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Neuerungen 2026           

Welche neuen Gesetze und Regelungen treten im neuen Jahr in Kraft? Was bedeutet das für Mieter und Immobilieneigentümer?
 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 19.05.2026

  • Die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) stehen. Bis September soll der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert werden. Bisher sollte das Gesetz noch vor dem 1. Juli 2026  in Kraft treten. Dies verschiebt sich wohl auf 1. November 2026.
  • Neu im Januar 2026 beschlossen ist eine einkommensabhängige Förderung mit einer Basis-Förderprämie für Privatpersonen in Höhe von 3.000 Euro beim Kauf eines neuen E-Autos oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs. Die Beantragung kann jetzt starten.
  • Die Reform der privaten Altersvorsorge und damit für Wohn-Riester ist beschlossen. Die Neuregelung greift zum 1. Januar 2027. Kunden mit Riester-Vertrag haben die Wahlfreiheit, ab 2027 in die neue Fördersystematik zu wechseln.

Aus dem GEG wird das "Gebäudemodernisierungsgesetz"

Kernpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG)

Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, grundlegend reformieren. Ziel der Neuregelung ist vor allem mehr Technologieoffenheit sowie der Abbau bürokratischer Vorgaben.

Hier die wichtigsten Punkte nach aktuellem Stand der Regierungspläne:

  • Abschaffung der 65 %-Regel
    Die bisherige Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Die ursprünglich für den 1. Juli 2026 vorgesehene Ausweitung der 65%-Pflicht im bisherigen GEG wurde deshalb zunächst auf den 1. November 2026 verschoben. Damit soll verhindert werden, dass die Regelung nur kurzfristig greift und anschließend durch das neue GMG wieder geändert wird.
  • Technologieoffenheit
    Künftig sollen Eigentümer wieder deutlich freier entscheiden können, welche Heiztechnik sie einsetzen. Nach den bisherigen Eckpunkten sollen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin einfacher eingebaut werden können. Die kommunale Wärmeplanung bleibt zwar bestehen, soll aber den Heizungseinbau weniger stark beeinflussen als bislang vorgesehen.
  • Einführung der „Bio-Treppe“
    Anstelle fester Technikvorgaben plant die Bundesregierung steigende Quoten für klimafreundliche Brennstoffe. Wer künftig eine fossile Heizung einbaut, soll ab 2029 zunächst mindestens 10 Prozent grüne Energieträger wie Biomethan oder Bio-Heizöl nutzen. Dieser Anteil soll anschließend schrittweise weiter steigen.
  • Keine generelle Austauschpflicht
    Bestehende und funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Ein generelles Betriebsverbot für Öl- oder Gasheizungen im Bestand ist nach den aktuellen Plänen nicht vorgesehen.
  • Geplanter Wegfall der Beratungspflicht
    Im Rahmen der neuen „Fokus-Strategie“ zur Entbürokratisierung plant die Bundesregierung, die verpflichtende Beratung (durch Schornsteinfeger oder Energieberater) beim Einbau von Öl- oder Gasheizungen abzuschaffen.
  • Kostenbremse für Mieter
    Wenn ein Vermieter eine fossile Heizung einbaut, soll er künftig an den laufenden CO2-Kosten, Netzentgelten und Biogas-Aufschlägen beteiligt werden. Das Ziel: Der Vermieter soll einen finanziellen Anreiz haben, doch eher auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme zu setzen, statt die fossilen Folgekosten komplett auf die Mieter abzuwälzen.
  • Geplantes Inkfrafttreten
    Die Bundesregierung strebt an, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor dem 1. Juli 2026 durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Das parlamentarische Verfahren läuft jedoch noch.
  • Förderung bleibt bestehen
    Die staatliche Heizungsförderung für klimafreundliche Heizsysteme soll nach den bisherigen Planungen weitgehend erhalten bleiben. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Fördermittel mindestens bis 2029 fortzuführen. Zusätzlich soll die steigende CO2-Steuer Anreize für den Wechsel von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Heizungen schaffen.

Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen

Kernpunkte des Altersvorsorgereformgesetzes

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 8. Mai 2026 beschlossen und modernisiert die private Altersvorsorge in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

Neue Fördersystematik: Ab 1. Januar 2027 gilt für Neuverträge und für bestehende Verträge mit neuer Fördersystematik:

  • Die Förderung soll auf Basis der eingezahlten Beiträge erfolgen. Für die Einzahlung von maximal 360 Euro wird eine Zulage von 180 Euro gewährt (50 Cent je eingezahltem Euro). 
  • Für die Einzahlung von weiteren 1.440 Euro wird eine Zulage von bis zu 360 Euro (25 Cent je eingezahltem Euro für Beiträge über 360,01 Euro bis maximal 1.800 Euro) gezahlt. Dies bedeutet eine deutliche Erhöhung der Zulage auf bis zu 540 Euro pro Jahr.
  • Auf einen geförderten Altersvorsorge-Bausparvertrag können max. 6.840 Euro pro Jahr eingezahlt werden (abzüglich Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL, zzgl. Erträge, Zulagen und Kapitalübernahmen). In einen zweiten Altersvorsorgevertrag können in einem steuerabschirmenden Mantel weitere max. 6.840 Euro ungefördert geleistet werden.
  • Kinderzulage: Der Staat fördert jeden gesparten Euro mit einem Euro Förderung. Bereits bei einer monatlichen Besparung von 25 Euro bzw. 300 Euro pro Jahr zahlt der Staat eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind.
  • Der Mindestbeitrag wird von 60 Euro auf 120 Euro erhöht.

Neue Altersvorsorge-Produktlösungen: 
Für alle bis zum 31.12.2026 abgeschlossenen Produkte besteht Bestandsschutz. Ab 1. Januar 2027 können Kunden mit diesen „Altverträgen“ entscheiden, ob sie die alte oder neue Fördersystematik für alle Riester-Verträge nutzen wollen. Im Gesetzentwurf sind als neue Produktkategorie sogenannte öffentliche oder privatwirtschaftliche Altersvorsorgedepots und Standardprodukte mit Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt vorgesehen. Die Eigenheimrente, z. B. Altersvorsorge-Bausparverträge bleiben bestehen. Im Gesetz werden die Regelungen zur Eigenheimrente-Förderung sogar gestärkt und verbessert.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Bundesfinanzministeriums.

Die neue Fördersystematik hat überwiegend neue Vorteile und Chancen. Wir empfehlen deshalb eine individuelle Beratung.

Weitere Neuerungen rund ums Bauen und Wohnen 2026

  • Wie sieht die Förderlandschaft 2026 aus? Gibt es neue Förderanreize, fallen andere weg? Wir haben drei Szenarien ausgearbeitet: Das könnte sich 2026 ändern.
  • Der "Bau-Turbo" ist Gesetz und soll den Wohnungsbau beschleunigen. Was sieht er vor? Unter anderem können Gemeinden den Bau von Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne einen Bebauungsplan zulassen und ein Genehmigungsverfahren auf bis zu zwei Monate verkürzen. Die Spielräume hängen stark von der kommunalen Praxis und dem jeweiligen Projekt ab. Diese Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und soll vor allem in Gebieten mit hohem Wohnraumbedarf den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern. 
  • Bereits seit dem 23. Oktober 2025 gilt für das Förderprogramm "Jung kauft Alt" eine Senkung des zu erreichenden Energieeffizienz-Standards von 70 auf 85. Das heißt: Das erworbene Wohneigentum muss innerhalb von 4 1/2 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 85 EE saniert werden.
  • Die KFW-Effizienzhausstufe (EH) 55 für den Neubau von Wohngebäuden im Förder-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) 297 / 298 wird befristet (Fördermittel 800 Mio. Euro) ab 16. Dezember 2025 eingeführt. Die zinsverbilligten Kredite der KfW dürfen für Neubauten beantragt werden, die nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses benötigen. Voraussetzungen: Das Bauprojekt muss bereits genehmigt sein oder die zuständige Baubehörde bei einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben in Kenntnis gesetzt sein, wenn der Förderantrag gestellt wird. Außerdem dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Brennstoffe eingesetzt werden.
  • Die Bundesförderung für den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau von Wohnraum über das KfW-Programm 455-B kann wieder beantragt werden. 
  • Sie interessiert die Immobilienmarkt-Prognose unseres Experten? Lesen Sie hier, wie sich die Immobilienpreise 2026 entwickeln könnten.

Mit Bausparen sinnvoll vorsorgen

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Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chance auf staatliche Förderung nutzen?

