Einblasdämmung: Kosten, Förderung und Finanzierung
Die Einblasdämmung ist ein effizientes, mit geringem Aufwand verbundenes Dämmverfahren. Neben den Kosten gibt es Infos zu Methoden, Materialien und der Förderung.
Die Einblasdämmung ist ein effizientes, mit geringem Aufwand verbundenes Dämmverfahren. Neben den Kosten gibt es Infos zu Methoden, Materialien und der Förderung.
Aktualisiert am 02.10.2026
Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion
Die Kosten für eine Einblasdämmung hängen vor allem vom Bauteil, der Größe und Zugänglichkeit der Fläche sowie vom Zustand des vorhandenen Hohlraums ab. Auch der Dämmstoff und die erforderliche Dämmschicht spielen eine Rolle.
Bei einer zweischaligen Fassade können beispielsweise Bohrungen, die Breite der Luftschicht und die Fassadenhöhe den Preis beeinflussen. Bei einer Dachschräge kommen häufig vorbereitende Arbeiten hinzu. Die folgenden Werte sind deshalb Richtwerte und ersetzen kein konkretes Angebot.
| Bauteil | Kosten pro m²* | Typische Gesamtkosten im Einfamilienhaus | BAFA-Förderung möglich? | Ungefähre Amortisationszeit** |
|---|---|---|---|---|
| Fassade / Kerndämmung | ca. 22 bis 50 € | ca. 3.500 bis 5.500 € | Ja, bei erfüllten technischen Anforderungen | ca. 3 bis 6 Jahre |
| Dachschräge / Zwischensparrendämmung | ca. 55 bis 75 € | ca. 4.500 bis 7.500 € | Ja, bei erfüllten technischen Anforderungen | ca. 4 bis 6 Jahre |
| Oberste Geschossdecke | ca. 27 bis 95 €, je nach Begehbarkeit | ca. 3.000 bis 8.000 € | Ja, bei erfüllten technischen Anforderungen | ca. 4 bis 6 Jahre |
| Kellerdecke | ca. 20 bis 45 € | ca. 1.800 bis 3.000 € | Ja, bei erfüllten technischen Anforderungen | ca. 10 bis 15 Jahre |
| Kniestock / Drempel | ca. 30 bis 50 € | ca. 1.800 bis 2.800 € | Im Einzelfall zu prüfen | keine Angaben |
*Für die Einblasdämmung gibt es keinen allgemeingültigen Preis pro Kubikmeter, der sich seriös auf jedes Gebäude übertragen lässt. Deshalb werden die Kosten für eine Einblasdämmung häufig pro Quadratmeter gedämmter Fläche angegeben. Für die benötigte Materialmenge ist jedoch zusätzlich die Tiefe des Hohlraums entscheidend. Denn je tiefer die Luft- oder Hohlschicht, desto größer das zu füllende Volumen.
**Die Amortisationszeiten sind grobe Orientierungswerte aus Marktbeispielen. Sie hängen unter anderem vom bisherigen Energieverbrauch, dem Heizsystem, den Energiepreisen, der Dämmwirkung und den tatsächlichen Investitionskosten ab.
Die Preisbeispiele orientieren sich an Angaben des Fachverbandes Einblasdämmung (FVED) sowie an veröffentlichten Preisbeispielen von Fachbetrieben. Bei der obersten Geschossdecke ist entscheidend, ob der Dachboden lediglich gedämmt oder anschließend auch begehbar sein soll. Eine offene, nicht begehbare Dämmung ist in der Regel günstiger. Für eine begehbare Fläche sind zusätzliche Konstruktions- und Plattenarbeiten erforderlich.
Die auf unseren Seiten genannten Preise und Kosten sind die aktuell verfügbaren, statistischen Mittelwerte von ausgeschriebenen und abgerechneten Projekten und/oder von der Redaktion recherchierte Werte. Sie stammen von verschiedenen unabhängigen Quellen.
