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KfW-Ergänzungskredit 358, 359 für die Sanierung

  • Konditionen und Kredithöhe
  • Das sind die Voraussetzungen
  • So beantragen Sie den Ergänzungskredit

Der KfW-Ergänzungskredit 358, 359 überbrückt die Zeit zwischen Förderzusage und Auszahlung der Sanierungsgelder. Erfahren Sie, wie hoch der Kredit ausfällt, welche Konditionen gelten und wer ihn beantragen kann.

Zeichen für Information

Das Wichtigste im Überblick

  • Der KfW-Ergänzungskredit ist für die Zwischenfinanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen gedacht.
  • Um den Ergänzungskredit zu erhalten, muss ein positiver Zuschussbescheid von der KfW oder dem BAFA vorliegen.
  • Maximal 120.000 Euro werden als Ergänzungskredit ausgezahlt.

                        

Wie funktioniert der KfW-Ergänzungskredit 358, 359?

Der KfW-Ergänzungskredit mit den Produktnummern 358 und 359 ist ein zinsgünstiges Darlehen und speziell zur Zwischenfinanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen gedacht. Dazu gehören neben der Heizungssanierung zum Beispiel auch die Gebäudedämmung.

Die KfW beziehungsweise das BAFA fördern Sanierungen zwar direkt über Zuschüsse. Diese Zuschüsse werden in der Regel aber erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt. In vielen Fällen fehlt es jedoch an ausreichendem Kapital, um die Maßnahmen beim Start zunächst aus eigener Tasche zu bezahlen.

Hier setzt der Ergänzungskredit an: Er überbrückt die Zeit zwischen Beauftragung der Maßnahme und Auszahlung der Förderung – und ermöglicht damit die Umsetzung geplanter Sanierungen trotz kurzfristig fehlendem Eigenkapital.

Wenn Sie zum Beispiel eine Zusage der KfW für die Heizungsförderung haben, dann können Sie die neue Heizung mit dem Ergänzungskredit bezahlen. Nach der Installation erhalten Sie den Zuschuss und können darüber den Kredit (zumindest in Teilen) zurückzahlen.


Wer kann den Ergänzungskredit der KfW beantragen?

Der KfW-Ergänzungskredit steht verschiedenen Zielgruppen offen:

  • Privatpersonen, die selbstgenutzten Wohnraum energetisch sanieren möchten (Produktnummer 358)
  • Vermieter, die Mietobjekte modernisieren
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), die gemeinschaftliche Maßnahmen an Wohngebäuden planen (Produktnummer 359)

Beim Ergänzungs­kredit 358 (auch Ergänzungskredit Plus) gilt ein maximales Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Nur dann gibt es den zusätzlichen Zinsvorteil in Form eines besonders niedrigen effektiven Jahreszinses.

Wichtig: Voraussetzung für den Erhalt des Ergänungskredites ist immer ein positiver Förderbescheid für eine Einzelmaßnahme nach BEG EM. Dieser darf nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Ohne diesen Bescheid wird der Kredit nicht vergeben.

Ergänzungskredit: Person rechnet mit Tabellen und Laptop
Der Ergänzungskredit hilft bei der Überbrückung der Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme. (Quelle: stock.adobe.com/mojo_cp)

Wie hoch fällt der KfW-Kreditbetrag aus?

Die KfW fördert Ihr Sanierungsvorhaben über den Ergänzungskredit mit einem Kredit­betrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Die genaue Kredit­höhe wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschuss­zusage der KfW beziehungsweise des Bewilligungs­bescheids des BAFA ermittelt. Liegt beides vor, dann werden die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen berück­sichtigt.


Welche Voraussetzungen sind für den Kredit zu erfüllen?

Um den Kredit aus dem KfW-Programm 358, 359 zu erhalten, müssen Sie ganz ähnliche Voraussetzungen erfüllen wie beim Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen:

  • Sie sind Eigentümer/Eigentümerin der Wohneinheit.
  • Zusage zum Zuschuss und Antrag auf den Ergänzungskredit müssen auf denselben Namen ausgestellt sein.
  • Ihr jährliches Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro (gilt nur für KfW 358).
  • Sie bewohnen das Wohngebäude bzw. die Wohn­einheit als Haupt­wohnsitz oder alleinigen Wohn­sitz selbst.
  • Die Sanierungsarbeiten haben noch nicht begonnen.

