Notarkosten beim Hauskauf: Teil der Kaufnebenkosten
- Leistungen eines Notars
- Notarkosten berechnen
- Tipps zum Sparen von Notarkosten
Immer, wenn in Deutschland eine Immobilie verkauft wird, ist der Gang zum Notar nötig. Erst durch die notarielle Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Lesen Sie hier, welche Leistungen ein Notar erbringt, wer die Notarkosten trägt und wie Sie die Notarkosten berechnen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Notargebühren beim Hauskauf möglichst gering halten.
Sie fragen sich, wozu Sie einen Notar benötigen, und wieso bei einem Hauskauf Notarkosten entstehen?
Die Notargebühren wurden in Deutschland gesetzlich verpflichtend eingeführt, um Käufer und Verkäufer bei einem Immobiliengeschäft zu schützen. Die Prüfung des Kaufvertrags durch den Notar stellt für beide Parteien sicher, dass der Kauf rechtskräftig ist.
In der Regel wird der Notar durch den Käufer beauftragt. Er ist zu Neutralität verpflichtet und stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Kaufvertrags erfüllt sind. Dazu holt er alle nötigen Unterlagen und Genehmigungen ein und erstellt einen Vertragsentwurf, den beide Parteien zur Vorlage erhalten. Im Falle von Unstimmigkeiten tritt der Notar als Vermittler auf. Beim gesetzlich vorgeschriebenen Notartermin liest der Notar den Vertragstext vollständig vor und klärt über alle vertraglichen Verpflichtungen auf. Anschließend beurkundet er die Rechtsgültigkeit der Vertragsunterzeichnung.
Zusammengefasst übernimmt ein Notar diese Aufgaben:
Erst mit der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Schritte ist ein Immobilienkauf rechtskräftig. Somit ist der Gang zum Notar für die Abwicklung eines Hauskaufs unverzichtbar.
Die Notarkosten zählen zu den Nebenkosten der Immobilienfinanzierung. Das heißt, wer ein Haus kauft, muss zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis noch weitere Kosten einplanen wie etwa Kosten für die Grunderwerbssteuer, den Grundbucheintrag und die Makler-Courtage.
Die Höhe der Notarkosten ist einheitlich über das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und macht bis zu zwei Prozent des Immobilienpreises aus.
Die Notargebühren umfassen u. a. folgende Leistungen:
Dabei ist es unerheblich, wie hoch der Beratungsaufwand durch den Notar ist, wie viele Besprechungstermine nötig sind oder wie komplex die Vertragserstellung ist.
Wie hoch die Notargebühren letztendlich sind, hängt auch davon ab, welche Leistungen in Auftrag gegeben werden.
Hier ein Beispiel zum Notarkosten berechnen:
Der Kauf eines Grundstücks, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, soll vom Notar beurkundet werden. Vereinbart wurde ein Kaufpreis in Höhe von 250.000 €. Außerdem muss eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld gelöscht werden. Dazu werden aus dem Kaufpreis 70.000 € an den Gläubiger des Verkäufers benötigt.
Kosten | ||
---|---|---|
Beurkundungsgebühr | aus 250.000 € | 1.070,00 € |
Vollzugsgebühr | aus 250.000 € | 267,50 € |
Betreuungsgebühr | aus 250.000 € | 267,50 € |
Treuhandgebühr | aus 70.000 € | 109,50 € |
Auslagen | geschätzt | 50,00 € |
USt. | 19 % | 335,26 € |
Summe: | 2.099,76 € |
Die Notargebühr liegt hier bei lediglich 0,8 % vom Kaufpreis. Die Treuhandgebühr wird dabei normalerweise vom Verkäufer getragen.
Quelle: gnotkg.de
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Nach §140 KostO sind die gesetzlich festgeschriebenen Notarkosten nicht verhandelbar. Dennoch gibt es einige legale Möglichkeiten, die Notarkosten möglichst gering zu halten.
Gleich zu Beginn:
Scheuen Sie sich nicht, Ihren Notar direkt nach Möglichkeiten zur Kosteneinsparung zu fragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Notar dazu verpflichtet, Sie über kostengünstige Alternativen aufzuklären.
Tipp 1: Kaufpreis senken
Da sich die Notarkosten am Kaufpreis der Immobilie orientieren, gilt: Je niedriger der Kaufpreis, desto geringer die Notargebühren. Um den Kaufpreis zu senken, können Sie beispielsweise Grundstück und Immobilie separat erwerben – unbebaute Grundstücke sind in der Regel wesentlich günstiger.
Tipp 2: Auf Notaranderkonto verzichten
Immobiliengeschäfte werden häufig über ein sogenanntes Notaranderkonto abgewickelt. Der Käufer überweist das Geld für die Immobilie auf ein Konto des Notars, der es treuhänderisch verwaltet und nach der Eintragung ins Grundbuch an den neuen Eigentümer überweist. Dafür wird eine Hebegebühr fällig. Alternativ regeln Sie die Zahlungsvoraussetzungen direkt im Kaufvertrag. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird vom Notar ohne zusätzliche Kosten geprüft.
Tipp 3: Vertragserstellung nicht extern beauftragen
Verzichten Sie darauf, den Entwurf des Kaufvertrags von einem Anwalt oder Steuerberater erstellen zu lassen. Die verpflichtende Notargebühr umfasst diese Dienstleistung bereits und erspart Ihnen Zusatzkosten.
Tipp 4: Grundschuld nur beglaubigen lassen
Die Beglaubigung der Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank gehört normalerweise ebenfalls zu den Aufgaben eines Notars. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, sichert sich die Bank damit das Pfandrecht. Grundsätzlich ist dieses Geschäft jedoch nicht beurkundungspflichtig. Sprechen Sie mit Ihrer Bank – manche Kreditinstitute akzeptieren beglaubigte Grundschuldentwürfe. Während eine Beurkundung sich an der Höhe der Grundschuld misst und mehrere 100 Euro ausmachen kann, kostet eine Beglaubigung nur rund 130 Euro.
Tipp 5: Auf Auflassungsvormerkung verzichten
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie, bis er als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen ist. Dies versursacht ebenfalls Notarkosten. Findet das Immobiliengeschäft innerhalb der Familie oder unter Freunden statt, ist eine Auflassungsvormerkung nicht unbedingt nötig.
Sie haben weitere Fragen zu den Notarkosten beim Hauskauf? Lesen Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen.
Die Notargebühren beim Hauskauf trägt in der Regel der Käufer.
Wer die Notarkosten im Falle einer Schenkung trägt, kann zwischen Schenker und Beschenktem frei vereinbart werden.
Vereinbaren Sie erst einen Notartermin, wenn Ihnen eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank vorliegt. Sonst laufen Sie Gefahr, bei Nichtzustandekommen des Immobiliengeschäfts die Notarkosten tragen zu müssen.
Für den Notartermin benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, Ihre Steuer- Identifikationsnummer, Unterlagen über abzulösende Darlehen sowie das Grundschuldformular.
Als Privatkäufer ist eine steuerliche Absetzung der Notarkosten nicht möglich. Wenn Sie mit der Immobilie jedoch Einnahmen erzielen, z. B. durch Vermietung, ist eine steuerliche Absetzung der Notarkosten möglich.
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