Haus- und Wohnungsbesichtigung
- Checkliste zum Download
- Tipps für die Besichtigung
- Mängel erkennen
Die Haus- oder Wohnungsbesichtigung Ihrer Traumimmobilie steht an? Welche Fragen Sie bei der Wohnungsbesichtigung stellen sollten, was es rund um den Besichtigungstermin zu beachten gibt und welche Unterlagen wichtig sind, erfahren Sie hier. Und mit unserer Checkliste für die Haus- oder Wohnungsbesichtigung übersehen Sie nichts.
Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist ein großer Schritt und sollte wohl überlegt sein. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Haus- oder Wohnungsbesichtigung.
Als künftiger Eigentümer sind Sie selbst für die Ausbesserung von Schäden, technische Reparaturen und Umbauten zuständig. Deshalb sollten Sie das Objekt unbedingt vor dem Kauf bei einem Besichtigungstermin gründlich prüfen.
Ausschlaggebend ist der Zustand der Immobilie. Fragen Sie bei der Wohnungsbesichtigung auf jeden Fall nach folgenden drei Aspekten:
Tipp: Nehmen Sie zum Besichtigungstermin Kamera oder Smartphone mit. Fotos helfen Ihnen später dabei, sich besser an die Wohnungsbesichtigung zu erinnern. Bevor Sie Fotos machen, sollten Sie sich das Einverständnis der Immobilienbesitzer oder des Maklers einholen.
Unsere vollständige Checkliste für die Hausbesichtigung finden Sie hier als PDF. Einfach herunterladen, ausdrucken und zum Besichtigungstermin mitnehmen. Ergänzt um die Dinge, die Ihnen persönlich wichtig sind, sind Sie so optimal vorbereitet.
Fragen Sie sich ergänzend zur Checkliste:
Wenn Sie ein Objekt ins Auge gefasst haben, bemühen Sie sich zunächst um einen Besichtigungstermin. Beachten Sie für die Planung der Wohnungsbesichtigung folgende Tipps:
Sollte die Immobilie nach einem ersten Besichtigungstermin einen guten Gesamteindruck auf Sie machen, fordern Sie von Makler oder Verkäufer weitere Unterlagen an, zum Beispiel:
Bleibt Ihr Kaufinteresse nach Einsicht der Unterlagen bestehen, vereinbaren Sie einen zweiten Besichtigungstermin. Bei dieser Gelegenheit prüfen Sie das Objekt nochmal gründlich.
Seien Sie kritisch: Können Sie sich wirklich vorstellen, hier Zuhause zu sein? Hat die Immobilie Einschränkungen oder Mängel, die das spätere Wohngefühl trüben oder Zusatzkosten verursachen könnten?
Tipp: Bringen Sie zum zweiten Besichtigungstermin eine Finanzierungsbestätigung mit, um den Käufer von Ihrer Solvenz zu überzeugen. Mit unserem Immobilienwert-Ermittler erfahren Sie, ob der veranschlagte Kaufpreis angemessen ist.
Bei Ihren eigenen vier Wänden sollte alles stimmen, wie auch bei der Finanzierung. Bei Fragen zu Krediten oder Fördermöglichkeiten hilft Ihnen Ihr Heimatexperte von Schwäbisch Hall gerne weiter.
Versuchen Sie möglichst, Besichtigungstermine zu verschiedenen Zeiten zu vereinbaren. Optimal ist ein Termin zur Wohnungsbesichtigung am Mittag, einer am Abend und einer am Wochenende. Achten Sie jeweils auf folgende Aspekte:
Werfen Sie auch einen Blick in die Zukunft: Der betreffende Flächennutzungsplan kann Aufschluss über die künftige bauliche Entwicklung in der Umgebung liefern.
Ganz wichtig ist, dass Sie sich bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung nicht unter Druck setzen lassen. Drängt der Makler Sie zu einer Entscheidung, weil vielleicht schon andere Interessenten Kaufbereitschaft signalisiert haben, bleiben Sie ruhig und sachbezogen.
Treffen Sie eine Kaufentscheidung niemals unter Druck. Sollte das Objekt anderweitig vergeben werden, findet sich die richtige Immobile für Sie eben etwas später.
Scheuen Sie sich nicht, bei einem entdeckten, aber nur schwer einzuschätzenden Mangel einen dritten Termin mit einem Sachverständigen zu vereinbaren.
Ein klar und fachgerecht definierter Mangel kann Ihnen helfen, den Preis zu senken oder die Entscheidung zu treffen, vom Kauf Abstand zu nehmen. Hat der Makler für den Zusatztermin kein Verständnis, ist er ohnehin kein geeigneter Partner für Ihren Immobilienkauf.
Übrigens verpflichten Sie sich auch mit mehreren Besichtigungsterminen zu nichts – Ihr Interesse bleibt so lange unverbindlich, bis es schriftliche Vereinbarungen gibt.
