Staatliche Wärmepumpen-Förderung erhalten
- Aktuelle Fördersätze und Förderbedingungen
- Förderung Wärmepumpe: Das gilt ab 2024
- Die wichtigsten Fragen und Antworten
Der Staat stellt für den Einbau von Wärmepumpen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie die Förderung für Wärmepumpen aktuell aussieht und was die Bundesregierung ab 2024 plant.
Das Wichtigste im Überblick
Der Bund bezuschusst die Heizungserneuerung aktuell im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM). Für die Vergabe der Fördermittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Alle Details sind in der seit 1. Januar 2023 geltenden Förderrichtlinie festgeschrieben.
Die Höhe der Förderung richtet sich bislang nach der Klimafreundlichkeit des Wärmeerzeugers. Das sind die Fördersätze für Wärmepumpen:
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gilt die Basis-Förderung. Sie beträgt 25 Prozent.
Wärmepumpen, für die als Wärmequelle das Erdreich, Wasser oder Abwasser erschlossen wird, gelten als besonders effizient. Für diese Bauweisen gibt es zusätzlich zur Basis-Förderung einen Effizienz-Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten, also insgesamt 30 Prozent Förderung.
Bei Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden, kommt ebenfalls ein fünfprozentiger Bonus auf die Basisförderung. Der Kältemittel-Bonus ist nicht mit dem Effizienz-Bonus kumulierbar. Auch für diese Kategorie beträgt der Fördersatz also 30 Prozent.
Unabhängig von der Bauweise der Wärmepumpe und dem eingesetzten Kältemittel erhalten Eigentümer einen zusätzlichen Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten, wenn die Wärmepumpe eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt.
In unserer Tabelle sehen Sie die aktuell gültigen Fördersätze im Überblick (Stand: Mai 2023):
Bauweise der Wärmepumpe | Basisförderung | Effizienz-Bonus | Kältemittel-Bonus | Austausch-Bonus | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 25 Prozent | 10 Prozent | 35 Prozent | ||
Wasser-/Erdreich-/Abwasser-Wärmepumpe | 25 Prozent | 5 Prozent | 10 Prozent | 40 Prozent | |
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel | 25 Prozent | 5 Prozent | 10 Prozent | 40 Prozent |
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Eigentümer beziehungweise muss ihre Immobilie zahlreiche Bedingungen erfüllen:
Neben den Erschließungs- und Anschaffungskosten für die Wärmepumpe, der Installation und Anbindung an das Gebäude sowie der Einstellung und Inbetriebnahme sind auch notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung der Baustelle, aber auch die Deinstallation und Entsorgung des alten Wärmeerzeugers. Hier finden Sie die vollständige Liste aller förderfähigen Kosten.
Eigentümer müssen den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme – also vor der Beauftragung eines ausführenden Unternehmens – beim BAFA beantragen. Das gesamte Antragsverfahren erfolgt auf elektronischem Weg. Alle Informationen sind auf der Seite www.bafa.de in der Rubik "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Informationen zur Antragstellung" hinterlegt.
Sobald der Förderbescheid vorliegt, kann es losgehen. Nach Abschluss und Bezahlung der Maßnahme müssen Eigentümer den Verwendungsnachweis und weitere geforderte Belege online hochladen. Das BAFA prüft diese, schickt einen Festsetzungsbescheid an den Eigentümer und überweist den gewährten Zuschuss.
Insgesamt 235.611 Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in Deutschland installiert, mehr als viermal so viel wie 2015. 204.932 davon waren Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Bei einem Neubau ist die Wärmepumpe in der Regel in den Baukosten enthalten. Bei einer Sanierung ist das anders. Hier erscheinen die Anschaffungskosten zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Kosten durch Einsparung bei den Heizkosten wieder ein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.
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Ab 1. Januar 2024 soll nach den Plänen der Bundesregierung möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet (Stand: Mai 2023). Die elektrisch betriebene Wärmepumpe steht ganz oben auf der Liste der Wärmeerzeuger, welche die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen.
Ab 2024 ist eine neue Grundförderung geplant. Diese soll allen selbstnutzenden Eigentümern zugutekommen, die eine 65-Prozent-EE-Heizung einbauen. Vorgesehen ist für alle Wärmepumpenbauweisen ein Zuschuss als Grundförderung in Höhe von 30 Prozent.
Die bisherige Differenzierung nach Bauweisen und eingesetztem Kältemittel entfällt demnach.
Neben der 30-prozentigen Grundförderung sind noch drei Zuschlagsvarianten geplant – sogenannte Klima-Boni. Mit ihnen werden Eigentümer belohnt, die mehr tun, als gesetzlich gefordert ist, und Eigentümer bestimmter Einkommensgruppen entlastet. Je nach Anwendungsfall erhöht der Klima-Bonus die Grundförderung um 10 oder 20 Prozentpunkte.
Die Klima-Boni gelten für selbstnutzende Eigentümer und ersetzen den bisherigen Austausch-Bonus. Sie können nicht kumuliert werden. Im Einzelnen sieht das so aus:
Klima-Bonus I in Höhe von 20 Prozentpunkten erhalten:
Klima-Bonus II: 10 Prozentpunkte zusätzlich gibt es für:
Klima-Bonus III: 10 Prozentpunkte beträgt der Zuschlag ...
Die maximale Förderung für Wärmepumpen ab 2024 beträgt 50 Prozent (bei Nutzung der Grundförderung und Klima-Bonus I).
Neben dem Investitionszuschuss von bis zu 40 Prozent (siehe Tabelle) soll es zusätzlich noch die Möglichkeit eines zinsvergünstigten Darlehens von bis zu 60.000 Euro geben. Dabei werden die Klima-Boni als Tilgungszuschüsse integriert. Der Förderkredit hat den Vorteil, dass sich die finanzielle Belastung über einen längeren Zeitraum verteilt.
Eigentümer von Bestandsimmobilien erhalten 2023 unter bestimmten Voraussetzungen eine Wärmepumpen-Förderung von bis zu 40 Prozent. 2024 erhöht sich die Förderung von Wärmepumpen bei einer Kombination aus Grundförderung und Klimaboni auf maximal 50 Prozent.
Die vor ein paar Jahren eingeführte steuerliche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen wird auch 2024 fortgeführt.
Selbstnutzende Eigentümer eines mindestens zehn Jahre alten Hauses können den Heizungstausch beim Finanzamt geltend machen und 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Die Details sind in § 35c Einkommensteuergesetz und der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt.
Neben der Bundesförderung stellen einzelne Bundesländer, Kommunen, Stadtwerke und Energieversorger Fördermittel für den Einbau einer Wärmepumpe zur Verfügung. Informationen dazu gibt es beim Klimaschutzbeauftragten der Kommune und in der regionalen Energieberatung.
Im Neubau unterstützt der Staat keine Einzelmaßnahmen wie die Heizungserneuerung. Die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.
Für den Neubau werden seit 1. März 2023 zinsvergünstigte Kredite in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)" angeboten. Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Voraussetzung ist, dass der Neubau den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt. Hier finden Sie mehr Infos zur Neubauförderung.
Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.
Alle KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir Ihnen helfen weiter.
Heizungserneuerung, Fördermittel, energetische Sanierung: Sie haben die Fragen, wir die Antworten:
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