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Solarpflicht: Wo gilt sie, für wen gilt sie?

Wer neu baut oder sein Dach saniert, muss unter Umständen eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wir klären, wann und in welchem Bundesland die Solarpflicht gilt.

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Das Wichtigste in Kürze

Aktualisiert am 10.09.2026

  • Beim Neubau oder der Dachsanierung müssen Sie unter Umständen zwingend eine PV-Anlage installieren.
  • Jedes Bundesland regelt für sich, wann diese "Solarpflicht" gilt und was Bauherren dafür tun müssen.
  • Eine bundeseinheitliche Regelung zur Solarpflicht ist nicht in Sicht.
Dirc Kalweit

Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion

Was bedeutet Solarpflicht?

Die Solarpflicht (oder auch Solardachpflicht) in Deutschland erfordert von Gebäudeeigentümern unter bestimmten Voraussetzungen, auf ihren Dächern eine Photovoltaikanlage (zur Stromerzeugung) oder eine Solarthermieanlage (zur Wärmegewinnung) zu installieren. Allerdings gibt es dazu noch keine bundeseinheitliche Regelung, bisher wurden die Gesetze zur Solarpflicht nur auf der Ebene der Bundesländer eingeführt.


Wo gilt die Solarpflicht 2026 in Deutschland?

Die Solarpflicht beziehungsweise die zugrunde liegende Gesetzgebung sind (noch) Ländersache. In manchen Bundesländern gibt es bereits Vorschriften für die Installation auf Gewerbe- und Privatbauten, andere haben noch keine Solardachpflicht eingeführt oder beschränken diese auf den gewerblichen und/oder kommunalen Bereich.

Kurzübersicht der Solardachpflicht nach Bundesländern

Bundesland Besteht eine Solarpflicht?
Baden-Württemberg ja
Bayern nur für Nichtwohngebäude, sonst Soll-Vorschrift
Berlin ja
Brandenburg

Pflicht für überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzte Gebäude ab 50 m² Dachfläche; keine Pflicht für private Wohngebäude

Bremen ja
Hamburg ja
Hessen nur für landeseigene Gebäude und neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen
Mecklenburg-Vorpommern nein
Niedersachsen ja
Nordrhein-Westfalen ja
Rheinland-Pfalz ja ("PV-ready" bei Wohngebäuden)
Saarland  ja ("PV-ready" bei Wohngebäuden)
Sachsen nein
Sachsen-Anhalt nein
Schleswig-Holstein ja
Thüringen nein

Die konkreten Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich. Während es zum Beispiel in den meisten ostdeutschen Ländern überhaupt keine Solardachpflicht gibt, ist die Solarpflicht in anderen Bundesländern in der Landesbauordnung verankert.

Auch ist die Solarpflicht bei Bestandsimmobilien und bei Neubauten ganz unterschiedlich geregelt. Während bei Altbauten (wenn überhaupt) meist nur eine Solarpflicht bei der Dachsanierung besteht, ist die Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage bei Neubauten oft strenger geregelt.

Hier finden Sie die ausführlichen Solarpflicht-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:

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In Baden-Württemberg gilt eine

  • Photovoltaikpflicht beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden sowie
  • für offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.

Ab 2028 soll es eine Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Parkplätze, ab 2030 für alle landeseigenen Gebäude geben.

Weiterführende Infos beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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In Bayern gilt eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden.

Für neue Wohngebäude sowie für bestehende Wohngebäude bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut besteht seit dem 1. Januar 2025 eine Soll-Vorschrift.

Weiterführende Infos unter gesetze-bayern.de

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Pflicht zur Installation einer Solaranlage für:

  • Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzungsfläche bzw. Neubauten und Bestandsgebäude bei wesentlichen Umbauten des Daches
  • Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten: PV-Anlage mit mindestens 2 kWp Leistung
  • Wohngebäude mit 3-5 Wohneinheiten: PV-Anlage mit mindestens 3 kWp Leistung
  • Wohngebäude mit 6-10 Wohneinheiten: PV-Anlage mit mindestens 6 kWp Leistung

Die PV-Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken. 

Weiterführende Infos bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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In Brandenburg gilt seit dem 1. Juni 2024 eine Photovoltaikpflicht

  • für die Errichtung überwiegend gewerblich genutzter Gebäude mit mindestens einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Mindestens 50 Prozent der Dachfläche sind mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Die Pflicht gilt auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut.
  • für offene Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen, wenn sie einem Nichtwohngebäude dienen.

Für private Wohngebäude gilt diese Pflicht bislang nicht

Weiterführende Infos im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29.09.2023

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Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • Neubauten (seit dem 1. Juli 2025)
  • Bestandsgebäude bei grundlegender Dachsanierung (seit dem 1. Juli 2024)

Bei Neubauten müssen auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche Photovoltaikanlagen installiert und betrieben werden.
Bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden besteht eine anlassbezogene Pflicht: Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung ist eine oder sind mehrere Photovoltaikanlagen zu installieren. Das Gesetz sieht Übergangsfristen, Ausnahmen und Anrechnungsmöglichkeiten vor

Weiterführende Infos: Bremisches Solargesetz (BremSolarG) 

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Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • Neubauten auf mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche
  • bestehende Gebäude bei wesentlichen Umbauten des Daches auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche

Die Photovoltaikpflicht gilt in Hamburg für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Solarthermie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Pflicht angerechnet werden.

