Solarpflicht: Wo gilt sie, für wen gilt sie?
Wer neu baut oder sein Dach saniert, muss unter Umständen eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wir klären, wann und in welchem Bundesland die Solarpflicht gilt.
Wer neu baut oder sein Dach saniert, muss unter Umständen eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wir klären, wann und in welchem Bundesland die Solarpflicht gilt.
Aktualisiert am 10.09.2026
Artikel erstellt von
Dirc Kalweit
Schwäbisch Hall-Redaktion
Die Solarpflicht (oder auch Solardachpflicht) in Deutschland erfordert von Gebäudeeigentümern unter bestimmten Voraussetzungen, auf ihren Dächern eine Photovoltaikanlage (zur Stromerzeugung) oder eine Solarthermieanlage (zur Wärmegewinnung) zu installieren. Allerdings gibt es dazu noch keine bundeseinheitliche Regelung, bisher wurden die Gesetze zur Solarpflicht nur auf der Ebene der Bundesländer eingeführt.
Die Solarpflicht beziehungsweise die zugrunde liegende Gesetzgebung sind (noch) Ländersache. In manchen Bundesländern gibt es bereits Vorschriften für die Installation auf Gewerbe- und Privatbauten, andere haben noch keine Solardachpflicht eingeführt oder beschränken diese auf den gewerblichen und/oder kommunalen Bereich.
Kurzübersicht der Solardachpflicht nach Bundesländern
| Bundesland | Besteht eine Solarpflicht? |
|---|---|
| Baden-Württemberg | ja |
| Bayern | nur für Nichtwohngebäude, sonst Soll-Vorschrift |
| Berlin | ja |
| Brandenburg | Pflicht für überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzte Gebäude ab 50 m² Dachfläche; keine Pflicht für private Wohngebäude |
| Bremen | ja |
| Hamburg | ja |
| Hessen | nur für landeseigene Gebäude und neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen |
| Mecklenburg-Vorpommern | nein |
| Niedersachsen | ja |
| Nordrhein-Westfalen | ja |
| Rheinland-Pfalz | ja ("PV-ready" bei Wohngebäuden) |
| Saarland | ja ("PV-ready" bei Wohngebäuden) |
| Sachsen | nein |
| Sachsen-Anhalt | nein |
| Schleswig-Holstein | ja |
| Thüringen | nein |
Die konkreten Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich. Während es zum Beispiel in den meisten ostdeutschen Ländern überhaupt keine Solardachpflicht gibt, ist die Solarpflicht in anderen Bundesländern in der Landesbauordnung verankert.
Auch ist die Solarpflicht bei Bestandsimmobilien und bei Neubauten ganz unterschiedlich geregelt. Während bei Altbauten (wenn überhaupt) meist nur eine Solarpflicht bei der Dachsanierung besteht, ist die Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage bei Neubauten oft strenger geregelt.
Hier finden Sie die ausführlichen Solarpflicht-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:
In Baden-Württemberg gilt eine
Ab 2028 soll es eine Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Parkplätze, ab 2030 für alle landeseigenen Gebäude geben. Weiterführende Infos beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
In Bayern gilt eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden.
Für neue Wohngebäude sowie für bestehende Wohngebäude bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut besteht seit dem 1. Januar 2025 eine Soll-Vorschrift.
Weiterführende Infos unter gesetze-bayern.de
Pflicht zur Installation einer Solaranlage für:
Die PV-Anlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken.
Weiterführende Infos bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
In Brandenburg gilt seit dem 1. Juni 2024 eine Photovoltaikpflicht
Für private Wohngebäude gilt diese Pflicht bislang nicht
Weiterführende Infos im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29.09.2023
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Bei Neubauten müssen auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche Photovoltaikanlagen installiert und betrieben werden.
Bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden besteht eine anlassbezogene Pflicht: Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung ist eine oder sind mehrere Photovoltaikanlagen zu installieren. Das Gesetz sieht Übergangsfristen, Ausnahmen und Anrechnungsmöglichkeiten vor
Weiterführende Infos: Bremisches Solargesetz (BremSolarG)
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Die Photovoltaikpflicht gilt in Hamburg für Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Solarthermie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Pflicht angerechnet werden.