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Weitere Neuerungen ab Januar 2026

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  • In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist deutlich angehoben. Diese beläuft sich auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist gestiegen: auf 8.450 im Monat. Das sind 101.400 Euro im Jahr.
  • Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro in der Stunde. Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs steigt auf 603 Euro im Monat. Das ist ein jährlicher Höchstverdienst von 7.236 Euro.
  • Das Kindergeld steigt auf 259 Euro monatlich pro Kind, der Kinderfreibetrag wird deutlich angehoben: auf 9.756 Euro je Kind für Eltern (4.878 Euro pro Elternteil).
  • Der Grundfreibetrag ist für 2026 auf 12.348 Euro festgesetzt.
  • Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird weiter angepasst und erhöht sich auf 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung. Wer unterhalb dieser Grenze liegt, zahlt keinen Soli.
  • Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, können neu mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Ausgenommen sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte.
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Das Förderprogramm ist auf den Kauf und das Leasing von neuen E-Autos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen durch Privatpersonen ausgerichtet und soll den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität begünstigen. Laut Bundesumweltministerium "sind Fahrzeuge förderfähig, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge können seit 19. Mai 2026 online gestellt werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026." 

Dafür wurde eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen festgelegt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für maximal zwei Kinder unter 18 Jahren um jeweils 5.000 Euro. Sie  beträgt also maximal 90.000 Euro. Herangezogen wird der Durchschnitt der jeweils letzten beiden Steuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen.

  • Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.
  • Die Förderung von Familien sieht zusätzlich pro Kind 500 Euro vor. Allerdings begrenzt auf maximal 1.000 Euro, also eine maximale Förderung für zwei Kinder.
  • Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gibt es bei unter 60.000 Euro 1.000 Euro on top, plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro.
  • Auflage ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Datum der Erstzulassung.

Mit der Förderung fürs Auto ist für den Zweck der Selbstversorgung die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und eines zugehörigen Speichers interessant. Lesen Sie mehr zu den Kosten einer Photovoltaikanlage.

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  • Das Deutschlandticket wird erhöht und kostet ab Januar 2026 dann 63 Euro im Monat.
  • Die Pendlerpauschale wird dauerhaft ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer festgelegt. 
  • Weitere Neu-Fahrzeuge (PKW und leichte Nutzfahrzeuge) müssen ab Werk mit dem digitalen Notrufsystem „Next Generation eCall“ ausgerüstet sein. Ab Januar 2027 ist das System für alle Neufahrzeuge verpflichtend.
  • Die 10-jährige KfZ-Steuerbefreiung für Neuzulassungen oder umgerüstete E-Autos wird über 2025 hinaus bis Ende 2035 verlängert (gilt nicht für Plug-in-Hybride). 
  • Unbefristet ausgestellte Karten-Führerscheine , die von 1991 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Mehr Infos dazu und wer in den kommenden Jahren tauschen muss, lesen Sie im Artikel des ADAC

 

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  • Die CO2-Steuer steigt auf eine Preisspanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Sie betrifft vor allem fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Das könnte zu höheren Heizkosten und Spritpreisen an der Tankstelle führen.
  • Entlastung der Verbraucher und Unternehmen bei den Energiekosten um 10 Milliarden durch eine Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage. 
  • Die Rückerstattung des Agrar-Diesels in der Landwirtschaft kommt wieder.
  • Die Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt von 19 auf 7 Prozent (Ausnahme Getränke).
  • Keine Erhöhung des Briefportos in 2026. Die seit 1. Januar 2025 aktuellen Preise von 95 Cent für einen Standardbrief und 95 Cent für eine Postkarte gelten auch 2026 weiterhin.

 


 

Geplant für 2026, aber noch nicht entschieden

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  • Die Bundesregierung will das Bauen günstiger und einfacher gestalten über den Gebäudetyp E und einen rechtssicheren Gebäudetyp-E-Vertrag. Bis Ende 2026 soll laut ZEIT dazu ein Beschluss im Kabinett vorliegen.
  • Steht die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen vor dem Aus? Noch ist nichts entschieden. Die Abschaffung der EEG-Förderung/der Einspeisevergütung ist bisher nur angekündigt, bis zum Beschluss dauert es noch. Damit die Änderung rechtskräftig wird, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden. Eine Novelle des EEG ist im Laufe des Jahres 2026 möglich. Bestandsanlagen genießen weiterhin Bestandsschutz.
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Die Frühstart-Rente soll 2027 kommen, rückwirkend voraussichtlich ab 1. Januar 2026. Ziel ist, die kapitalgedeckte private Altersvorsorge schon in jungen Jahren zu unterstützen. Die staatliche Förderung sieht 10 Euro pro Monat für jedes Kind vor, das eine Bildungseinrichtung besucht, beginnend mit den in 2026 Sechsjährigen. Im nächsten Schritt wird ein Gesetzentwurf erwartet.
 

Gute Beratung macht den Unterschied

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Unsere Auszeichnung

Beste Bausparkasse - Testsieger Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall ist 2024 Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die
"Beste Bausparkasse" gesucht:
Schwäbisch Hall wurde wiederholt Testsieger

 

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