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KfW-Förderung 2026: Sanierung zum Effizienzhaus

Wer seinen Altbau zum Effizienzhaus saniert, kann dafür einen KfW-Förderkredit bekommen. Hier erfahren Sie alles zu Bedingungen, Höhe und Antragstellung.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 10.08.2026

  • Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus über das Programm Wohngebäude – Kredit 261.
  • Gefördert werden Sanierungen zur Effizienzhaus-Stufe 85 oder darüber sowie zum Effizienzhaus-Denkmal.
  • Die Förderung besteht aus einem Kredit und einem Tilgungszuschuss. Letzterer beträgt maximal 52.500 Euro.
  • Seit 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Der Förderhöchstbetrag beträgt jetzt 150.000 Euro je Wohneinheit. 

Artikel erstellt von
Joachim Horlacher
Schwäbisch Hall-Redaktion

Sanierung zum Effizienzhaus: Was wird gefördert?

Ein Effizienzhaus (EH) erfüllt bestimmte energetische Anforderungen. Dabei geht es vor allem um zwei Fragen: Wie viel Energie braucht das Gebäude insgesamt? Und wie gut ist der Zustand der Gebäudehülle, also zum Beispiel das Dach, die Fassade, Fenster und Dämmung?

Die Effizienzhaus-Stufen orientieren sich weiterhin am so genannten baubaren Referenzgebäude, das als technische Vorlage für die Fördersystematik dient. Vereinfacht gesagt gilt: Je kleiner die Zahl hinter dem Kürzel EH, desto besser ist der energetische Standard. Ein Effizienzhaus 40 ist also energetisch besser als ein Effizienzhaus 85.

Für Eigentümer ist das vor allem deshalb wichtig, weil die Förderung einer solchen Sanierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) läuft, konkret über das Programm 261. Und die KfW fördert bei einer Sanierung nur solche Standards, die unterhalb des gesetzlichen Referenzniveaus liegen. 


Welche Effizienzhaus-Stufen werden gefördert?

Förderfähig im KfW-Programm 261 sind aktuell diese Effizienzhaus-Stufen:

  • EH 40 EE / NH
  • EH 55 EE / NH
  • EH 70 EE / NH
  • EH 85 EE / NH
  • EH Denkmal EE/NH

⚠️ Förderfähig bedeutet zunächst, dass die Sanierung über den KfW-Kredit finanziert werden kann. Nicht jede förderfähige Stufe erhält aber auch automatisch einen Basis-Tilgungszuschuss.


Wie funktioniert die KfW-Förderung zum Effizienzhaus?

Die Förderung läuft über das KfW-Programm 261. Hinter dem recht technischen Namen steckt im Grunde ein einfaches Prinzip: Eigentümer bekommen einen Kredit für die Sanierung und müssen später aufgrund des sogenannten Tilgungszuschusses nur einen Teil der ursprünglichen Kreditsumme zurückzahlen.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • einem  Kredit für die Sanierung
  • einem Tilgungszuschuss

Der Tilgungszuschuss ist für viele Eigentümer der spannendste Teil. Denn dieser Betrag wird am Ende von der Kreditschuld abgezogen.

Der Kredit kann für viele Kosten rund um die Sanierung eingesetzt werden, zum Beispiel für:

Förderung Sanierung Effizienzhaus: Haus im Sanierungsstadium
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus gilt: je besser der erreichte Standard, desto höher die Förderung. (Quelle: stock.adobe.com/detailfoto)
  • Dämmung von Dach, Fassade und Geschossdecken
  • neue Fenster und Außentüren
  • die Erneuerung oder Verbesserung der Anlagentechnik, also Heizung, Warmwasser, Lüftung und Beleuchtung
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  • weitere Arbeiten, die nötig sind, um den gewünschten Effizienzhaus-Standard zu erreichen

Welche Voraussetzungen gelten?

Für die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus gelten unter anderem diese Bedingungen:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
  • Die Sanierung führt zu einer förderfähigen Effizienzhaus-Stufe.
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Nach der Sanierung ist eine Bestätigung erforderlich.

Was bedeuten EE, NH, WPB und serielle Sanierung?

Bevor es um die genaue Förderhöhe geht, lohnt sich ein kurzer Blick auf die wichtigsten Begriffe. Denn sie entscheiden darüber, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird und wie hoch der Tilgungszuschuss ausfallen kann.

  • EE steht für Erneuerbare-Energien-Klasse. Sie wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs über erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder Wärmerückgewinnung gedeckt werden. Wichtig: Die frühere gesonderte Zusatzförderung der EE-Klasse wurde in der neuen Förderlogik nicht fortgeführt. EE-Stufen wie EH 40 EE oder EH 55 EE bleiben aber weiterhin förderfähig.
  • NH steht für Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung ist eine zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierung, aktuell in der Regel über QNG-PLUS.
  • WPB bedeutet Worst Performing Building, also ein Gebäude mit besonders schlechtem energetischen Zustand. Der Gesetzgeber zählt dazu automatisch alle Gebäuder, die vor 1958 gebaut wurden und mehr als 75 % der Außenwand unsaniert ist. Für diesen Gebäudetyp gibt es einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten.
  • Bei der seriellen Sanierung (SerSan)werden vorgefertigte Bauelemente eingesetzt. Dafür sind 15 Prozentpunkte zusätzlicher Tilgungszuschuss möglich – bei EH 40 EE/NH oder EH 55 EE/NH.

