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Fragen & Antworten zum Bausparen

  • Fachbegriffe einfach erklärt
  • Von A(bschlussgebühr) bis Z(uteilung)
  • Kontaktaufnahme zum Berater

An dieser Stelle erläutern wir das Bausparen und fachliche Begriffe, die Ihnen im Zusammenhang mit dieser Finanzierungsform für Immobilien begegnen. Wenn Sie mehr wissen möchten, dürfen Sie sich gerne an uns oder Ihren Heimatexperten vor Ort wenden.

Wie funktioniert Bausparen?

Bausparen ist ein solidarisches Finanzierungsprinzip für Häuser, Eigentumswohnungen, Modernisierungen und andere „wohnwirtschaftliche Zwecke“. Die Einzahlungen alle Bausparer in ihre Bausparverträge bilden das Gesamtkapital, aus dem später die individuellen Bauspardarlehen gewährt werden.
Bausparen besteht aus zwei Phasen: Bei Abschluss Ihres Bausparvertrags legen Sie die Bausparsumme fest, also das Kapital, das Sie zur Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen – vom Hausbau über den Wohnungskauf bis zur Modernisierung. Diese Bausparsumme besteht aus einem Sparanteil und einem Darlehensanteil. Sie machen jeweils ungefähr die Hälfte der Bausparsumme aus. Mit dem Vertragsabschluss sichern Sie sich den Anspruch auf das zinsgünstige und zinssichere Bauspardarlehen.

Infografik zum Bausparprinzip
Bausparen besteht aus einer Spar- und einer Darlehensphase – zum Eigenkapitalaufbau bzw. zur Tilgung. (Quelle: Schwäbisch Hall)

In der ersten Phase sparen Sie durch monatliche Zahlungen den Sparanteil – das Bausparguthaben – an und bauen so Kapital auf, das durch die Bausparkasse verzinst wird. Zum Ende dieser mehrjährigen Ansparphase können Sie – mit Beginn der Phase zwei – diesen Betrag zusammen mit dem Bauspardarlehen abrufen. Im weiteren Verlauf dieser Darlehensphase zahlen Sie das Darlehen in festen Monatsraten ab. Außerdem sind Sonderzahlungen möglich.

Bausparen als Finanzierungsinstrument eignet sich vor allem für mittelfristige Immobilienprojekte. Bei einem kurzfristigen Finanzierungsbedarf gibt es Möglichkeiten der Sofortfinanzierung. Gegenüber anderen Formen der Immobilienfinanzierung hat Bausparen drei Besonderheiten:

  • Der Zinssatz des späteren Bauspardarlehens wird schon beim Vertragsabschluss – also Jahre vor Inanspruchnahme – fixiert und ist so vor einem Zinsanstieg geschützt.
  • Bausparen wird bereits ab Vertragsabschluss staatlich gefördert.
  • Das Bauspardarlehen kann nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Das umschließt den Bau oder Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen, Modernisierungen, den Erwerb von Baugrundstücken sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
    Mittels Bausparen können auch bei anderen Kreditinstituten laufende Immobiliendarlehen abgelöst beziehungsweise umgeschuldet werden.

Nutzen Sie für ein konkretes Beispiel gern auch unseren Bausparrechner.


Was ist die „Abschlussgebühr“?

Mit Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr erhoben. In der Regel wird die Gebühr mit den ersten Sparraten verrechnet. Geleistete Zahlungen werden also zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Erst wenn die Summe erreicht ist, tragen die folgenden Einzahlungen zum Kapitalaufbau bei. Wird der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt oder nicht in Anspruch genommen, fällt trotzdem der volle Betrag an.

Die Abschlussgebühr des Bausparvertrags kann in der Steuererklärung nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Bausparmittel ausschließlich für die Finanzierung eines Mietobjekts zum Einsatz kommen.


Woraus setzt sich das „Bausparguthaben“ zusammen?

Das Bausparguthaben ist die erste Säule Ihrer Immobilienfinanzierung; sie wird durch das Bauspardarlehen ergänzt. Das Bausparguthaben setzt sich unter anderem zusammen aus

  • Ihren monatlichen Einzahlungen während der Ansparzeit,
  • den gewährten Zinsen  
 

    

Was versteht man unter „Bausparsumme“?

