Vermögenswirksame Leistungen
beim Bausparvertrag einsetzen
- Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
- So funktioniert VL-Sparen mit einem Bausparvertrag
- VL-Förderung vom Staat kassieren
Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die für Ihren Vermögensaufbau in bestimmte Anlageformen fließen. Bei Berechtigung erhalten Sie dafür auch Arbeitnehmersparzulage vom Staat.
Inhaltsverzeichnis
Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Sie helfen Arbeitnehmern dabei, Vermögen aufzubauen und gegebenenfalls in Immobilien zu investieren, zum Beispiel mittels eines Bausparvertrages.
Vermögenswirksame Leistungen bekommen alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten. Sie können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat erhalten, also 480 Euro im Jahr. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
Folgende Anlageformen zählen zu den vermögenswirksamen Leistungen:
Bausparvertrag
Baukredittilgung
Banksparplan
Fondssparplan
Für welches Produkt Sie sich zur Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen entscheiden, steht Ihnen frei. Es muss allerdings ein VL-zertifiziertes Produkt sein.
Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an Ihrer Vermögensbildung. Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag oder für Aktienfonds, erhalten Sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage (ASZ):
Sie können die Arbeitnehmersparzulage auch für beide Sparformen erhalten. Lassen Sie zum Beispiel Ihre vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers auf Ihren Bausparvertrag laufen, können Sie auch aus eigenen Gehaltsbestandteilen weitere vermögenswirksame Leistungen auf einen Aktienfonds anlegen. So kommen Sie in den Genuss, die Arbeitnehmersparzulage für beide Anlageformen zu erhalten. Vorausgesetzt, Sie sind förderberechtigt und liegen mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter den Einkommensgrenzen.
Auf einen Blick: Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen
Legen Sie die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber in einen Bausparvertrag an oder setzen Sie die VL für die Tilgung Ihrer Baufinanzierung ein, sind beispielhaft folgende Förderbeträge möglich:
Alleinstehend, Arbeitnehmer | Verheiratet/Verpartnert, 2 Arbeitnehmer | |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 470 € | 940 € |
Höhe der Prämie | 9 % | 9 % |
Maximale Prämie | 43 € |
86 € |
Einkommensgrenzen seit 2024 (zu versteuerndes Einkommen, Bruttolohn kann höher sein) |
40.000 € | 80.000 € |
Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die freiwilligen Leistungen anbietet. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig.
Für die Anlage der VL stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Je nach Sparziel und Lebenssituation eignet sich dafür eher ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan. Dass Sie Anlageform und -produkt frei wählen können, ist sogar gesetzlich geregelt. Dabei können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder bereits bestehenden Vertrag laufen lassen.
Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.
Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen auf, welche Leistungen und Prämien von Arbeitgeber und Staat beim VL-Bausparen insgesamt möglich sind.
Grundlage der Berechnung sind folgende Annahmen: Bausparvertrag im Tarif FuchsStart, Bausparsumme 30.000 Euro, monatliche VL-Zahlungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40 Euro in der Spar- und Darlehensphase, Gesamtlaufzeit ca. 13 Jahre und neun Monate;
Bausparer: alleinstehend, Arbeitnehmer, WoP- und ASZ-berechtigt (es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen).
Nutzen Sie gern auch alternativ unseren Bausparrechner.
WICHTIG: Zur Bausparförderung zählt noch mehr als nur die Arbeitnehmersparzulage. Der Staat unterstützt Bausparer auch mit der Wohnungsbauprämie und den Wohn-Riester-Zulagen beim Bausparen.
So viel ist beim VL-Bausparen möglich: |
|
---|---|
SPARPHASE | |
Arbeitnehmersparzulage (ASZ) | 298 € |
Wohnungsbauprämie (WoP) | 490 € |
Monatlicher Sparbeitrag | 155 € |
Eigene Einzahlungen (gesamt) | 16.185 € |
DARLEHENSPHASE | |
Anspruch auf Darlehen ca. |
13.589 € |
VL-Zahlungen vom Arbeitgeber (in Spar- und Darlehensphase) |
6.600 € |
Egal, ob Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen für einen Bausparvertrag oder eine andere Anlageform wählen – der Weg vom Antrag bis zur Auszahlung ist immer gleich:
Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die freiwilligen Leistungen anbietet. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig.
Für die Anlage der VL stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Je nach Sparziel und Lebenssituation eignet sich dafür eher ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan. Dass Sie Anlageform und -produkt frei wählen können, ist sogar gesetzlich geregelt. Dabei können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder bereits bestehenden Vertrag laufen lassen.
Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.
Während die klassischen VL (= vermögenswirksame Leistungen) dem Aufbau von Eigenkapital dienen, zielen die AVWL (= altersvorsorgewirksame Leistungen) auf eine private oder betriebliche Altersvorsorge ab. Diese Zahlungen kommen ebenfalls vom Arbeitgeber und münden in einer zusätzlichen Geldrente bzw. in Wohneigentum. AVWL lassen sich beispielsweise in einem Riester-Vertrag oder der Betriebsrente anlegen.
