übrigens ein eigenes Förderprogramm: Hier übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 50 Prozent des zuwendungsfähigen Honorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Seit 1. Januar 2024 unterstützt der Staat auch die Nachrüstung von alten Pelletheizungen durch Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen. Förderfähig sind Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr. Die Förderung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. ACHTUNG. Der Fördersatz beträgt in diesem Falle 50 Prozent!
Im Neubau gibt es keine direkte Förderung für die Heizungserneuerung. Die Kosten für die Installation einer Pelletheizung sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.
So gibt es beim Neubau seit dem 1. März 2023 das Angebot von zinsvergünstigten Krediten in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)". Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Der Neubau muss dafür den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Hier finden Sie mehr Infos zur Neubauförderung.
Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.
Alle KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
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