Feuerstättenschau
- Definition
- Feuerstättenbescheid
- Nutzen und Kosten
Die regelmäßige Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger ist aus Brandschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt in erster Linie für Hauseigentümer – aber auch, wer eine Immobilie bauen oder kaufen will, sollte die Vorschriften kennen. Hier haben wir sie zusammengefasst.
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung von Feuerstätten in einem Haus oder Gebäude. Sie ist in § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt und wird durch den Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Nach der Begutachtung erhalten Sie vom Bezirksschornsteinfeger einen sogenannten Feuerstättenbescheid. In diesem werden alle anstehenden Wartungstermine und anfallenden Arbeiten eingetragen.
Hausbesitzer sind seit 2013 in der Wahl ihres Schornsteinfegers bei normalen Kehr- und Messarbeiten frei. Die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau übernimmt aber nach wie vor der offiziell bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
Die Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Dabei werden alle Feuerungsanlagen des Gebäudes auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit kontrolliert. Hierzu gehören
Nach der Kontrolle im Rahmen der Feuerstättenschau fertigt der Bezirksschornsteinfeger einen
Feuerstättenbescheid an, den er dem Hauseigentümer aushändigt.
Darin aufgelistet sind:
Bei den Kosten muss zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid unterschieden werden. Beide werden relativ kompliziert nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ermittelt.
Ausschlaggebend sind sogenannte Arbeitswerte, die je nach Bundesland knapp unter oder über einem Euro liegen. Diese Arbeitswerte werden dann je nach Tätigkeit multipliziert: Für die Ausstellung des Bescheids für bis zu drei Feuerstätten können Sie mit einem Betrag von zehn bis 15 Euro rechnen. Bei mehr Feuerstätten können Kosten von maximal 30 bis 45 Euro entstehen.
Hinzu kommen noch die Gebühren für die Feuerstättenschau selbst. Sie werden individuell berechnet und richten sich unter anderem nach der Gesamtlänge der begutachteten Abgasleitungen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der für Ihre Region zuständigen Schornsteinfegerinnung.
Die Feuerstättenschau hat ergeben, dass Ihre Heizungsanlage nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder aufwendige Sanierungsmaßnahmen anstehen?
Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie für den Austausch der Heizungsanlage einen Kredit aufnehmen möchten. Er weiß, wie man die Fördermöglichkeiten, zum Beispiel im Rahmen der BAFA-Förderung, optimal nutzen kann. Im Gespräch erstellt er mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan, der genau zu Ihrem Vorhaben und Ihren Voraussetzungen passt. Tauschen Sie Ihren alten Heizkessel gegen eine energieeffiziente Heizanlage aus, profitieren Sie mit dem Modernisierungskredit „Fuchs Energie“ sogar von einem Zinsvorteil. Unser Finanzierungsexperte berät Sie hierzu gerne. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Termin.
Zwar erinnern manche Bezirksschornsteinfeger die Hausbesitzer rechtzeitig daran, welche Arbeiten anstehen – verpflichtet sind sie dazu nicht. Deshalb sollte man sich die Termine notieren oder von Zeit zu Zeit in den Bescheid schauen, um keine Frist zu versäumen. Wer auch nach nochmaliger Erinnerung nicht auf den Bescheid reagiert, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt von sich aus einen Schornsteinfeger beauftragt. Das ist dann mit zusätzlichen Gebühren verbunden.
Man sollte nicht vergessen, dass nicht nur die Durchführung der Feuerstättenschau, sondern auch die Ausführung der im Prüfbescheid niedergelegten Wartungs- oder gar Reparaturarbeiten gesetzlich vorgeschrieben sind. Da hiervon sowohl der Schutz der Umwelt als auch gegebenenfalls Sicherheitsaspekte berührt sind, sollte die Umsetzung der auferlegten Arbeiten möglichst rasch erfolgen.
Sie möchten Ihre Heizungsanlage erneuern und suchen nach einer passenden Finanzierung? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Er nimmt sich gerne Zeit für Sie und bespricht mit Ihnen alle offenen Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Als Hauseigentümer haben Sie immer wieder Handlungsbedarf, sei es aus einer Notwendigkeit heraus oder weil Ihnen Stil oder Aufteilung nicht mehr zusagen. Hier finden Sie ein paar Anregungen:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.