Fragen & Antworten zum Bausparen
- Fachbegriffe einfach erklärt
- Von A(bschlussgebühr) bis Z(uteilung)
- Kontaktaufnahme zum Berater
An dieser Stelle erläutern wir das Bausparen und fachliche Begriffe, die Ihnen im Zusammenhang mit dieser Finanzierungsform für Immobilien begegnen. Wenn Sie mehr wissen möchten, dürfen Sie sich gerne an uns oder Ihren Heimatexperten vor Ort wenden.
Bausparen ist ein solidarisches Finanzierungsprinzip für Häuser, Eigentumswohnungen, Modernisierungen und andere „wohnwirtschaftliche Zwecke“. Die Einzahlungen alle Bausparer in ihre Bausparverträge bilden das Gesamtkapital, aus dem später die individuellen Bauspardarlehen gewährt werden.
Bausparen besteht aus zwei Phasen: Bei Abschluss Ihres Bausparvertrags legen Sie die Bausparsumme fest, also das Kapital, das Sie zur Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen – vom Hausbau über den Wohnungskauf bis zur Modernisierung. Diese Bausparsumme besteht aus einem Sparanteil und einem Darlehensanteil. Sie machen jeweils ungefähr die Hälfte der Bausparsumme aus. Mit dem Vertragsabschluss sichern Sie sich den Anspruch auf das zinsgünstige und zinssichere Bauspardarlehen.
In der ersten Phase sparen Sie durch monatliche Zahlungen den Sparanteil – das Bausparguthaben – an und bauen so Kapital auf, das durch die Bausparkasse verzinst wird. Zum Ende dieser mehrjährigen Ansparphase können Sie – mit Beginn der Phase zwei – diesen Betrag zusammen mit dem Bauspardarlehen abrufen. Im weiteren Verlauf dieser Darlehensphase zahlen Sie das Darlehen in festen Monatsraten ab. Außerdem sind Sonderzahlungen möglich.
Bausparen als Finanzierungsinstrument eignet sich vor allem für mittelfristige Immobilienprojekte. Bei einem kurzfristigen Finanzierungsbedarf gibt es Möglichkeiten der Sofortfinanzierung. Gegenüber anderen Formen der Immobilienfinanzierung hat Bausparen drei Besonderheiten:
Nutzen Sie für ein konkretes Beispiel gern auch unseren Bausparrechner.
Mit Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr erhoben. In der Regel wird die Gebühr mit den ersten Sparraten verrechnet. Geleistete Zahlungen werden also zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Erst wenn die Summe erreicht ist, tragen die folgenden Einzahlungen zum Kapitalaufbau bei. Wird der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt oder nicht in Anspruch genommen, fällt trotzdem der volle Betrag an.
Die Abschlussgebühr des Bausparvertrags kann in der Steuererklärung nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Bausparmittel ausschließlich für die Finanzierung eines Mietobjekts zum Einsatz kommen.
Das Bausparguthaben ist die erste Säule Ihrer Immobilienfinanzierung; sie wird durch das Bauspardarlehen ergänzt. Das Bausparguthaben setzt sich unter anderem zusammen aus
Die Bausparsumme ist der Betrag, den Sie für die Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen. Sie setzt sich aus dem Sparanteil (Bausparguthaben) und dem Darlehensanteil (Bauspardarlehen) zusammen. Da das Bausparen schon Jahre vor der Realisierung des Immobilienprojektes beginnt, ist die Bausparsumme nicht immer für das dann konkrete Objekt ausreichend. Sie lässt sich aber anpassen, oder die Finanzierung wird durch anderweitige Darlehen oder Kredite ergänzt.
Eine Auszahlung des Bausparvertrages ist möglich. Allerdings macht es einen Unterschied, ob Sie sich Ihren Bausparvertrag in der Ansparphase oder in der Zuteilungsphase auszahlen lassen.
Das Ziel bei einem Bausparvertrag ist wie oben beschrieben, dass Sie rund die Hälfte der Bausparsumme ansparen und den anderen Teil als Bauspardarlehen erhalten können. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, müssen Sie das Darlehen nicht zwangsläufig in Anspruch nehmen. Sie können sich das angesparte Geld inklusive Zinsen auch auszahlen lassen. Geschieht das in der Zuteilungsphase, entstehen dadurch keine Kosten.
In der Zuteilungsphase ist keine Kündigung erforderlich. Es kommt zur Auszahlung, egal ob Sie nur das Bausparguthaben oder auch das Darlehen beantragen.
Wollen Sie sich das Guthaben in der Ansparphase vor Erreichen des Mindestsparguthabens auszahlen lassen, ist dafür eine Kündigung des Bausparvertrages nötig. Hierbei gilt eine Frist von sechs Monaten. Allerdings entgehen Ihnen durch die Kündigung viele Vorteile. Wer zum Beispiel die Wohnungsbauprämie erhält, verliert diese in der Regel. Darüber hinaus gibt es für staatliche Förderungen – beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage – Sperrfristen. Wird der Bausparvertrag vor Ablauf dieser Sperrfrist gekündigt, kann der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren gehen. Und schlussendlich erlischt die Option auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.
