Was ist ein Bausparvertrag und wie funktioniert er?
Bausparen ist der Grundstein einer Immobilienfinanzierung. Wir erklären, wie ein Bausparvertrag funktioniert.
Bausparen ist der Grundstein einer Immobilienfinanzierung. Wir erklären, wie ein Bausparvertrag funktioniert.
Aktualisiert am 02.02.2026
Ein Bausparvertrag ist ein Spar- und Finanzierungsinstrument. Sie sparen dabei rund die Hälfte einer vorher vereinbarten Bausparsumme an. Den anderen Teil erhalten Sie später als (Bauspar-)Darlehen.
Mit einem Bausparvertrag bauen Sie gezielt Eigenkapital auf und können bei Berechtigung staatliche Förderungen nutzen. Der Zinssatz für das Darlehen steht von Anfang an fest. Das gibt Ihnen Planungssicherheit.
Sie wollen es genauer wissen? Hier finden Sie ausführliche Infos zum Thema Bausparvertrag.
Zu Beginn legen Sie fest, welche Summe Sie für die Umsetzung Ihres Vorhabens benötigen, die sogenannte Bausparsumme. Darüber hinaus werden noch Sparrate und Spardauer sowie der Zinssatz für das spätere Darlehen mit der Bausparkasse vereinbart.
Sie zahlen regelmäßig in den Vertrag ein und bauen Ihr Bausparguthaben auf. Ziel: Mindestsparguthaben und erforderliche Bewertungszahl erreichen.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird der Vertrag zuteilungsreif. Sie können nun das Bausparguthaben plus das Bauspardarlehen abrufen.
Sie erhalten das fest verzinste Bauspardarlehen und zahlen es in planbaren Raten zurück, bis es vollständig abbezahlt ist.
In der Ansparphase sparen Sie durch die monatliche Sparrate (den sogenannten Regelsparbeitrag) ein Mindestguthaben an. Die Höhe richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und beträgt in der Regel 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme.
Dieses Sparguthaben wird verzinst. Darüber hinaus unterstützt der Staat viele Bausparer mit Fördermitteln. Je nach Berechtigung erhalten Bausparer so zum Beispiel die Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester, vermögenswirksame Leistungen oder die Arbeitnehmersparzulage. So wird der Bausparer bei der Eigenkapitalbildung unterstützt.
Das Ansparen des Mindestguthabens ist eine Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags. Darüber hinaus gibt es – abhängig vom gewählten Bauspartarif – noch weitere Kriterien:
Mit der Zuteilung haben Sie als Bausparer dann einen Anspruch auf das Bauspardarlehen. Dieses Darlehen läuft zu einem vorher festgelegten Zinssatz. Sie müssen das Bauspardarlehen aber nicht zwangsläufig sofort in Anspruch nehmen. Sie haben die Option, es auch zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen.
Mit der Auszahlung der festgelegten Bausparsumme – also Guthaben plus Darlehen – können Sie diese Mittel für Ihre Immobilienwünsche einsetzen. Jetzt beginnt auch die Rückzahlung des Bauspardarlehens. Die monatliche Rückzahlungsrate setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen, deren Höhe schon bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt wurde.
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?
Wie auch immer Ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorzüge des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Warum sollten Sie sich für den Abschluss eines Bausparvertrages entscheiden? Vorteile, die Bausparer genießen:
Wie bei jedem anderen Finanzprodukt auch, fallen beim Bausparen Gebühren an. Das ist die Abschlussgebühr, die einmalig fällig wird und abhängig von der Höhe der Bausparsumme ist. In der Regel wird die Gebühr mit den ersten Sparraten verrechnet.
"Eigenkapital ist kein reiner Selbstzweck. Je mehr Finanzmittel ich angespart habe, desto weniger Darlehen benötige ich für meine Finanzierung. Zudem wirkt sich das Eigenkapital positiv auf meinen Darlehenszins aus.
Und: Je mehr Eigenkapital ich mitbringe, desto besser fällt meine Bonität aus. Das bedeutet, ich erhalte einen höheren Kreditspielraum oder einen besseren Zins."
Bauspar-Experte Matthias Zott arbeitet seit mehr als 15 Jahren im Produktmanagement von Schwäbisch Hall:
Welcher Bausparvertrag zu Ihnen passt, hängt ganz von Ihren Zielen und Wünschen ab.
