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Ölheizung austauschen: Welche Kosten entstehen 2026?

Wer eine Ölheizung durch eine neue ersetzt, muss nicht nur die neue Anlage bezahlen. Hinzu kommen Kosten für Demontage und Entsorgung, sowie den Betrieb mit fossilen Brennstoffen. Hier erfahren Sie, mit welchen Kosten Eigentümer rechnen sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 21.07.2026

  • Die Demontage und Entsorgung einer alten Ölheizung kostet ungefähr zwischen 2.800 und 4.000 Euro.
  • Ein neuer Öl-Brennwertkessel mit 25 kW kostet beim Neubau ab ca. 17.960 Euro, beim Altbau ab ca. 19.750 Euro.
  • Durch die CO2-Steuer verteuert sich Heizöl 2026 um bis zu 17,4 Cent pro Liter.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Was kostet es, eine Ölheizung auszutauschen?

Wer eine Ölheizung ersetzen möchte, sollte nicht nur auf den Preis der neuen Anlage achten. Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Typisch sind vor allem:

  • Kosten für Demontage und Entsorgung der alten Ölheizung
  • Kosten für das neue Heizsystem samt Einbau
  • künftige laufende Kosten für Brennstoff, Strom, Wartung und Abgaben

Gerade bei Ölheizungen ist der Austausch häufig aufwendiger als bei anderen Heizsystemen. Der Grund: Oft müssen zusätzlich der Tank gereinigt, stillgelegt oder entfernt und ölführende Leitungen zurückgebaut werden.

Techniker misst den Wärmeverlust bei einer Ölheizung
Beim Austausch einer Ölheizung sind mehrere Kostenfaktoren zu berücksichtigen. (Quelle: © Intelligent heizen)

Kosten für Demontage und Entsorgung der alten Ölheizung

Der erste Kostenblock fürs Austauschen einer Ölheizung entsteht beim Ausbau der bisherigen Anlage. Dazu gehören nicht nur Heizkessel und Brenner, sondern häufig auch der Öltank und vorhandene Restmengen Heizöl.

Typische Kostenfaktoren sind:

  • Abpumpen und Entsorgung von Restöl
  • Reinigung, Stilllegung oder Ausbau des Öltanks
  • Demontage von Heizkessel und Brenner
  • Rückbau ölführender Leitungen
  • Fachgerechte Entsorgung der alten Komponenten

Wie teuer das wird, hängt stark von der Anlage ab. Entscheidend sind vor allem:

  • Größe des Tanks
  • Lage des Tanks, zum Beispiel im Keller oder unterirdisch
  • Zugänglichkeit
  • Menge an Restöl
  • Regionales Preisniveau des Fachbetriebs

Hier eine Aufstellung der typischen Kosten für die Demontage und Entsorgung einer Ölheizung:

Posten bundesweite Preisspanne
Tank pro 1.000 Liter entleeren und reinigen               ca. 54 bis 76 €
Abfall entsorgen Heizöl  ca. 128 bis 152 €
Abfall entsorgen Sonstige ca. 12 bis 15 €
Abbruch Heizöltank ca. 2.430 bis 3.552 €
Abbruch Heizkessel ca. 181 bis 265 €
Abbruch Rohrleitungen 10 m ca. 8 bis 11 €
Gesamtkosten  ca. 2.813 bis 4.071 €

 

Kosten für das neue Heizsystem

Der größte Kostenblock ist meist die neue Heizung. Wie hoch er ausfällt, hängt davon ab, durch welches System die alte Ölheizung ersetzt wird. In Bestandsgebäuden kommen häufig Wärmepumpen, Pelletheizungen oder andere Lösungen infrage. Aber auch der Einbau einer neuen Ölheizung ist nach dem Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) wieder erlaubt.

Hier die Kosten für die gängigsten Heizsysteme in der Übersicht:

Heizsystem Kosten Neubau Kosten Altbau
Gas-Brennwerttherme, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 13.730 €
ca. 15.100 €
Gas-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 14.550 €
ca. 16.000 €
Öl-Brennwerttherme, 15 bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 16.910 €
ca. 18.600 €
Öl-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage ca. 17.960 € ca. 19.750 €
Pellet-Heizkessel, bis 25 kW, Fördersystem, Ausdehnungsgefäß, mit Pufferspeicher    ca. 27.680 € ca. 30.450 €
Wärmepumpe, bis 25 kW, Luft-Wasser, mit Speicher ca. 38.460 € ca. 40.390 €
  • Fußnoten

    Quelle: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI), Stand: 1. Quartal 2026, *eigene Recherche.