Die Preise dienen der Orientierung. Einzelne Maßnahmen können regional, saisonal und projektbezogen deutlich variieren.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer sind vor allem diese Angaben zur Preisfindung sinnvoll:
Neben Material und Arbeitsleistung können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise:
👉 Die allgemeinen Kosten lassen sich nicht seriös pauschal angeben. Sie sollten im Angebot einzeln ausgewiesen sein. Fachbetriebe nennen vorbereitende Arbeiten, Folgearbeiten und die Entsorgung alter Dämmstoffe ausdrücklich als mögliche zusätzliche Kostenpunkte.
Welcher Dämmstoff geeignet ist, hängt vom Bauteil und vom vorhandenen Hohlraum ab. Die Wärmeleitfähigkeit wird häufig mit dem Lambda-Wert λ angegeben. Je niedriger dieser Wert, desto besser ist die Wärmedämmfähigkeit des Materials.
| Dämmstoff | WLS* | ca. Kosten |
|---|---|---|
| Polystyrol-Kügelchen | 033 | 19 - 30 €/m2 |
| Glaswolle (lose, als Flocken) | 035 | 19 - 30 €/m2 |
| tonbasierter Dämmschaum | 035 | 24 - 45 €/m2 |
| Polyurethan-Gießschaum | 028 | 90 - 130 €/m2 |
*WLS = Wärmeleitstufe. Sie gibt an, wie gut ein Material Wärme leitet. Je niedriger der WLS-Wert, desto besser die Dämmeigenschaft.
Quelle: Fachverband Einblasdämmung (FVED)
Für eine Einblasdämmung kommen grundsätzlich mehrere Förderwege infrage.
| Förderweg | Fördermittel/-höhe | Wofür geeignet? | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (BEG EM) | 15 % der förderfähigen Kosten; iSFP-Bonus unter Voraussetzungen zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 € | Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Einblasdämmung an Fassade, Dach oder Decke | Energieeffizienz-Experte erforderlich; Antrag und Nachweise nötig |
| KfW-Ergänzungskredit 358/359 | Bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich | Finanzierung des Eigenanteils bei bereits bewilligter Zuschussförderung | Kein eigenständiger Zuschuss; BAFA- oder KfW-Zusage muss vorliegen |
| KfW-Wohngebäude-Kredit 261 | Kredit mit Tilgungszuschuss; die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und möglichen Boni | Umfassende Sanierung zum Effizienzhaus | Nicht für eine isolierte Einblasdämmung gedacht; energetische Gesamtplanung und Energieeffizienz-Experte erforderlich |
| Steuerermäßigung nach § 35c EStG* | formstabil, stabilisiert abgängige Fassaden, feuchtigkeitsunempfindlich | Bis zu 20 % der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 € je Objekt | Gebäude muss unter anderem älter als zehn Jahre sein; Steuerermäßigung erfolgt zeitversetzt |
Die direkte Förderung für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der BAFA-Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der ersten Wohneinheit sind ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 30.000 Euro Kosten pro Kalenderjahr anrechenbar. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 4.500 Euro.
Ein individueller Sanierungsfahrplan kann die förderfähige Kostenobergrenze auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Regeln jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro. Er gilt nur für den darüberliegenden Kostenanteil.
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sein können. Für den iSFP-Bonus muss es sich um einen nach den BAFA-Vorgaben geförderten Sanierungsfahrplan handeln. Nur ein solcher iSFP kann als Grundlage für den Bonus bei späteren Einzelmaßnahmen dienen.
Bei einer einzelnen Einblasdämmung für 3.500, 6.800 oder 12.000 Euro bringt der iSFP nach der aktuellen Förderregelung in der Regel keinen zusätzlichen 5-Prozentpunkte-Bonus. Die Investition liegt unterhalb der Schwelle von 30.000 Euro.
Ein iSFP kann trotzdem sinnvoll sein, wenn weitere energetische Maßnahmen geplant sind. Dann kann die höhere förderfähige Kostenobergrenze eine Rolle spielen. Ob sich das finanziell lohnt, hängt vom Umfang der geplanten Sanierung ab.
