KfW-40-Förderung: So profitieren Sie vom Förderprogramm
- Anforderungen an ein KfW-40-Effizienzhaus
- KfW 40, KfW 40 NH – die Unterschiede
- So beantragen Sie die Förderung für ein Effizienzhaus 40
Wer beim Neubau gefördert werden möchte, dessen Haus muss bestimmte Energie-Effizienzstandards erfüllen. Welche das sind, wie sie definiert werden, was es an Fördergeld gibt – ein Überblick.
Bitte beachten Sie: Öffentliche Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Das KfW-Effizienzhaus-System ordnet energieeffiziente Gebäude in Stufen ein. Als Vergleichsbasis dient ein im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiertes Referenzgebäude. Jedes Effizienzhaus hat einen höheren energetischen Standard, als das Gesetz vorgibt. Die Ziffer in der Bezeichnung des Effizienzhauses beschreibt, wieviel besser das Effizienzhaus im Vergleich zum Referenzgebäude ist: Je niedriger die Ziffer ist, umso höher ist der energetische Standard des Gebäudes und umso höher ist auch die KfW-Förderung.
Entscheidend für die Bewertung sind zwei Kenngrößen:
Das KfW-40-Effizienzhaus ist die energieeffizienteste Stufe, die es bislang in der Fördersystematik gibt. Deshalb gibt es für ein solches Wohngebäude die höchste Förderung. Ein Effizienzhaus 40 darf nur 40 Prozent der Energie des Referenzgebäudes verbrauchen. Der Wärmeverlust darf höchstens 55 Prozent des Referenzgebäudes betragen.
Damit ein Neubau die erforderlichen Messwerte für ein Effizienzhaus 40 erfüllt, müssen die Anlagentechnik und die verbauten Materialien besondere Anforderungen erfüllen. Wichtig ist vor allem:
Außerdem müssen erneuerbare Energien für die Warmwasserversorgung und die Heizung eingebunden werden. Wärmeerzeuger auf der Basis von fossilen Brennstoffen (Heizöl oder Erdgas) sind genauso wenig förderfähig wie Hybridlösungen.
Da jede Immobilie anders ist, muss jeweils individuell geplant und gerechnet werden, mit welchen Maßnahmen ein Effizienzhaus-40 erreicht werden kann. Um die KfW-Neubau-Förderung zu erhalten, müssen Bauherren deshalb einen Berater einbinden, der in der Energieffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet und darüber hinaus für die Beantragung von BEG-Fördermitteln zugelassen ist.
Grundlage der KfW-40-Neubauförderung ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) einschließlich „technischer Mindestanforderungen“.
Das eine Effizienzhaus 40 gibt es nicht. Schließlich ist jedes Haus anders. Die EH 40 Stufe wird jeweils durch die Kombination von verschiedenen Baumaterialien und technischen Lösungen erreicht. Dabei sind die unterschiedlichsten Kombinationen denkbar.
Eine Liste von Materialien oder Techniken, die eingesetzt werden müssen, gibt es nicht. Hauptsache, die beiden Kennwerte - 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs und 55 Prozent des Transmissionswärmeverlustes im Vergleich zum Referenzgebäude aus dem Gebäudeenergiegesetz – werden nicht überschritten. Wie das erreicht wird, ist Bauherren und Planern überlassen.
Einschränkungen gibt es allerdings bei der Wahl der Energieträger: Wer die KfW-40-Neubauförderung haben möchte, darf keine fossilen Brennstoffe einsetzen, auch nicht anteilig.
KfW 40 EE ist eine Variante der KfW-40-Neubauförderung, die bis April 2022 verfügbar war. In dieser Kategorie wurden KfW 40 Effizienzhäuser gefördert, bei denen mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien oder ganz oder zum Teil durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. Bauherren wurden dafür mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von zuletzt 10 Prozent belohnt. Für den Neubau wurde die EE-Klasse im April 2022 abgeschafft. Für die Sanierung von Bestandsgebäuden gibt es sie nach wie vor.
Die KfW 40 NH-Klasse gibt es seit der Einführung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Gefördert werden Neubauten, die zum einen den hohen energetischen Standard Effizienzhaus 40 erfüllen und zum anderen mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert sind.
Dieses staatliche Gütesiegel wurde im Sommer 2021 eingeführt, um einheitliche ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualitätsstandards zu schaffen. Dafür wurden im Handbuch „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ Anforderungen für unterschiedliche Gebäude-, Nutzungs- und Maßnahmenarten definiert. Dabei wird das Gebäude als Einheit betrachtet und bewertet – von der Planung über die Entstehung bis zur Nutzung.
