Immobilienbewertung: So wird der Wert Ihres Hauses ermittelt
- Die verschiedenen Bewertungsverfahren
- So funktionieren Bewertungsgutachten
- Kostenlose Online-Immobilienbewertung
Was ist mein Haus oder meine Wohnung wert? Wir stellen die Verfahren vor, mit denen Immobilien professionell bewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
Der Verkehrswert ist die gängigste Größe bei der Immobilienbewertung. Er gibt an, welcher Preis zum aktuellen Zeitpunkt für eine Immobilie voraussichtlich erzielt werden könnte. Oder anders gesagt: So viel wird ein interessierter Käufer aller Wahrscheinlichkeit nach bezahlen.
Dabei gibt es – neben Angebot und Nachfrage – eine Menge Faktoren, die den Verkehrswert beeinflussen:
Der Verkehrswert ist die gängigste Größe bei der Immobilienbewertung. Er gibt an, welcher Preis zum aktuellen Zeitpunkt für eine Immobilie voraussichtlich erzielt werden könnte. Oder anders gesagt: So viel wird ein interessierter Käufer aller Wahrscheinlichkeit nach bezahlen.
Dabei gibt es – neben Angebot und Nachfrage – eine Menge Faktoren, die den Verkehrswert beeinflussen:
Einkaufsmöglichkeiten und Bildungsstätten, aber auch die Verkehrsanbindung, Grün- und Erholungsflächen sowie die Bebauung in der unmittelbaren Umgebung – der alte Maklerspruch "Lage, Lage, Lage" zeigt deutlich, dass der Standort einer Immobilie eines der zentralen Kriterien bei der Immobilienbewertung ist.
Zustand der Immobilie: Wer sein Haus oder seine Wohnung gut in Schuss hält, erzielt in der Regel auch einen höheren Verkaufspreis als bei einer ungepflegten Immobilie. Immer wichtiger wird dabei der energetische Zustand des Hauses. Wurde eine energetische Sanierung (zum Beispiel eine Wärmedämmung) durchgeführt? Oder gibt es gar eine neue Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien?
Neben Wohnfläche und Grundstücksfläche sind auch die Ausstattung der Immobilie und die Nutzungsmöglichkeiten wichtige Faktoren bei der Immobilienbewertung. Achtung: Gerade bei der Wohnflächenberechnung kommt es häufig zu Missverständnissen, gibt es hier doch unterschiedliche Berechnungsmethoden. Bei den Grundstückspreisen dagegen ist der Bodenrichtwert eine verlässliche Größe zur Preis-Einordnung. Der Bodenrichtwert wird jährlich von den unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt, indem diese amtliche Kaufpreise von unbebauten Grundstücken sammeln und daraus einen Durchschnittswert errechnen.
Bei einem privaten Immobilienverkauf reicht in der Regel eine Einschätzung des Verkehrswertes, zum Beispiel auf Basis unseres Immobilienwert-Rechners, aus. Anders liegt der Fall bei gerichtlichen Verfahren, bei einer Erbschaft oder einer Schenkung. Hier erfolgt die Ermittlung des Immobilienwertes über ein Verkehrswertgutachten.
Zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens gibt es drei Verfahren, die sowohl bei Immobiliengutachtern als auch beim Finanzamt zur Anwendung kommen können:
Mehr Infos dazu finden Sie auch in diesem Artikel: Immobilienwert ermitteln: Wie viel ist mein Haus wert?
Im Folgenden erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten der Immobilienbewertung es noch gibt, was sie voneinander unterscheidet, worauf sich diese stützen, wer sie durchführen kann und was sie kosten.
Wer den Wert seiner Immobilie möglichst exakt ermitteln möchte (oder muss), der schaltet einen Gutachter für das Haus ein. Aber Achtung: die häufig verwendeten Begriffe "Immobiliengutachter" und "Immobiliensachverständiger" sind nicht geschützt! Erkundigen Sie sich daher vor einer Beauftragung sehr genau, welcher Gruppe der Gutachter angehört:
Ein freier Gutachter muss sein Fachwissen nicht zwingend nachweisen, daher können freie Gutachter zum Beispiel keine gerichtsfesten oder bei Behörden anerkannten Gutachten verfassen.
Die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilien" ist geschützt. Diese Immobiliensachverständigen sind zertifiziert und von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ernannt. Ihre Gutachten sind gerichtsfest.
Auch staatlich anerkannte Immobiliengutachter sind zertifiziert und ihre Berufsbezeichnung geschützt. Ihre Aufgabe ist es, meist im Auftrag von Behörden und öffentlichen Institutionen, Immobilien zu bewerten.
Bei seiner Arbeit stützt sich ein Gutachter auf viele öffentlich zugängliche Informationen, wie zum Beispiel Erhebungen zur Infrastruktur oder sozioökonomische Daten. Doch zusätzlich benötigt er weitere Unterlagen zum Objekt.
Neben allgemeinen Angaben wie Größe des Grundstücks, Anzahl der Räume und die Wohnfläche sind es vor allem Details zur Ausstattung und den bisher vorgenommenen Modernisierungsmaßnahmen. Nur so lässt sich der Wert eines Hauses en détail ermitteln.