👉 Für besonders ineffiziente Gebäude ist bei der Dämmung bzw. Sanierung ein zusätzlicher Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings geplant. Nach Angaben des BAFA soll dieser Bonus für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 eingeführt werden. Voraussetzung soll unter anderem ein geförderter iSFP sein.
| Förderfähige Kosten (Beispiele) | Berechnung | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| 3.500 € | 3.500 € × 15 % | 525 € |
| 10.000 € | 10.000 € × 15 % | 1.500 € |
| 30.000 € | 30.000 € × 15 % | 4.500 € |
| 40.000 € mit iSFP | 30.000 € × 15 % + 10.000 € × 20 % | 6.500 € |
| 60.000 € mit iSFP | 30.000 € × 15 % + 30.000 € × 20 % | 10.500 € |
👉 Die häufig noch genannte Rechnung „60.000 Euro × 20 Prozent = 12.000 Euro“ gilt für neue Anträge nach der aktuellen Regelung nicht mehr pauschal. Denn der zusätzliche iSFP-Bonus wird nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro berücksichtigt.
Bei einer kleinen Fassaden-, Dach- oder Geschossdeckendämmung unter 30.000 Euro bleibt es deshalb in der Regel bei 15 Prozent BAFA-Förderung, auch wenn ein iSFP vorliegt.
Sie haben Fragen zur Förderung und Finanzierung? Dann kontaktieren Sie gerne einen unserer Heimatexperten bei Ihnen vor Ort.
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 ist kein eigenständiger Zuschuss für die Einblasdämmung. Er kommt zusätzlich zu einer bewilligten BAFA- oder KfW-Zuschussförderung infrage.
Der Kreditbetrag kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss bereits bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt (Hinweis: Schwäbisch Hall vermittelt keine KfW-Ergänzungskredite).
Der Ergänzungskredit Plus, Programm 358, richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Programm 359 steht auch weiteren Investierenden offen, beispielsweise Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen.
Die konkreten Zinssätze ändern sich und sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft werden.
Eine Einblasdämmung kann auch Bestandteil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus sein. Dafür kommt insbesondere der KfW-Wohngebäude-Kredit 261 infrage.
Das Programm fördert nicht die einzelne Dämmmaßnahme isoliert, sondern die energetische Sanierung des gesamten Wohngebäudes auf eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe. Ob die Einblasdämmung in das Konzept passt, hängt vom Gebäudezustand und vom geplanten energetischen Standard ab. Meist müssen mehrere Bauteile und gegebenenfalls auch die Gebäudetechnik betrachtet werden.
Wird die Einblasdämmung bereits über die BAFA-Einzelmaßnahme gefördert, kann dieselbe Kostenposition nicht nochmals in der Effizienzhaus-Förderung berücksichtigt werden. Die Auswahl des Förderweges sollte deshalb vor Antragstellung mit dem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden.
👉 Lesen Sie dazu gerne auch diesen Artikel: KfW-Förderung 2026: Sanierung zum Effizienzhaus
Wer keine Förderung nutzt, kann eine energetische Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beträgt insgesamt bis zu 20 Prozent der Aufwendungen. Bei Kosten von 12.000 Euro würde die rechnerische Steuerermäßigung 2.400 Euro betragen.
Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Außerdem müssen die technischen Anforderungen erfüllt und die Arbeiten durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
Die Entlastung setzt voraus, dass ausreichend Einkommensteuer anfällt. Sie wird nicht als direkter Zuschuss ausgezahlt. Rechnung und Zahlung müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dafür ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens beziehungsweise einer entsprechend berechtigten Person erforderlich.
⚠️ Für dieselben Kosten können BAFA-Zuschuss und Steuerermäßigung nicht doppelt genutzt werden. Vor Beginn der Arbeiten sollte daher feststehen, welcher Förderweg gewählt wird.
