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Pelletheizung-Förderung: So erhalten Sie den Zuschuss

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Die Förderung für Pelletheizungen wurde in den vergangenen Monaten mehrfach verändert und zuletzt drastisch reduziert. Hier der aktuelle Stand zur Förderung von Pelletheizungen.

    

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für eine Pelletheizung?

Der Staat fördert den Einbau einer Pelletzentralheizung in ein Bestandsgebäude im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM). Für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Die Förderung wird als einmaliger Investitionszuschuss ausgezahlt. Dieser beträgt aktuell 10 Prozent der förderfähigen Kosten (Stand: Mai 2023). Ersetzt die Pelletheizung eine funktionstüchtige alte Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, dann kommt ein Austauschbonus in Höhe von 10 Prozentpunkten oben drauf. Der maximale Fördersatz beträgt damit 20 Prozent.

Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit. Maximal wird also ein Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro gewährt.

Förderung Pelletheizung: Montage eines Pellet-Heizkessels
Für den Einbau einer Pelletheizung gibt es Fördergelder in Höhe von bis zu 12.000 Euro. (Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH (depi))

Förderung Pelletheizung: Diese Bedingungen gelten

Seit Januar 2023 gelten für die Förderung von Pelletheizungen deutlich erhöhte Anforderungen:

Die Heizungsanlage muss vor allem fünf Bedingungen erfüllen:

  1. Förderfähig sind Holzfeuerungen mit einer Nennwärmeleistung ab 5 kW.
  2. Nach der Heizungserneuerung durch eine Biomasseanlage müssen die angeschlossenen Wohneinheiten oder Flächen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
  3. Pelletheizungen müssen mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage kombiniert werden, die mindestens die für die Trinkwassererwärmung notwendige Energie liefert.
  4. Die Pelletheizung muss einen jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 Prozent erreichen.
  5. Der Feinstaubausstoß darf 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Für Kohlenmonoxid gilt ein Grenzwert von 200 mg/m³, im Teillastbetrieb 250 mg/m³.

Darüber hinaus regelt die Förderrichtlinie diverse technische Mindestanforderungen. Beispielsweise muss der Kessel automatisch befüllt werden und über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen. Auch ein Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Leitern je Kilowatt Nennwärmeleistung ist Pflicht. Das BAFA führt eine Liste aller förderfähigen Anlagen, die regelmäßig aktualisiert wird

So finanzieren Sie Ihre Pelletheizung

Ob Neubau oder Sanierung, die Anschaffungskosten für eine Pelletheizung erscheinen zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Ausgaben durch Einsparung bei den Heizkosten wieder rein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.

Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Möglichkeiten der Finanzierung. Bei einer energetischen Sanierung profitieren Sie im Rahmen eines Modernisierungskredits zum Beispiel von besonders günstigen Zinsen. Unser Berater bespricht gerne mit Ihnen die Optionen und hat auch hilfreiche Tipps zu Förderprogrammen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch.

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Wie wird der Einbau einer Pelletheizung ab 2024 gefördert?

Förderung Pelletheizung: Pelletheizung mit Pufferspeicher
Beim Heizungstausch gibt es zusätzliche Fördermittel für die Pelletheizung. (Quelle: Deutsches Pelletinstitut GmbH (depi))

Zum 1. Januar 2024 soll die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft treten. Sie sieht unter anderem vor, dass jede neu eingebaute Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen muss. Um den Heizungstausch anzukurbeln und sozial verträglich zu gestalten, werden neue Förderkonditionen gelten. Die Eckpunkte hat die Bundesregierung im April 2023 vorgestellt.

Danach ist für selbstnutzende Eigentümer eine Grundförderung mit einem einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent vorgesehen. Sie soll als Investitionszuschuss gezahlt werden. Darüber hinaus sind drei Zuschläge – sogenannte Klimaboni – für unterschiedliche Anwendungsfälle geplant:

 

  • Klimabonus I Er beträgt 20 Prozentpunkte und ist unabhängig von Alter und Typ der Heizungsanlage erhältlich für Eigentümer, die einkommensabhängig Sozialleistungen beziehen. Auch Eigentümer, die nicht per Gesetz zum Tausch ihrer Heizungsanlage verpflichtet sind, sollen diesen Zuschlag bekommen.
  • Klimabonus II 10 Prozentpunkte zusätzlich erhalten Eigentümer, die ihre Kohle, Öl- bzw. Gasheizung mindestens fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht erneuern. Für einen Austausch der alten fossilen Heizung nach der bestehenden Austauschpflicht gibt es diesen Bonus auch, aber nur wenn der Erneuerbaren-Anteil der neuen Heizung mindestens 70 Prozent beträgt.
  • Klimabonus III Eigentümer, die im Havariefall die gesetzlich geforderte 65-Prozent-EE-Heizung innerhalb von einem Jahr anstatt der Frist von drei Jahren einbauen lassen, bekommen diesen Zuschlag in Höhe von 10 Prozentpunkten.