Weiterführende Infos: FAQs zur PV-Pflicht in Hamburg

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Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • landeseigene Gebäude
  • Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen

Für private Wohngebäude gibt es in Hessen noch keine allgemeine Solardachpflicht.

Weiterführende Infos unter hessen.de.

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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Solarpflicht. Stattdessen ist ein Klimaschutzgesetz bzw. Klimaverträglichkeitsgesetz in Arbeit.

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Seit dem 1. Januar 2025 Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • alle neuen Gebäude mit mindestens einer Dachfläche von 50 Quadratmetern
  • bestehende Gebäude bei Aufstockung, Anbau oder Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht
  • neue offene Parkplätze und Parkdecks mit mindestens 25 Stellplätzen

Auf Dächern müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

Für Wohngebäude greift die Pflicht für Bauanträge nach dem 31. Dezember 2024.

Weiterführende Infos: Niedersächsische Landesbauordnung

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In Nordrhein-Westfalen gilt eine gestaffelte Solarpflicht. Sie greift

  • bei neuen Nichtwohngebäuden mit Bauantrag seit dem 1. Januar 2024
  • bei neuen Wohngebäuden mit Bauantrag seit dem 1. Januar 2025 und
  • bei Bestandsgebäuden seit dem 1. Januar 2026, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.

Für kommunale Gebäude gilt die Pflicht bei vollständiger Dacherneuerung bereits seit dem 1. Juli 2024. Details, Ausnahmen und Erfüllungsoptionen regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW

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Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • Gewerbeneubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche
  • neu zu errichtende Überdachungen gewerbezugehöriger Parkplätze ab 50 Stellplätzen
  • öffentliche Gebäude und öffentliche Parkplätze; die Pflicht gilt dort auch bei bestimmten grundlegenden Dachsanierungen

Für Wohngebäude gilt:

  • Bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen ab 50 m² Dachfläche müssen die baulichen Voraussetzungen für eine spätere Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen werden  („PV-Ready“). Eine unmittelbare Installationspflicht für private Wohngebäude besteht nicht.

Weiterführende Infos: Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.

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Für private Wohngebäude gilt im Saarland:

  • keine allgemeine Pflicht zur sofortigen Installation einer Photovoltaikanlage
  • aber eine PV-Ready-Pflicht nach § 12c LBO Saarland bei Neubauten und wesentlichen Dachänderungen ab 50 m² Dachfläche

Weiterführende Infos: Saarland, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

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In Sachsen gibt es (Stand: September 2026) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

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In Sachsen-Anhalt gibt es (Stand: September 2026) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

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Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:

  • Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden; für Wohngebäude gilt die erweiterte Pflicht seit dem 29. März 2025
  • Nichtwohngebäude, wenn mehr als 10 Prozent der Dachfläche renoviert werden
  • offene Parkplätze mit mehr als 70 Stellplätzen

Für Wohngebäude besteht bei einer reinen Dachrenovierung keine entsprechende Installationspflicht

Weiterführende Infos: Schleswig-Holstein Landesportal

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In Thüringen gibt es (Stand: September 2026) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.

                        

Kommt bald eine bundesweite Solarpflicht?

Die Regelungen zur Solarpflicht sind Ländersache – und dabei wird es in absehbarer Zeit wohl auch bleiben. Zwar werden auf Bundesebene große Anstrengungen unternommen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Doch bereits unter der Ampel-Regierung waren die Ziele im Hinblick auf die Solarenergie recht vage formuliert.

Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich keine explizite Formulierung zur Solarpflicht. Zum Thema Solarenergie heißt es lediglich: "Die Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern soll systemdienlich ausgestaltet werden."  Insofern scheint eine bundeseinheitliche Regelung zur Solarpflicht noch in weiter Ferne.


Entwicklung der PV-Anlagen in Deutschland

Die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut Destatis lag sie im

  • Januar 2018 bei gut 42,3 Gigawatt
  • März 2022 bei 58,4 Gigawatt,
  • März 2023 bei 70,6 Gigawatt
  • April 2024 bei 81,5 Gigawatt
  • März 2025 bei 98,3 Gigawatt
  • und zum Jahresende 2025 bei rund 106,2 Gigawatt.

Damit hat sich Leistung innerhalb von nur sieben Jahre mehr als verdoppelt.


Was kostet die Solarpflicht?

Die Kosten der Solarpflicht sind abhängig vom Einzelfall. Die Größe und technischen Merkmale der PV-Anlage bestimmen den Preis. Wie groß die PV-Anlage dimensioniert sein muss, hängt unter anderem vom Stromverbrauch des Haushalts, der verfügbaren Dachfläche, der Ausrichtung und Neigung des Dachs sowie von den lokalen Wetterbedingungen ab.

Als Faustregel gilt: pro 1.000 kWh Strom benötigen Sie rund 1 kWp (Kilowatt Peak) an Leistung für die PV-Anlage. Die übliche Dimensionierung der Photovoltaik-Anlage eines Einfamilienhauses liegt zwischen 8 und 12 kWp.

Laut dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern liegt der Preis für eine PV-Anlage mit 10 kWp inklusive Einbau bei rund 20.000 Euro (brutto, Mittelwert). Kommt noch ein Batteriespeicher dazu, sind es rund 28.00 Euro (Stand: 1. Quartal 2026).

Zwei Facharbeiter installieren eine PV-Anlage
Nicht nur beim Neubau, auch bei Dachsanierungen ist die Installation einer PV-Anlage in einigen Bundesländern Pflicht. (Quelle: stock.adobe.com/anatoliy_gleb)

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