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Energetische Sanierung:
So viel Förderung gibt's vom Staat

Für die energetische Sanierung bekommen Sie teils direkte Zuschüsse, teils günstige Darlehen vom Staat. Wir zeigen Ihnen Ihre Fördermöglichkeiten.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 14.07.2026

  • Fördergelder gibt es teils als direkten Zuschuss, teils als zinsverbilligtes Darlehen. Beim Darlehen erhalten Sie teilweise auch einen Zuschuss zur Tilgung, der den Rückzahlungsbetrag reduziert.
  • Der Tilgungszuschuss beim Darlehen für die Sanierungsförderung kann bis zu 52.500 Euro betragen.
  • Zuständig für die Sanierungsförderung ist entweder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Christiane Ziemen

Artikel erstellt von
Christiane Ziemen
Schwäbisch Hall-Redaktion

Energetische Sanierung: Übersicht der Fördermittel

Diese Fördermaßnahmen stehen Ihnen grundsätzlich für die energetische Sanierung zu Verfügung. Die Förderung erfolgt dabei entweder über einen direkten Zuschuss oder ein Darlehen (teilweise inklusive Tilgungszuschuss).

Maßnahme Fördermittel offizielle Förderinfos
Komplettsanierung
Bestandsimmobilie zum KfW-Effizienzhaus umbauen Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; seit 21.07.2026 liegt der maximale Tilgungszuschuss bei bis zu 52.500 Euro je Wohneinheit Energieeffizient sanieren (Wohngebäudekredit 261)
Familie baut älteres Haus zum Effizienzhaus um Kredit bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro bei drei oder mehr Kindern Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit Nr. 308)
Einzelmaßnahmen
Heizungstausch Grundförderung 30 Prozent; zusätzlich je nach Haushalt Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus möglich; maximale Förderung für die erste Wohneinheit in 2026: 22.400 Euro Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude / Zuschuss Nr. 458
Dämmung, Fenster, Wärmeschutz, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik In der Regel 15 Prozent Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind 20 Prozent möglich. Wichtig: Der iSFP-Bonus greift bei Anträgen nach neuer Regelung nur, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro betragen. Dann sind bei Wohngebäuden bis zu 12.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit möglich; ohne iSFP in der Regel bis zu 4.500 Euro Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit für Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Zinsverbilligter Kredit bis zu 120.000 € Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Kredit Nr.358, 359)
Energie & Beratung
Förderung des Energieexperten Nur Energieberatung: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
  Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen einer Einzelmaßnahme: 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) / Sanierung Wohngebäude / Fachplanung und Baubegleitung
Photovoltaik, KWK, Windkraft Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)
Sicherheit & Komfort
Barrierereduzierung und Einbruchschutz Kredit bis zu 50.000 Euro  Altersgerecht umbauen (Kredit 159)
  Zuschuss von 10 bis 12 %, wenn Haushaltsmittel vorhanden Barriere­reduzierung (Zuschuss Nr.455-B)
Smart-Home-Systeme verwenden Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro Ihr Smart-Home – intelligent gesteuert und staatlich gefördert

Modernisierungskredit berechnen

Auch wenn es für die energetische Sanierung Förderprogramme gibt, einen Teil der Aufwendungen müssen Sie selbst stemmen. Die Frage ist nur: Wie viel? Unser Modernisierungskreditrechner gibt einen ersten Blick auf Ihren individuellen Modernisierungskredit inklusive eines ungefähren Richtwerts für die monatlichen Raten.


Sanierungsförderung: die einzelnen Programme im Detail

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Für eine erfolgreiche energetische Sanierung gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist es, das eigene Haus Schritt für Schritt über einzelne Maßnahmen in Schuss zu bringen.

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das wird gefördert:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Damit ist vor allem die Wärmedämmung gemeint, aber auch der Einbau von neuen Fenstern und Türen und der sommerliche Wärmeschutz.
  • Anlagentechnik: Das umfasst den Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen in Bestandsgebäuden.
Fachmann dämmt eine Hausfassade
Die Dämmung der Gebäudehülle gehört zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen. (Quelle: stock.adobe.com/Ingo Bartussek)
  • Heizungsoptimierung: Zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse (zum Beispiel Pelletheizungen).

So hoch ist die Förderung:

Das Förderprogramm für die energetische Sanierung ist in diesem Fall ein direkter Zuschuss.

  • Die Grundförderung beträgt in der Regel 15 Prozent.
  • Ein Bonus von 5 Prozentpunkten für eine individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann hinzukommen. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nach neuer Regelung nur gewährt, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro betragen.
  • Ohne iSFP liegt die förderfähige Kostengrenze in der Regel bei 30.000 Euro je Wohneinheit; mit iSFP können unter den geltenden Voraussetzungen bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit angesetzt werden
  • Extras: bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung beträgt die Förderung 50 Prozent
  • Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro möglich

Details zur Förderung

  • Die Kosten für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans werden bis zu 50 Prozent, maximal mit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal mit 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusst. Bedingung ist, dass der iSFP von einem Energieeffizienz-Experten ausgearbeitet wird. Wichtig: Beim BAFA sind Förderanträge vor Beginn der Maßnahmen online zu stellen. 