Die drei Klimaboni dürfen nicht kumuliert werden! Der Förderhöchstsatz beträgt damit maximal 50 Prozent (Grundförderung plus Klimabonus I) beziehungweise 40 Prozent (Grundförderung plus Klimabonus II oder Klimabonus III). Alternativ zur Zuschussförderung soll es auch eine Kreditvariante mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 60.000 Euro geben. Dabei werden die Klimaboni als Tilgungszuschuss integriert.

Für vermietende Eigentümer soll es vermutlich zunächst bei der oben dargestellten Fördersystematik mit abgestuften Fördersätzen (also maximal 20 Prozent) bleiben. 


Warum werden die Förderbedingungen für Pelletheizungen zunehmend verschärft? 

Pelletheizungen können mit einer auf den ersten Blick günstigen Öko-Bilanz punkten: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und setzt in der Verbrennung weniger CO2-Emissionen frei als fossile Brennstoffe. Zudem stammt der Rohstoff vorrangig aus heimischer Ernte, so dass die Transportwege kurz sind.

Diese Argumente haben – zusammen mit vergleichsweise niedrigen Brennstoffkosten, der Verfügbarkeit der Heizungsanlagen und den oft fehlenden Alternativen – dafür gesorgt, dass der Einbau von Pelletheizungen in der jüngsten Vergangenheit stark angestiegen ist. Die Zahl der Anlagen hat sich von 2013 bis 2023 mehr als verdoppelt.

Nur: Die Bäume, die für die Pelletproduktion abgeholzt werden, fehlen zunächst als CO2-Speicher. Bis neue Bäume mit einer vergleichbaren Größe und dem zugehörigen Speichervolumen nachgewachsen sind, dauert es Jahrzehnte. Zudem reichen die in Deutschland verfügbaren Holzabfälle bei großer Nachfrage irgendwann nicht mehr aus für die Pelletproduktion. 

    

Mit prognostizierten 774.000 Pelletfeuerungen (= Pelletkessel und Pelletkaminöfen) hat sich die Anzahl der Pelletheizungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.

Das verlängert die Transportwege und birgt die Gefahr, dass langlebigere Holzprodukte verwendet werden. Für den globalen Klimaschutz ist es also schlecht, wenn zu viel mit Holz geheizt wird. Hinzu kommt: Bei der Verbrennung von Holzpellets werden Luftschadstoffe freigesetzt. Vor allem Feinstaub kann die Gesundheit belasten und Bronchitis, asthmatische Anfälle und sogar Krebs verursachen.

Sowohl auf das Klima als auch für die menschliche Gesundheit haben Pelletheizungen also durchaus negative Auswirkungen. Darauf hat die Bundesregierung reagiert, die Förderkonditionen verändert und technische Anforderungen sowie Grenzwerte für die Schadstoffemissionen deutlich erhöht. Die geringeren Fördersätze machen zugleich die Pelletheizungen weniger attraktiv und bremsen damit die Einbauzahlen.


Fragen und Antworten zur Förderung von Pelletheizungen

Welche Kosten sind bei einer Pelletheizung förderfähig?

Das BAFA fördert sämtliche Erschließungs- und Anschaffungskosten der Pelletheizung. Dazu gehören auch die Installation, Anbindung ans Gebäude, Einstellung und Inbetriebnahme sowie notwendige Umfeldmaßnahmen. Als Umfeldmaßnahmen gelten unter anderem der Abbau und die Entsorgung der alten Heizung und die Baustelleneinrichtung.

Für die Beratung durch einen Energieberater gibt es übrigens ein eigenes Förderprogramm: Das BAFA übernimmt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Honorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 1.700 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. 

Was ist 2023 bei der Beantragung der Förderung für eine Pelletheizung zu beachten?

Förderanträge sind bis Ende 2023 immer vor Beginn der Maßnahme – also für Beauftragung eines Fachunternehmens – zu stellen. Das gesamte Antragsverfahren läuft auf elektronischem Weg im BAFA-Portal. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, kann es losgehen. Eigentümer haben dann 24 Monate Zeit für den Heizungstausch. Nach Ende der Maßnahme laden sie die Fachunternehmererklärung und weitere geforderte Unterlagen im BAFA-Portal hoch, die Behörde prüft diese und zahlt dann den Zuschuss aus. 

Wie wird die Förderung für eine Pelletheizung ab 2024 beantragt?

Die Details für die Beantragung der Förderung für Pelletheizungen ab 2024 sind noch nicht bekannt. Nach der bisherigen Handhabung ist zu erwarten, dass das BAFA die Zuschussvariante und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Darlehensvariante übernimmt. 

Gibt es auch beim Neubau Förderung für eine Pelletheizung?

Im Neubau gibt es keine direkte Förderung für die Heizungserneuerung. Die Kosten für die Installation einer Pelletheizung sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.

So gibt es beim Neubau seit dem 1. März 2023 das Angebot von zinsvergünstigten Krediten in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)". Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Der Neubau muss dafür den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Hier finden Sie mehr Infos zur Neubauförderung.

Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.

Alle KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir Ihnen helfen weiter. 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

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