WICHTIG! Kurzfristiger Kapitalbedarf, eine neue Lebenssituation oder auch die Änderung der persönlichen Lebensplanung – die Gründe für die Kündigung des Bausparvertrages können vielfältig sein. Oft gibt es aber Alternativen. Sprechen Sie auf jeden Fall vor einer eventuellen Kündigung mit einem unserer Heimatexperten. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung.
Wenn Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen wollen, spielt die Bewertungszahl eine wichtige Rolle. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Die Bewertungszahl errechnet sich aus mehreren Faktoren:
Die Bewertungszahl ist sozusagen die Bewertung der bisher auf dem Bausparkonto erfolgten Sparleistung, also Ihrem Bausparguthaben, das auch die erhaltenen Zinsen und staatliche Zuschüsse einschließt. Der Bewertungszahlfaktor wird durch die beim Vertragsabschluss gewählte Tarifvariante automatisch festgelegt. Er hat Einfluss auf die Sparzeit Ihres Vertrags: Bei einem hohen Bewertungszahlfaktor wird die Zuteilungsreife früher erreicht und Ihr Vertrag schneller ausgezahlt. Im Umkehrschluss heißt das: Bei Verträgen mit einem niedrigen Bewertungszahlfaktor dauert es bis zur Zuteilungsreife etwas länger. Sie können die Zeit bis zur Zuteilung aber aktiv verkürzen: Wenn Sie über das Mindestguthaben hinaus Einzahlungen leisten, steigt Ihr Leistungsfaktor, der die Bewertungszahl positiv beeinflusst.
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen möchten, sollten Sie sich zuvor über die vertragliche Kündigungsfrist und mögliche Nachteile informieren. So kann eine vorzeitige Kündigung beispielsweise zum Verlust der staatlichen Förderung führen. Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Seite Kündigung Bausparvertrag.
Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrages als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und hängt von der Bausparsumme und der gewählten Tarifvariante ab.
Die Sparzeit – auch Ansparzeit genannt – ist die erste Phase ihres Bausparvertrags, in der Sie als Bausparer Einzahlungen leisten, um sich die Option auf ein Bauspardarlehen zu sichern.
In einer Begünstigung wird festgelegt, dass ein Dritter beim Tod des Bausparers unmittelbar den Anspruch auf Leistung aus dem Bausparvertrag hat. Der Begünstigte ist anspruchsberechtigt, nicht aber verfügungsberechtigt. Das heißt, er kann nicht die vertraglichen Bedingungen des Bausparvertrags ändern. Soll er dazu berechtigt sein, muss er zusätzlich eine Vollmacht bekommen. Wenn Sie einer dritten Person Vollmacht für Ihren Bausparvertrag erteilen möchten, nutzen Sie unbedingt die Vordrucke der Bausparkassen. Damit ist rechtlich sichergestellt, dass der Umfang der Vollmacht eindeutig beschrieben ist.
Das Bauspardarlehen wird in festgelegten Monatsraten zurückgezahlt. Das ist die sogenannte Tilgung. Verfügen Sie über zusätzliches Kapital, zum Beispiel durch einen Bonus oder eine Erbschaft? Dann können Sie einmalige oder regelmäßige Zusatzzahlungen leisten. Diese Zahlungen sind dann Sondertilgungen.
So kann das zugeteilte Bauspardarlehen von Ihnen jederzeit früher als vereinbart und ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Die dadurch ersparten Zinszahlungen kommen dem Darlehensnehmer voll zugute. Bei der Sondertilgung eines Bauspardarlehens spielt es keine Rolle, ob das Darlehen durch Sonderzahlung in einer Summe, teilweise oder durch höhere monatliche Raten zurückgezahlt wird.
Bausparvertrag-Sondertilgungen sind für Sie jederzeit und in unbegrenzter Höhe möglich.
Die Verwendung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen ist laut Bausparkassengesetz an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Damit gemeint sind:
Die Zuteilungsreife fällt zwischen die beiden Phasen des Bausparens. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie sich dann Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen.
Zuteilungsreif ist ein Bausparvertrag, wenn das Mindestsparguthaben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht sind.
Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, kann der Bausparer die Zuteilung annehmen. Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahl geordnet und in entsprechender Reihenfolge im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel zugeteilt.
Als Bausparer können Sie die Zuteilung des Vertrags zeitlich gestalten. Das heißt, Sie müssen die Summe nicht mit Erreichen der Zuteilungsreife abrufen. Auch müssen Sie das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro am Sonntag" hat auch 2022 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum achten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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