    Preise ohne Abbruch- und Umbaumaßbahmen. Die Preise sind statistische Mittelwerte aus ausgeschriebenen und abgerechneten Projekten und netto. Sie variieren regional sowie saisonal deutlich und sind projektbezogen anzupassen. Bei Einzelmaßnahmen und direkter Beauftragung durch den Bauherren ist mit Preiszuschlägen und Mehrkosten zu rechnen.

     

 


Laufende Kosten: Was kostet eine Ölheizung jährlich – und was kostet sie künftig?

Für die folgende Beispielrechnung wird ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche zugrunde gelegt. Laut co2online liegt der jährliche Heizölverbrauch bei einem solchen Haus mit Brennwertkessel und Warmwasserbereitung bei rund 2.040 Litern Heizöl pro Jahr. 

Die laufenden Kosten setzen sich vor allem aus folgenden Posten zusammen:

  • Heizöl: Bei einem Preis von 1,43 Euro pro Liter (Stand: April 2026) ergeben sich allein für den Brennstoff rund 2.917 Euro pro Jahr
  • Wartung: Laut co2online kostet die jährliche Wartung einer Ölheizung etwa 150 bis 200 Euro.
  • Schornsteinfeger: Dieser Posten kommt jährlich hinzu, die Höhe hängt von Anlage und Feuerstättenbescheid ab.
  • Mögliche Reparaturen: Vor allem bei älteren Anlagen können zusätzlich Kosten für Verschleißteile und Störungen entstehen.
  • CO2-Kosten: Auf Basis des Beispielverbrauchs liegen die CO2-Kosten rechnerisch bei rund 301 bis 355 Euro pro Jahr, wenn die CO2-Steuer zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne liegt. Das wären zusätzlich bis zu 17,4 Cent pro Liter.

👉 Erhöht sich der Heizölpreis um 10 Cent pro Liter, steigen die jährlichen Brennstoffkosten bei einem Verbrauch von 2.040 Litern bereits um rund 204 Euro. Diese Mehrkosten kommen zusätzlich zu Wartung, Schornsteinfeger und CO2-Kosten hinzu.

Ölheizung austauschen: Kosten clever finanzieren

Sie planen den Heizungstausch und möchten wissen, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt? Unsere Experten unterstützen Sie bei Kosten, Förderung und passender Finanzierung.

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Kosten-Check: Wann lohnt sich der Austausch der Ölheizung?

Ob und wann sich der Austausch einer Ölheizung rechnet, hängt stark vom Gebäude ab. Wichtige Einflussfaktoren sind:

  • energetischer Zustand des Hauses
  • Wärmebedarf
  • gewähltes neues Heizsystem
  • Investitionskosten
  • Förderung
  • Entwicklung der laufenden Energiepreise

Beispielrechnung: Wann amortisiert sich eine Wärmepumpe?

Vereinfachte Musterrechnung für ein teilsaniertes Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche. Die tatsächliche Amortisationszeit für den Austausch der alten Ölheizung kann je nach Gebäude, Strompreis, Heizölpreis, Effizienz und Kosten der Wärmepumpe sowie Förderhöhe abweichen.

Posten Beispielwert
Gebäudetyp Einfamilienhaus
Wohnfläche 120 m2
Zustand teilsaniert
laufende Kosten Ölheizung ca. 3.500 €/Jahr
Investition Wärmepumpe brutto ca. 40.000 €
Förderung 50 %
Eigentanteil 20.000 €
laufende Kosten Wärmepumpe* ca. 1.200 €/Jahr
jährliche Ersparnis ca. 2.300 €/Jahr
Amortisation ca. 8,7 Jahre

* laut Heizspiegel 2025 von co2online

👉 In dieser vereinfachten Musterrechnung spart die Wärmepumpe gegenüber der Ölheizung rund 2.300 Euro pro Jahr. Bei einem Eigenanteil von 20.000 Euro hätte sich die Investition damit nach rund neun Jahren amortisiert.


Wie viel Förderung gibt es 2026 für den Austausch der Ölheizung?

Wer seine Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Heizsystem ersetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung erhalten. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der gewählten Technik und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab. Stand Mai 2026 werden bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. 

Programme und Fördersätze können sich ändern. Aktuelle und detaillierte Informationen finden Sie hier: Förderung für neue Heizung: Welche Fördermittel bekomme ich?


Wie finanziere ich den Heizungstausch? 

