Bauantrag richtig stellen: Unterlagen, Fristen, Tipps
- Schritt für Schritt: Das Bauantrags-Prozedere
- Welche Unterlagen wichtig sind
- Die wichtigsten Fragen und Antworten
Sie möchten einen Bauantrag stellen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was benötigt wird und wie Sie Fehler vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Ein Bauantrag (oder auch Baugesuch) ist immer dann notwendig, wenn ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Das betrifft in der Regel
Dagegen ist in der Regel kein Bauantrag nötig bei kleineren Gartenhäusern (je nach Bundesland und Größe), Carports (unterhalb bestimmter Größen) und Bagatellarbeiten im Innenraum (z. B. Küche modernisieren)
👉 Ob ein Antrag nötig ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Ein Anruf beim örtlichen Bauamt, bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben anfangen, schafft Klarheit.
Mehr Infos dazu auch in unserem Artikel Baugenehmigung: Startschuss für Ihr Traumhaus
Bevor Sie den Bauantrag stellen, muss Ihr Bauvorhaben vollständig geplant sein. Dazu gehören neben dem Check des Bebauungsplans auch ein genehmigungsfähiger Bauentwurf von einem Architekten oder Bauingenieur.
Bei unklarer Lage kann vorab eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. So klären Sie, ob Ihr Projekt grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Sie benötigen verschiedene Pläne, Nachweise und Formulare (siehe Checkliste unten).
Den vollständigen Bauantrag reichen Sie beim zuständigen Bauamt ein – meist schriftlich in Papierform oder digital (je nach Bundesland).
Das Bauamt prüft die Unterlagen. Es kann zu Rückfragen oder Nachforderungen kommen.
Ist alles korrekt, erhalten Sie eine schriftliche Baugenehmigung. Danach dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
Die erwähnten Landesbauordnungen regeln auch, welche Dokumente und Unterlagen bei der Antragstellung einzureichen sind. Es kann durchaus regionale Unterschiede geben. Diese Dokumente sind in der Regel notwendig:
Weitere Unterlagen sind:
Vor dem Bauantrag kommt die Finanzierung. Sprechen Sie dazu mit einem unserer Heimatexperten, er erstellt für Sie einen individuellen, auf Ihre Bedürfnisse angepassten Finanzierungsplan.
Den Bauantrag stellen Sie beim örtlich zuständigen Bauamt – je nach Bundesland auch als Bauaufsichtsbehörde bezeichnet. In größeren Städten und Gemeinden gibt es oft eigene Ansprechpartner für private Bauherren.
Den Bauantrag selbst stellt in der Regel der Bauherr, also der Eigentümer oder künftige Eigentümer. Doch: Nur eine bauvorlageberechtigte Person (zum Beispiel ein Architekt oder Bauingenieur) darf den Antrag ausfüllen und unterzeichnen.
👉 Nicht jeder Architekt ist automatisch bauvorlageberechtigt. Prüfen Sie die Qualifikation.
Die Bearbeitungszeit eines Bauantrages hängt stark vom Bundesland und der Komplexität des Vorhabens ab. Über den Daumen liegen zwischen Bauantrag und Baugenehmigung ...
👉 Erst wenn die schriftliche Baugenehmigung vorliegt, dürfen Sie mit dem Bauvorhaben beginnen.
Für einen Bauantrag sollten Sie in der Regel 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme als behördliche Gebühr einplanen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für die Erstellung der Unterlagen durch einen Architekten (meist 3 bis 5 Prozent der Bausumme für die gesamte Planungsphase). Bei kleinen Bauvorhaben gilt meist eine Mindestgebühr von 100 bis 200 Euro.
Sollte Ihr Bauantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Um gegen den Entscheid zu klagen, müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Ausnahmen sind Bayern und NRW: Hier müssen Sie sofort klagen, da das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde.
Ohne Architekt ist ein Bauantrag nur möglich, wenn eine andere bauvorlageberechtigte Person (z. B. Bauingenieur, Handwerksmeister) den Antrag erstellt und unterzeichnet. Oder das Bauvorhaben ist so einfach, dass der Bauherr selbst berechtigt ist, den Antrag einzureichen. Für die meisten größeren oder technisch anspruchsvollen Bauprojekte ist jedoch die Mitwirkung eines Architekten oder Ingenieurs gesetzlich vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich vorher dazu beim örtlichen Bauamt.
Die Nachbarbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Baugenehmigungsverfahren in Deutschland. Sie dient dazu, die Interessen der Eigentümer angrenzender Grundstücke zu schützen, wenn ein Bauvorhaben deren Rechte berühren könnte. Dabei gilt folgender Ablauf:
Sie planen, Ihr Traumhaus zu bauen. Mit dem richtigen Finanzierungsplan kann das wahr werden. Unsere Heimatexperten vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungsangebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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