Renovierungskredit:
Zinsgünstiger renovieren
- Konstante Raten und Laufzeit wählbar
- Bis zu 50.000 Euro ohne Grundschuldeintrag
- Barrierefreier Umbau: Riester-Förderung
Schnell zu den wichtigsten Themen:
Wer Eigentümer einer Bestandsimmobilie ist, kennt das: Nach Jahren ist bei vielen Gewerken buchstäblich der Lack ab. Das betrifft Schönheitsreparaturen wie neue Fliesen oder einen neuen Anstrich, aber auch die Umstellung auf eine neue, energieeffiziente Technik bei Heizung und Installationen. Wobei Nachhaltigkeit und steigende Energiekosten immer mehr den Ausschlag für eine Renovierung geben.
Stehen größere Renovierungsmaßnahmen ins Haus, ob in Eigenregie oder durch einen Fachmann, reicht das Ersparte dafür oftmals nicht aus. Finanzieren Sie deshalb mit dem attraktiven Renovierungskredit von Schwäbisch Hall mit diesen Vorteilen:
Wünsche ans Eigenheim, Bedürfnisse der Familie und gesetzliche Vorgaben ändern sich im Laufe der Zeit und können Renovierungsmaßnahmen auf den Plan rufen. Wann spricht man eigentlich von einer Renovierung? Die Begriffe Renovierung, Modernisierung und Sanierung lassen sich folgendermaßen unterscheiden:
Ganz egal, wie Ihre Umbau- oder Renovierungspläne konkret aussehen, mit dem Renovierungskredit von Schwäbisch Hall können Sie sofort in die Umsetzung gehen.
Welche Renovierungswünsche haben Sie?
Wie viel kostet eine Renovierung? Der Kostenrahmen ist unter anderem abhängig vom Baujahr der Wohnung oder des Hauses, der Grund- und Wohnfläche, der Anzahl der Zimmer und natürlich den individuellen Wünschen und Bedürfnissen.
Welche Maßnahmen wollen Sie umsetzen? Planen Sie genau, wie viel Geld Sie für Ihre Renovierungsmaßnahmen benötigen. Ziehen Sie davon Ihr Eigenkapital ab und Sie erhalten Ihren Kreditbedarf. Nutzen Sie außerdem die vielfältigen Möglichkeiten an staatlichen Förderungen.
Kosten je Renovierungsmaßnahme | ||
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Maßnahme | Investitionskosten | Energieeinsparung |
Fassade inkl. Wärmedämmung | 30.000 € | 24 % |
Austausch Fenster | 15.000 - 25.000 € | 5 - 10 % |
Dachsanierung inkl. Ziegel, Dampfsperre und Dämmung | 40.000 € | 30 % |
Solaranlage zur Warmwasserbereitung | 5.000 € | 7 % |
Photovoltaik zur Stromerzeugung | 12.000 € | bis zu 27 % |
Klimafreundliches Heizsystem | 15.000 - 30.000 € | 30 % |
Dämmung Kellerdecke | 6.000 € | 6 % |
Renovierung Badezimmer | 15.000 € | |
Einbruchschutz | 1.000 - 5.000 € | |
Treppenrenovierung | 3.000 - 4.000 € | |
Neue Innentüren (pro Türe mit Zarge) | ab 300 € |
Die angegebenen Kosten und Energieeinsparpotenziale beziehen sich auf ein Einfamilienhaus und sind grundsätzlich abhängig von individuellen Gegebenheiten. Abweichungen sind möglich. Detaillierte Auskunft gibt das örtliche Handwerk. Die Sparpotenziale sind pro Jahr angegeben und basieren auf den Durchschnittswerten einer vierköpfigen Familie mit 131 m2 Wohnfläche. (Stand 04/2022)
Renovierungskosten berechnen: Erhalten Sie mit unserem praktischen Onlinetool einen ersten Überblick.
Wie hoch sind Ihr Darlehensbedarf und die gewünschte Laufzeit? Steht eine energetische Renovierung auf Ihrem Plan? Mit unserem Renovierungskreditrechner erhalten Sie einfach und aktuell einen ersten Blick auf Ihre individuellen Renovierungskreditzinsen.
Sie haben die Konditionen Ihres Renovierungskredits berechnet? Dann vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er erläutert Ihnen die Finanzierung im Detail und berücksichtigt dabei Ihre persönliche Situation. In diesem Termin gehen Sie gemeinsam Ihre Fragen und Wünsche rund um die Immobilie durch. So haben Sie von Anfang an die notwendige Transparenz über Ihren Renovierungskredit.
Zunächst fordern Sie einen Beratungstermin an. Hierzu füllen Sie einfach das Online-Formular aus.
Danach rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin für Ihr persönliches Beratungsgespräch.
