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Baukindergeld: Wissenswertes zum ausgelaufenen Förderprogramm

Das Baukindergeld kann nicht mehr beantragt werden und wurde durch das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) abgelöst. Für alle "förderhistorisch" Interessierten folgt eine kurze Beschreibung des Baukindergelds.

    

Was war das Baukindergeld?

Von 2018 bis 2022 hat das Baukindergeld der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besonders Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen dabei geholfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Baukindergeld war ein Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum aus Mitteln des Bundes. Die KfW und das zuständige Bundesministerium förderten mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien für Familien mit Kindern. Mehr als 350.000 Paare und Alleinerziehende mit Kindern haben von der Förderung mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung profitiert.

Insgesamt hatte der Bund dafür 9,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Nachdem die Mittel erschöpft waren, ist das ursprüngliche Baukindergeld Ende 2022 ausgelaufen.

Wer den Antrag bis zum 31.12.2022 gestellt und die benötigten Nachweise rechtzeitig eingereicht hat, kann noch immer über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren mit jährlich 1.200 Euro pro Kind unterstützt werden. Für alle anderen gelten die neuen Richtlinien des Nachfolgeprogramms „Wohneigentum für Familien“ (WEF), die sich stark vom Vorgänger unterscheiden.


Wie war die Förderung ausgestaltet?

Die Förderung erfolgte durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt konnten Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie ununterbrochen 10 Jahre Eigentümer (mindestens Miteigentümer) der geförderten Wohnimmobilie waren und diese als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst für Wohnzwecke nutzten. 


Was wurde mit dem Baukindergeld gefördert?

Gefördert wurde der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. War bereits selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, war eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.  

Nicht gefördert wurden: 

  • Wochenend- oder Ferienhäuser sowie Ferienwohnungen 
  • die Übertragung von Wohneigentum im Wege der Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung
  • der Erwerb oder die Übertragung von Wohneigentum zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft

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Baukindergeld war Nachfolger der Eigenheimzulage

Die Idee des Baukindergeldes und des Programms "Wohneigentum für Familien" (WEF) ist nichts Neues. Bereits von 1995 bis 2005 gab es die Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage. Diese staatliche Wohneigentumsförderung sollte, wie das Baukindergeld und das WEF, Familien mit Kindern den Weg ins Eigenheim erleichtern. Zuletzt konnten Familien so bis zu 800 Euro pro Kind für einen Zeitraum von acht Jahren bekommen. Je nach Höhe der Anschaffungskosten, gab es darüber hinaus noch einen weiteren Zuschuss. Für die Förderung galten bestimmte Einkommensgrenzen, die sich pro Kind erhöhten.

Da sich die Wohnungssituation 2006 entspannt hatte, wurde die Eigenheimzulage eingestellt. Das Förderziel war erreicht und die freiwerdenden Gelder sollten für andere Bereiche genutzt werden.


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