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Staatliche Wärmepumpen-Förderung erhalten

  • Aktuelle Fördersätze und Förderbedingungen
  • Förderung Wärmepumpe: Das gilt ab 2024
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten

Der Staat stellt für den Einbau von Wärmepumpen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie die Förderung für Wärmepumpen aktuell aussieht und was die Bundesregierung ab 2024 plant.

    

Wärmepumpe in der Sanierung: Diese Fördermittel gibt es 2023

Zwei Männer installieren eine Wärmepumpe vor einem Haus.
Wärmepumpen sind eine der wichtigsten Bausteine bei der Wärmewende und werden entsprechend staatlich gefördert. (Quelle: Vaillant GmbH)

Der Bund bezuschusst die Heizungserneuerung aktuell im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM). Für die Vergabe der Fördermittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Alle Details sind in der seit 1. Januar 2023 geltenden Förderrichtlinie festgeschrieben. 

Die Höhe der Förderung richtet sich bislang nach der Klimafreundlichkeit des Wärmeerzeugers. Das sind die Fördersätze für Wärmepumpen:

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gilt die Basis-Förderung. Sie beträgt 25 Prozent.

Wärmepumpen, für die als Wärmequelle das Erdreich, Wasser oder Abwasser erschlossen wird, gelten als besonders effizient. Für diese Bauweisen gibt es zusätzlich zur Basis-Förderung einen Effizienz-Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten, also insgesamt 30 Prozent Förderung.

Bei Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden, kommt ebenfalls ein fünfprozentiger Bonus auf die Basisförderung. Der Kältemittel-Bonus ist nicht mit dem Effizienz-Bonus kumulierbar. Auch für diese Kategorie beträgt der Fördersatz also 30 Prozent.

Unabhängig von der Bauweise der Wärmepumpe und dem eingesetzten Kältemittel erhalten Eigentümer einen zusätzlichen Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten, wenn die Wärmepumpe eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt. 

In unserer Tabelle sehen Sie die aktuell gültigen Fördersätze im Überblick (Stand: Mai 2023): 

Bauweise der Wärmepumpe Basisförderung Effizienz-Bonus Kältemittel-Bonus Austausch-Bonus Maximaler Fördersatz
Luft-Wasser-Wärmepumpe 25 Prozent     10 Prozent 35 Prozent
Wasser-/Erdreich-/Abwasser-Wärmepumpe 25 Prozent 5 Prozent   10 Prozent 40 Prozent
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel 25 Prozent   5 Prozent 10 Prozent 40 Prozent

Wärmepumpe in der Sanierung: Welche Konditionen gelten aktuell?

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Eigentümer beziehungweise muss ihre Immobilie zahlreiche Bedingungen erfüllen:

  • Das Gebäude muss in Deutschland stehen und zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Maßgeblich ist der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige.
  • Das Haus muss nach dem Einbau der Wärmepumpe zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.
  • Die geplante Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Besonders wichtig ist die Effizienz der Anlage: Die Wärmpumpe muss rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen. Das BAFA stellt eine Liste förderfähiger Anlagen zur Verfügung, die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro brutto betragen.
  • Maximal förderfähig sind 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Förderung Wärmepumpe: Anrechenbare Kosten, Antragstellung, Auszahlung

Neben den Erschließungs- und Anschaffungskosten für die Wärmepumpe, der Installation und Anbindung an das Gebäude sowie der Einstellung und Inbetriebnahme sind auch notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung der Baustelle, aber auch die Deinstallation und Entsorgung des alten Wärmeerzeugers. Hier finden Sie die vollständige Liste aller förderfähigen Kosten

Eigentümer müssen den Zuschuss vor Beginn der Maßnahme – also vor der Beauftragung eines ausführenden Unternehmens – beim BAFA beantragen. Das gesamte Antragsverfahren erfolgt auf elektronischem Weg. Alle Informationen sind auf der Seite www.bafa.de in der Rubik "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Informationen zur Antragstellung" hinterlegt.

Sobald der Förderbescheid vorliegt, kann es losgehen. Nach Abschluss und Bezahlung der Maßnahme müssen Eigentümer den Verwendungsnachweis und weitere geforderte Belege online hochladen. Das BAFA prüft diese, schickt einen Festsetzungsbescheid an den Eigentümer und überweist den gewährten Zuschuss. 

    

Insgesamt 235.611 Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in Deutschland installiert, mehr als viermal so viel wie 2015. 204.932 davon waren Luft-Wasser-Wärmepumpen.

So finanzieren Sie Ihre Wärmepumpe

Bei einem Neubau ist die Wärmepumpe in der Regel in den Baukosten enthalten. Bei einer Sanierung ist das anders. Hier erscheinen die Anschaffungskosten zunächst happig. Bedenken Sie aber: Auf lange Sicht holen Sie einen großen Teil der Kosten durch Einsparung bei den Heizkosten wieder ein. Erst recht, wenn Sie die Fördermöglichkeiten optimal ausnutzen.

Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Möglichkeiten der Finanzierung. Bei einer energetischen Sanierung  profitieren Sie im Rahmen eines Modernisierungskredits zum Beispiel von besonders günstigen Zinsen. Unser Berater bespricht gerne mit Ihnen die Optionen und hat auch hilfreiche Tipps zu Förderprogrammen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich ein Beratungsgespräch.