Unternehmen zahlen entweder VL oder AVWL, aber nicht beides. Beschäftigte in der Metall-, Elektro-, Holz- und Kunststoffindustrie sowie aus der Textil-, IT- und Chemiebranche erhalten derzeit AVWL.
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür bis zu 40 Euro in eine von Ihnen gewählte Anlageform ein – und das Monat für Monat. Wenn der Arbeitgeber weniger oder nichts zahlt, können Sie den Betrag selbst aufstocken oder vollständig übernehmen. Mögliche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind neben einem Bausparvertrag auch Aktienfonds und Banksparpläne.
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle festangestellten Arbeitnehmer, Beamten, Richter und Soldaten. Was nur wenigen bekannt ist: Auch Auszubildende können VL erhalten. Hier finden Sie mehr Infos um das erste Geld für Berufseinsteiger.
Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage können wiederum alle Arbeitnehmer bekommen, die vermögenswirksame Leistungen beziehen – sofern sie die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens nicht überschreiten. Beim Bausparen und Fondssparen sind das neu seit 1. Janar 2024 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitslohn. Als Teil des Bruttolohns sind die VL laut Einkommensteuergesetz steuerpflichtige Einnahmen. Es gilt dabei Ihr aktueller Steuersatz. Auch vor der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zählen sie als Einkommen und sind somit beitragspflichtig.
Zudem: Die erwirtschafteten Zinsen beim VL-Bausparvertrag, unterliegen der Abgeltungsteuer. Durch einen in ausreichender Höhe vorhandenen Freistellungsauftrag fällt diese Steuer in der Regel aber nicht an.
Vermögenswirksame Leistungen beantragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber. In der Regel müssen Sie keinen förmlichen Antrag stellen, es genügt, wenn Sie bei Ihrer Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten nachfragen. Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und sie Ihrem Chef vorlegen, zahlt er den Beitrag auf das Anlagekonto. Nutzen Sie dazu gerne unser digitales Formular, um die Überweisung der VL bei Ihrem Arbeitgeber anzufordern. Sie können es bequem und unkompliziert Zuhause ausfüllen und direkt an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.
Die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) hingegen beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung. Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die ASZ automatisch auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Sie können diesen staatlichen Zuschuss übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.
In der Regel haben Produkte, die als Anlage für vermögenswirksame Leistungen in Frage kommen, eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren zahlen der Arbeitgeber oder Sie selbst über den Arbeitgeber Beiträge ein. Das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst danach steht Ihnen der Sparbetrag zur Verfügung.
Ausnahme Bausparvertrag: Hier gibt es sowohl längere als auch kürzere Lauf- bzw. Sparzeiten. Ein Ruhejahr gibt es nicht. Wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird, erhalten Sie die vermögenswirksamen Leistungen mit ausgezahlt.
Während der Elternzeit erhalten Sie keine Gehaltszahlungen – und somit auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Möglicherweise können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, selbst die monatlichen Zahlungen fortzuführen und/oder ihn bitten, während des Mutterschutzes einen Teil des Mutterschutzgeldes in den VL-Vertrag einzuzahlen. Nur Zahlungen, die direkt vom Arbeitgeber kommen, werden bei der Chance auf die Arbeitnehmersparzulage berücksichtigt. Beide Optionen sind für den Arbeitgeber freiwillig, es bedarf seiner Zustimmung.
Als Arbeitnehmer können Sie auch im Krankheitsfall weiterhin Zuschüsse vom Arbeitgeber, wie zum Beispiel die VL-Zahlungen, erhalten. Soweit die Zuschüsse zusammen mit dem ausgezahlten Krankengeld den Nettolohn nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen, sind diese beitragsfrei.
Wie viel Geld Sie nach sieben Jahre mit vermögenswirksamen Leistungen gespart haben, hängt von der gewählten Anlageform und der Verzinsung ab. Das folgende Beispiel für die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag wurde auf sueddeutsche.de veröffentlicht:
Die Sparsumme pro Jahr beträgt insgesamt 1045 Euro. Nach sieben Jahren enthält der Bausparvertrag 7315 Euro. Durch einen effektiven Jahreszins von zwei Prozent steigt die Summe auf insgesamt 7461,30 Euro. Davon hat der Sparer 3360 Euro selbst eingezahlt und 4101,30 Euro als Geldgeschenk vom Chef, staatliche Förderung und Zinsen erhalten.
Nein, ein Bausparvertrag ist keine vermögenswirksame Leistung an sich. Er ist eine mögliche Anlageform, auf die vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden.
Sie möchten Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und Ihre Prämienchancen auf Bausparen nutzen? Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von den zahlreichen Bausparvorteilen.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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