Ergänzungskredit: Zinsen und Laufzeiten

Beim Ergänzungskredit können Sie wählen zwischen zwei Formen der Finanzierung: dem Annuitätendarlehen und dem endfälligen Darlehen. Da ersteres gebräuchlicher ist, hier die dafür geltenden Zinskonditionen der KfW:

Laufzeit Zinsbindung1 Tilgungsfreie Anlaufzeit2 Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins3)
4 bis 5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 0,01 % (0,01 %)
6 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 0,45 % (0,45 %)
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,59 % (1,60 %)
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 1,77 % (1,78 %)
  • Fußnoten

    1) Zeit, in der sich der Zins nicht ver­ändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zins­bindung noch nicht ab­bezahlt haben, erhalten Sie recht­zeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

    2) Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

    3) Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag. Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

 

Achtung: Die Zinskonditionen der KfW können sich ändern. Hier finden Sie die aktuellen Zinskonditionen des Ergänzungskredites bei der KfW. Oder fragen Sie einen unserer Heimatexperten vor Ort. Er berät Sie gern, wie Sie die Fördermittel der KfW und des BAFA optimal nutzen.


KfW-Ergänzungskredit noch mal im Überblick

  • Förderung von Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Zuschusszusage von BAFA oder KfW (nicht älter als 12 Monate) ist Grundvoraussetzung
  • Zinsgünstiger Kredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins (bei maximal 90.000 Euro Jahreseinkommen)
  • Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen möglich
  • Bis zu 120.000 Euro an Kredit möglich
  • 5 oder 10 Jahre Zinsbindung
  • 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
  •  4 bis 35 Jahre Laufzeit
  • Ab 5.000 Euro sind jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

KfW-Ergänzungskredit 358, 359: Fragen und Antworten

KfW-Ergänzungskredit 358 und 359: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen dem KfW-Ergänzungskredit 358 und 359 liegt vor allem in der Zielgruppe, den Einkommensgrenzen und der Nutzung der Wohneinheit:

  • KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) richtet sich an private Eigentümer, die ihre selbstgenutzte Wohneinheit energetisch sanieren wollen und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro beträgt. Voraussetzung ist, dass die Wohneinheit der Hauptwohnsitz ist. Dieser Kredit startet u. a. mit einem effektiven Jahreszins von 0,01 Prozent, was die Finanzierung besonders günstig macht.
  • KfW 359 ist für Investierende, Unternehmen, freiberuflich Tätige oder Privatpersonen ohne Einkommensbegrenzung gedacht. Außerdem kann er für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten genutzt werden. Im Gegensatz zum 358er-Kredit muss die Wohneinheit nicht selbst bewohnt werden. Die maximale Kredithöhe beträgt ebenfalls bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, der Zinsvorteil ist im Vergleich zu den marktüblichen Zinsen allerdings deutlich geringer.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden mit dem KfW-Ergänzungskredit gefördert?

Der KfW-Ergänzungskredit 358 und 359 ist speziell für die energetische Sanierung gedacht. Zu den geförderten Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem:

  • Neue Heizung/Heizungstausch
  • Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür)
  • Einbau von Anlagentechnik (Lüftung oder Smart Home)
  • Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserleitungen
  • Installation von Solarthermie-Anlagen
  • Heizungsoptimierung

Weitere Informationen dazu finden Sie in diesen Artikeln: Förderung neue Heizung: diese Zuschüsse gibt's vom Staat / Förderung Einzelmaßnahmen: die BAFA-Förderung

Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen!

Was sind die Vorteile und Nachteile des KfW-Ergänzungskredites?

Die Vor- und Nachteile von Ergänzungskredit KfW 358, 359

Vorteile Nachteile
sehr günstige Zinsen nur mit Zuschusszusage von KfW oder BAFA möglich
Sondertilgung möglich keine Aufstockung des Kredites möglich
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage möglich gilt ausschließlich für Sanierungsmaßnahmen

Wie bekomme ich den Ergänzungskredit 358, 359 der KfW?

Den Ergänzungskredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie zum Beispiel eine Bank oder eine Bausparkasse. So ist der Weg der Antragstellung:

1. Antrag stellen

Den KfW-Ergänzungskredit beantragen Sie über den Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zuschusszusage der KfW und/oder des BAFA
  • Grundbuchauszug
  • Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung
  • Einkommensteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder aus dem 2. und 3. Kalenderjahr vor Antragstellung 

2. Ergänzungskredit abrufen

Ihr Kreditpartner reicht den Antrag bei der KfW ein. Nach positiver Kreditzusage können Sie das Darlehen in Teilen oder ganz abrufen. Dafür haben Sie 12 Monate Zeit.

Kann ich den Ergänzungskredit mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ja, der Ergänzungskredit ist für die Kombination mit anderen Fördermitteln gedacht, konkret mit dem Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen aus der "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG EM) und der Heizungsförderung der KfW.

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie wollen sanieren und suchen dafür die passende Finanzierung, kombiniert mit Fördermöglichkeiten? Unser Heimatexperte vor Ort ist jederzeit für Sie da und berät Sie gerne. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise vor Ort und der individuellen Beratung.


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