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Neuerungen 2026           

Welche neuen Gesetze und Regelungen treten im neuen Jahr in Kraft? Was bedeutet das für Mieter und Immobilieneigentümer?
 

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 10.03.2026

  • Die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) stehen. Noch vor dem 1. Juli 2026 soll es in Kraft treten. 
  • Neu im Januar 2026 beschlossen ist eine einkommensabhängige Förderung mit einer Basis-Förderprämie für Privatpersonen in Höhe von 3.000 Euro beim Kauf eines neuen E-Autos oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs.
  • Neuerungen wie der höhere gesetzliche Mindestlohn, die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Einführung der Aktivrente bringen Vorteile. Verbraucher werden auch bei den Energiekosten entlastet.
 

Aus dem GEG wird das "Gebäudemodernisierungsgesetz"

Kernpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG)

Am 24. Februar 2026 hat die Bundesregierung das Eckpunktepapier für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Dieses Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch als "Heizungsgesetz " bekannt) ablösen bzw. grundlegend reformieren. Das Ziel der Neuregelung ist eine stärkere Technologieoffenheit und der Abbau bürokratischer Hürden.

Hier sind die wichtigsten Fakten basierend auf den aktuellen Regierungsplänen:

  • Abschaffung der 65 %-Regel
    Die strikte Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird gestrichen.
  • Technologieoffenheit
    Eigentümer können künftig wieder frei entscheiden, welche Heizungstechnologie sie einbauen. Gas- und Ölheizungen dürfen somit auch ohne Kopplung an eine kommunale Wärmeplanung installiert werden.
  • Einführung der „Bio-Treppe“
    Anstelle fester Technikvorgaben treten Quoten für grüne Brennstoffe. Wer eine fossile Heizung einbaut, muss ab 2029 einen Bio-Anteil (z. B. Biomethan oder Bio-Öl) von 10 Prozent nutzen. Dieser Anteil steigt stufenweise bis 2040 an.
  • Keine Austauschpflicht
    Funktionierende Heizungen im Bestand dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Es gibt kein sofortiges Betriebsverbot für Altgeräte.
  • Geplanter Wegfall der Beratungspflicht
    Im Rahmen der neuen „Fokus-Strategie“ zur Entbürokratisierung plant die Bundesregierung, die verpflichtende Beratung (durch Schornsteinfeger oder Energieberater) beim Einbau von Öl- oder Gasheizungen abzuschaffen.
  • Inkrafttreten
    Das Gesetz soll nach dem parlamentarischen Verfahren vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Die Heizungsförderung bleibt davon weitgehend unberührt, die Bundesregierung hat die Mittel dafür bis mindestens 2029 zugesagt. Allerdings gilt dies nur für klimafreundliche Heizungen. Neben der Förderung soll auch die steigende CO2-Steuer Anreize für den Wechsel von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Heizungen schaffen.

Weitere Neuerungen rund ums Bauen und Wohnen 2026

  • Wie sieht die Förderlandschaft 2026 aus? Gibt es neue Förderanreize, fallen andere weg? Wir haben drei Szenarien ausgearbeitet: Das könnte sich 2026 ändern.
  • Der "Bau-Turbo" ist Gesetz und soll den Wohnungsbau beschleunigen. Was sieht er vor? Unter anderem können Gemeinden den Bau von Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne einen Bebauungsplan zulassen und ein Genehmigungsverfahren auf bis zu zwei Monate verkürzen. Die Spielräume hängen stark von der kommunalen Praxis und dem jeweiligen Projekt ab. Diese Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und soll vor allem in Gebieten mit hohem Wohnraumbedarf den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern. 
  • Bereits seit dem 23. Oktober 2025 gilt für das Förderprogramm "Jung kauft Alt" eine Senkung des zu erreichenden Energieeffizienz-Standards von 70 auf 85. Das heißt: Das erworbene Wohneigentum muss innerhalb von 4 1/2 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 85 EE saniert werden.
  • Die KFW-Effizienzhausstufe (EH) 55 für den Neubau von Wohngebäuden im Förder-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) 297 / 298 wird befristet (Fördermittel 800 Mio. Euro) ab 16. Dezember 2025 eingeführt. Die zinsverbilligten Kredite der KfW dürfen für Neubauten beantragt werden, die nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses benötigen. Voraussetzungen: Das Bauprojekt muss bereits genehmigt sein oder die zuständige Baubehörde bei einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben in Kenntnis gesetzt sein, wenn der Förderantrag gestellt wird. Außerdem dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Brennstoffe eingesetzt werden.
  • Sie interessiert die Immobilienmarkt-Prognose unseres Experten? Lesen Sie hier, wie sich die Immobilienpreise 2026 entwickeln könnten.

