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KfW-Förderung 2026: Sanierung zum Effizienzhaus

Wer seinen Altbau zum Effizienzhaus saniert, kann dafür einen KfW-Förderkredit bekommen. Hier erfahren Sie alles zu Bedingungen, Höhe und Antragstellung.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 13.07.2026

  • Die KfW fördert die Sanierung zum Effizienzhaus über das Programm Wohngebäude – Kredit 261.
  • Gefördert werden Sanierungen zur Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser sowie zum Effizienzhaus-Denkmal.
  • Die Förderung besteht aus einem Kredit und einem Tilgungszuschuss. Letzterer beträgt maximal 52.500 Euro.
  • Seit 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Der Förderhöchstbetrag beträgt jetzt 150.000 Euro je Wohneinheit. 

Artikel erstellt von
Joachim Horlacher
Schwäbisch Hall-Redaktion

Sanierung zum Effizienzhaus: Was wird gefördert?

Ein Effizienzhaus (EH) ist ein Haus, das bestimmte energetische Anforderungen erfüllt. Dabei geht es vor allem um zwei Fragen: Wie viel Energie braucht das Gebäude insgesamt? Und wie gut ist die Gebäudehülle, also zum Beispiel das Dach, die Fassade, Fenster und Dämmung?

Die Effizienzhaus-Stufen orientieren sich weiterhin am Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Vereinfacht gesagt gilt: Je kleiner die Zahl hinter dem Kürzel EH, desto besser ist der energetische Standard. Ein Effizienzhaus 40 ist also energetisch besser als ein Effizienzhaus 85.

Für Eigentümer ist das vor allem deshalb wichtig, weil die Förderung einer solchen Sanierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), konkret über das Programm 261,  läuft. Und die KfW fördert bei einer Sanierung nur solche Standards, die unterhalb des gesetzlichen Referenzniveaus liegen. 


Welche Effizienzhaus-Stufen werden gefördert?

Die Förderung in Form eines Darlehens gibt es bereits ab der Effizienzhaus-Stufe 85. Ein Tilgungszuschuss wird ab dem 21.07.2026 aber nur noch gewährt, wenn die Sanierung mindestens die Stufe EH 40 (auch EH 40 EE und EH 40 NH), sowie EH 55 (auch EH 55 EE und EH 55 NH) oder EH 70 NH erreicht.


Wie funktioniert die KfW-Förderung zum Effizienzhaus?

Die Förderung läuft über das KfW-Programm 261. Hinter dem recht technischen Namen steckt im Grunde ein einfaches Prinzip: Eigentümer bekommen einen Kredit für die Sanierung und müssen später aufgrund des sogenannten Tilgungszuschusses nur einen Teil der ursprünglichen Kreditsumme zurückzahlen.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • einem  Kredit für die Sanierung
  • einem Tilgungszuschuss

Der Tilgungszuschuss ist für viele Eigentümer der spannendste Teil. Denn dieser Betrag wird am Ende von der Kreditschuld abgezogen.

Der Kredit kann für viele Kosten rund um die Sanierung eingesetzt werden, zum Beispiel für:

Förderung Sanierung Effizienzhaus: Haus im Sanierungsstadium
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus gilt: je besser der erreichte Standard, desto höher die Förderung. (Quelle: stock.adobe.com/detailfoto)
  • Dämmung von Dach, Fassade und Geschossdecken
  • neue Fenster und Außentüren
  • die Erneuerung oder Verbesserung der Anlagentechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  • weitere Arbeiten, die nötig sind, um den gewünschten Effizienzhaus-Standard zu erreichen
     

Wie hoch ist die KfW-Förderung für die Sanierung?

Für die Sanierung zum Effizienzhaus (EH) gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen:

  • Der Förderhöchstbetrag für Wohngebäude beträgt jetzt einheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit.
  • Der Bonus für serielles Sanieren bleibt bestehen und wird ausgeweitet.
  • Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB) bleibt ein Zusatzbonus von 10 Prozentpunkten bestehen.
  • Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei bis zu 52.500 Euro je Wohneinheit .

