Die Restschuldversicherung
- Schutz für Darlehensnehmer
- Tilgungshilfe bei finanziellen Engpässen
- Angebot: FuchsFinanzierungsSchutz
Eine Restschuldversicherung springt für Sie ein, wenn Sie durch bestimmte Umstände nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Restschuld zurückzahlen zu können. Die Versicherung übernimmt dann die Tilgung des noch offenen Betrags. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Kredit absichern können.
Eine Restschuldversicherung übernimmt für Sie als Kreditnehmer das Tilgen Ihrer Restschuld, wenn Sie durch besondere Ereignisse der Rückzahlung nicht mehr nachkommen können. Zu diesen Ereignissen zählen beispielsweise Arbeitslosigkeit, längere Krankheit und Tod – Themen die in Pandemiezeiten aktueller denn je sind. Beim Abschluss einer Restschuldversicherung – auch als Kreditausfallversicherung bekannt – sollten Sie im Vorfeld darauf achten, welche Versicherungsfälle in der Police aufgeführt sind.
Im Grunde ist die Restschuldversicherung eine Art Risikolebensversicherung mit einer fallenden Versicherungssumme. Das bedeutet, dass die Summe mit der Abnahme der Kreditschuld sinkt. Idealerweise sollte dies gleich schnell erfolgen. Das ist der wesentliche Unterschied zur klassischen Risikolebensversicherung: Diese greift nur im Todesfall. Der Abschluss einer Restschuld- bzw. Kreditausfallversicherung ist grundsätzlich optional. Es ist gesetzlich nicht verpflichtend, seinen Kredit abzusichern.
Neben dem Kreditnehmer bietet eine Restschuldversicherung auch dem geldgebenden Institut zusätzliche Sicherheit. So hat der Kreditgeber eine Garantie, dass das Darlehen im Versicherungsfall zurückgezahlt wird.
Unbeschwert durch die Baufinanzierung mit dem FuchsFinanzierungsSchutz
Wenn Sie sich und Ihre Familie während der Kreditphase gegen bestimmte Risiken absichern möchten, unterstützen wir Sie – gemeinsam mit der R+V Versicherung – mit einem tollen Produktangebot:
Der FuchsFinanzierungsSchutz. Dieses Kombipaket aus Risikolebens- und Ratenversicherung bietet Ihnen einen exklusiven Rundum-Schutz.
Unsere Heimatexperten vor Ort besprechen gerne mit Ihnen, wie Sie Ihren Wohnwunsch finanzieren und den Kredit absichern können. Lassen Sie sich jetzt beraten. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin mit uns.
Mit dem FuchsFinanzierungsSchutz profitieren Sie von der Kombination einer günstigen Risikolebensversicherung mit den Bausteinen der Kreditausfallversicherung zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Damit sichern Sie sich und Ihre Familie optimal ab.
Ihre Top-Vorteile gegenüber der normalen Restschuldversicherung:
Sie haben die Wahl: Beide Komponenten können auch unabhängig voneinander abgeschlossen und jährlich flexibel angepasst werden.
Die FuchsRisikolebensversicherung1 dient zur Absicherung Ihrer Finanzierung und zum Schutz der Familie im Todesfall:
Die FuchsRatenversicherung unterstützt Sie als Kreditnehmer bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sowie Scheidung.
1Versicherungstarif RA gilt für die Ansparphase und für das FuchsBauDarlehen (Annuitätendarlehen), Versicherungstarif RB für die Bauspardarlehensphase. Bei Übergang in die Bauspardarlehensphase endet Tarif RA und kann direkt durch Tarif RB weitergeführt werden.
2Bei wiederholter Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit während der Laufzeit kann die Leistung mehrfach in Anspruch genommen werden.
3Der zu zahlende Beitrag wird jährlich anhand des erreichten Alters der versicherten Person, der Versicherungssumme und des Überschussanteilsatzes ermittelt. Die Überschüsse werden direkt mit dem Beitrag verrechnet. Die Überschussanteilsätze werden jährlich in Abhängigkeit von den erwirtschafteten Überschüssen neu festgesetzt.
Ein ganz zentraler Aspekt für den Kreditnehmer ist die Frage, wann der Versicherungsfall eintritt und die Restschuldversicherung die Tilgung der Baufinanzierung übernimmt. Für die Beantwortung lohnt ein genauer Blick auf die oben genannten Ereignisse. Denn für eine Restschuldversicherung ist Arbeitslosigkeit nicht gleich Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht gleich Krankheit:
INFO: Überprüfen Sie auf jeden Fall vor Vertragsunterzeichnung die einzelnen Leistungsmerkmale. Informieren Sie sich dabei auch über mögliche Warte- und Karenzzeiten.
