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Pelletheizung-Förderung:
So erhalten Sie den Zuschuss

Mit dem Neustart der Heizungsförderung ändern sich auch die Förderbedingungen für Pelletheizungen. Hier der aktuelle Stand.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 09.07.2026

  • Ab dem 21.07.2026 gelten auch für Biomasseheizungen neue Förderbestimmungen.
  • Der maximale Fördersatz beträgt 2026 – wie für alle förderfähigen Heizsysteme – bis zu 22.400 Euro.
  • Der bisherige Emissionsminderungszuschlag als spezieller Förderbonus entfällt.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

                         

+++ Neue Heizungsförderung ab 21.07.2026 +++

Die Bundesregierung hat neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung beschlossen. Neue Anträge nach den bisherigen Regeln sind regulär nicht mehr möglich. Für bereits vorbereitete Vorhaben gilt jedoch eine Übergangsregelung. Hier der aktuelle Zeitplan und Details zur neuen Förderung.

Der Zeitplan

  • Neue Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen sind grundsätzlich nicht mehr möglich.
  • Bis zum Juli 2026 gibt es eine Umstellungsphase, in der die KfW und das BAFA technische Anpassungen vornehmen. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA beziehungsweise gBzA) oder eine gültige Technische Projektbeschreibung (TPB) hat, den Förderantrag aber noch nicht gestellt hat, kann während dieser Zeit die Förderung noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.
  • Anträge zu den bisherigen Bedingungen sind mit bestehender BzA/gBzA bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr möglich.
  • Wenn vorhandene BzA/gBzA nicht in der Umstellungsphase genutzt werden, können sie ab 21.07.2026 für einen Antrag zu den neuen Bedingungen verwendet werden.
  • Ab dem 21.07.2026 treten dann die neuen Förderbedingungen in Kraft

Tabelle: So viel Heizungsförderung wird es künftig geben

Je nach Einkommen kann die maximale Heizungsförderung künftig unterschiedlich hoch ausfallen. Die folgende Übersicht zeigt, mit welchen Zuschüssen selbstnutzende Eigentümer nach den neuen Förderbedingungen rechnen können.

 Zu versteuerndes Jahreseinkommengeplanter Einkommensbonusgeplante maximale Förderung 2026geplante maximale Förderung ab 2027 (1. Halbjahr)
bis 30.000 €40 %22.400 €21.800 €
30.000 bis 40.000 €30 %19.600 €19.075 €
40.000 bis 50.000 €10 %15.680 €14.170 €
über 50.000 €kein Bonus12.880 €11.445 €


⚠️ Wichtig: Die maximalen Förderbeträge ergeben sich nicht allein aus dem Einkommensbonus. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Hinzu kommt je nach Einkommen ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Zusammen mit weiteren kombinierbaren Bonusbestandteilen kann die Förderung im Einzelfall auf bis zu 80 Prozent steigen. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht das einem maximalen Zuschuss von 22.400 Euro.

  • Die genannten Beträge gelten für selbstnutzende Eigentümer. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
  • Für Haushalte mit mehr als 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fällt der Einkommensbonus weg. Ohne weitere Bonusbestandteile bleibt damit künftig im Kern nur noch die Grundförderung von 30 Prozent.

So sollen die Fördersätze in Zukunft weiter sinken

Mit dem Neustart der Förderung bleibt es nicht bei einer einmaligen Kürzung. Die Zuschüsse werden Schritt für Schritt kleiner.

  • Die förderfähigen Kosten sinken zum Start von 30.000 auf 28.000 Euro. Dadurch fällt auch der mögliche Zuschuss niedriger aus.
  • Danach sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Damit geht auch die maximale Förderung Stück für Stück zurück.
  • Auch der Klimageschwindigkeitsbonus soll schrittweise sinken und auslaufen.

   

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  • Die Grundförderung bleibt bestehen und beträgt weiterhin 30 Prozent.
  • Die Heizungsförderung wird künftig stärker nach Einkommen gestaffelt.
  • Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro steigt der Einkommensbonus auf 40 Prozent. Bis 40.000 Euro bleibt es bei 30 Prozent, bis 50.000 Euro sind noch 10 Prozent möglich.
  • Für Einkommen unter 30.000 Euro steigt der maximal mögliche Fördersatz auf bis zu 80 Prozent.
  • Familien mit Kindern sollen besser gestellt werden: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
  • Die förderfähigen Kosten sinken für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro und verringern sich danach alle sechs Monate um jeweils weitere 750 Euro. Dadurch fällt auch der mögliche Zuschuss schrittweise niedriger aus. 
  • Beim Ersatz alter erneuerbarer Heizungsanlagen von vor 2008 sollen sich die förderfähigen Kosten halbieren.
  • Ab dem 1. Quartal 2027 ist für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU und assoziierten Märkten ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent vorgesehen.
  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
  • Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus soll schrittweise sinken und auslaufen.
  • Eine Heizungsförderung soll es nur noch beim Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen geben. 
  • Kein Förderanspruch mehr soll beim Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Wärmepumpen bestehen, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde. 
  • Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben grundsätzlich weiter förderfähig.
  • Die in der Tabelle genannten Fördersätze gelten für selbstnutzende Eigentümer.
  • Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Bereits eingereichte Anträge werden noch nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft.
  • Während der Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt werden.
  • Wer bereits eine gültige (g)BzA oder TPB hat, aber noch keinen Antrag gestellt hat, kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen.
  • Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert.

