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Energetische Sanierung:
So viel Förderung gibt's vom Staat

Für die energetische Sanierung bekommen Sie teils direkte Zuschüsse, teils günstige Darlehen vom Staat. Wir zeigen Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 21.10.2025

  • Bei der Sanierungsförderung können Sie Fördermittel von bis zu 60.000 Euro erhalten.
  • Fördergelder gibt es teils als direkten Zuschuss, teils als zinsverbilligtes Darlehen. Beim Darlehen erhalten Sie teilweise auch einen Tilgungszuschuss, der den Rückzahlungsbetrag reduziert.
  • Zuständig für die Sanierungsförderung ist entweder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Energetische Sanierung: Übersicht der Fördermittel

Für die energetische Sanierung stellt der Staat diverse Förderprogramme und Zuschüsse zur Verfügung. Dabei lassen sich die Programme in Maßnahmen, die Zuständigkeit und die Fördermittel unterteilen. Für mehr Infos klicken Sie bitte das gewünschte Fördergrogramm an.

Hier der kompakte Überblick:

Sanierungsmaßnahme Verwendungszweck Programm Förderung Zuständigkeit
Einzelmaßnahmen Sanierung Wohngebäude Effizienzmaßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 % (Gebäudehülle, Anlagentechnik) bzw. bis zu 50 % (Heizungsoptimierung) BAFA
Heizungstausch für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung bei Altbauten Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) Zuschuss von bis zu 70 % der Investitionskosten, zinsverbilligter Ergänzungskredit bis zu 120.000 € KfW
Ergänzungskredit für Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 zinsverbilligter Kredit bis zu 120.000 € KfW
Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus für die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus Wohngebäude-Kredit 261 Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 € KfW
Sanierungförderung für junge Familien für die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus 85 EE Wohngebäude-Kredit 308: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt) maximale Kredithöhe abhängig von der Anzahl der Kinder KfW
Förderung bei der Energieberatung Förderung einer energetischen Fachplanung im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen abhängig vom gewählten Förderprogramm direkter Zuschuss, zusätzlicher Kredit und Tilgungszuschuss BAFA und KfW
Erneuerbare Energien für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270) Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten KfW
Altersgerechter Umbau / Einbruchschutz für den Abbau von Barrieren und die Verbesserung des Einbruchschutzes Kredit Nr. 159 – Altersgerecht umbauen Kredit bis zu 50.000 € ohne Tilgungszuschuss KfW

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Auch wenn es für die energetische Sanierung Förderprogramme gibt, einen Teil der Aufwendungen müssen Sie selbst stemmen. Die Frage ist nur: Wie viel? Unser Modernisierungskreditrechner gibt einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.

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Sanierungsförderung: die einzelnen Programme im Detail

Akkordeon öffnen/schließen Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen

Für eine erfolgreiche energetische Sanierung gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist es, das eigene Haus Schritt für Schritt über einzelne Maßnahmen in Schuss zu bringen.

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) / Bundesamt für -Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das wird gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Damit ist vor allem die Wärmedämmung gemeint, aber auch der Einbau von neuen Fenstern und Türen und der sommerliche Wärmeschutz.
  • Anlagentechnik: Das umfasst den Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen in Bestandsgebäuden.
Fachmann dämmt eine Hausfassade
Die Dämmung der Gebäudehülle gehört zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen. (Quelle: stock.adobe.com/Ingo Bartussek)
  • Heizungsoptimierung: Zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse (zum Beispiel Pelletheizungen).

So hoch ist die Förderung:

Das Förderprogramm für die energetische Sanierung ist in diesem Fall ein direkter Zuschuss.

  • Grundförderung: 15 Prozent
  • Bonus: plus 5 Prozent im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Höchstgrenze: 30.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 60.000 Euro im Rahmen eines iSFP
  • Extras: bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung beträgt die Förderung 50 Prozent
  • Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro möglich

Details zur Förderung

  • Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans werden bis zu 80 Prozent, maximal mit 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal mit 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusst. Bedingung ist, dass der iSFP von einem Energieeffizienz-Experten ausgearbeitet wird. Wichtig: Beim BAFA sind Förderanträge vor Beginn der Maßnahmen online zu stellen. 

Antragstellung und weitere Infos

Technisch gesehen gehört auch die Heizungsförderung zu den Einzelmaßnahmen. Nach der umfassenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes hat die Förderung beim Heizungstausch aber eine Sonderstellung bei den Förderprogrammen für die energetische Sanierung:

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Der Einbau einer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung bei Bestandsgebäuden.