Eine Restschuldversicherung schließen Sie zusätzlich zum Kreditvertrag ab. Das bedeutet, dass die für die Versicherung anfallenden Kosten üblicherweise nicht im effektiven Jahreszins Ihrer Baufinanzierung oder Ihres Verbraucherdarlehens beinhaltet sind. Die Restschuldversicherung sollte auch mögliche Kosten einer vorzeitigen Kreditablösung beinhalten, damit sind die Angehörigen vor möglichen Forderungen geschützt. Die Versicherungsbeiträge können Sie über Ihren eigentlichen Kredit mitfinanzieren.
Die wesentlichen Faktoren, die Einfluss auf die Kosten für eine Restschuld- bzw. Kreditausfallversicherung nehmen, sind:
INFO: Die Prämien für die Restschuldversicherung zahlen Sie oftmals zusammen mit den Kreditraten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie die Versicherung direkt beim Kreditgeber abschließen. Es gibt aber auch die Variante der Einmalzahlung.
Die Finanzierung einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Ein Restrisiko bleibt meist, auch wenn der Erwerb gut durchdacht ist. Vor allem bei Familien und Partnerschaften stellt sich die Frage: Was passiert, wenn ein Partner beispielsweise arbeitsunfähig wird oder im schlimmsten Fall verstirbt? Lässt sich der Kredit mit einem Einkommen alleine bewältigen?
Schwäbisch-Hall-Versicherungsexperte Robert Plett will verhindern, dass bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung und besonders bei Tod ein Schuldenberg bleibt. "Ihr Zuhause soll Ihnen weiterhin Sicherheit und Lebensqualität geben."
Und dieser Rundum-Schutz ist bezahlbar, rechnet Robert Plett vor: Bei einer Finanzierungssumme von 120.000 Euro und einer monatlichen Ratenabsicherung von 400 Euro kann sich eine 40 Jahre alte Person (Nichtraucher, guter BMI) schon ab mtl. rund 50 Euro versichern. Zudem: Der Beitrag zur Restschuldversicherung passt sich Ihrer Finanzierungssumme an und kann sich damit über die Laufzeit verringern.
Neben der gesetzlichen Widerrufsfrist gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit gibt es bei der Restschuldversicherung noch weitere Optionen der Vertragsauflösung:
Ein Kündigungsrecht besteht normalerweise, wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig ablösen oder umschulden. Dann nämlich ist der eigentliche Versicherungszweck für Ihre Kreditausfallversicherung entfallen. Ist Ihnen ein ordentliches Kündigungsrecht vertraglich eingeräumt, können Sie auch ohne Rückzahlung des Darlehens die Restschuldversicherung beenden.
Auch das sollten Sie im Zusammenhang mit einer Kündigung beachten:
INFO: Wenn Sie sich bei Abschluss einer Restschuld- bzw. Kreditausfallversicherung von vornherein eine gewisse Flexibilität einräumen lassen, bedarf es im Einzelfall ggf. gar keiner Kündigung. Festgelegte Anpassungsmöglichkeiten wie z. B. das Erhöhen oder Absenken der Versicherung oder das kostenneutrale Aufheben des Vertrags, räumen Ihnen mehr Spielraum ein.
Wer seinen Kredit absichern, aber keine Restschuldversicherung abschließen möchte, dem bieten sich Alternativen:
Wenn ein Kreditnehmer in Folge von
nicht mehr in der Lage ist, seinen Kredit zu tilgen, tritt im Normalfall die Restschuldversicherung für ihn ein. Genaueres regeln die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen der Institute.
Eine Restschuldversicherung ist vor allem für Kreditnehmer mit einer Immobilienfinanzierung interessant. Je höher die Darlehenssumme, desto höher das Risiko bei finanziellen Engpässen.
Die Restschuldversicherung wird auch Kreditausfallversicherung genannt. Es handelt sich um die gleiche Versicherungsart. Wenn der Kreditnehmer seinen Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen kann, droht dem geldgebenden Institut der Ausfall des Kredits – daher der Name.
Sicherheit spielt eine wichtige Rolle bei der Baufinanzierung. Unsere Heimatexperten nehmen sich gerne für Sie Zeit und sprechen mit Ihnen über die Möglichkeiten der Finanzierung und wie Sie Ihren Kredit absichern können. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
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Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
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Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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