Was lohnt sich eher, um die Kosten einer Einblasdämmung zu senken: die Förderung oder die Steuersenkung? Ein Vergleich.
| Bruttokosten | Bafa-Zuschuss | Steuerermäßigung |
|---|---|---|
| 3.500 € | 15 % = 525 € | 700 € |
| 10.000 € | 15 % = 1.500 € | 2.000 € |
| 30.000 € | 15 % = 4.500 € | 6.000 € |
| 40.000 € mit iSFP | 20 % = 6.500 € | 8.000 € |
| 60.000 € mit iSFP | 20 % = 10.500 € | 12.000 € |
Die Steuerermäßigung ist bei kleineren Projekten rechnerisch die bessere Variante, sofern das Gebäude ausschließlich selbst genutzt wird, die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend Einkommensteuer anfällt.
Die BAFA-Förderung kann trotzdem passender sein: Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt, ist nicht von der persönlichen Steuerlast abhängig und kommt auch infrage, wenn die steuerlichen Voraussetzungen – etwa die ausschließliche Selbstnutzung oder das Gebäudealter – nicht erfüllt sind. Außerdem kann sich der Eigenanteil unter den geltenden Voraussetzungen über den KfW-Ergänzungskredit finanzieren lassen.
*Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Sie planen eine energetische Sanierung und möchten den verbleibenden Eigenanteil finanzieren? Sprechen Sie dazu mit einem unserer Heimatexperten vor Ort.
Lassen Sie zunächst prüfen, ob die Einblasdämmung technisch möglich ist. Bei einer Fassade muss unter anderem geklärt werden, ob ein geeigneter Hohlraum vorhanden und trocken ist. Bei Dach, Decke oder Kellerdecke kommt es auf die Konstruktion und die geplante Dämmschicht an.
Für die BAFA-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Er prüft die technischen Voraussetzungen, erstellt die erforderlichen Unterlagen und bestätigt, ob die geplante Maßnahme die Förderbedingungen erfüllt.
Holen Sie möglichst mehrere Angebote ein. Das Angebot sollte mindestens enthalten:
Nach den aktuellen BAFA-Regeln muss spätestens zur Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Der Vertrag muss die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthalten. Ein gewöhnlicher, bedingungsloser Auftrag kann den Förderanspruch gefährden.
Der Antrag wird online im BAFA-Portal eingereicht. Die erforderlichen technischen Angaben und die Projektbeschreibung werden in der Regel durch den Energieeffizienz-Experten vorbereitet oder bestätigt.
Mit der Ausführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die Bewilligung vorliegt. Als Vorhabenbeginn gilt insbesondere der rechtsgültige Abschluss eines entsprechenden Leistungsvertrags.
Nach dem Zuwendungsbescheid kann die Einblasdämmung umgesetzt werden. Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und technische Unterlagen auf. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Nachweisen im BAFA-Portal ein.Schlussrechnung,
Nach Abschluss der Maßnahme werden die geforderten Nachweise im BAFA-Portal eingereicht. Erst danach kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
👉 Lesen Sie dazu gerne auch diesen Artikel: Energetische Sanierung: Förderung 2026 richtig beantragen
Eine Einblasdämmung kann eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit sein, die Gebäudehülle energetisch zu verbessern. Besonders bei einer geeigneten zweischaligen Fassade, einer ungedämmten Geschossdecke oder zugänglichen Hohlräumen im Dach können sich die relativ niedrigen Investitionskosten unter günstigen Umständen bereits in wenigen Jahren amortisieren.
Ob sich die Maßnahme lohnt, hängt vom Gebäude ab. Vor der Beauftragung sollten Sie deshalb zwei Fragen klären:
Bei einer kleinen Maßnahme unter 30.000 Euro können Eigentümer (so die Bedingungen erfüllt sind) mit dem BAFA-Grundfördersatz von 15 Prozent rechnen. Der verbleibende Eigenanteil kann über vorhandenes Kapital oder eine passende Modernisierungsfinanzierung gedeckt werden.