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und zusätzlich als zinsverbilligter Kredit.

Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus
Der Einsatz von erneuerbaren Energien ist eine Grundvoraussetzung bei der Heizungsförderung. (Quelle: stock.adobe.com/Robert Poorten)
  • Zuschuss von maximal 70 Prozent der Investitionskosten. Die wiederum sind auf 30.000 Euro begrenzt, das heißt, die Höchstförderung beträgt 21.000 Euro. Ausnahme: Bei Biomasseheizungen gibt es bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Staub von 2,5 mg/m3 einen Zuschlag von 2.500 Euro. In diesem Fall beträgt die maximale Förderung also 23.500 Euro.
  • Zinsverbilligter Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro über ein Kreditinstitut nach Vorlage der Förderzusage.

Details zur Förderung:

  • Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dabei gelten drei Ausnahmen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin Ansprechpartner für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, den Anschluss an ein Gebäudenetz und Heizungsoptimierung.
  • Anders als bei den KfW-Kreditprodukten muss der Zuschuss nicht vor Beauftragung eines Fachunternehmens beantragt werden. Bei dieser Förderung ist die Handhabung genau umgekehrt: Bauherren können den Zuschuss nur beantragen, wenn sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen können, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist.

Antragstellung und weitere Infos

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359 – Wohngebäude / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde.

So hoch ist die Förderung

Bis zu 120.000 Euro zinsgünstiger Kredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins  (bei maximal 90.000 Euro Jahreseinkommen).

Antragstellung und weitere Infos:

Die "Königsdisziplin" bei der energetischen Sanierung: der komplette Umbau einer Bestandsimmobilie zu einem KfW-Effizienzhaus Stufe 85 oder besser.

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Wohngebäude-Kredit 261 / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Sanierung einer bestehenden Immobilie, mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung bei diesem Programm erfolgt als zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser verringert die Höhe der Summe, die zurückgezahlt werden muss.

Bis zu 150.000 Euro Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus, zwischen 5 und 45 Prozent (= maximal 67.500 Euro) Tilgungszuschuss

Energieeffizienzklassen: Symbolbild
Für die Komplettsanierung eines Hauses gibt es Fördermittel in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss. (Quelle: stock.adobe.com/Andreas Prott)

Details zur Förderung

  • Der Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, wenn durch die Sanierung eine Standard-Effizienzhausstufe erzielt wird. Werden die höheren Anforderungen einer Nachhaltigkeitsklasse oder einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht, erhöht sich die Grenze auf 150.000 Euro.
  • Der Tilgungszuschuss ist nach der Effizienzhausstufe gestaffelt und beträgt zwischen 5 Prozent (EH 85, Denkmal) und 20 Prozent (EH40). Der Tilgungszuschuss erhöht sich jeweils um 5 Prozentpunkte, wenn die Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht wird. 
  • Einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent erhalten Eigentümer eines energetisch besonders schlechten Gebäudes („Worst Performing Building“), wenn sie dies zum Effizienzhaus sanieren.
  • Wird eine Immobilie durch eine serielle Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55, steigt der Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten mit gefördert.

Antragstellung und weitere Infos

Für junge Familien mit Kindern, die ein älteres Gebäude kaufen und sanieren möchten, gibt es seit September 2024 ein neues Förderprogramm.

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Wohngebäude-Kredit 308: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt) / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Sanierung einer bestehenden Immobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H, mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85 EE

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung bei diesem Programm erfolgt als zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser verringert die Höhe der Summe, die zurückgezahlt werden muss.

Antragstellung und weitere Infos

Bei der energetischen Sanierung ist die begleitende Planung und Abnahme eines Energieberaters nicht nur sinnvoll, sondern oft auch zwingend vorgeschrieben, um die Fördermittel zu erhalten. Auch hier gibt es Zuschüsse, teils vom BAFA, teils von der KfW.