Darüber hinaus sollten Sie noch folgende Dokumente für den Gutachter bereithalten:
Ähnlich wie bei den Gutachtern selbst gibt es auch bei der Form des Gutachtens Unterschiede. Ganz allgemein wird zwischen einem Kurzgutachten und einem Vollgutachten unterschieden.
Oft erstellt ein freier Sachverständiger ein Kurzgutachten, das in der Regel rund 10 bis 15 Seiten umfasst. Das muss nichts Schlechtes sein und dient bei einem Hauskauf allemal als gute Grundlage für die Preisfindung. Es ist aber meist nicht gerichtsfest.
Ein Vollgutachten dagegen ist gerichtsfest und kann daher auch nur von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt werden. Naturgemäß ist ein Vollgutachten wesentlich umfangreicher in Form und Inhalt.
Geht es darum, beim Hausverkauf den Immobilienwert zu ermitteln, genügt in der Regel eine kostenlose Online-Immobilienbewertung oder ein Kurzgutachten. Bei den oben angeführten Beispielen wie Erbschaft oder Scheidung muss es aber ein Vollgutachten sein. Auch so manche Bank, bei der Sie eine Baufinanzierung beantragen, verlangt ein Vollgutachten.
Grundsätzlich ist das Honorar für Gutachter und Sachverständige frei verhandelbar. Als Orientierung für die Kosten dient häufig die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Tipp: Informieren Sie sich vor Beauftragung des Gutachters nicht nur über dessen Qualifikation. Fragen Sie direkt auch nach seinem Honorarsatz und versuchen Sie schon im Vorfeld, möglichst viele der erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Gerade Letzteres spart Zeit und damit unnötige Zusatzkosten.
Sie möchten den Wert einer Immobilie ermitteln? Und das möglichst einfach, anonym und natürlich kostenlos? Dann nutzen Sie doch den Immobilienwert-Rechner von Schwäbisch Hall. In nur 3 Schritten liefern wir Ihnen das Ergebnis:
Immobilientyp anklicken
Kurze Angabe: Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung bewerten?
Art der Immobilie wählen
Genauere Definition, um was für eine Immobilie es sich handelt.
Eckdaten eingeben
Jetzt nur noch ein paar Grunddaten zum Objekt. Dazu gehört auch die Adresse, denn selbst innerhalb eines Wohnviertels können die Immobilienpreise stark schwanken.
Ermitteln Sie den Wert Ihrer angefragten Immobilie mithilfe unseres Online-Rechners, so müssen Sie dafür keine persönlichen Daten übermitteln, nicht einmal Ihre E-Mail-Adresse. Wir fragen ausschließlich nach Daten zum zu bewertenden Objekt und geben Ihnen das Ergebnis direkt online.
Für die Eingabe der Daten in unseren Immobilienwert-Rechner benötigen Sie nur wenige Minuten. Die Eingabe ist denkbar einfach, wir fragen nur Grunddaten zum Objekt ab. Wichtig ist allerdings eine korrekte Adressangabe, damit die Bewertung möglichst punktgenau erfolgen kann. Denn selbst in einer Straße können die Lagekriterien und damit die Bewertung ganz unterschiedlich ausfallen.
Der Immobilienwert-Rechner von Schwäbisch Hall basiert auf der Technologie von PriceHubble. Das Unternehmen sammelt, organisiert und analysiert alle Arten von Daten, die mit dem Wohnimmobilienmarkt zusammenhängen (zum Beispiel Transaktionen, Angebote, städtische Einrichtungen, Sozioökonomie, Baugenehmigungen und vieles mehr).
Mithilfe von künstlicher Intelligenz, Machine Learning und eigens kreierten Algorithmen entsteht so ein datengetriebenes Bewertungsmodell, das diese und noch weitere Parameter in die Ergebnisfindung mit einbezieht.
Sie haben den Immobilienwert ermittelt und möchten jetzt das gewünschte Objekt erwerben? Fehlt nur noch die passende Baufinanzierung. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Klären Sie mit ihm offene Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Von einer Immobilienbewertung profitieren sowohl Käufer als auch Verkäufer. Käufer können so einen fairen Preis verhandeln und bekommen dafür einen realen Gegenwert. Verkäufer schützen sich so vor unrealistischen Preisvorstellungen, die so am Markt unter Umständen gar nicht zu erzielen sind. Eine Immobilienbewertung sorgt so für Klarheit auf beiden Seiten und erleichtert die Preisverhandlungen. Neben dem normalen Kaufprozess ist eine Immobilienbewertung auch bei einer Zwangsversteigerung, einer Scheidung oder der Steuererhebung durch das Finanzamt unabdingbar.
Den Immobilienwert-Rechner von Schwäbisch Hall können Sie völlig kostenlos für Ihre Immobilienbewertung nutzen. Wir erheben keinerlei Gebühr.
Benötigen Sie ein Gutachten, dann können – je nach Art und Umfang des Gutachtens sowie der Qualifikation des Gutachters – Kosten von mindestens mehreren hundert bis einigen tausend Euro entstehen.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.