Der Bausparvertrag ist nur eine Möglichkeit der Immobilienfinanzierung. Eine andere ist der klassische Immobilienkredit bei der Baufinanzierung.
Beim Bausparvertrag gibt es unterschiedliche Bauspartarife. Darin geregelt sind unter anderem die Laufzeit, Zinssätze, die Mindestbewertungszahl und weitere Faktoren. All diese Kriterien werden in der Regel weit vor der Umsetzung des Bau- oder Kaufvorhabens beziehungsweise der Modernisierung festgelegt.
Ein Bausparvertrag ist daher eine Planung in die Zukunft. Bei einer Baufinanzierung, meist in der Form eines Annuitätendarlehens, wird das Darlehen eher kurzfristig ausgezahlt. Dafür fordert das Kreditinstitut, welches das Darlehen vergibt, in vielen Fällen vom Darlehensnehmer aber auch einen bestimmten Teil an Eigenkapital.
Eine Baufinanzierung kann aber durchaus auch aus beiden Teilen, also einem Bausparvertrag und einem klassischen Annuitätendarlehen, bestehen – oftmals auch Zinszahlungs- oder Tilgungsaussetzungsdarlehen genannt. Für die ideale Finanzierung braucht es immer eine umfassende Analyse der individuellen Situation. Hier hilft in jedem Fall der Rat eines unserer Heimatexperten vor Ort.
Die Bausparsumme, und damit die Höhe des Bausparvertrags, setzt sich aus dem Mindestsparguthaben und dem potenziellen Darlehen zusammen. Die Mindestbausparsumme liegt bei 10.000 Euro.
Die Höhe der Bausparsumme hängt vom voraussichtlichen Finanzierungsbedarf für Ihren Immobilienwunsch und ihren individuellen Sparmöglichkeiten ab. Mit einem Bausparguthaben erschaffen Sie sich Eigenkapital, das Sie für eine spätere Immobilienfinanzierung einsetzen können.
Für Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen holen Sie am besten einen Kostenvoranschlag ein und stimmen darauf Ihre Bausparsumme ab.
Mit einem Bausparvertrag bauen Sie gezielt Eigenkapital als Basis für Ihre Finanzierung auf und sichern sich außerdem die Option auf ein Bauspardarlehen. Sollten Sie sich für einen Bausparvertrag entscheiden, profitieren Sie unter Umständen von Prämien und Zulagen wie Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage. Mit diesen Instrumenten fördert der Staat die Eigenkapitalbildung.
Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie schneller die benötigten Mittel erhalten. Dazu sind unter Umständen Vertragsänderungen oder eine Zwischenfinanzierung erforderlich – je nach Stand Ihres Bausparvertrags.
Es ist deshalb wichtig, dass ein Berater Ihren Bausparvertrag genau anschaut und Ihnen die beste Option empfiehlt. Gehen Sie deshalb in diesem Fall bitte unbedingt auf Ihren Heimatexperten zu!
Sobald Sie volljährig sind, können Sie einen Bausparvertrag abschließen.
Ja, das ist möglich. Ein Bausparvertrag kann bereits für minderjährige Kinder abgeschlossen werden. Dieser dient dazu, frühzeitig Kapital aufzubauen und so für die finanzielle Zukunft des Kindes vorzusorgen.
So können beispielsweise die Eltern einen Bausparvertrag abschließen und ansparen, und das Kind übernimmt ihn später. Das Guthaben und das Bauspardarlehen können nach Zuteilung für den Immobilienerwerb oder eine andere wohnwirtschaftliche Verwendung zum Einsatz kommen.
Mehr zum Thema gibt's in unserem Artikel "Bausparvertrag für Kinder".
Ob auch für Sie ein Bausparvertrag sinnvoll ist und was die Vorteile eines Bausparvertrages sind: Fragen Sie dazu einen unserer Heimatexperten und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.
Ist Bausparen sinnvoll? Für wen lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages? Diese und viele weitere Fragen klären wir in unseren Bauspar-Artikeln.
Schwäbisch Hall ist 2024 Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die
"Beste Bausparkasse" gesucht:
Schwäbisch Hall wurde wiederholt Testsieger.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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