Auf folgenden Wegen können Sie die Arbeit eines Energieberaters fördern lassen:

Art der Energieberatung Förderung als Fördersatz Zuständigkeit
Energieberatung für Wohngebäude Zuschuss 50 %, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern BAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik
Zuschuss 50 %, maximal 5.000 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern BAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
einer Heizungserneuerung
Zuschuss 30 bis 70 % (im Rahmen der Heizungsförderung, KEIN Extra-Zuschuss) KfW
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
Komplettsanierung oder Klimafreundlichem Neubau
Zusätzlicher Kredit­betrag und Tilgungszuschuss 10.000 € maximaler Kreditbetrag je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird. Tilgungszuschuss von 50 %, bis zu 5.000 € KfW

Antragstellung und weitere Infos:

Die Antragstellung erfolgt gleichzeitig mit der Beantragung der jeweiligen Fördermaßnahme. 

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Erneuerbare Energien Standard – Kredit 270 / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Der Förderkredit für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr.

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt als Kredit von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.

Antragstellung und weitere Infos:

Photovoltaikpanelen auf dem Dach
Photovoltaik-Anlagen werden durch das "Erneuerbare Energien-Programm" gefördert. (Quelle: Alessandro2802 - stock.adobe.com)

Technisch gesehen zählt dieses Förderprogramm nicht unbedingt zur energetischen Sanierung, kann aber auch dazu beitragen.

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Kredit Nr. 159 – Altersgerecht umbauen / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Der Abbau von Barrieren und besserer Einbruchschutz. 

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt über einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro ohne Tilgungszuschuss.

Antragstellung und weitere Infos:

Nähere Infos zu den Förderbestimmungen erhalten Sie in folgenden Artikeln:

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Förderung für die energetische Sanierung richtig beantragen

Um die Förderung für die energetische Sanierung zu erhalten, müssen einige Formalien eingehalten werden. Dabei gibt es Unterschiede beim Antragsweg, je nachdem, ob Sie einen direkten Zuschuss oder einen Kredit beantragen.

Beim direkten Zuschuss muss zum Beispiel vor der Antragstellung ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen. Bei einem KfW-Darlehen stellen Sie den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner.

Energetische Sanierung Förderung: Symbolbild
Um Fördergelder zu erhalten, gibt es – je nach Fördermaßnahme – verschiedene Antragswege. (Quelle: stock.adobe.com/USeePhoto)

Förderung durch Steuerermäßigung

Eine indirekte Förderung der energetischen Sanierung bietet die steuerliche Entlastung. Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes steht Ihnen gegebenenfalls eine steuerliche Entlastung zu. Hier greifen für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent Steuerabzug (maximal 40.000 Euro). Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar.
 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Förderung für energetische Sanierung: Fragen und Antworten

Die energetische Sanierung betrifft nicht nur Gebäudeteile, sondern auch technische Anlagen. Das sind die wichtigsten Maßnahmen und Technologien, für die es über diverse Programme auch Zuschüsse gibt:

  • Einbau einer neuen Heizung
  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
  • Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (zum Beispiel hydraulischer Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen)
  • Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: Hierzu gehört zum Beispiel die Wärmedämmung.
  • Klimafreundliche Heizung einbauen: Einbau einer neuen Heizung beim Heizungstausch, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Einzelmaßnahmen oder beim Heizungstausch.
  • Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus: Ein KfW-Effizienz­haus ist ein bestimmter energe­tischer Standard für Wohn­gebäude.
  • Erneuerbare Energie: Installation einer Photovoltaik-Anlage, aber auch von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasser- und Windkraft
  • Sanierungsförderung für junge Familien: Spezielle Förderung für Familien mit kleinen Kindern, die eine Bestandsimmobilie erwerben und sanieren.
  • Altersgerechter Umbau und Einbruchschutz: Beides zählt zwar nicht zwingend zur energetischen Sanierung, wird aber auch gefördert.

Die Förderung erfolgt entweder als direkter Zuschuss, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss (hier muss nur ein Teil des Kredites zurückgezahlt werden).

Für die bundesweite Vergabe der Fördermittel sind im Wesentlichen zwei Stellen zuständig: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die zahlreichen Diskussionen um das Heizungsgesetz und die damit verbundene Förderung hat gezeigt, wie heikel, aber auch wichtig eine verlässliche Förderstruktur ist. Dabei geht es neben den konkreten Fördermitteln auch um den Antragsweg. So ist zum Beispiel seit 2024 neu, dass erst nach der Beauftragung eines Unternehmens mit der energetischen Sanierung die Förderung beantragt werden kann. Bis dahin galt der umgekehrte Weg.

Dass die energetische Sanierung bei Bestandsgebäuden immer wichtiger wird, zeigt die steigende CO2-Steuer. Diese verteuert vor allem fossile Brennstoffe. 

      

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