 

Wie hoch ist die KfW-Förderung für die Sanierung?

Die Förderung besteht aus einem Kredit und – je nach erreichter Stufe – einem Tilgungszuschuss.

Der maximale Kreditbetrag im Programm 261 liegt aktuell bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Um die Förderung leichter vergleichbar zu machen, zeigt die folgende Tabelle deshalb jeweils den maximal möglichen Tilgungszuschuss bei diesem Kreditbetrag.

Kredit und Tilgungszuschuss im Überblick

Effizienzhaus-StufeBasis-TilgungszuschussMaximaler Zuschuss bei 150.000 Euro Kredit
EH 40 EE10 %15.000 Euro
EH 40 NH15 %22.500 Euro
EH 55 EE5 %7.500 Euro
EH 55 NH10 %15.000 Euro
EH 70 EE0 %0 Euro
EH 70 NH5 %7.500 Euro
EH 85 EE0 %0 Euro
EH 85 NH5 %7.500 Euro
EH Denkmal EE5 %7.500 Euro
EH Denkmal NH10 %15.000 Euro

Zusatzboni im Überblick

Förderbaustein Zusätzlicher Tilgungszuschuss Voraussetzung
WPB (Wort Performance Building) 10 % Gebäude erfüllt die WPB-Voraussetzungen
SerSan (Serielle Sanierung) 15 % nur bei EH 40 EE/NH oder EH 55 EE/NH

Bei einem Kredit von 150.000 Euro liegt der höchste Fördersatz bei 35 Prozent (z. B. EH 55 NH, Basis-Tilgungszuschuss: 10 Prozent, WPB-Bonus: 10 Prozentpunkte, Bonus serielle Sanierung: 15 Prozent. Damit beträgt der maximal erreichbare Tilgungszuschuss 52.500 Euro je Wohneinheit.

Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens dem Kredit gutgeschrieben. Er wird also nicht ausgezahlt, sondern reduziert die Summe, die zurückgezahlt werden muss.

Förderung für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Zusätzlich zur eigentlichen Sanierung fördert die KfW auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung.

👉 Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können zusätzlich zum eigentlichen Sanierungskredit berücksichtigt werden. Dafür gibt es im Programm 261 einen eigenen zusätzlichen Kreditrahmen mit separatem Tilgungszuschuss. Es handelt sich also nicht um ein eigenes Darlehen außerhalb des Programms, sondern um einen ergänzenden Förderbaustein innerhalb derselben KfW-Förderung.

Gebäudeart Maximaler zusätzlicher Kreditbetrag Tilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus 10.000 Euro je Vorhaben 50 %, bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnung 4.000 Euro je Wohneinheit, max. 40.000 Euro je Vorhaben 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, max. 20.000 Euro je Vorhaben
Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten 4.000 Euro je Wohneinheit, max. 40.000 Euro je Vorhaben 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, max. 20.000 Euro je Vorhaben

Wie beantrage ich die Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung?

Den Antrag auf die Sanierungsförderung stellen Sie bei der KfW. Das geht allerdings nicht direkt, sondern nur in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner. Auch ein zertifizierter Energieberater muss eingebunden werden.

Sanierungsförderung beim Effizienzhaus: Fragen & Antworten

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Die Effizienzhaus-Förderung der KfW (Programm 261) lässt sich mit folgenden Programmen kombinieren:

Einzige Bedingung: Die Maßnahmen dürfen nicht doppelt gefördert werden!

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Wer die Effizienzhaus-Förderung nutzen will, muss die Sanierung so planen, dass am Ende ein förderfähiger Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Das klappt in der Regel nicht ohne fachliche Begleitung. Deshalb ist meist ein Energieeffizienz-Experte eingebunden.

Wichtig ist außerdem:

  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden.
  • Die Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen.
  • Die Sanierung muss fachgerecht umgesetzt und später nachgewiesen werden.

Für Eigentümer heißt das vor allem: Erst planen, dann beantragen, dann starten. Wer zu früh loslegt, riskiert die Förderung.

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Eine Sanierung zum Effizienzhaus (EH) lohnt sich vor allem für Eigentümer, die ihr Haus nicht nur an einer Stelle modernisieren, sondern energetisch grundlegend verbessern wollen. Das ist oft aufwendiger als einzelne Maßnahmen, kann aber auch deutlich mehr bringen.

Die Vorteile sind:

  • geringerer Energieverbrauch
  • niedrigere laufende Heizkosten
  • mehr Wohnkomfort
  • bessere Werthaltigkeit oder Vermietbarkeit der Immobilie
  • Zugang zu einer umfangreicheren Förderung als bei einzelnen kleineren Sanierungsschritten

Gerade bei älteren Häusern kann eine gut geplante Effizienzhaus-Sanierung deshalb langfristig sinnvoller sein als viele kleine Einzelmaßnahmen ohne klares Gesamtkonzept.

  

Sanierung finanzieren mit Schwäbisch Hall

Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Eine Sanierung will gut geplant sein. Vor allem, was die Finanzierung angeht.

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