Förderung Hauskauf – die staatliche Unterstützung
- Überblick: Fördermöglichkeiten bei der Baufinanzierung
- Infos zur Riester-Förderung
- Infos zur KfW-Förderung beim Hauskauf
Beim Kauf oder Bau einer Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf staatliche Unterstützung hoffen. Darunter fallen zum Beispiel vergünstigte Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Wohn-Riester. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Förderung beim Hauskauf es gibt und wann Sie Anspruch haben.
Die wichtigsten Themen im Überblick
Der Wunsch vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. Veränderte Rahmenbedingungen wie die Immobilienpreise, steigende Bauzinsen und Mieten fordern geradezu dazu auf, sich jetzt für Wohneigentum zu entscheiden und sich die noch günstigen Konditionen für die Baufinanzierung zu sichern. Auch für die Altersvorsorge ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung eine attraktive und realistische Alternative zur Mietimmobilie.
Um noch mehr Menschen zu ermutigen, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen, stellt der Staat finanzielle Anreize in Form von verschiedenen Förderungen beim Hauskauf zur Verfügung. Damit wird Ihnen als Bauherr oder Käufer der Schritt in die eigenen vier Wände leichter gemacht.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Eine besondere Variante ist der Wohn-Riester. Seit 2008 ist es möglich, diese Förderung in die Finanzierung der eigenen Immobilie einzubinden. Das Eigenheim gehört schließlich zu den beliebtesten Altersvorsorgeformen der Deutschen.
Die Vorteile des Wohn-Riesters im Einzelnen:
Bausparer, die riestern, profitieren von weiteren Vorteilen:
Als Wohneigentümer haben Sie ab 1. Januar 2024 die Option angespartes Riester-Guthaben für energetische Maßnahmen an Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilie förderfähig einzusetzen. Auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen dürfen Sie dafür verwenden.
Folgende Sanierungsarbeiten fallen nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG unter den neuen Verwendungszweck der Eigenheimrente:
Um den Wohn-Riester für energetische Sanierungszwecke zu nutzen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: So muss das ausführende Fachunternehmen die Durchführung der energetischen Maßnahmen bescheinigen. Darüber hinaus darf keine Doppelförderung vorliegen. Das bedeutet, dass Sie das Altersvorsorgevermögen nur für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwenden können, für die keine sonstigen Förderungen oder steuerlichen Vorteile gewährt wurden bzw. werden. Und schließlich ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zur förderunschädlichen Entnahme zu stellen.
Die Mindestentnahmebeträge belaufen sich dabei auf:
Neben Wohn-Riester gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Bauherren und Wohneigentümer. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Finanzierung. Sie besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre oder Jahrzehnte auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist daher wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre persönliche Finanzierung zu erarbeiten.
Zunächst sollten Sie einen Wohn-Riester-Vertrag bei Schwäbisch Hall abschließen. Je nachdem, wann Sie Ihren Wunsch vom Wohneigentum verwirklichen wollen, ist dies ein Bausparvertrag oder ein SofortBaugeld.
Um die Riester-Förderung (= Zulage + ggf. zusätzliche Steuervorteile) zu erhalten, reichen Sie bei Schwäbisch Hall den
1Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
2Voraussetzung: zwei gesonderte Altersvorsorgeverträge.
3Der Zulagenberechtigte teilt der Bausparkasse Schwäbisch Hall mit, dass er die Selbstnutzung von Wohnung 1 aufgegeben hat und beabsichtigt, innerhalb von fünf Jahren (nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Selbstnutzung aufgegeben wurde) in Wohnung 2 zu reinvestieren.
4Die jeweiligen Voraussetzungen sind zu beachten.
5Vertragsabschluss vor 2012.
Sie haben Ihr Traumhaus oder Ihren Wunsch-Bauplatz bereits gefunden und benötigen nun ein Darlehen für Ihre Finanzierung? Oder benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung für Ihre selbstgenutzte Immobilie? Das Schwäbisch Hall-SofortBaugeld ist das ideale Angebot zur Finanzierung mit Riester-Förderung beim Hauskauf. Nutzen Sie die staatliche Förderung mit Wohn-Riester und sichern Sie sich günstige Konditionen mit langfristiger Zinssicherheit bei niedrigen monatlichen Raten.
Muster-Produktinformationsblätter zu den Sofortfinanzierungen mit Wohn-Riester finden Sie unter https://www.schwaebisch-hall.de/bauen-kaufen/produkte/wohnriester-produktinformation.html
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen zinsgünstige Kredite für Bauprojekte, den Immobilienerwerb und die Finanzierung von Komplettsanierungen an. Sprechen Sie mit den Heimatexperten von Schwäbisch Hall über Ihre Möglichkeiten und planen Sie eine eventuelle Förderung durch ein KfW-Darlehen frühzeitig bei Ihrer Baufinanzierung ein. Wichtig dabei ist: Alle Anträge auf Förderungen müssen Sie vor Beginn Ihres Bau- oder Kaufvorhabens einreichen.
Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) für den Bau oder Kauf eines Eigenheims werden Sie bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Der Kredit kann sich auf bis zu 100.000 Euro belaufen und ist unabhängig von der Energieeffizienz der Immobilie.
Diese Ausgaben fördert die KfW
bei Neubau:
bei Kauf:
Nicht gefördert werden: Ferienhäuser und -wohnungen, Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, vermietete oder gewerblich genutzte Flächen sowie Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum wie zum Beispiel Wohnraumerweiterungen.
Die Neubau-Förderung ist seit März 2023 neu aufgestellt. Der Wohngebäude-Kredit KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ fördert
Der KfW-Kredit "Klimafreundlicher Neubau" fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie den Kauf eines Grundstücks.
Übrigens: Seit 1. Juni 2023 gibt es mit dem Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) quasi einen Nachfolger für das Baukindergeld. Informieren Sie sich ausführlich zu den Förderbedingungen, -kriterien und weiteren Voraussetzungen.
Der Wohngebäude-Kredit KfW 261 „Energieeffizient Sanieren“ fördert seit 1. Januar 2023 die energetische Sanierung zum Effizienzhaus und den Ersterwerb nach Sanierung von Bestandsgebäuden. Bis März 2023 wurde mit demselben Kredit der Bau oder Erwerb eines neuen Effizienzhauses gefördert. Seither gibt es für den Neubau die KfW-Förderkredite 297/298.
Der KfW-Kredit "Energieeffizient Sanieren" fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen.
Dieses staatliche Gütesiegel des Bundesbauminsteriums definiert auch für den privaten Wohnbau grundsätzliche Anforderungen. Das bedeutet für Bauherren:
Finanzielle Unterstützung energieeffizienter Maßnahmen erhalten Sie auch aus anderen öffentlichen Töpfen, zum Beispiel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Auch wenn der Staat Ihnen beim Hausbau unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Wie viel Eigenkapital brauche ich, wie viel Haus kann ich mir leisten? Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.
Wenn Sie auf der Suche nach Inspiration für Ihr künftiges Eigenheim sind, dann könnten möglicherweise folgende Themen und Haustypen für Sie interessant sein:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
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