Förderung Pelletheizung: Diese Bedingungen sind zu erfüllen

Um die Förderung zu erhalten, muss eine Pelletheizung folgende technischen Bedingungen erfüllen:

  • Förderfähig sind Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung ab 5 Kilowatt.
  • Pelletkessel müssen automatisch beschickt werden, über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen und von einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft sein.
  • Ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung ist Pflicht.
  • Die Heizung muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (= ETAs) von mindestens 81 Prozent erreichen.
  • Der Emissionsgrenzwert für alle Biomasseanlagen beträgt für Kohlenmonoxid 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung bzw. 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb und für Feinstaub abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme 150 oder 20 mg/m³. 

Darüber hinaus regelt die Förderrichtlinie diverse technische Mindestanforderungen. Beispielsweise muss der Kessel automatisch befüllt werden und über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen. Auch ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Leitern je Kilowatt Nennwärmeleistung ist Pflicht. Eine Liste aller förderfähigen Anlagen finden Sie hier.


Förderung für Pelletheizungen beantragen

Die Abwicklung der Förderung beim Heizungstausch liegt seit dem 01.01.2024 in den Händen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben dem Zuschuss gibt es noch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zu beantragen.

In jedem Fall müssen sich Interessierte bei der KfW registrieren. Über den genauen Ablauf der Bean­tragung informieren Sie sich bitte über die Webseite der KfWÜbrigens: Ab sofort darf die Förderung generell erst nach der Beauftragung eines Dienstleisters beantragt werden!

So finanzieren Sie Ihre Pelletheizung

Ob Neubau oder Sanierung, die Kosten für eine Pelletheizung erscheinen zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Ausgaben durch Einsparung bei den Heizkosten wieder rein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.

Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Möglichkeiten der Finanzierung. Bei einer energetischen Sanierung profitieren Sie im Rahmen eines Modernisierungskredits zum Beispiel von besonders günstigen Zinsen. Unser Berater bespricht gerne mit Ihnen die Optionen und hat auch hilfreiche Tipps zu Förderprogrammen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch.

Lassen Sie sich zum Thema Modernisieren beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

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Warum wurden die Förderbedingungen für Pelletheizungen verschärft? 

Pelletheizungen können mit einer auf den ersten Blick günstigen Öko-Bilanz punkten: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und setzt in der Verbrennung weniger CO2-Emissionen frei als fossile Brennstoffe. Zudem stammt der Rohstoff vorrangig aus heimischer Ernte, so dass die Transportwege kurz sind.

Diese Argumente haben – zusammen mit vergleichsweise niedrigen Brennstoffkosten, der Verfügbarkeit der Heizungsanlagen und den oft fehlenden Alternativen – dafür gesorgt, dass der Einbau von Pelletheizungen in der jüngsten Vergangenheit stark angestiegen ist. Die Zahl der Anlagen hat sich von 2013 bis 2023 mehr als verdoppelt.

Nur: Die Bäume, die für die Pelletproduktion abgeholzt werden, fehlen zunächst als CO2-Speicher. Bis neue Bäume mit einer vergleichbaren Größe und dem zugehörigen Speichervolumen nachgewachsen sind, dauert es Jahrzehnte. Zudem reichen die in Deutschland verfügbaren Holzabfälle bei großer Nachfrage irgendwann nicht mehr aus für die Pelletproduktion.

    

Mit prognostizierten 774.000 Pelletfeuerungen (= Pelletkessel und Pelletkaminöfen) hat sich die Anzahl der Pelletheizungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.

Das verlängert die Transportwege und birgt die Gefahr, dass langlebigere Holzprodukte verwendet werden. Für den globalen Klimaschutz ist es also schlecht, wenn zu viel mit Holz geheizt wird. Hinzu kommt: Bei der Verbrennung von Holzpellets werden Luftschadstoffe freigesetzt. Vor allem Feinstaub kann die Gesundheit belasten und Bronchitis, asthmatische Anfälle und sogar Krebs verursachen.

Sowohl auf das Klima als auch für die menschliche Gesundheit haben Pelletheizungen also durchaus negative Auswirkungen. Daraufhin wurden die technischen Anforderungen sowie Grenzwerte für die Schadstoffemissionen deutlich erhöht.


Fragen und Antworten zur Förderung von Pelletheizungen

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Gefördert werden sämtliche Erschließungs- und Anschaffungskosten der Pelletheizung. Dazu gehören auch die Installation, Anbindung ans Gebäude, Einstellung und Inbetriebnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Als Umfeldmaßnahmen gelten unter anderem der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Baustelleneinrichtung.

Für die Beratung durch einen Energieberater gibt es übrigens ein eigenes Förderprogramm: Hier übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 50 Prozent des zuwendungsfähigen Honorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. 

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Seit 1. Januar 2024 unterstützt der Staat auch die Nachrüstung von alten Pelletheizungen durch Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen. Förderfähig sind Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr.  Die Förderung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. ACHTUNG. Der Fördersatz beträgt in diesem Falle 50 Prozent!

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Im Neubau gibt es keine direkte Förderung für die Heizungserneuerung. Die Kosten für die Installation einer Pelletheizung sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.

So gibt es beim Neubau seit dem 1. März 2023 das Angebot von zinsvergünstigten Krediten in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)". Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Der Neubau muss dafür den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Hier finden Sie mehr Infos zur Neubauförderung.

Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.

Alle KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter. 

Neue Pelletheizung finanzieren mit Schwäbisch Hall

Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Ökologisch und energetisch ist eine Pelletheizung eine sinnvolle Anschaffung. Doch wie finanzieren?

Lassen Sie sich dazu jetzt von Ihrem Heimatexperten beraten: per Telefon oder persönlich vor Ort. Einfach Postleitzahl eingeben und den Heimatexperten in Ihrer Nähe finden.

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