Die Kosten liegen je nach Bauteil meist zwischen 20 und 75 Euro pro m². Eine Fassaden-Kerndämmung kostet häufig etwa 22 bis 50 Euro pro m², eine Dachschrägendämmung etwa 55 bis 75 Euro pro m². Die tatsächlichen Preise hängen unter anderem vom Dämmstoff, der Fläche, der Zugänglichkeit und notwendigen Vorarbeiten ab.*
Vor allem in den Bereichen der Zwischensparrendämmung (Dach) und der Fassadendämmung werden die Kosten für die Einblasdämmung pro m2 angegeben.
*Quelle: Eigene Recherche
Mehrere Faktoren bestimmen die endgültigen Kosten bei der Einblasdämmung:
Ein detailliertes Angebot vom Fachbetrieb ist daher unerlässlich.
Für eine BAFA-Förderung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen muss es sich um ein Bestandsgebäude handeln. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem muss die Dämmmaßnahme die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen.
Dazu gehören je nach Bauteil insbesondere Vorgaben zum U-Wert. Er beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen verloren geht. Für Wohngebäude gelten als wichtige Orientierungswerte:
Bei einer Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk gelten besondere Anforderungen an den Hohlraum, den Dämmstoff und die vollständige Ausführung. Der Dämmstoff muss zum konkreten Bauteil passen und die erforderlichen technischen Eigenschaften nachweisen. Die BAFA-Förderung hängt deshalb nicht allein vom Materialnamen ab. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Dämmstoff, Dämmdicke, Bauteilaufbau und fachgerechter Ausführung.
Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte prüft die technischen Voraussetzungen vor der Antragstellung und bestätigt nach Abschluss, dass die Maßnahme wie beantragt umgesetzt wurde. Die aktuellen Werte und Ausnahmen sollten vor dem Förderantrag in den technischen Mindestanforderungen der BEG geprüft werden.
Außerdem muss ein Fachbetrieb die Arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik durchführen. Geprüfte und qualitativ hochwertig arbeitende Betriebe finden Sie bundesweit beim Fachverband Einblasdämmung.
Bei einfachen, gut zugänglichen Bauteilen kann die eigentliche Ausführung kurz dauern. Fachbetriebe nennen für typische Einblasdämmungen teilweise etwa einen Arbeitstag. Vorbereitungen, Gerüst, Reparaturen und Nacharbeiten können den Zeitraum verlängern.
Eine Einblasdämmung ist keine typische Do-it-yourself-Maßnahme. Für die fachgerechte Ausführung sind geeignete Maschinen, Materialkenntnisse und eine Prüfung des Bauteilaufbaus erforderlich.
Bei einer BAFA-Förderung müssen außerdem die technischen Voraussetzungen und Nachweise eingehalten werden. Eigenleistungen sollten deshalb vorab unbedingt mit dem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden.
Bei fachgerechter Ausführung sind Einblasdämmstoffe sehr langlebig. Viele Materialien behalten ihre Dämmwirkung über Jahrzehnte, sofern keine Feuchtigkeit auftritt.
Eine Kombination kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann zusätzlich zu einer bewilligten BAFA-Förderung infrage kommen.
Auch eine parallele Förderung von Einzelmaßnahmen und einer Effizienzhaus-Sanierung kann möglich sein. Die Kosten einer einzelnen Maßnahme dürfen jedoch nicht doppelt angesetzt werden.
Der Förderzuschuss deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten. Den verbleibenden Eigenanteil können Sie aus eigenen Mitteln oder über einen Modernisierungskredit finanzieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt außerdem der KfW-Ergänzungskredit 358/359 infrage. Er kann zusätzlich zu einer bereits bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten BAFA- oder KfW-Zuschussförderung beantragt werden. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Der Antrag läuft nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner.
Wichtig: Der KfW-Ergänzungskredit ist kein zusätzlicher Zuschuss, sondern ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Für eine einzelne, vergleichsweise kleine Einblasdämmung können daher eigene Mittel oder ein Modernisierungskredit die einfachere Lösung sein. Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist dagegen zu prüfen, ob die Einblasdämmung Bestandteil einer KfW-Förderung für das Gesamtkonzept werden kann.
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