Weiterführende Infos: FAQs zur PV-Pflicht in Hamburg
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Für private Wohngebäude gibt es in Hessen noch keine allgemeine Solardachpflicht.
Weiterführende Infos unter hessen.de.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Solarpflicht. Stattdessen ist ein Klimaschutzgesetz bzw. Klimaverträglichkeitsgesetz in Arbeit.
Sie möchten Ihr Eigenheim mit einer Photovoltaikanlage ausstatten? Dann kommt dafür unter Umständen unser Modernisierungskredit infrage.
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, um gemeinsam einen Finanzierungsplan auf die Beine zu stellen, der genau auf Sie zugeschnitten ist. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin mit uns.
Seit dem 1. Januar 2025 Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Auf Dächern müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.
Für Wohngebäude greift die Pflicht für Bauanträge nach dem 31. Dezember 2024.
Weiterführende Infos: Niedersächsische Landesbauordnung
In Nordrhein-Westfalen gilt eine gestaffelte Solarpflicht. Sie greift
Für kommunale Gebäude gilt die Pflicht bei vollständiger Dacherneuerung bereits seit dem 1. Juli 2024. Details, Ausnahmen und Erfüllungsoptionen regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Für Wohngebäude gilt:
Weiterführende Infos: Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.
Für private Wohngebäude gilt im Saarland:
Weiterführende Infos: Saarland, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
In Sachsen gibt es (Stand: September 2026) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.
In Sachsen-Anhalt gibt es (Stand: September 2026) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.
Pflicht zur Installation von Photovoltaik für:
Für Wohngebäude besteht bei einer reinen Dachrenovierung keine entsprechende Installationspflicht
Weiterführende Infos: Schleswig-Holstein Landesportal
In Thüringen gibt es (Stand: September 2026) keine Solarpflicht, weder im privaten noch im gewerblichen oder öffentlichen Bereich.
Die Regelungen zur Solarpflicht sind Ländersache – und dabei wird es in absehbarer Zeit wohl auch bleiben. Zwar werden auf Bundesebene große Anstrengungen unternommen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Doch bereits unter der Ampel-Regierung waren die Ziele im Hinblick auf die Solarenergie recht vage formuliert.
Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich keine explizite Formulierung zur Solarpflicht. Zum Thema Solarenergie heißt es lediglich: "Die Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern soll systemdienlich ausgestaltet werden." Insofern scheint eine bundeseinheitliche Regelung zur Solarpflicht noch in weiter Ferne.
Die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut Destatis lag sie im
Damit hat sich Leistung innerhalb von nur sieben Jahre mehr als verdoppelt.
Die Kosten der Solarpflicht sind abhängig vom Einzelfall. Die Größe und technischen Merkmale der PV-Anlage bestimmen den Preis. Wie groß die PV-Anlage dimensioniert sein muss, hängt unter anderem vom Stromverbrauch des Haushalts, der verfügbaren Dachfläche, der Ausrichtung und Neigung des Dachs sowie von den lokalen Wetterbedingungen ab.
Als Faustregel gilt: pro 1.000 kWh Strom benötigen Sie rund 1 kWp (Kilowatt Peak) an Leistung für die PV-Anlage. Die übliche Dimensionierung der Photovoltaik-Anlage eines Einfamilienhauses liegt zwischen 8 und 12 kWp.
Laut dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern liegt der Preis für eine PV-Anlage mit 10 kWp inklusive Einbau bei rund 20.000 Euro (brutto, Mittelwert). Kommt noch ein Batteriespeicher dazu, sind es rund 28.00 Euro (Stand: 1. Quartal 2026).
Sie möchten mehr als nur ein paar Kilowatt an Strom sparen und in eine komplette Photovoltaik-Anlage investieren? Dann sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten. Er hilft Ihnen gerne bei Ihren Fragen zur Finanzierung und zu den Fördermöglichkeiten. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Willkommen in Mein Konto - Neue Einwilligungserklärung in Datenanalysen
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.