Die Bausparsumme ist der Betrag, den Sie für die Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen. Sie setzt sich aus dem Sparanteil (Bausparguthaben) und dem Darlehensanteil (Bauspardarlehen) zusammen. Da das Bausparen schon Jahre vor der Realisierung des Immobilienprojektes beginnt, ist die Bausparsumme nicht immer für das dann konkrete Objekt ausreichend. Sie lässt sich aber anpassen, oder die Finanzierung wird durch anderweitige Darlehen oder Kredite ergänzt


„Bausparvertrag auszahlen“ lassen: Geht das?

Eine Auszahlung des Bausparvertrages ist möglich. Allerdings macht es einen Unterschied, ob Sie sich Ihren Bausparvertrag in der Ansparphase oder in der Zuteilungsphase auszahlen lassen. 

Auszahlung des Bausparvertrages in der Zuteilungsphase

Das Ziel bei einem Bausparvertrag ist wie oben beschrieben, dass Sie rund die Hälfte der Bausparsumme ansparen und den anderen Teil als Bauspardarlehen erhalten können. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, müssen Sie das Darlehen nicht zwangsläufig in Anspruch nehmen. Sie können sich das angesparte Geld inklusive Zinsen auch auszahlen lassen. Geschieht das in der Zuteilungsphase, entstehen dadurch keine Kosten.

In der Zuteilungsphase ist keine Kündigung erforderlich. Es kommt zur Auszahlung,  egal ob Sie nur das Bausparguthaben oder auch das Darlehen beantragen.

Auszahlung des Bausparvertrages in der Ansparphase

Wollen Sie sich das Guthaben in der Ansparphase vor Erreichen des Mindestsparguthabens auszahlen lassen, ist dafür eine Kündigung des Bausparvertrages nötig. Hierbei gilt eine Frist von sechs Monaten. Allerdings entgehen Ihnen durch die Kündigung viele Vorteile. Wer zum Beispiel die Wohnungsbauprämie erhält, verliert diese in der Regel. Darüber hinaus gibt es für staatliche Förderungen – beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage – Sperrfristen. Wird der Bausparvertrag vor Ablauf dieser Sperrfrist gekündigt, kann der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren gehen. Und schlussendlich erlischt die Option auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.

WICHTIG! Kurzfristiger Kapitalbedarf, eine neue Lebenssituation oder auch die Änderung der persönlichen Lebensplanung – die Gründe für die Kündigung des Bausparvertrages können vielfältig sein. Oft gibt es aber Alternativen. Sprechen Sie auf jeden Fall vor einer eventuellen Kündigung mit einem unserer Heimatexperten. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung.


Was sind die „Bewertungszahl“ und der „Bewertungszahlfaktor“?

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Der Bewertungszahlfaktor wird bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt. (Quelle: iStock-922196538-mediaphotos)

Wenn Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen wollen, spielt die Bewertungszahl eine wichtige Rolle. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Die Bewertungszahl errechnet sich aus mehreren Faktoren:

  • aus den Zinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben
  • aus der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben
  • aus dem gewählten Bewertungszahlfaktor
  • eventuell aus dem Leistungsfaktor

Die Bewertungszahl ist sozusagen die Bewertung der bisher auf dem Bausparkonto erfolgten Sparleistung, also Ihrem Bausparguthaben, das auch die erhaltenen Zinsen und staatliche Zuschüsse einschließt. Der Bewertungszahlfaktor wird durch die beim Vertragsabschluss gewählte Tarifvariante automatisch festgelegt. Er hat Einfluss auf die Sparzeit Ihres Vertrags: Bei einem hohen Bewertungszahlfaktor wird die Zuteilungsreife früher erreicht und Ihr Vertrag schneller ausgezahlt. Im Umkehrschluss heißt das: Bei Verträgen mit einem niedrigen Bewertungszahlfaktor dauert es bis zur Zuteilungsreife etwas länger. Sie können die Zeit bis zur Zuteilung aber aktiv verkürzen: Wenn Sie über das Mindestguthaben hinaus Einzahlungen leisten, steigt Ihr Leistungsfaktor, der die Bewertungszahl positiv beeinflusst.


Was ist bei einer "Kündigung" zu beachten?

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen möchten, sollten Sie sich zuvor über die vertragliche Kündigungsfrist und mögliche Nachteile informieren. So kann eine vorzeitige Kündigung beispielsweise zum Verlust der staatlichen Förderung führen. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Seite Kündigung Bausparvertrag.


