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KfW-Ergänzungskredit 358, 359: Antrag, Voraussetzungen, Zinsen

KfW 358, 359: Was ist das, wer kann den Ergänzungskredit beantragen, welche Voraussetzungen gelten und wie läuft der Antrag ab? Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einen Blick.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 12.08.2026

  • KfW 358 ist der Ergänzungskredit für selbstnutzende Eigentümer mit  einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro. 
  • KfW 359 ist der Ergänzungskredit für weitere Zielgruppen wie Vermieter, WEGs, Unternehmen und andere Eigentümer ohne diese Einkommensgrenze. 
  • Der Kredit ist nur zusätzlich zu einer Zuschusszusage der KfW und/oder einem BAFA-Zuwendungsbescheid möglich. 
  • Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Christiane Ziemen

Artikel erstellt von
Christiane Ziemen
Schwäbisch Hall-Redaktion

Was ist der KfW-Ergänzungskredit 358, 359 – und wofür braucht man ihn?

Der KfW-Ergänzungskredit schließt die (eventuelle) zeitliche Lücke zwischen Zuschuss und tatsächlichen Sanierungskosten. Das ist dann wichtig, wenn die Förderung bewilligt ist, das Geld aber noch nicht ausgezahlt wurde und die Maßnahme trotzdem schon finanziert werden muss. 

Für solche Fälle sind die KfW-Programme 358 und 359 gedacht. Sie finanzieren energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden zusätzlich, für die es bereits eine Zusage für einen Zuschuss gibt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Heizungstausch
  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
  • neue Fenster und Außentüren
  • Lüftungsanlagen
  • digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Der Vorteil: Sanierer müssen nicht warten, bis der Zuschuss ausgezahlt ist. Stattdessen können sie ihre Sanierung schon vorher starten.

👉 Hier finden Sie weitere Infos zur Sanierungsförderung durch das BAFA


Wer kann den Ergänzungskredit der KfW beantragen?

KfW 358: für selbstnutzende Eigentümer

Den Ergänzungskredit KfW 358 (auch „Ergänzungskredit Plus") bekommen Privatpersonen, wenn sie Eigentümer der Wohneinheit sind, selbst darin wohnen und nicht über der Einkommensgrenze von 90.000 Euro liegen. Außerdem ist Voraussetzung, dass die Zuschusszusage oder der BAFA-Bescheid auf ihren Namen läuft.

Das gilt in der Regel für Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.

KfW 359: für weitere Eigentümer und Investierende

KfW 359 ist für einen erweiterten Personenkreis angelegt. Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Privatpersonen
  • Vermieter
Ergänzungskredit: Person rechnet mit Tabellen und Laptop
Der Ergänzungskredit hilft bei der Überbrückung der Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme. (Quelle: stock.adobe.com/mojo_cp)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen

Damit ist das Programm KfW 359 die richtige Variante für alle, für die KfW 358 wegen der Nutzung oder der Einkommensgrenze nicht passt.

 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Es liegt bereits ein positiver Zuschussbescheid der KfW und/oder des BAFA vor.
  • Diese Zuschusszusage oder Bewilligung ist bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate.
  • Der Antragsteller ist Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohneinheit. 
  • Zuschusszusage und Kreditantrag müssen auf denselben Namen laufen.
  • Für KfW 358 gilt: Das Haushaltsjahreseinkommen darf 90.000 Euro nicht überschreiten. Zudem muss die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz genutzt werden.
  • Der Ergänzungskredit ist nicht für Umschuldungen bestehender Kredite und nicht für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben gedacht. 

⚠️ Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Erst muss die Zuschussförderung bewilligt sein, danach kann die Maßnahme starten. Wenn Sie beim zeitlichen Ablauf unsicher sind, klären Sie den Antrag am besten vorab mit Ihrem Finanzierungspartner.

So wird die Einkommensgrenze bei KfW 358 berechnet

Für KfW 358 zählt das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag gebildet. Minderjährige Kinder werden dabei nicht berücksichtigt.

Für Anträge im Jahr 2026 heißt das konkret: Maßgeblich sind in der Regel die Einkommensteuerbescheide aus 2023 und 2024. Berücksichtigt werden die in der Wohneinheit gemeldeten Eigentümer sowie deren Partner, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz haben.

 

   

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Was ist der Unterschied zwischen KfW 358 und 359?

Beide Programme finanzieren dieselbe Art von Sanierung, aber für eine jeweils andere Zielgruppe. Als Faustregel gilt: Selbst genutzt und Einkommen bis 90.000 Euro? Dann zuerst KfW 358 prüfen. Sonst eher KfW 359.

  KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) KfW 358 (Ergänzungskredit)
Zielgruppe selbstnutzende Eigentümer weitere Eigentümer und Investierende
Einkommensgrenze ja, max. 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen nein
Hauptwohnsitz nötig ja nein
Zinsvorteil ja, für die erste Zinsbindungsfrist nein
Typische Fälle selbstgenutztes Haus, selbstgenutzte Eigentumswohnung Vermietung, WEG, Mehrfamilienhaus, Unternehmen

Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?

Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit

Wie hoch die Kreditsumme im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der zugrunde liegenden Zuschusszusage der KfW und/oder dem Bewilligungsbescheid des BAFA. Liegen beide Nachweise vor, werden die förderfähigen Kosten aus beiden Förderungen berücksichtigt.

Ebenfalls wichtig: Der Ergänzungskredit ist nicht auf die Finanzierung des förderfähigen Eigenanteils beschränkt. Unter Umständen kann damit ein großer Teil der Investition, gegebenenfalls sogar die gesamten Kosten des Vorhabens, zu vergünstigten Zinsen finanziert werden.

Für künftige Maßnahmen kann zudem von Vorteil sein, dass ein nicht ausgeschöpfter Kreditrahmen nicht verfällt. Wird der Höchstbetrag nicht vollständig genutzt, kann der verbleibende Betrag im Rahmen einer neuen Zuschusszusage für einen weiteren Förderantrag herangezogen werden.


KfW 358 und 359: Zinsen, Laufzeiten und Konditionen

Die konkreten Zinssätze für den Ergänzungskredit werden laufend angepasst (hier finden Sie die aktuellen Konditionen des Ergänzungskredites bei der KfW). Maßgeblich ist der Zinssatz am Tag der Zusage durch die KfW. Dieser gilt dann für die jeweilige Zinsbindungsfrist. 

Hier die derzeit geltenden Zinskonditionen der KfW für den Ergänzungskredit Plus (358), Stand: August 2026.

Laufzeit Zinsbindung1 Tilgungsfreie Anlaufzeit2 Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins3)
4 bis 5 Jahre 5 Jahre 1 Jahr 0,01 % (0,01 %)
6 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 0,98 % (0,98 %)
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 2,08 % (2,10 %)
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 2,25 % (2,27 %)
  • Fußnoten

    1) Zeit, in der sich der Zins nicht ver­ändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zins­bindung noch nicht ab­bezahlt haben, erhalten Sie recht­zeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

    2) Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

    3) Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag. Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

 

Welche Laufzeiten sind möglich?

Beim Annuitätendarlehen sind diese Varianten möglich:

  • 4 bis 5 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Zinsbindung, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
  • 6 bis 10 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, 1 bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 11 bis 25 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 26 bis 35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre

Zusätzlich ist auch ein endfälliges Darlehen möglich. Dabei zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und tilgen den Kreditbetrag am Ende in einer Summe. Hier nennt die KfW eine Laufzeit von 4 bis 10 Jahren

 

Was bedeutet das für KfW 358 und KfW 359?

  • KfW 358 ist die günstigere Variante des Ergänzungskredites. Wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 90.000 Euro liegt, erhalten Sie für die erste Zinsbindungsfrist einen Zinsvorteil. Ein fester Rabatt nach dem Motto „minus x Prozentpunkte“ wird aber nicht genannt. Wie niedrig Ihr Zinssatz am Ende wirklich ist, steht erst mit der Kreditzusage fest.
  • Bei KfW 359 gelten die normalen Konditionen ohne diesen Einkommensbonus. 

👉 Wer nach Begriffen wie „KfW 359 Zinsen“, „KfW 359 Konditionen“ oder „KfW-Kredit Sanierung Zinssatz“ sucht, sollte deshalb immer auf das aktuelle Zusagedatum schauen. Die Konditionen ändern sich mit dem Kapitalmarkt.

KfW 358 beantragen: So läuft der Antrag Schritt für Schritt

Der wichtigste Punkt beim Ergänzungskredit: Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. 

Zuschusszusage sichern

Bevor Sie den Ergänzungskredit beantragen, brauchen Sie eine bewilligte Zuschussförderung der KfW und/oder des BAFA für eine energetische Einzelmaßnahme.

Passenden Finanzierungspartner auswählen

Das kann Ihre Hausbank sein, aber auch eine Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. 

Kreditunterlagen einreichen

Für KfW 358 verlangt die KfW zusätzlich insbesondere:

  • Eigentumsnachweis, insbesondere Grundbuchauszug
  • Nachweis der Selbstnutzung, zum Beispiel Meldebestätigung
  • Einkommensteuerbescheide der relevanten Haushaltsmitglieder aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung.