Auch mit Förderung bleibt oft ein Eigenanteil. Deshalb ist die nächste Frage nach den Austauschkosten meist: Wie finanziere ich den Rest? Je nach Vorhaben kommen dafür Modernisierungskredit oder andere Finanzierungslösungen infrage. Lassen Sie sich beraten, welche Finanzierung zu Ihrem Heizungstausch passt.

Wichtiger Hinweis zu den Kosten

Die auf unseren Seiten genannten Preise und Kosten sind – soweit nicht anders ausgewiesen – die aktuell verfügbaren, statistischen Mittelwerte von ausgeschriebenen und abgerechneten Projekten. Sie stammen von verschiedenen unabhängigen Quellen wie dem Baukosteninformationszentrum (BKI).

Die Preise dienen der Orientierung. Einzelne Maßnahmen können regional, saisonal und projektbezogen deutlich variieren.

   

Ölheizung austauschen: Fragen und Antworten

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Eine allgemeine Pflicht, alle Ölheizungen sofort zu ersetzen, gibt es nicht. Ob ein Austausch notwendig ist, hängt vor allem davon ab, welche Kesseltechnik eingebaut ist, wie alt die Anlage ist – und ob Ausnahmen greifen.

Wichtig ist dabei ein Update zur Rechtslage: Die lange verbreitete „30‑Jahre‑Austauschpflicht“ für bestimmte ältere Heizkessel (insbesondere Konstanttemperaturkessel) war bislang im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird dieser Bereich jedoch neu geordnet; danach sollen die Regeln insgesamt technologieoffener werden und es wird kein pauschales Betriebsverbot geben. 

Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern kann es zudem Sonderregeln geben – insbesondere, wenn die Immobilie schon lange selbst genutzt wird. Entscheidend ist also nicht allein der Energieträger „Öl“, sondern die konkrete Anlage und die individuelle Situation.

Kurz gesagt: Eine intakte Ölheizung kann in vielen Fällen weiter betrieben und repariert werden. Austausch wird in der Praxis vor allem dann zum Thema, wenn die Anlage defekt ist, eine Modernisierung geplant ist oder bei einem Neueinbau die aktuellen Vorgaben eingehalten werden müssen. Wer sich heute für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss zudem künftige Anforderungen wie die stufenweise Nutzung klimafreundlicherer Brennstoffe (Stichwort „Bio‑Treppe“) mitdenken.

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2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen bzw. im Gebäudeenergierecht neu verankert. Ziel ist vor allem mehr Technologieoffenheit beim Heizen – die früher zentrale 65‑Prozent‑Vorgabe für neue Heizungen entfällt. 

  • Austausch alter Kessel (bisher „30‑Jahre‑Regel“) Die bisher bekannte Austausch-/Betriebsverbotslogik für bestimmte ältere Heizkessel aus dem GEG (häufig mit Verweis auf § 72 GEG) wird im Zuge des GModG neu geregelt. bzw. entfällt.
  • Weiterbetrieb bestehender Anlagen Grundsätzlich gilt: Eine bestehende, funktionierende Öl- oder Gasheizung darf in der Regel weiter betrieben und repariert werden. Ein Eigentümerwechsel allein ist kein Automatismus für „Heizung raus“.
  • Neue Öl- und Gasheizungen Möglich, aber mit Leitplanken, denn Öl- und Gasheizungen können weiterhin zulässig sein – gleichzeitig setzt das GModG bei neu eingebauten fossilen Heizungen auf eine stufenweise Pflicht zu klimafreundlicheren Brennstoffen („Bio‑Treppe“: steigende Anteile ab 2029). Wer heute eine neue fossile Heizung plant, sollte diese künftigen Anforderungen in die Entscheidung einpreisen.
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Das hängt vom Gebäude und vom Budget ab. Häufige Alternativen sind Wärmepumpe, Pelletheizung oder andere Heizsysteme im Bestand. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Was kostet eine neue Heizung?".

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Der Ablauf lässt sich in fünf Schritten zusammenfassen:

  • Bestehende Anlage prüfen lassen
  • Passendes neues Heizsystem aussuchen
  • Förderung vor Auftrag prüfen und beantragen
  • Finanzierung des Eigenanteils klären, ggf. über einen Modernisierungskredit
  • Alte Ölheizung ausbauen und neue Heizung einbauen lassen
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Technisch kann das je nach Rechtslage und Einzelfall weiterhin möglich sein. Wirtschaftlich sollten Eigentümer aber bedenken, dass fossile Heizsysteme dauerhaft mit Preis- und Regulierungsrisiken verbunden bleiben. Wer neu investiert, sollte deshalb nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch die langfristigen Folgekosten betrachten.

    

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