R wie „Regelsparbeitrag“

Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrages als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und hängt von der Bausparsumme und der gewählten Tarifvariante ab.



Was ist die „Sparzeit“?

Die Sparzeit – auch Ansparzeit genannt – ist die erste Phase ihres Bausparvertrags, in der Sie als Bausparer Einzahlungen leisten, um sich die Option auf ein Bauspardarlehen zu sichern.


Was ist eine „Begünstigung“ oder „Vollmacht“?

In einer Begünstigung wird festgelegt, dass ein Dritter beim Tod des Bausparers unmittelbar den Anspruch auf Leistung aus dem Bausparvertrag hat. Der Begünstigte ist anspruchsberechtigt, nicht aber verfügungsberechtigt. Das heißt, er kann nicht die vertraglichen Bedingungen des Bausparvertrags ändern. Soll er dazu berechtigt sein, muss er zusätzlich eine Vollmacht bekommen. Wenn Sie einer dritten Person Vollmacht für Ihren Bausparvertrag erteilen möchten, nutzen Sie unbedingt die Vordrucke der Bausparkassen. Damit ist rechtlich sichergestellt, dass der Umfang der Vollmacht eindeutig beschrieben ist.

Was ist eine "Bausparvertrag-Sondertilgung“ bzw. Sonderzahlung in der Darlehensphase?

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Durch Sonderzahlungen kann das Bauspardarlehen schneller als ursprünglich vereinbart zurückgezahlt werden. (Quelle: iStock-654186850-alfexe)

Das Bauspardarlehen wird in festgelegten Monatsraten zurückgezahlt. Das ist die sogenannte Tilgung. Verfügen Sie über zusätzliches Kapital, zum Beispiel durch einen Bonus oder eine Erbschaft? Dann können Sie einmalige oder regelmäßige Zusatzzahlungen leisten. Diese Zahlungen sind dann Sondertilgungen.

So kann das zugeteilte Bauspardarlehen von Ihnen jederzeit früher als vereinbart und ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Die dadurch ersparten Zinszahlungen kommen dem Darlehensnehmer voll zugute. Bei der Sondertilgung eines Bauspardarlehens spielt es keine Rolle, ob das Darlehen durch Sonderzahlung in einer Summe, teilweise oder durch höhere monatliche Raten zurückgezahlt wird.

Bausparvertrag-Sondertilgungen sind für Sie jederzeit und in unbegrenzter Höhe möglich.


Was sind „wohnwirtschaftliche Zwecke“?

Die Verwendung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen ist laut Bausparkassengesetz an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Damit gemeint sind:

  • Bau oder Kauf eines Hauses
  • Bau oder Kauf einer Wohnung
  • Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung einer Immobilie
  • Investitionen in Energieeffizienz oder Barrierefreiheit
  • Kauf eines Baugrundstücks
  • Erwerb von Erbbaurechten oder Dauernutzungsrechten
  • Beteiligung an genossenschaftlichen Immobilienprojekten
  • Ablösung von bereits anderweitig bestehenden Krediten, die diesen Zwecken dienen
Rohre einer Furà bodenheizung bei der Installation
Sanierungen und Modernisierungen wie beispielsweise der Einbau einer Fußbodenheizung können mit Bausparmitteln finanziert werden. (Quelle: iStock-866522294-gopixa)

Wann ist die „Zuteilungsreife“ des Bausparvertrags erreicht?

Unser Video erklärt Ihnen in 90 Sekunden anschaulich die Zuteilung eines Bausparvertrages.

Die Zuteilungsreife fällt zwischen die beiden Phasen des Bausparens. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie sich dann Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen.

Zuteilungsreif ist ein Bausparvertrag, wenn das Mindestsparguthaben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht sind.

Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, kann der Bausparer die Zuteilung annehmen. Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahl geordnet und in entsprechender Reihenfolge im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel zugeteilt.
Als Bausparer können Sie die Zuteilung des Vertrags zeitlich gestalten. Das heißt, Sie müssen die Summe nicht mit Erreichen der Zuteilungsreife abrufen. Auch müssen Sie das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen.  

Unsere Auszeichnung

Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro am Sonntag" hat auch 2022 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum achten Mal in Folge.

 

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