Antragstellung und weitere Infos

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Technisch gesehen gehört auch die Heizungsförderung zu den Einzelmaßnahmen. Die Förderung beim Heizungstausch hat aber eine Sonderstellung bei den Förderprogrammen für die energetische Sanierung:

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Gefördert werden förderfähige klimafreundliche Heizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz – zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie. Reine Gas- und Ölheizungen sind nicht förderfähig

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und zusätzlich als zinsverbilligter Kredit.

Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus
Entscheidend bei der Heizungsfördrung ist nicht mehr eine pauschale 65-Prozent-Vorgabe. (Quelle: stock.adobe.com/Robert Poorten)
  • Zuschuss von mindestens 30 Prozent der Investitionskosten. Die Höchstförderung beträgt 22.400 Euro. Das gilt aber nur für das Jahr 2026. In den Folgejahren sinkt dieser Wert.
  • Zinsverbilligter Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro über ein Kreditinstitut nach Vorlage der Förderzusage.

Details zur Förderung:

  • Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dabei gelten drei Ausnahmen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin Ansprechpartner für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, den Anschluss an ein Gebäudenetz und Heizungsoptimierung.
  • Anders als bei den KfW-Kreditprodukten muss der Zuschuss nicht vor Beauftragung eines Fachunternehmens beantragt werden. Bei dieser Förderung ist die Handhabung genau umgekehrt: Bauherren können den Zuschuss nur beantragen, wenn sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorlegen können, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist.

Antragstellung und weitere Infos

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So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359 – Wohngebäude / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Einzelmaß­nahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde.

So hoch ist die Förderung

Bis zu 120.000 Euro zinsgünstiger Kredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins (bei maximal 90.000 Euro Jahreseinkommen).

Antragstellung und weitere Infos:

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Die "Königsdisziplin" bei der energetischen Sanierung: der komplette Umbau einer Bestandsimmobilie zu einem KfW-Effizienzhaus Stufe 85 oder besser.

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Wohngebäude-Kredit 261 / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Sanierung einer bestehenden Immobilie, mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung bei diesem Programm erfolgt als zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser verringert die Höhe der Summe, die zurückgezahlt werden muss.

Bis zu 150.000 Euro Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus, der maximale Tilgungsszuschuss beträgt 52.500 Euro.

Energieeffizienzklassen: Symbolbild
Für die Komplettsanierung eines Hauses gibt es Fördermittel in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss. (Quelle: stock.adobe.com/Andreas Prott)

Details zur Förderung

  • Der Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn durch die Sanierung eine Standard-Effizienzhausstufe erzielt wird. 
  • Der Tilgungszuschuss ist nach der Effizienzhausstufe gestaffelt. Je besser die Effizienzhausstufe, desto höher der Tilgungszuschuss.
  • Durch zusätzliche Boni lässt sich der Tilgungszuschuss ebenfalls erhöhen.
  • Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten mit gefördert.
  • Für die energetische Fachplanung oder Baubegleitung bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern durch einen Energieberater beziehungsweise Energieeffizienz-Experten gewährt die KfW einen Zusatzkredit in Höhe von 10.000 Euro. Für diesen Kredit wiederum gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent = maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr.
  • Gut kombinieren lässt sich das Förderprogramm übrigens mit dem "Altersgerecht umbauen"-Kredit der KfW. Dieser wendet sich an Immobilienbesitzer jeden Alters und unterstützt Umbaumaßnahmen zu einem barrierefreien Zuhause sowie zum Einbruchschutz.
  • Der KfW-Kredit 261 fördert nicht: die Umschuldung bestehender Kredite, Nachfinanzierungen sowie Netz einspeisende Photovoltaik-Anlagen. 

Antragstellung und weitere Infos

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So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Wohngebäude-Kredit 308: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt) / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Sanierung einer bestehenden Immobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H, mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85 EE

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung bei diesem Programm erfolgt als zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser verringert die Höhe der Summe, die zurückgezahlt werden muss.

Antragstellung und weitere Infos

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Bei der energetischen Sanierung ist die begleitende Planung und Abnahme eines Energieberaters nicht nur sinnvoll, sondern oft auch zwingend vorgeschrieben, um die Fördermittel zu erhalten. Auch hier gibt es Zuschüsse, teils vom BAFA, teils von der KfW.

