Flächennutzungsplan: Kein Bau, ohne ihn zu prüfen!
- Definition
- Inhalt des Flächennutzungsplans
- Tipps und Wissenswertes
Der Flächennutzungsplan gibt Ihnen Auskunft darüber, ob und was auf umliegenden Grundstücken gebaut werden darf. Er wird wichtig, wenn Sie Ihr Traumhaus oder den perfekten Bauplatz gefunden haben. Denn auch die angrenzenden Grundstücke sind für Ihre Immobilie von hoher Bedeutung. Es können ungewollte Bau-Überraschungen drohen. Welche Informationen Sie im Flächennutzungsplan finden und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.
Mit dem Flächennutzungsplan (FNP) gibt Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung die Richtlinien für die regional- und stadtplanerische Entwicklung vor. Sie können ihn bei der Behörde einsehen.
Der Flächennutzungsplan schreibt in groben Zügen vor, was und wie in welchem Bereich der Gemeinde gebaut werden darf. Er gilt übrigens nicht für immer: Änderungen im Flächennutzungsplan sind möglich. Darum sollten Sie sich aktuell informieren, wenn Sie eine bauliche Veränderung planen.
Die Flächen sind in vier Gruppen unterteilt:
Der Flächennutzungsplan und die dazugehörigen Änderungen geben wichtige Anhaltspunkte: Befindet sich Ihre Wunschimmobilie oder das favorisierte Baugrundstück auf einer Wohnbaufläche oder einer gemischten Baufläche (W oder M)? Interessieren Sie sich für ein Grundstück im Bereich M, der eine gewerbliche Nutzung ebenfalls zulässt? Dann fragen Sie bei Ihrer Gemeinde Folgendes nach:
Wer sich über einen Flächennutzungsplan informiert, steht womöglich kurz vor dem Hauskauf oder Hausbau. Aber wie sieht es mit der Finanzierung des Eigentums aus? Wie steht es um Ihre Einkünfte und Ausgaben, wieviel Eigenkapital können Sie einbringen?
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In einer bestehenden, etablierten Bebauungsstruktur sind am wenigsten Überraschungen möglich.
Im Neubaugebiet hingegen sollten Sie besonders gut hinterfragen, was durch den Flächennutzungsplan in Zukunft erlaubt ist.
Auch für langjährige Immobilienbesitzer können Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Überraschungen bereithalten, etwa wenn Sie einen Anbau,wie Wintergarten, Garage oder Carport planen. Gegebenenfalls muss eine Genehmigung eingeholt werden – denn nicht alles, was vom Platz her möglich ist, ist auch erlaubt.
Generell gilt in Bezug auf den Flächennutzungsplan: Sprechen Sie auch über geplante Anbauten mit der zuständigen Baubehörde, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denn unter Umständen kann sogar Ihr Nachbar sein Veto einlegen, wenn Ihr Anbau ihn maßgeblich betrifft.
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Wenn Sie den Standort für eine Immobilie planen, kommen womöglich weitere Fragen zur Umsetzung eines Bauvorhabens auf. Diese Themen könnten für Sie relevant sein:
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