Die Wohnungsbauprämie
- Verbesserte Förderung seit 2021
- TOP: Bis zu 70 € pro Person im Jahr
- Höhere Einkommensgrenzen
Mit der staatlichen Wohnungsbauprämie kommen Sie noch schneller an Ihren persönlichen Wohntraum. Erfahren Sie hier, wie Sie sich die Wohnungsbauprämie für Ihren Bausparvertrag sichern können und wie viel Geld Sie vom Staat dazu bekommen.
Staatliche Förderung zum Aufbau von Wohneigentum gibt es schon seit Jahrzehnten. Hunderttausende Bausparer konnten sich mit dieser Unterstützung bereits ihren Wohntraum erfüllen. Im Laufe der Jahre sind mehrere, an unterschiedliche Bedingungen geknüpfte Fördertöpfe entstanden:
Jetzt 10 % Wohnungsbauprämie fürs Wohnglück: Seit 2021 gibt es beim Bausparen mehr Wohnungsbauprämie. Davon können nach unserer Einschätzung über 70 % der Bevölkerung profitieren – auch Sie? Der Fördersatz sowie die Einkommensgrenzen sind angehoben. Damit fördert der Staat die Wohneigentumsbildung noch stärker. Das ist für Sie an Förderung drin!
NEU seit 01.01.2021 | bis 31.12.2020 | ||||
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Alleinstehend | Verh./Verpart.* | Alleinstehend | Verh./Verpart.* | ||
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 € | 1.400 € | 512 € | 1.024 € | |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % | 8,8 % | 8,8 % | |
Maximale Prämie | 70 € | 140 € | 45,06 € | 90,11 € | |
Einkommensgrenzen (es gilt das zu versteuernde Einkommen, der Bruttolohn kann deutlich höher sein) | 35.000 € | 70.000 € | 25.600 € | 51.200 € |
*Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.
Sie sind mindestens 16 Jahre und haben Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland? Ihre Sparleistung beträgt mindestens 50 Euro pro Jahr? Dann sichern Sie sich die Wohnungsbauprämie.
Die Wohnungsbauprämie ist durch bestimmte Einkommensgrenzen beschränkt. Seit Januar 2021 liegt sie für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro. Für Verheiratete beträgt sie 70.000 Euro pro Jahr.
Wenn Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämie zugestimmt wird, darf sie nur für wohnwirtschaftliche Zwecke, also zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie, verwendet werden – das ist die zentrale Bedingung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verträge.
Nutzen Sie die zweijährige Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2021 noch die Prämie für 2019.
Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und folgende Bedingungen erfüllen:
Sie möchten wissen, wie viel staatliche Förderung bei der Finanzierung Ihres Eigenheims möglich ist?
Unser Förderrechner zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, welche Zuschüsse Sie in Anspruch nehmen können.
Die Wohnungsbauprämie ist durch Einkommensgrenzen beschränkt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze seit Januar 2021 bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro. Für Verheiratete beträgt sie 70.000 Euro pro Jahr. Damit profitieren künftig mehr Menschen von der staatlichen Förderung.
Sollte das zu versteuernde Einkommen schwanken und in einzelnen Jahren über der Maximalgrenze liegen, wird für die betreffenden Jahre keine Prämie gezahlt.
Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das entspricht bei Arbeitnehmern überschlägig folgendem Bruttoarbeitslohn in 2021:
Bruttoarbeitslohn | keine Kinder | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder |
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Alleinstehende | 43.500 € | 53.200 € | 58.500 € | 63.300 € |
Verheiratete – 1 Arbeitnehmer | 83.000 € | 91.400 € | 99.800 € | 108.200 € |
Verheiratete – 2 Arbeitnehmer | 87.000 € | 96.900 € | 107.000 € | 117.000 € |
Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Zahlen gerundet, Stand Januar 2021.
Unser Tipp: Wer vermögenswirksame Leistungen erhält, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die vermögenswirksamen Leistungen auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist allerdings nicht möglich.
Wenn Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämie zugestimmt wird, darf sie nur für bauliche Maßnahmen verwendet werden – das ist die zentrale Bedingung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Verträge.
Zu diesen wohnwirtschaftlichen Zwecken gehört neben dem Bau eines Hauses oder einer Wohnung auch der Kauf einer Immobilie.
Alternativ darf das Geld aber auch für eine Sanierung der eigenen vier Wände oder für Renovierungskosten verwendet werden. Ebenfalls erlaubt ist der Kauf von Wohnrechten, beispielsweise bei Genossenschaften.
Mit Schwäbisch Hall ist der Weg zur Wohnungsbauprämie ganz einfach: Sie erhalten den Antrag jeweils zum Jahresbeginn mit Ihrem Jahreskontoauszug. Füllen Sie den Antrag einfach vollständig aus und senden ihn an uns zurück. Nutzen Sie dazu auch gerne das praktische Online-Formular, um die Prämie auf elektronischem Weg zu beantragen. Diesen Weg zeigt Ihnen auch unser 70-Sekunden-Video.
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist. Da Sie die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen dürfen, können Sie sogar jeweils vom vorletzten Sparjahr profitieren. Beispielsweise gibt es bis zum 31.12.2021 noch die Prämie für 2019.
Die Wohnungsbauprämie zählt zu den bedeutendsten staatlichen Förderungen zur Vermögensbildung. Neben Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester ist sie eine dritte lohnende Möglichkeit auf staatliche Förderung für Bausparer. Sie wurde 1952 eingeführt, um auch Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und den Erwerb von Wohneigentum zu bieten.
Seit 2021 beträgt der maximal geförderte Sparbetrag 700 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 1.400 Euro. Darauf werden 10 Prozent gutgeschrieben. Als Single erhalten Sie also maximal 70 Euro pro Jahr; Ehepaare bekommen bis zu 140 Euro. Der tatsächliche monatliche Sparbeitrag darf aber höher sein.
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt zeitgleich mit dem Bausparvertrag. Der genaue Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde:
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Anreiz, Wohneigentum zu kaufen. Sie fragen sich, wie viel Haus Sie sich leisten können und wie viel Eigenkapital dafür notwendig ist? Damit die Baufinanzierung auf sicheren Beinen steht, müssen viele Faktoren beachtet werden. Unsere Heimatexperten beraten Sie hierzu gerne und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welcher Finanzierungsplan zu Ihnen passt. Damit Sie Ihren Wohntraum sicher verwirklichen können.
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