Feuerstättenschau
- Definition
- Feuerstättenbescheid
- Nutzen und Kosten
Die regelmäßige Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger ist aus Brandschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt in erster Linie für Hauseigentümer – aber auch, wer eine Immobilie bauen oder kaufen will, sollte die Vorschriften kennen. Hier haben wir sie zusammengefasst.
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung von Feuerstätten in einem Haus oder Gebäude. Sie ist in § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt und wird durch den Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Nach der Begutachtung erhalten Sie vom Bezirksschornsteinfeger einen sogenannten Feuerstättenbescheid. In diesem werden alle anstehenden Wartungstermine und anfallenden Arbeiten eingetragen.
Hausbesitzer sind seit 2013 in der Wahl ihres Schornsteinfegers bei normalen Kehr- und Messarbeiten frei. Die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau übernimmt aber nach wie vor der offiziell bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
Die Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Dabei werden alle Feuerungsanlagen des Gebäudes auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit kontrolliert. Hierzu gehören
Nach der Kontrolle im Rahmen der Feuerstättenschau fertigt der Bezirksschornsteinfeger einen
Feuerstättenbescheid an, den er dem Hauseigentümer aushändigt.
Darin aufgelistet sind:
Bei den Kosten muss zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid unterschieden werden. Beide werden relativ kompliziert nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ermittelt.
Ausschlaggebend sind sogenannte Arbeitswerte, die je nach Bundesland knapp unter oder über einem Euro liegen. Diese Arbeitswerte werden dann je nach Tätigkeit multipliziert: Für die Ausstellung des Bescheids für bis zu drei Feuerstätten können Sie mit einem Betrag von zehn bis 15 Euro rechnen. Bei mehr Feuerstätten können Kosten von maximal 30 bis 45 Euro entstehen.
Hinzu kommen noch die Gebühren für die Feuerstättenschau selbst. Sie werden individuell berechnet und richten sich unter anderem nach der Gesamtlänge der begutachteten Abgasleitungen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der für Ihre Region zuständigen Schornsteinfegerinnung.
Die Feuerstättenschau hat ergeben, dass Ihre Heizungsanlage nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder aufwendige Sanierungsmaßnahmen anstehen?
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie für den Austausch der Heizungsanlage einen Kredit aufnehmen möchten. Er weiß, wie man die Fördermöglichkeiten, zum Beispiel im Rahmen der BAFA-Förderung, optimal nutzen kann. Im Gespräch erstellt er mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan, der genau zu Ihrem Vorhaben und Ihren Voraussetzungen passt. Tauschen Sie Ihren alten Heizkessel gegen eine energieeffiziente Heizanlage aus, profitieren Sie mit dem Modernisierungskredit „Fuchs Energie“ sogar von einem Zinsvorteil. Unser Finanzierungsexperte berät Sie hierzu gerne. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin.
Zwar erinnern manche Bezirksschornsteinfeger die Hausbesitzer rechtzeitig daran, welche Arbeiten anstehen – verpflichtet sind sie dazu nicht. Deshalb sollte man sich die Termine notieren oder von Zeit zu Zeit in den Bescheid schauen, um keine Frist zu versäumen. Wer auch nach nochmaliger Erinnerung nicht auf den Bescheid reagiert, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt von sich aus einen Schornsteinfeger beauftragt. Das ist dann mit zusätzlichen Gebühren verbunden.
Man sollte nicht vergessen, dass nicht nur die Durchführung der Feuerstättenschau, sondern auch die Ausführung der im Prüfbescheid niedergelegten Wartungs- oder gar Reparaturarbeiten gesetzlich vorgeschrieben sind. Da hiervon sowohl der Schutz der Umwelt als auch gegebenenfalls Sicherheitsaspekte berührt sind, sollte die Umsetzung der auferlegten Arbeiten möglichst rasch erfolgen.
Sie möchten Ihre Heizungsanlage erneuern und suchen nach einer passenden Finanzierung? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alle offenen Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Als Hauseigentümer haben Sie immer wieder Handlungsbedarf, sei es aus einer Notwendigkeit heraus oder weil Ihnen Stil oder Aufteilung nicht mehr zusagen. Hier finden Sie ein paar Anregungen:
Was dich erwartet
Unsere Fachgebiete
Jobsuche
Über uns
Investor Relations
Nachhaltigkeit
Schwäbisch Hall Kreditservice
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.