Für die Praxis heißt das: Die Förderung gibt es weiter, aber sie fällt geringer aus als noch vor der Reform. Die genaue Förderhöhe hängt weiterhin davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird und welche Förderkonditionen die KfW im Programm 261 aktuell vorgibt.

Erfahren Sie hier, welche weiteren Fördermöglichkeiten es noch gibt: Staatliche Förderung bei Hauskauf, Hausbau und Sanierung

Weitere Förderbestimmungen bei der Sanierung zum Effizienzhaus

Wer sich mit der Förderung für ein Effizienzhaus (EH) beschäftigt, stößt schnell auf Abkürzungen wie NH-Klasse, WPB oder SerSan. Tatsächlich geht es dabei um zusätzliche Förderbausteine oder besondere Einordnungen innerhalb der Effizienzhaus-Förderung.

  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) wird erreicht, wenn durch eine Heizungs­anlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 Prozent des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt bzw. zum Teil oder ganz durch unver­meid­bare Abwärme erbracht wird.
  • NH-Klasse bedeutet Nachhaltigkeits-Klasse. Dahinter stehen zusätzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Gebäudes, also nicht nur an dessen Energieverbrauch. Nach aktueller KfW-Kommunikation bleibt dieser Bonus bestehen und wird ausgeweitet. Das ist also weiterhin ein echter Förderfaktor.
  • WPB steht für Worst Performing Building. Gemeint sind Gebäude in besonders schlechtem energetischem Zustand, bei denen der Sanierungsbedarf besonders groß ist.
  • SerSan ist die Abkürzung für serielles Sanieren. Dabei wird mit vorgefertigten oder standardisierten Bauteilen gearbeitet, um Sanierungen schneller und effizienter umzusetzen.

Die zusätzliche Förderung für die EE-Klasse wurde gestrichen. Bei NH-Klasse und WPB sind die konkreten Auswirkungen auf die Förderhöhe nach der Reform derzeit noch nicht in allen Details geklärt. Beim seriellen Sanieren ist gesichert, dass der Bonus bestehen bleibt und ausgeweitet wird.


Wie beantrage ich die Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung?

Den Antrag auf die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus stellen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das geht allerdings nicht direkt, sondern nur in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner. Auch ein zertifizierter Energieberater muss eingebunden werden.

Sanierungsförderung beim Effizienzhaus: Fragen & Antworten

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Die Effizienzhaus-Förderung der KfW (Programm 261) lässt sich mit folgenden Programmen kombinieren:

Einzige Bedingung: Die Maßnahmen dürfen nicht doppelt gefördert werden!

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Wer die Effizienzhaus-Förderung nutzen will, muss die Sanierung so planen, dass am Ende ein förderfähiger Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Das klappt in der Regel nicht ohne fachliche Begleitung. Deshalb ist meist ein Energieeffizienz-Experte eingebunden.

Wichtig ist außerdem:

  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden.
  • Die Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen.
  • Die Sanierung muss fachgerecht umgesetzt und später nachgewiesen werden.

Für Eigentümer heißt das vor allem: Erst planen, dann beantragen, dann starten. Wer zu früh loslegt, riskiert die Förderung.

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Eine Sanierung zum Effizienzhaus (EH) lohnt sich vor allem für Eigentümer, die ihr Haus nicht nur an einer Stelle modernisieren, sondern energetisch grundlegend verbessern wollen. Das ist oft aufwendiger als einzelne Maßnahmen, kann aber auch deutlich mehr bringen.

Die Vorteile sind:

  • geringerer Energieverbrauch
  • niedrigere laufende Heizkosten
  • mehr Wohnkomfort
  • bessere Werthaltigkeit oder Vermietbarkeit der Immobilie
  • Zugang zu einer umfangreicheren Förderung als bei einzelnen kleineren Sanierungsschritten

Gerade bei älteren Häusern kann eine gut geplante Effizienzhaus-Sanierung deshalb langfristig sinnvoller sein als viele kleine Einzelmaßnahmen ohne klares Gesamtkonzept.

  

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Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

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