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Förderung Wärmepumpe: Das ändert sich ab 2024

Mann setzt in einer Produktionshalle eine Wärmepumpe zusammen.
Wärmepumpen gelten als die Schlüsseltechnologie bei der Wärmewende und werden ab 2024 neu bezuschusst. (Quelle: Vaillant GmbH)

Ab 1. Januar 2024 soll nach den Plänen der Bundesregierung möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sieht die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet (Stand: Mai 2023). Die elektrisch betriebene Wärmepumpe steht ganz oben auf der Liste der Wärmeerzeuger, welche die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen. 

Ab 2024 ist eine neue Grundförderung geplant. Diese soll allen selbstnutzenden Eigentümern zugutekommen, die eine 65-Prozent-EE-Heizung einbauen. Vorgesehen ist für alle Wärmepumpenbauweisen ein Zuschuss als Grundförderung in Höhe von 30 Prozent.

Die bisherige Differenzierung nach Bauweisen und eingesetztem Kältemittel entfällt demnach.

Neben der 30-prozentigen Grundförderung sind noch drei Zuschlagsvarianten geplant – sogenannte Klima-Boni. Mit ihnen werden Eigentümer belohnt, die mehr tun, als gesetzlich gefordert ist, und Eigentümer bestimmter Einkommensgruppen entlastet. Je nach Anwendungsfall erhöht der Klima-Bonus die Grundförderung um 10 oder 20 Prozentpunkte.

Die Klima-Boni gelten für selbstnutzende Eigentümer und ersetzen den bisherigen Austausch-Bonus. Sie können nicht kumuliert werden. Im Einzelnen sieht das so aus:

Klima-Bonus I in Höhe von 20 Prozentpunkten erhalten:

  • Eigentümer, die einkommensabhängige Transferleistungen wie etwa Wohngeld beziehen
  • Eigentümer, die nach den gesetzlichen Ausnahmeregelungen nicht zum Heizungstausch verpflichtet wären. In diese Kategorie fallen Eigentümer von Kohleöfen und Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, Eigentümer, die ihre Immobilie mindestens seit 2002 selbst nutzen, sowie Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind.

Klima-Bonus II: 10 Prozentpunkte zusätzlich gibt es für:

  • Eigentümer, die ihren alten Kohleofen, Öl- bzw. Gas-Konstanttemperaturkessel mindestens fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht erneuern
  • Eigentümer, die gesetzlich zum Tausch verpflichtet sind und sich für einen neuen Wärmeerzeuger entscheiden, der mindestens zu 70 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird

Klima-Bonus III: 10 Prozentpunkte beträgt der Zuschlag ...

  • ... wenn die alte Heizung irreparabel kaputt ist (Havariefall) und der Eigentümer die gesetzlich geforderte 65-Prozent-EE-Heizung innerhalb von einem Jahr anstatt der Frist von drei Jahren einbauen lässt. 

Die maximale Förderung für Wärmepumpen ab 2024 beträgt 50 Prozent (bei Nutzung der Grundförderung und Klima-Bonus I).


Welche Wärmepumpen-Förderung soll es 2024 noch geben?

Neben dem Investitionszuschuss von bis zu 40 Prozent (siehe Tabelle) soll es zusätzlich noch die Möglichkeit eines zinsvergünstigten Darlehens von bis zu 60.000 Euro geben. Dabei werden die Klima-Boni als Tilgungszuschüsse integriert. Der Förderkredit hat den Vorteil, dass sich die finanzielle Belastung über einen längeren Zeitraum verteilt.


Fragen und Antworten zur Förderung von Wärmepumpen

Wie viel Förderung bekommt man für eine Wärmepumpe?

Eigentümer von Bestandsimmobilien erhalten 2023 unter bestimmten Voraussetzungen eine Wärmepumpen-Förderung von bis zu 40 Prozent. 2024 erhöht sich die Förderung von Wärmepumpen bei einer Kombination aus Grundförderung und Klimaboni auf maximal 50 Prozent.

Welche Steuervorteile gibt es für Wärmepumpen?

Die vor ein paar Jahren eingeführte steuerliche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen wird auch 2024 fortgeführt.

Selbstnutzende Eigentümer eines mindestens zehn Jahre alten Hauses können den Heizungstausch beim Finanzamt geltend machen und 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Die Details sind in § 35c Einkommensteuergesetz und der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt.

Welche Fördermittel gibt es noch für Wärmepumpen?

Neben der Bundesförderung stellen einzelne Bundesländer, Kommunen, Stadtwerke und Energieversorger Fördermittel für den Einbau einer Wärmepumpe zur Verfügung. Informationen dazu gibt es beim Klimaschutzbeauftragten der Kommune und in der regionalen Energieberatung. 

Gibt es auch beim Neubau Förderung für Wärmepumpen?

Im Neubau unterstützt der Staat keine Einzelmaßnahmen wie die Heizungserneuerung. Die Kosten für die Installation einer Wärmepumpe sind jedoch im Rahmen von Komplettpaketen förderfähig.

Für den Neubau werden seit 1. März 2023 zinsvergünstigte Kredite in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)" angeboten. Die Vergabe erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kredit 297, 298). Voraussetzung ist, dass der Neubau den Standard Effizienzhaus 40 und bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt. Hier finden Sie mehr Infos zur Neubauförderung.

Außerdem gibt es nach wie vor das KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124). Der Zinssatz dieses Programms ist deutlich höher als im Programm BEG KFN.

Alle KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Sprechen Sie uns an, wir Ihnen helfen weiter. 

Gute Beratung ist unverzichtbar

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