Förderung für Wärmepumpe in 2026 noch sichern!
Der Staat stellt beim Heizungstausch für den Einbau einer Wärmepumpe umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Aber wie lange noch? So sieht die Förderung aktuell aus.
Der Staat stellt beim Heizungstausch für den Einbau einer Wärmepumpe umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Aber wie lange noch? So sieht die Förderung aktuell aus.
Aktualisiert am 17.12.2025
Mit der geplanten Abschaffung bzw. Überarbeitung des "Heizungsgesetzes" (eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG)) könnten auch die Fördermittel für die Wärmepumpe neu verteilt werden. Ob, wann und wie das geschieht, das steht derzeit noch in den Sternen.
Zum neuen Gebäudeenergiegesetz, das künftig "Gebäudemodernisierungsgesetz" heißen soll, erarbeiten die beteiligten Ministerien bis Ende Januar einen Vorschlag. Die Novelle des GEG soll dann Ende Februar beschlossen werden. Diese Änderungen betreffen aber (vorerst) nur Fragen zur Umsetzung, z. B. welche Heizungstypen künftig beim Austausch eingebaut werden dürfen.
Das „Heizungsgesetz“ steht vor dem Aus. Die Debatten um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben viele Menschen verunsichert und oft Investitionen verzögert. Jetzt ist klar: Es wird neue Regeln geben. Doch wie diese aussehen und welche Förderungen kommen, bleibt ungewiss. Die Folge: Viele zögern erneut.
„Wer eine Sanierung geplant und bereits eine Energieberatung eingeholt hat, sollte sein Vorhaben nicht unnötig aufschieben. Die künftige Förderung ist noch unklar, und bis sie in Kraft tritt, können Monate vergehen“, rät Michael Koczwara, Förder-Experte bei Schwäbisch Hall. „Es ist sinnvoll, die aktuell gültigen Förderprogramme zu nutzen.“
Nicht warten, sondern vorbereiten und handeln
Denn: Dass künftig deutlich großzügiger gefördert wird, ist unwahrscheinlich. Michael Koczwara bringt es auf den Punkt: „In der aktuellen Lage gewinnt nicht, wer abwartet – sondern wer klug vorbereitet ist und dadurch doppelt profitiert.“
In unserem Artikel "Staatliche Förderung: Was sich 2025 ändern könnte" halten Sie unsere Experten über die Förderreform auf dem Laufenden.
Summiert man alle Förder-Boni (siehe Tabelle), ergäbe sich rein rechnerisch ein maximaler Förderbetrag von 85 Prozent. Die Höchstgrenze wird aber auf 70 Prozent gedeckelt, bezogen auf maximal förderfähige Kosten von 30.000 Euro. Heißt konkret:
👉 Dies gilt nur für Selbstnutzer! Vermietende erhalten nur die Grundförderung für Ihre Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent.
| Bauweise der Wärmepumpe | Grundförderung | Einkommens-Bonus | Geschwindigkeits-Bonus | Effizienz-Bonus | Maximaler Fördersatz |
|---|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 30 % | 30 % | 20 % | – | 70 % |
| Wasser-/Erdreich-/Abwasser-Wärmepumpe | 30 % | 30 % | 20 % | 5 % | 70 % |
| Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel | 30 % | 30 % | 20 % | 5 % | 70 % |
Wer seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen will, für den gibt es noch folgende Fördermöglichkeiten:
Wie passt die Wärmepumpen-Förderung in Ihr Finanzierungs- und Sanierungskonzept? Lassen Sie sich von unseren Heimatexperten beraten.
(siehe nächster Abschnitt): Die Zusage kommt in der Regel sofort (automatisierte Reservierung der Fördermittel), wenn alle Angaben vollständig sind.
Nach der Zusage haben Sie bis zu 36 Monate Zeit, die Wärmepumpe einzubauen.
👉 Vom Antrag auf staatliche Förderung der Wärmepumpe bis zur Auszahlung des Geldes sollten Sie mindestens drei Monate einkalkulieren, abhängig vom Projektablauf und der Geschwindigkeit, mit der Handwerker- und Fachunternehmererklärungen vorliegen. Das Geld selbst wird meist vier bis acht Wochen nach Einreichung der Abschlussunterlagen ausgezahlt.
Die Antragstellung für die Wärmepumpen-Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Folgender Ablauf ist bei der Beantragung zu beachten:
1. Experten beauftragen
Bevor Sie die Förderung beantragen können, benötigen Sie die sogenannte "Bestätigung zum Antrag" (BzA). Diese erhalten Sie von einem Experten für Energieeffizienz.
2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Darin vereinbaren Sie mit Ihrem Fachunternehmen, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie die Zusage der KfW erhalten.
3. Registrieren und Zuschuss beantragen
Wenn Sie als Eigentümer einen Antrag stellen möchten, müssen Sie sich bei der KfW registrieren, sofern Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben.
2024 ging der Wärmepumpen-Absatz drastisch zurück. Für 2025 prognostiziert der Bundesverband Wärmepumpe einen Verkauf von rund 300.000 Stück.