Im Gespräch klärt Ihr Heimatexperte Ihre offenen Fragen und bereitet den Kreditantrag vor.
Nach Eingang aller Unterlagen und positivem Bescheid wird der Renovierungskredit an Sie ausgezahlt.
Bei einem Tilgungsaussetzungsdarlehen als Finanzierungsmodell besparen Sie anstelle einer monatlichen Darlehenstilgung einen Bausparvertrag und zahlen die vereinbarten Sollzinsen. Mit dem angesparten Geld und dem zinssicheren Bauspardarlehen lösen Sie später den Renovierungskredit ab. Anschließend zahlen Sie das Bauspardarlehen in festen monatlichen Raten zurück. Ihr Vorteil: Die monatliche Belastung bleibt über die gesamte Finanzierungsdauer fest planbar.
Ein Annuitätendarlehen zeichnet sich durch feste jährliche Raten und eine feste Sollzinsbindung aus. Die Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Mit abnehmender Darlehensschuld verringert sich der Zinsanteil, der Tilgungsanteil steigt. Ihr Vorteil: Sie können Ihr Budget langfristig planen.
Das FuchsBauDarlehen von Schwäbisch Hall ist ein solches Annuitätendarlehen mit zahlreichen Gestaltungsoptionen. Zum Beispiel können Sie die Rate bestimmen und optional bis zu fünfmal während der Sollzinsbindung anpassen.
Bei einem Renovierungskredit bis 50.000 Euro Darlehen für eine klassische Modernisierung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Absicherung ohne Grundschuld-Eintragung möglich. Lassen Sie sich dazu von den Heimatexperten beraten.
Die Verwendungsmöglichkeiten des Renovierungskredits von Schwäbisch Hall sind vielfältig. Beispielsweise können Sie Ihr Darlehen einsetzen, um Ihr Haus altersgerecht umzubauen oder energetisch zu sanieren.
Sie können es auch verwenden, wenn Sie die alte Heizungsanlage gegen eine moderne eintauschen, die Fenster erneuern, eine Fassadendämmung installieren oder eine Solaranlage auf Ihr Dach montieren möchten.
Hinweis: Wer kein Wohneigentümer ist – also zur Miete wohnt –, braucht für die Umsetzung von Modernisierungswünschen immer die Zustimmung des Immobilieneigentümers. Ohne diese dürfen keinerlei baulichen Veränderungen erfolgen.
Von der Darlehenshöhe und der Absicherung des Darlehens (mit oder ohne Grundschuldeintrag) hängt der Umfang der erforderlichen Unterlagen ab. Daraus ergeben sich mal mehr, mal weniger Dokumente, die zur Prüfung vorliegen müssen. Unter anderem benötigen Sie
Tipp: Unser Schwäbisch Hall-Berater unterstützt Sie gerne, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Wussten Sie, dass Sie der Staat bei Ihren Renovierungsplänen auch finanziell unterstützt? Hier die wichtigsten Förderprogramme, die Sie zum Teil auch kombinieren können:
Ihr Heimatexperte vor Ort informiert Sie gerne persönlich und ausführlich, welche Fördermöglichkeiten es beim Renovieren gibt und welche Voraussetzungen jeweils gelten. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.
Das ist Ihr individueller Modernisierungshelfer durch den Modernisierungs-Dschungel! Sie planen eine Modernisierung oder Renovierung und haben noch Fragen zu Vorgehen, Kosten, Materialien oder Finanzierung? Erhalten Sie in jeder Phase Ihres Projektes passende Ratgeber-Artikel, Rechner oder Checklisten und wertvolle Tipps. Sie legen Ihr individuelles Projekt an und können alle für Sie wichtigen Informationen dazu speichern.
So behalten Sie jederzeit den Überblick über Fachbegriffe, Zahlen und Fakten.
Egal, ob Sie einen attraktiven Kredit für Ihre Renovierung benötigen, staatliche Förderungen für energetische Renovierungsmaßnahmen nutzen oder Eigenkapital aufbauen möchten, Schwäbisch Hall ist Ihr kompetenter Partner. Sprechen Sie mit uns.
Hier die wichtigsten Themen für Sie im Überblick:
Sie haben Pläne für die Renovierung, Sanierung oder einen altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie? Stellen Sie die Finanzierung mit dem Renovierungskredit von Schwäbisch Hall auf ein sicheres Standbein. Sprechen Sie am besten mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er entwickelt mit Ihnen gemeinsam Ihren persönlichen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Schwäbisch Hall erhielt in der Online-Umfrage "Fairster Baufinanzierer" erneut die Note "sehr gut". Im Auftrag von FOKUS-MONEY wurden mehr als 2.500 Bauherren zu den Bewertungskategorien Angebot, Beratung, Service, Preis-Leistungs-Verhältnis und Kommunikation befragt.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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