Holen Sie sich persönliche Unterstützung für Ihre Haus- oder Wohnungsbesichtigung, zum Beispiel:
Achtung: Viele mögliche Problemstellen sind bei Bestandsimmobilien für Laien schwer zu beurteilen. Beispielsweise, wenn die Elektroinstallation überaltert oder der Dachstuhl marode ist. Bleiben solche Mängel unentdeckt, verursachen sie schnell enorme Folgekosten. Darauf weist auch Jörg Meinhardt von TÜV Rheinland hin: „Der unbedachte Käufer handelt sich unter Umständen eine Menge Ärger ein.“
Der Makler ist Ihr Begleiter bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Im Idealfall kann er alle Fragen beantworten, die auf Ihrer Checkliste zur Hausbesichtigung stehen.
Er wird Ihnen vor der Haus- oder Wohnungsbesichtigung ein detailliertes Exposé zu der Immobilie zur Verfügung stellen. Es enthält außer einer genauen Beschreibung des Objekts auch Grafiken und Fotos, etwa vom Grundriss und der Lage. Auf Basis des Exposés können Sie Ihre Checkliste zur Wohnungsbesichtigung noch einmal konkretisieren.
Gut zu wissen: Der Makler haftet für alle getätigten Aussagen – ein weiterer Grund, beim Besichtigungstermin eine Begleitperson dabeizuhaben, die im Falle eines späteren Rechtsstreits als Zeuge fungieren kann.
Bezüglich der Maklercourtage gilt seit Dezember 2020: Wer eine Immobilie kauft, muss nur maximal die Hälfte der Kosten übernehmen. Außerdem bedarf der Maklervertrag nun einer Textform.
Da sein Honorar vom Verkaufserfolg abhängt, sollten Sie den Makler lediglich als Auskunftgeber sehen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn der Makler auf einen schnellen Vertragsabschluss pocht. Sollten Sie Zweifel an der Verlässlichkeit seiner Aussagen haben, lassen Sie bauliche Aspekte besser von einem Sachverständigen überprüfen.
Wenn Sie sich für ein Haus oder eine Wohnung interessieren, sollten Sie unbedingt vorab mit dem Hausverwalter sprechen.
In der Regel setzt die Eigentümergemeinschaft einen Dienstleister als Verwalter ein. Alternativ fungiert oft einer der Miteigentümer als Sprecher der Gemeinschaft. Fragen Sie nach den folgenden Punkte:
Prospekte und Fotos lassen ein Objekt immer sehr attraktiv aussehen. Doch das schöne Bild muss nicht der Wahrheit entsprechen. Nur wenn Sie die Wohnung oder das Haus persönlich begehen, können Sie den Zustand realistisch beurteilen.
Wenn es Ihnen selbst an Fachkenntnis fehlt, nehmen Sie einen Architekten (oder Bausachverständigen) mit und gehen Sie vor Ort mit dem Experten die Checkliste zur Hausbesichtigung durch.
Wenn Sie ein Haus neu bauen lassen, findet meist vorher eine Besichtigung in einem Musterhaus statt. Das verlangt von Ihnen viel Vorstellungskraft.
Zum einen sind diese Objekte in der Regel nur spärlich möbliert. Das lässt Räume unter Umständen deutlich großzügiger erscheinen als sie sind. Versuchen Sie, sich Ihre eigenen Möbel in den Zimmern vorzustellen.
Zum anderen ist bei einem Musterhaus die Umgebung komplett anders. Versuchen Sie – am besten mithilfe von Fotos – Ihre Eindrücke vom Musterhaus vor Ort auf Ihren Bauplatz zu übertragen.
Gut zu wissen: Oft sind Musterhäuser und die tatsächlich angebotenen Fertighäuser nicht identisch. Musterhäuser sollen besonders attraktiv wirken und haben deshalb häufig eine hochwertigere Ausstattung als die Standardversionen oder sind etwas größer.
Tipp: Fragen Sie bei der Hausbesichtigung detailliert nach, was ein Extra ist und was später im Standardpreis enthalten sein wird.
Achtung! Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie können nach dem Erwerb keine Mängel mehr geltend gemacht werden. Das ist ein Unterschied zu Neubauten, bei denen Sie nach Fertigstellung immer noch Fehler reklamieren können. Darum sollten Sie bei der Besichtigung einer Bestandsimmobilie sehr sorgfältig sein.
Zusammenfassend gilt: Egal ob Haus- oder Wohnungsbesichtigung – die Begutachtung des Objektes ist für den Erwerb von grundlegender Bedeutung. Inspizieren Sie die Immobilie also möglichst
Sie haben bereits eine Vorstellung von Ihrem Traumhaus oder bereits einen Bauplatz gefunden? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Eigenheim suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Als potenzieller Hauseigentümer haben Sie womöglich viele Fragen zum Hausbau. Hier ein kleiner Überblick über Themen, die für Sie relevant sein können:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
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8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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