Kreditzusage abwarten und Mittel abrufen

Nach Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit, den Kredit abzurufen. Für noch nicht ausgezahlte Beträge ist eine Verlängerung auf maximal 36 Monate möglich. Ab dem 13. Monat können Bereitstellungszinsen anfallen. 

Maßnahme abschließen und Zuschuss auszahlen lassen

Nach Abschluss der Arbeiten werden die Nachweise für die Zuschussauszahlung eingereicht. Dafür ist in der Regel die so genannte Bestätigung nach Durchführung nötig.


Mit welchen Förderungen lässt sich der Ergänzungskredit kombinieren?

Der Ergänzungskredit ist kein Ersatz für Zuschüsse, sondern die passende Ergänzung dazu. Kombiniert werden kann mit: 

Das ist besonders interessant, wenn der Zuschuss zwar einen Teil der Sanierung abdeckt, aber nicht die gesamte Rechnung. Dann kann der Kredit die Restkosten und auf Wunsch sogar die spätere Zuschussauszahlung zwischenfinanzieren.

Gerade für Modernisierer ist das oft der entscheidende Punkt: Die Sanierung wird planbar, ohne dass sofort viel Eigenkapital auf dem Konto liegen muss.

⚠️ Im Gegensatz zur Förderung lässt sich für den Ergänzungskredit nicht ohne Weiteres eine genaue Summe mit verbindlichem Zinssatz ableiten, weil die KfW die Konditionen laufend anpasst. Für eine konkrete Monatsrate braucht es deshalb immer ein individuelles Angebot des Finanzierungspartners.


KfW-Ergänzungskredit 358, 359: Fragen und Antworten

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Eine offizielle feste Liste einzelner Banken nennt die KfW nicht. Sie schreibt nur vor, dass der Antrag über einen Finanzierungspartner laufen muss. Das kann Ihre eigene Bank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler.

Wenn Sie also den Ergänzungskredit beantragen wollen, ist dafür nicht eine bestimmte Bank vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass der Finanzierungspartner das KfW-Programm durchleitet und Ihr Vorhaben begleitet.

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Der Ergänzungskredit ist kein Ersatz für Zuschüsse, sondern die passende Ergänzung dazu. Kombiniert werden kann mit: 

Das ist besonders interessant, wenn der Zuschuss zwar einen Teil der Sanierung abdeckt, aber nicht die gesamte Rechnung. Dann kann der Kredit die Restkosten und auf Wunsch sogar die spätere Zuschussauszahlung zwischenfinanzieren.

Gerade für Modernisierer ist das oft der entscheidende Punkt: Die Sanierung wird planbar, ohne dass sofort viel Eigenkapital auf dem Konto liegen muss.

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Der KfW-Ergänzungskredit 358 und 359 ist speziell für die energetische Sanierung gedacht. Zu den geförderten Sanierungsmaßnahmen gehören unter anderem:

  • Neue Heizung/Heizungstausch
  • Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür)
  • Einbau von Anlagentechnik (Lüftung oder Smart Home)
  • Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserleitungen
  • Installation von Solarthermie-Anlagen
  • Heizungsoptimierung

Weitere Informationen dazu finden Sie in diesen Artikeln: Förderung neue Heizung: diese Zuschüsse gibt's vom Staat / Förderung Einzelmaßnahmen: die BAFA-Förderung

Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen!

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Die Vor- und Nachteile von Ergänzungskredit KfW 358, 359

Vorteile Nachteile
günstige Zinsen nur mit Zuschusszusage von KfW oder BAFA möglich
Sondertilgung möglich keine Aufstockung des Kredites möglich
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage möglich gilt ausschließlich für Maßnahmen zur Sanierung
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Der Kredit ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine energetische Einzelmaßnahme umsetzen wollen, der Zuschuss schon bewilligt ist, aber die Finanzierung bisher nicht komplett steht. Genau dafür wurde das Programm gemacht.

Besonders attraktiv ist KfW 358, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten. Dann kommt zum Förderkredit noch ein zusätzlicher Zinsvorteil dazu.

Für alle anderen kann KfW 359 die passende Lösung sein, wenn eine Zuschussförderung vorhanden ist und der offene Finanzierungsbedarf günstig gedeckt werden soll. 

Wer Förderungen, Finanzierung und Absicherung sauber zusammendenken will, sollte die Angebote früh vergleichen. So lässt sich besser einschätzen, wie Zuschuss, Kredit und langfristige Monatsrate zusammenpassen.

    

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Luca Florit, Heimatexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall

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