1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Zum Hauptinhalt springen

Bauantrag richtig stellen: Unterlagen, Fristen, Tipps

  • Schritt für Schritt: Das Bauantrags-Prozedere
  • Welche Unterlagen wichtig sind
  • Die wichtigsten Fragen und Antworten

Sie möchten einen Bauantrag stellen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was benötigt wird und wie Sie Fehler vermeiden.

Zeichen für Information

Das Wichtigste im Überblick

  • Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben müssen Sie zwingend einen Bauantrag stellen.
  • Den Bauantrag müssen Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt stellen.
  • Für den Bauantrag fallen mindestens 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme an Kosten an.

Wann muss ich einen Bauantrag stellen?

Ein Bauantrag (oder auch Baugesuch) ist immer dann notwendig, wenn ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Das betrifft in der Regel

  • Neubauten
  • umfangreiche Um- und Anbauten
  • Nutzungsänderungen.

Dagegen ist in der Regel kein Bauantrag nötig bei kleineren Gartenhäusern (je nach Bundesland und Größe), Carports (unterhalb bestimmter Größen) und Bagatellarbeiten im Innenraum (z. B. Küche modernisieren)

👉 Ob ein Antrag nötig ist, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Ein Anruf beim örtlichen Bauamt, bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben anfangen, schafft Klarheit.

Mehr Infos dazu auch in unserem Artikel Baugenehmigung: Startschuss für Ihr Traumhaus

Bauantrag stellen: Mann auf grüner Wiese vor virtuelle Bauzeichnung
Auch wenn die Phantasie noch so groß ist: Ohne einen Bauantrag geht bei einem größeren Bauvorhaben in der Regel gar nichts. (Quelle: stock.adobe.com/Mediaparts)

Schritt für Schritt: Bauantrag richtig stellen

1. Vorbereitung & Bauplanung

Bevor Sie den Bauantrag stellen, muss Ihr Bauvorhaben vollständig geplant sein. Dazu gehören neben dem Check des Bebauungsplans auch ein genehmigungsfähiger Bauentwurf von einem Architekten oder Bauingenieur.

2. Bauvoranfrage (optional)

Bei unklarer Lage kann vorab eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. So klären Sie, ob Ihr Projekt grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

3. Unterlagen für Bauantrag zusammenstellen

Sie benötigen verschiedene Pläne, Nachweise und Formulare (siehe Checkliste unten).

4. Einreichung beim zuständigen Bauamt

Den vollständigen Bauantrag reichen Sie beim zuständigen Bauamt ein – meist schriftlich in Papierform oder digital (je nach Bundesland).

5. Prüfung & Rückfragen

Das Bauamt prüft die Unterlagen. Es kann zu Rückfragen oder Nachforderungen kommen.

6. Baugenehmigung erhalten

Ist alles korrekt, erhalten Sie eine schriftliche Baugenehmigung. Danach dürfen Sie mit dem Bau beginnen.


Bauantrag stellen: Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erwähnten Landesbauordnungen regeln auch, welche Dokumente und Unterlagen bei der Antragstellung einzureichen sind. Es kann durchaus regionale Unterschiede geben. Diese Dokumente sind in der Regel notwendig:

  • Amtliches Bauantragsformular
  • Lageplan (maßstabsgerecht, oft vom Vermessungsingenieur)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung
  • Statischer Vorentwurf

Weitere Unterlagen sind:

  • Nachweis der Erschließung
  • Nachweis über Wärmeschutz, ggf. Schallschutz
  • Angaben zur Grundstücksentwässerung
  • Berechnung der Wohn- oder Nutzfläche
  • Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (z. B. Architekt)


Vor dem Bauantrag kommt die Finanzierung. Sprechen Sie dazu mit einem unserer Heimatexperten, er erstellt für Sie einen individuellen, auf Ihre Bedürfnisse angepassten Finanzierungsplan.

Wo stelle ich einen Bauantrag?

Den Bauantrag stellen Sie beim örtlich zuständigen Bauamt – je nach Bundesland auch als Bauaufsichtsbehörde bezeichnet. In größeren Städten und Gemeinden gibt es oft eigene Ansprechpartner für private Bauherren.


Bauantrag: Wer darf ihn stellen?

Den Bauantrag selbst stellt in der Regel der Bauherr, also der Eigentümer oder künftige Eigentümer. Doch: Nur eine bauvorlageberechtigte Person (zum Beispiel ein Architekt oder Bauingenieur) darf den Antrag ausfüllen und unterzeichnen.

👉 Nicht jeder Architekt ist automatisch bauvorlageberechtigt. Prüfen Sie die Qualifikation.


Wie lange dauert es vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung?

Bauantrag stellen: ausgehobene Baugrube
Erst nach erteilter Baugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau beginnen. (Quelle: stock.adobe.com/Bill Ernest)

Die Bearbeitungszeit eines Bauantrages hängt stark vom Bundesland und der Komplexität des Vorhabens ab. Über den Daumen liegen zwischen Bauantrag und Baugenehmigung ...

  • ... bei kleinen Bauvorhaben: 4 bis 8 Wochen
  • ... bei größeren Projekten: bis zu 3 Monate

👉 Erst wenn die schriftliche Baugenehmigung vorliegt, dürfen Sie mit dem Bauvorhaben beginnen.


Wie viel kostet es, einen Bauantrag zu stellen?

Für einen Bauantrag sollten Sie in der Regel 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme als behördliche Gebühr einplanen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für die Erstellung der Unterlagen durch einen Architekten (meist 3 bis 5 Prozent der Bausumme für die gesamte Planungsphase). Bei kleinen Bauvorhaben gilt meist eine Mindestgebühr von 100 bis 200 Euro.


Weitere Fragen und Antworten

Was tun, wenn der Bauantrag abgelehnt wurde?

Sollte Ihr Bauantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Um gegen den Entscheid zu klagen, müssen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Ausnahmen sind Bayern und NRW: Hier müssen Sie sofort klagen, da das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde.

Kann ich auch ohne Architekt einen Bauantrag stellen?

Ohne Architekt ist ein Bauantrag nur möglich, wenn eine andere bauvorlageberechtigte Person (z. B. Bauingenieur, Handwerksmeister) den Antrag erstellt und unterzeichnet. Oder das Bauvorhaben ist so einfach, dass der Bauherr selbst berechtigt ist, den Antrag einzureichen. Für die meisten größeren oder technisch anspruchsvollen Bauprojekte ist jedoch die Mitwirkung eines Architekten oder Ingenieurs gesetzlich vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich vorher dazu beim örtlichen Bauamt.

Was bedeutet die Nachbarbeteiligung beim Bauantrag?

Die Nachbarbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Baugenehmigungsverfahren in Deutschland. Sie dient dazu, die Interessen der Eigentümer angrenzender Grundstücke zu schützen, wenn ein Bauvorhaben deren Rechte berühren könnte. Dabei gilt folgender Ablauf:

  • Die Bauaufsichtsbehörde benachrichtigt die betroffenen Nachbarn über den Bauantrag und stellt ihnen die relevanten Bauvorlagen (Lageplan, Bauzeichnungen etc.) zur Einsicht zur Verfügung. Die Nachbarn haben dann eine Frist, um Einwände gegen das Bauvorhaben zu erheben oder ihre Zustimmung zu erteilen. 

   

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie planen, Ihr Traumhaus zu bauen. Mit dem richtigen Finanzierungsplan kann das wahr werden. Unsere Heimatexperten vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungsangebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.