Stand Dezember 2025 können Sie die Wärmepumpen-Förderung auch Anfang 2026 noch problemlos beantragen. Zwar soll das "Heizungsgesetz" abgeschafft werden. Das betrifft zuerst einmal aber nur die operativen Rahmenbedingungen, also welcher Heizungstyp in welchem Maße gefördert wird – oder eben auch nicht.
Es ist aber gut möglich, dass im Zuge der Novellierung des Gesetzes früher oder später auch die Fördermittel geändert werden – und das sicherlich nicht nach oben. Michael Koczwara, Förderexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, rät deshalb, nach Möglichkeit das noch aktuell geltende Förderprogramm zu nutzen.
Eigentümer von Bestandsimmobilien erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Wärmepumpen-Förderung von bis zu 70 Prozent. Bezogen auf die maximalen Investitionskosten von 30.000 Euro liegt der höchste Förderbetrag bei 21.000 Euro. Wie viel Förderung Sie für den Einbau einer Wärmepumpe im Einzelfall genau bekommen, können Sie mit dem Förderrechner des Bundesverbandes Wärmepumpe ausrechnen.
Unterlagen für den Förderantrag (VOR Einbau)
👉 Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme, also vor Installation der neuen Wärmepumpe, gestellt werden.
Unterlagen nach Durchführung (für die Auszahlung)
Für den späteren Verwendungsnachweis nach Einbau der Wärmepumpe sind weitere Unterlagen nötig:
Ab 1.1.2026 bekommen außen aufgestellte Luft‑Wärmepumpen nur dann eine Förderung, wenn sie deutlich leiser sind als der EU‑Mindeststandard: Es gelten Schallleistungsgrenzen, die 10 dB(A) unter den Ökodesign‑Grenzwerten liegen.
Bisher mussten die Geräte nur 5 dB(A) unter diesen Grenzwerten liegen; diese Fördervoraussetzung wird zum 1.1.2026 ohne Übergangsfrist verschärft. Die strengeren Förderwerte ergeben sich aus „Gesetzesgrenzwert minus 10 dB(A)“ und hängen von der Heizleistung der Wärmepumpe ab.
Konkrete Richtwerte (Schallleistung)
| Wärmenennleistung Außengerät | Ges. Grenzwert Ökodesign seit 2015 | Fördergrenze bis 2025 (−5 dB) | Fördergrenze ab 2026 (−10 dB) |
|---|---|---|---|
| ≥ 6 kW bis 12 kW | 70 dB(A) | 65 dB(A) | 60 dB(A) |
| > 12 kW bis 30 kW | 78 dB(A) | 73 dB(A) | 68 dB(A) |
| > 30 kW bis 70 kW | 88 dB(A) | 83 dB(A) | 78 dB(A) |
👉 Die 10‑dB‑Regel ist eine reine Fördervoraussetzung; unabhängig davon müssen weiterhin die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (z. B. 50 dB(A) tags / 35 dB(A) nachts im reinen Wohngebiet) eingehalten werden. Es kann also sein, dass ein Gerät baurechtlich zulässig ist, aber keine Förderung erhält, wenn es die strengeren Schallanforderungen nicht erfüllt.
Wählen Sie ab 2026 ein Außengerät, das in den technischen Datenblättern einen Schallleistungspegel ausweist, der die oben genannten Fördergrenzen für Ihre Leistungsgröße unterschreitet. Viele Hersteller kennzeichnen explizit „förderfähige“ leise Modelle.
Selbstnutzende Eigentümer eines mindestens zehn Jahre alten Hauses können den Heizungstausch beim Finanzamt geltend machen und 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Die Details sind in § 35c Einkommensteuergesetz und in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt. Ganz wichtig: Wer bereits Fördergelder erhalten hat, kann diese Arbeiten steuerlich dann nicht mehr absetzen!
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Beim Neubau gibt es keine spezielle Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe. Die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.
Für die Förderung der Energieeffizienz im Neubau werden seit 1. März 2023 zinsvergünstigte Kredite in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)" angeboten. Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Voraussetzung ist, dass der Neubau den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt.
Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.
ACHTUNG: Alle KfW-Darlehen (auch der oben erwähnte Förderkredit beim Heizungstausch) werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
Neben der Bundesförderung stellen einzelne Bundesländer, Kommunen, Stadtwerke und Energieversorger Fördermittel für den Einbau einer Wärmepumpe zur Verfügung. Informationen dazu gibt es beim Klimaschutzbeauftragten der Kommune und in der regionalen Energieberatung.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr wird es zusätzlich zu den oben erwähnten Zuschüssen einen zinsvergünstigten KfW-Kredit geben. Mit dem Darlehen können Eigentümer die nach Abzug der Zuschussförderung verbleibenden Kosten für die Heizungserneuerung sowie weitere Effizienzmaßnahmen finanzieren. Das maximale Kreditvolumen beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt.
Dieser Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Allerdings kann der Ergänzungskredit auch für weitere Einzelmaßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, genutzt werden.
Sie möchten Ihr Haus modernisieren und zukünftig mit einer Wärmepumpe heizen? Oder Ihr Eigenheim umfassend energieeffizient sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen und berät Sie unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Heizungserneuerung, Fördermittel, energetische Sanierung: Sie haben die Fragen, wir die Antworten:
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