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Staatliche Förderung bei
Hauskauf, Hausbau und Sanierung

  • Zuschüsse und Kredite von KfW und BAFA
  • Welche Fördermittel kommen für Sie infrage?
  • Staatliche Förderung beim Bausparen

Beim Bau, Kauf oder bei der Sanierung einer Immobilie können Sie auf Zuschüsse vom Staat hoffen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung es beim Hausbau, beim Kauf oder der Sanierung von Wohneigentum gibt.

Staatliche Förderung: Baustein fürs Wohnglück

Der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. Veränderte Rahmenbedingungen wie die leicht zurückgehenden Immobilienpreise, die langsam wieder fallenden Bauzinsen und zugleich steigende Mieten fordern geradezu dazu auf, sich jetzt für Wohneigentum zu entscheiden und sich die passende Baufinanzierung zu sichern.

Auch für die Altersvorsorge ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung eine attraktive und realistische Alternative zur Mietimmobilie.

Um noch mehr Menschen zu ermutigen, ein Eigenheim zu bauen oder ein Haus zu kaufen oder es energetisch zu sanieren, stellt der Staat finanzielle Anreize in Form von verschiedenen Förderungen zur Verfügung. Damit wird Ihnen als Bauherr oder Käufer der Schritt in die eigenen vier Wände leichter gemacht.

Zwei Frauen bepflanzen Grünstreifen an Hausterrasse
Hohe Mieten und staatliche Förderung machen Wohneigentum noch attraktiver. (Quelle: Halfpoint Images @Getty Images)

Bauen, kaufen, sanieren: staatliche Förderungen im Überblick


Welche Fördermittel kommen für Sie infrage?

Für unterschiedliche Vorhaben gibt es unterschiedliche Förderungen. Wählen Sie mit einem Klick Ihren Bedarf aus:

     

Zuschüsse vom Staat für den Hauskauf und Hausbau

KfW-Wohneigentumsprogramm: Hauskauf

Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Kauf eines Eigenheims werden Sie bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Der Kredit kann sich auf bis zu 100.000 Euro belaufen und ist unabhängig von der Energieeffizienz der Immobilie. Gefördert werden dabei beim Hauskauf:

KfW-Wohneigentumsprogramm: Hausbau

Über das oben erwähnte KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) lässt sich auch der Neubau eines Hauses fördern. Auch hier gibt es einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro, gefördert werden dabei:

  • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler­gebühren sowie die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

KfW-Kredit "Klimafreundlicher Neubau"

Die Neubau-Förderung ist seit März 2023 neu aufgestellt. Der Wohngebäude-Kredit KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ fördert ...

  • ... den Bau oder Kauf eines neu errichteten Gebäudes im energetischen Standard Effizienzhaus 40. Weitere Voraussetzung ist, dass der Neubau den Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) entspricht und nicht mit fossilen Brennstoffen wie Gas, Öl oder Biomasse beheizt wird.
  • Gefördert werden die Kategorien klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN) und klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFW-QNG). Für KFN-QNG ist eine Zertifizierung und damit der Einbezug eines Nachhaltigkeitsberaters erforderlich.
  • Mit Förderhöchstbeträgen für zinsverbilligte Kredite von 100.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude (KFN) und 150.000 Euro für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (KFN-QNG). Tilgungszuschüsse oder Investitionszuschüsse werden nicht gewährt. Förderfähig sind in beiden Stufen ebenfalls die Kosten für Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit sowie die Nach­haltigkeits­zertifizierung. Die förderfähigen Kosten für Berater sind Teil der maximalen Kreditbeträge.

Der KfW-Kredit "Klimafreundlicher Neubau" fördert nicht die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie den Kauf eines Grundstücks

Hier finden Sie weiterführende Infos zur KfW-Förderung beim Neubau.


Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Dieses staatliche Gütesiegel des Bundesbauministeriums definiert auch für den privaten Wohnbau grundsätzliche Anforderungen. Das bedeutet für Bauherren:

  • Das Gebäude wird als ganzheitliches System betrachtet und muss umfangreiche Anforderungen erfüllen. Betrachtet werden dabei die Flächeninanspruchnahme, das fertige Haus, die Außenanlagen sowie die baulichen und technischen Anlagen. Relevant sind zudem alle Prozesse von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Immobilie.
  • Unabhängige und registrierte Anbieter nutzen eigene Systeme zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Einzelgebäuden. Der Bauherr beauftragt einen Anbieter und erhält nach erfolgreicher Prüfung der Immobilie das notwendige Qualitätssiegel.
  • Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus
  • Die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung werden in der KfW-Neubauförderung als förderfähig anerkannt.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude als Voraussetzung beim Hauskauf auf weißem Hintergrund
Die Neubauförderung ist zum 1. März 2023 neu strukturiert und der Aspekt "Nachhaltigkeit" forciert. (Quelle: © BBSR)

          

Staatliche Förderung für die Haussanierung

KfW-Kredit "Energieeffizient sanieren"

Der Wohngebäude-Kredit KfW 261 fördert seit 1. Januar 2023 die energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus Stufe 85 oder besser. Die Förderung setzt sich aus einer Zinsvergünstigung und einem Tilgungszuschuss zusammen.

  • Der Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn durch die Sanierung eine Standard-Effizienzhausstufe erzielt wird. Werden die höheren Anforderungen einer Nachhaltigkeitsklasse oder einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht, erhöht sich die Grenze auf 150.000 Euro.
  • Der Tilgungszuschuss ist nach der Effizienzhausstufe gestaffelt und beträgt zwischen 5 Prozent (EH 85, Denkmal) und 20 Prozent (EH40). Der Tilgungszuschuss erhöht sich jeweils um 5 Prozentpunkte, wenn die Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht wird. 
  • Einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent erhalten Eigentümer eines energetisch besonders schlechten Gebäudes („Worst Performing Building“), wenn sie dies zum Effizienzhaus sanieren.
  • Wird eine Immobilie durch eine serielle Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55, steigt der Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten mit gefördert.

Der KfW-Kredit 261 fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie Netz einspeisende Photovoltaik-Anlagen

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung der energetischen Sanierung.

KfW-Zuschuss für die Heizungserneuerung

Seit Anfang 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau zuständig für die Heizungsförderung. Dabei gelten drei Ausnahmen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin Ansprechpartner für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, den Anschluss an ein Gebäudenetz und Heizungsoptimierung (dazu später mehr).

Bei der KfW können Eigentümer eines mindestens fünf Jahre alten Gebäudes die Förderung für den Kauf und den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen. Förderfähig sind folgende Heizungssysteme:

  • Solarthermische Anlage
  • Biomasseheizung
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus
Die Wärmepumpe gilt als Schlüsseltechnologie bei der Energiewende. Der Einbau wird staatlich gefördert. (Quelle: stock.adobe.com/Robert Poorten)

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Dieser setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen und kann maximal 70 Prozent betragen. Der Förderbetrag ist dabei auf höchstens 23.500 Euro gedeckelt.

Zu beachten ist: Anders als bei den KfW-Kreditprodukten muss der Zuschuss nicht vor Beauftragung eines Fachunternehmens beantragt werden. Bei dieser Förderung ist die Handhabung genau umgekehrt: Bauherren können den Zuschuss nur beantragen, wenn sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen können, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist.

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung bei der Heizungserneuerung.

BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Zahlreiche Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung eines Hauses (außer der Heizungserneuerung) werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

  • Unterstützt werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenster, Türen, Dämmung von Außenwänden und Dach an bestehenden Gebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Auch sommerlicher Wärmeschutz ist förderfähig. 
  • Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Für sie gilt eine Höchstgrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit. 
  • Wird die Einzelmaßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, sind die Förderbedingungen günstiger. Dann gibt es einen zusätzlichen 5-prozentigen iSFP-Bonus. Außerdem erhöhen sich die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. 
Fassade eines Hauses wird gedämmt
Staatliche Unterstützung gibt es auch für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle. (Quelle: maho - stock.adobe.com)
  • Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans werden bis zu 80 Prozent, maximal mit 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal mit 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusst. Bedingung ist, dass der iSFP von einem Energieeffizienz-Experten ausgearbeitet wird. Wichtig: Beim BAFA sind Förderanträge vor Beginn der Maßnahmen online zu stellen. 

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zur Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA.

KfW-Ergänzungskredit

Seit 2024 bietet die KfW mit dem "Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)" einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro für Eigentümer, die Einzelmaßnahmen planen und bereits eine Zuschusszusage oder -bewilligung von der KfW ODER der BAFA erhalten haben. Mit diesem können sie Vorhaben finanzieren, die über die Förderhöchstgrenzen der Zuschüsse hinausgehen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.