Wichtige Nachhaltigkeitskriterien sind unter anderem:
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) baut auf diverse Bewertungssysteme und Zertifikate auf, die in den vergangenen Jahren vor allem von privatwirtschaftlichen Anbietern erarbeitet und auf den Markt gebracht wurden. Diese Anbieter können nun ihre eigenen Bewertungssysteme für das QNG staatlich registrieren lassen. Bislang gibt es für private Wohngebäude vier anerkannte Bewertungssysteme von drei Anbietern (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau).
Mit der Neuordnung der KfW-Neubauförderung im April 2022 wurde der Nachhaltigkeitsgedanke gestärkt.
Wer ein Haus neu baut und dafür die KfW 40 NH Förderung in Anspruch nehmen möchte, braucht einen Nachhaltigkeitsberater. Er begleitet und dokumentiert die Planung und den Bauprozess und achtet darauf, dass der für private Wohngebäude vorgegebene QNG-Anforderungskatalog eingehalten wird. Dazu muss eines der staatlich anerkannten Bewertungssysteme genutzt werden. Nach Beendigung des Baus legt der Nachhaltigkeitsberater die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor.
Eine Liste von anerkannten Nachhaltigkeitsberatern nach dem Vorbild der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gibt es nicht. Die Anbieter der staatlich registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssysteme haben Auditoren, die diese Aufgaben übernehmen. Bei diesen Anbietern sind derzeit auch die akkreditierten Zertifizierungsstellen angedockt.
Die KfW-Förderung 40 NH ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese fördert seit April ausschließlich den Neubau von Wohngebäuden, die den Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen und außerdem mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert sind. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein energieeffizientes Wohngebäude errichten oder Ersterwerber eines solchen Wohngebäudes.
Das Förderprodukt für Neubau-Effizienzhäuser heißt „BEG Wohngebäude – Kredit“ (261)".
Die Förderung wird für private Bauherren von Effizienzhäusern immer in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss gewährt. Mit der Reform der BEG hat sich die Kreditsumme auf 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss auf 5 Prozent verringert. Das heißt: Der zurückzuzahlende Kreditbetrag vermindert sich um maximal 6.000 Euro.
Neben den förderfähigen Investitionen werden auch die notwendige Fachplanung und Baubegleitung beispielsweise durch einen Energie-Effizienz-Experten gefördert, und zwar durch einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Für Ein- und Zweifamilienhäuser betragen die förderfähigen Höchstkosten 10.000 Euro.
Und auch für die seit neuestem geforderte Nachhaltigkeitszertifizierung gibt es eine Förderung – 50 Prozent der Kosten trägt der Staat. Auch hier sind es maximal 10.000 Euro. Dieser Zuschuss kann zusätzlich zum Zuschuss für Baubegleitung gewährt werden.
Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Neubauförderung.
Übrigens: Der KfW-40-Effizienzhausstandard gilt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der energetischen Sanierung. Wer eine ältere Immobilie enstprechend modernisiert, kann dafür ein Darlehen mit Tilgungszuschuss beantragen. Dieser Zuschuss reduziert die eigentliche Darlehenssumme (höchstens 150.000 Euro). Bei der Sanierung zum KfW-40-Effizienzhaus beträgt der maximal mögliche Tilgungszuschuss 67.500 Euro. Hier finden Sie die Förderbedingungen bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
Die Förderbedingungen der KfW für den Hausbau oder Hauskauf sind komplex. Und sie unterliegen ständigen Änderungen. Neben der KfW-Förderung gibt es noch viele weitere Fördermöglichkeiten für den Hausbau oder Hauskauf. Welche Förderung macht für Sie am meisten Sinn, wie profitieren Sie am besten von einer staatlichen Unterstützung?
Unsere Heimatexperten beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Sie wissen auch, mit welchen Nebenkosten Sie rechnen müssen und besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre oder Jahrzehnte auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist daher wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre ganz persönliche Immobilienfinanzierung zu erarbeiten.
Auch wenn der Staat Ihnen beim Hausbau unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Wie viel Eigenkapital brauche ich, wie viel Haus kann ich mir leisten? Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.
KfW 40 ist ein Gebäudestandard, der bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz einer Immobilie stellt. Bei einem KfW-Energieeffizienzhaus 40 ist der Wärmeenergieverbrauch um 60 Prozent geringer als bei einem vergleichbaren Neubau.
KfW-Effizienzhäuser sind bei vielen Bauträgern und Fertighausbauern Standard oder werden gegen relativ geringen Aufpreis angeboten.
Je nach Bauweise kostet ein KfW 40-Energiehaus zwischen 20.000 Euro und 100.000 Euro mehr.
Die Energieeffizienz Ihres Hauses lässt sich durch viele Faktoren steigern, das beginnt bereits mit der Wahl der richtigen Baustoffe. Wissenswertes zu nachhaltigen Aspekten – und weiteren Fördermöglichkeiten – finden Sie hier:
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