Alles über Baufinanzierung
Mit individuell abgestimmten Finanzierungs-Angeboten zu den eigenen vier Wänden.
Die Bauabnahme ist für Bauherren äußerst wichtig. Sie stellt die letzte Möglichkeit dar, fehlerhafte Ausführungen unproblematisch zu reklamieren. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt nämlich die fünfjährige Gewährleistungsfrist, die Beweislast kehrt sich um: Muss vorher der Bauunternehmer nachweisen, dass seine Arbeit keine Mängel hat, hat nach erfolgter Bauabnahme der Bauherr zu belegen, dass es Baumängel gibt.
Eine förmliche Bauabnahme, die vor Ort durchgeführt wird, ist keine Selbstverständlichkeit. Gerade Schlüsselfertiganbieter – mit denen heute neun von zehn Bauherren bauen – versuchen oft, ihre Kunden zu einer schriftlichen formlosen Bauabnahme zu überreden, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Darauf sollten Sie sich keinesfalls einlassen! Bestehen Sie auf ein offizielles Treffen direkt auf der Baustelle.
Zur Vorbereitung dieses Termins begutachten Sie etwa acht Tage vorher alle Details des Bauobjekts gemeinsam mit Ihrem Sachverständigen. Dabei sollten keine Vertreter der beteiligten Firmen anwesend sein. Ihr Sachverständiger sollte Sie auch bei der eigentlichen Bauabnahme begleiten.
Besonders kritische Bereiche sind:
Auf diese Punkte sollten Sie bereits zum Start und während der Bauphase achten, um später für die Bauabnahme gut vorbereitet zu sein:
Das mehrseitige Bauabnahmeprotokoll sollte folgende Punkte beinhalten:
Einwände des Bauunternehmers auf Ihre Beanstandungen gehören nicht ins Bauabnahmeprotokoll. Der Unternehmer kann sie separat dokumentieren.
Die Prüfung des Bauobjekts und das Verzeichnen aller Mängel im Protokoll sind deshalb so wichtig, weil Sie mit Ihrer Unterschrift auf Ihr Recht verzichten, Nachbesserungen zu verlangen. Daher sollten Sie die Abnahme der Baumaßnahme auch bei kleinen Mängeln verweigern.
Ihre Unterschrift im Protokoll der Bauabnahme bedeutet auch, dass die Zahlung für die abgenommene Leistung fällig wird. Außerdem gehen alle Risiken auf Sie über. Darauf weist der Bauherrenverband (VPB) hin. Das heißt konkret, Sie müssen Ihr Haus ab sofort selbst gegen Brand, Wasser- und Sturmschäden versichern. Der VPB empfiehlt zudem dringend: „Ziehen Sie auf keinen Fall in ein nicht abgenommenes Haus ein.“ Der Einzug gilt quasi wie eine Unterschrift unter dem Bauabnahmeprotokoll.
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