                     

Wohnbauförderung für Familien mit Kindern

KfW-Kredit "Wohneigentum für Familien"

Das Programm "Wohneigentum für Familien" (300) ist eine staatliche Förderung für den Hausbau mit Kindern und quasi ein Nachfolger des Baukindergeldes. Selbstnutzende Familien mit Kindern und Alleinerziehende können einen zinsgünstigen Kredit für den Bau oder Erstkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erhalten. Voraussetzung ist, dass das Gebäude die technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und die Anforderungen an die Treibhausemissionen im Gebäudelebenszyklus nach QNG Plus erreicht.

Das Haus darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Analog zum Programm "Klimafreundlicher Neubau" gibt es auch hier die beiden Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG". Die maximale Kredithöhe beträgt zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Sie hängt vom energetischen Standard, von der Zahl der minderjährigen Kinder und dem Haushaltseinkommen ab. Die Konditionen sind günstiger als im Programm "Klimafreundlicher Neubau". Antragsberechtigt sind nur Haushalte mit einem maximalen Jahreseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. 

Hier finden Sie noch weiterführende Infos zum staatlichen Förderprogramm "Wohneigentum für Familien".   

KfW-Programm "Jung kauft alt"

Mit dem KfW-Programm "Jung kauft Alt" will die Bundesregierung den Kauf von älteren Bestandsimmobilien durch junge Familien fördern. Doch noch ist die Förderung zur Altbausanierung nicht angelaufen. Hier erfahren Sie den aktuellen Stand und alle Details zum Programm "Jung kauft alt".

Gut beraten bei Förderung und Finanzierung

Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Sie besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre oder Jahrzehnte auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen.

Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre persönliche Finanzierung zu erarbeiten.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gerne für euch da.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

     

Staatliche Förderung beim Bausparen

Wohnungbauprämie

Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag haben und bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Hier erfahren Sie alle Details zur Wohnungsbauprämie.  

Arbeitnehmersparzulage

Viele Arbeitgeber bezahlen ihren Arbeitnehmern freiwillig vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Entscheiden Sie sich dafür, diese Extra-Zahlungen auf einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds anzulegen, belohnt der Staat diesen Vermögensaufbau bei Berechtigung mit der Arbeitnehmersparzulage (9 Prozent beim Bausparen).

Genau wie bei der Wohnungsbauprämie gelten auch bei der Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Ob und wie Sie von der staatlichen Förderung für Bausparer profitieren, erfahren Sie in unserem Artikel Bausparförderung – der Staat spart mit.

Wohn-Riester

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge und wird staatlich gefördert. Eine spezielle Variante davon ist der Wohn-Riester (auch Wohn-Rente genannt). Die Förderung unterstützt Sie bei der Finanzierung der eigenen vier Wände – beispielsweise beim Bauen, Kaufen oder energetischen Sanieren. Letzteres ist seit dem 1. Januar 2024 möglich. Dank Wohn-Riester profitieren Sie schon vor Rentenbeginn von Ihrer Altersvorsorge.

Die Wohn-Riester-Förderung beim Hauskauf besteht aus einer jährlichen Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage1 sowie einem einmaligen Bonus für noch nicht 22-jährige Berufseinsteiger. Für die Gewährung der Förderung gelten keine Einkommensgrenzen. Die Zulagen sehen aktuell wie folgt aus:

  • Grundzulage1 pro Jahr: 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete/Lebenspartner2/3
  • Kinderzulage1 pro Jahr: 300 Euro für Kinder, die nach 2007 bzw. 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind
  • einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger

Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Verwendungszwecken, Vorteilen und vielem mehr finden Sie in unserem Artikel "Wohn-Riester".


1
Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. 2Voraussetzung: zwei gesonderte Altersvorsorgeverträge 3Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Angesichts der Vielzahl der Möglichkeiten ist es für Kauf- oder Bauwillige und Sanierer nicht ganz einfach, herauszufinden, ob ein KfW-Kredit oder ein Landesprogramm oder auch eine Kombination von mehreren Förderungen für Sie der beste Weg ist. Nutzen Sie unsere Beratung und erarbeiten Sie mit uns einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.


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