Auf folgenden Wegen können Sie die Arbeit eines Energieberaters fördern lassen:

Art der EnergieberatungFörderung alsFördersatzZuständigkeit
Energieberatung für WohngebäudeZuschuss50 %, maximal 650 € bei Ein- oder ZweifamilienhäusernBAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
einer Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik
Zuschuss50 %, maximal 5.000 € bei Ein- oder ZweifamilienhäusernBAFA
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
einer Heizungserneuerung
kein eigener Zuschuss, sondern mitgeförderte Kosten im Rahmen der HeizungsförderungFörderung zusammen mit dem Heizungstausch zum jeweils geltenden Fördersatz der HeizungsförderungKfW
Energetische Fachplanung / Baubegleitung bei
Komplettsanierung oder Klimafreundlichem Neubau
Zusätzlicher Kredit­betrag und Tilgungszuschuss10.000 € maximaler Kreditbetrag je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz­haus-Stufe erreicht wird. Tilgungszuschuss von 50 %, bis zu 5.000 €KfW

Antragstellung und weitere Infos:

Die Antragstellung erfolgt gleichzeitig mit der Beantragung der jeweiligen Fördermaßnahme. 

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So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

Erneuerbare Energien Standard – Kredit 270 / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)

Das wird gefördert:

Der Förderkredit für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr.

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt als Kredit von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.

Antragstellung und weitere Infos:

Photovoltaikpanelen auf dem Dach
Photovoltaik-Anlagen werden durch das "Erneuerbare Energien-Programm" gefördert. (Quelle: Alessandro2802 - stock.adobe.com)
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Technisch gesehen zählt dieses Förderprogramm nicht unbedingt zur energetischen Sanierung, kann aber auch dazu beitragen. Es gibt zwei Programme: eine Kreditvariante und ein Zuschussprogramm, das allerdings nicht immer zur Verfügung steht, weil die dafür vorhandenen Mittel schnell ausgeschöpft sind.

So heißt das Förderprogramm/Zuständigkeit:

  • Kredit Nr. 159 – Altersgerecht umbauen / Kreditanstalt für Wiederaubau (KfW)
  • Zuschuss Nr. 455 – Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Das wird gefördert:

Der Abbau von Barrieren und besserer Einbruchschutz. 

So hoch ist die Förderung:

Die Förderung erfolgt über einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro ohne Tilgungszuschuss (Kredit 159) bzw. bis maximal 6.250 Euro (Zuschuss 455-B).

Antragstellung und weitere Infos:

Nähere Infos zu den Förderbestimmungen erhalten Sie in folgenden Artikeln:

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Förderung für die energetische Sanierung richtig beantragen

Um die Förderung für die energetische Sanierung zu erhalten, müssen einige Formalien eingehalten werden. Dabei gibt es Unterschiede beim Antragsweg, je nachdem, ob Sie einen direkten Zuschuss oder einen Kredit beantragen.

Beim direkten Zuschuss muss zum Beispiel vor der Antragstellung ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen. Bei einem KfW-Darlehen stellen Sie den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner.

Energetische Sanierung Förderung: Symbolbild
Um Fördergelder zu erhalten, gibt es – je nach Fördermaßnahme – verschiedene Antragswege. (Quelle: stock.adobe.com/USeePhoto)

Förderung durch Steuerermäßigung

Eine indirekte Förderung der energetischen Sanierung bietet die steuerliche Entlastung. Nach § 35c des Einkommensteuergesetzes steht Ihnen gegebenenfalls eine steuerliche Entlastung zu. Hier greifen für Ihr selbstgenutztes Wohnobjekt über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent Steuerabzug (maximal 40.000 Euro). Der Steuervorteil ist allerdings nicht mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar.
 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


Förderung für energetische Sanierung: Fragen und Antworten

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Die energetische Sanierung betrifft nicht nur Gebäudeteile, sondern auch technische Anlagen. Das sind die wichtigsten Maßnahmen und Technologien, für die es über diverse Programme auch Zuschüsse gibt:

  • Einbau einer neuen Heizung
  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
  • Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (zum Beispiel hydraulischer Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen)
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  • Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: Hierzu gehört zum Beispiel die Wärmedämmung.
  • Klimafreundliche Heizung einbauen: Einbau einer neuen Heizung beim Heizungstausch, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Einzelmaßnahmen oder beim Heizungstausch.
  • Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus: Ein KfW-Effizienz­haus ist ein bestimmter energe­tischer Standard für Wohn­gebäude.
  • Erneuerbare Energie: Installation einer Photovoltaik-Anlage, aber auch von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasser- und Windkraft
  • Sanierungsförderung für junge Familien: Spezielle Förderung für Familien mit kleinen Kindern, die eine Bestandsimmobilie erwerben und sanieren.
  • Altersgerechter Umbau und Einbruchschutz: Beides zählt zwar nicht zwingend zur energetischen Sanierung, wird aber auch gefördert.
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Die Förderung erfolgt entweder als direkter Zuschuss, als Kredit oder als Kredit mit Tilgungszuschuss (hier muss nur ein Teil des Kredites zurückgezahlt werden).

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Für die bundesweite Vergabe der Fördermittel sind im Wesentlichen zwei Stellen zuständig: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

      

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