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Weitere Neuerungen ab Januar 2026

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  • In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist deutlich angehoben. Diese beläuft sich auf jährlich 77.400 Euro beziehungsweise monatlich 6.450 Euro. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist gestiegen: auf 8.450 im Monat. Das sind 101.400 Euro im Jahr.
  • Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro in der Stunde. Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs steigt auf 603 Euro im Monat. Das ist ein jährlicher Höchstverdienst von 7.236 Euro.
  • Das Kindergeld steigt auf 259 Euro monatlich pro Kind, der Kinderfreibetrag wird deutlich angehoben: auf 9.756 Euro je Kind für Eltern (4.878 Euro pro Elternteil).
  • Der Grundfreibetrag ist für 2026 auf 12.348 Euro festgesetzt.
  • Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird weiter angepasst und erhöht sich auf 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung. Wer unterhalb dieser Grenze liegt, zahlt keinen Soli.
  • Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, können neu mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Ausgenommen sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte.
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Das Förderprogramm ist auf den Kauf und das Leasing von neuen E-Autos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen durch Privatpersonen ausgerichtet und soll den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität begünstigen. Laut Bundesumweltministerium "sind Fahrzeuge förderfähig, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026." 

Dafür wurde eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen festgelegt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für maximal zwei Kinder unter 18 Jahren um jeweils 5.000 Euro. Sie  beträgt also maximal 90.000 Euro. Herangezogen wird der Durchschnitt der jeweils letzten beiden Steuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen.

  • Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.
  • Die Förderung von Familien sieht zusätzlich pro Kind 500 Euro vor. Allerdings begrenzt auf maximal 1.000 Euro, also eine maximale Förderung für zwei Kinder.
  • Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen gibt es bei unter 60.000 Euro 1.000 Euro on top, plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro.
  • Auflage ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Datum der Erstzulassung.

Mit der Förderung fürs Auto ist für den Zweck der Selbstversorgung die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und eines zugehörigen Speichers interessant. Lesen Sie mehr zu den Kosten einer Photovoltaikanlage.

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  • Das Deutschlandticket wird erhöht und kostet ab Januar 2026 dann 63 Euro im Monat.
  • Die Pendlerpauschale wird dauerhaft ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer festgelegt. 
  • Weitere Neu-Fahrzeuge (PKW und leichte Nutzfahrzeuge) müssen ab Werk mit dem digitalen Notrufsystem „Next Generation eCall“ ausgerüstet sein. Ab Januar 2027 ist das System für alle Neufahrzeuge verpflichtend.
  • Die 10-jährige KfZ-Steuerbefreiung für Neuzulassungen oder umgerüstete E-Autos wird über 2025 hinaus bis Ende 2035 verlängert (gilt nicht für Plug-in-Hybride). 
  • Unbefristet ausgestellte Karten-Führerscheine , die von 1991 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Mehr Infos dazu und wer in den kommenden Jahren tauschen muss, lesen Sie im Artikel des ADAC

 

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  • Die CO2-Steuer steigt auf eine Preisspanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Sie betrifft vor allem fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Das könnte zu höheren Heizkosten und Spritpreisen an der Tankstelle führen.
  • Entlastung der Verbraucher und Unternehmen bei den Energiekosten um 10 Milliarden durch eine Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage. 
  • Die Rückerstattung des Agrar-Diesels in der Landwirtschaft kommt wieder.
  • Die Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt von 19 auf 7 Prozent (Ausnahme Getränke).
  • Keine Erhöhung des Briefportos in 2026. Die seit 1. Januar 2025 aktuellen Preise von 95 Cent für einen Standardbrief und 95 Cent für eine Postkarte gelten auch 2026 weiterhin.

 


 

Geplant für 2026, aber noch nicht entschieden

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  • Entgegen der ursprünglichen Planung der Bundesregierung soll es im Jahr 2026 nun doch wieder eine Bundesförderung für den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau von Wohnraum (Budget von 50 Millionen Euro) über das KfW-Programm 455-B geben. 
  • Die Bundesregierung will das Bauen günstiger und einfacher gestalten über den Gebäudetyp E und einen rechtssicheren Gebäudetyp-E-Vertrag. Bis Ende 2026 soll laut ZEIT dazu ein Beschluss im Kabinett vorliegen.
  • Steht die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen vor dem Aus? Noch ist nichts entschieden. Die Abschaffung der EEG-Förderung/der Einspeisevergütung ist bisher nur angekündigt, bis zum Beschluss dauert es noch. Damit die Änderung rechtskräftig wird, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden. Eine Novelle des EEG ist im Laufe des Jahres 2026 möglich. Bestandsanlagen genießen weiterhin Bestandsschutz.
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Die Frühstart-Rente soll kommen, rückwirkend voraussichtlich ab 1. Januar 2026. Ziel ist, die kapitalgedeckte private Altersvorsorge schon in jungen Jahren zu unterstützen. Die staatliche Förderung sieht 10 Euro pro Monat für jedes Kind vor, das eine Bildungseinrichtung besucht, beginnend mit den in 2026 Sechsjährigen. Bisher stellt dies laut Koalitionsvertrag lediglich eine Absichtserklärung der Regierung dar, die konkrete Umsetzung ist abzuwarten.
 

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Beste Bausparkasse - Testsieger Schwäbisch Hall

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Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die
"Beste Bausparkasse" gesucht:
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