Sie sind hier:

Mit Baukindergeld bauen oder kaufen

  • Fördermittel für Baukindergeld ausgeschöpft
  • Was das für laufende Anträge bedeutet
  • Neues Förderprogramm startet 2023

Seit Januar 2023 stehen keine Fördermittel für das Baukindergeld mehr zur Verfügung.
Stattdessen können Familien für einen Neubau zinsverbilligte Kredite der KfW in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick zur aktuellen Regelung und zum Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld.

 

   

Antragsstopp beim Zuschuss "Baukindergeld"

Die Förderung war sehr erfolgreich – die Fördermittel in Höhe von 9,9 Mrd. wurden komplett ausgeschöpft.

Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr und beachten Sie, dass seit Januar 2023 keine Fördermittel für das Baukindergeld mehr zur Verfügung stehen. Laufende Anträge sind nicht betroffen:

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Die KfW zahlt ihn aus, sobald die entsprechenden Nachweise erbracht und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
  • Haben Sie schon Ihre Nachweise eingereicht? Die Bearbeitungszeit für die Prüfung der Nachweisdokumente beträgt aktuell 6-8 Wochen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

 

     

Neue Wohneigentumsförderung ab Juni 2023 geplant

Einen Neustart der Wohneigentumsförderung für Familien kündigt die Bundesregierung für Juni 2023 an. Dieses Programm gilt

  • für Neubauten zur dauerhaften eigenen Wohnnutzung und Schaffung von energetisch hochwertigem Wohneigentum. Dabei soll mindestens im Standard klimafreundliches Gebäude (KFG) Basisstufe gebaut werden müssen. Vorgesehen sind zinsverbilligte Darlehensangebote von 140.000 bis maximal 240.000 Euro über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). 
  • für Familien mit mindestens einem minderjährigem Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Für jedes weitere minderjährige Kind, das zuhause lebt, erhöht sich die Grenze des zu versteuernden Einkommens um 10.000 Euro.
  • nicht für Bestandsimmobilien.

Baukindergeld: Das waren die Voraussetzungen zur Beantragung

 

Familien, die bis 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, können Baukindergeld noch beantragen.Besonders für Familien mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen2 ist das Baukindergeld ein wichtiger Baustein bei der Verwirklichung ihrer Wohnwünsche: Bis zu 12.000 Euro pro Kind1 stehen für die Förderung des Eigenheims bereit.

Bevor sie Eigentum erwerben oder selbst bauen, machen viele Familien einen Kassensturz. Die zentralen Fragen lauten hierbei:

 

 

Förderung & Finanzierung – Bausteine fürs Eigenheim

Der Staat unterstützt mit weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Prüfen Sie diese Zuschüsse im Vorfeld, um die benötigte Kreditsumme möglichst gering zu halten. Ob Wohn-Riester, BAFA-Förderung oder KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Sie in Frage kommen, erläutern Ihnen die Schwäbisch Hall-Heimatexperten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und erstellen Sie gemeinsam mit unseren Heimatexperten einen für Sie passenden und durchdachten Finanzierungsplan. So machen Sie den nächsten wichtigen Schritt in Richtung Wohnglück.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gern für Sie da.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

    

Baukindergeld und seine Vorteile

Bau oder Kauf

Sie können das Baukindergeld sowohl für einen Neubau⁴ als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie nutzen. Anspruch haben Familien mit minderjährigen Kindern¹, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Darüber hinaus gelten weitere Bedingungen³.

Weitere Fördermöglichkeiten

Bei Berechtigung³ können Familien das Baukindergeld ergänzend zu weiteren Fördermöglichkeiten nutzen. So bringt Sie das Baukindergeld zum Beispiel in Kombination mit Wohn-Riester und KfW-Fördermitteln noch schneller und günstiger ins Eigenheim.

Gute Altersvorsorge

Der Staat möchte die Wohneigentumsquote erhöhen. Mit der Förderung durchs Baukindergeld können auch Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Traum vom Eigenheim wahr werden lassen – und entspannt in die Zukunft blicken.

Bis zu 12.000 Euro extra – pro Kind

Wenn Sie als berechtigte Familie zum ersten Mal bauen oder kaufen, ist die Höhe des Baukindergeld-Zuschusses unter anderem von der Anzahl der Kinder abhängig. Bis zu zehn Jahre lang können Sie pro Kind und pro Jahr bis zu 1.200 €¹ erhalten.


In 3 Schritten zum Baukindergeld

  1. Voraussetzungen für Baukindergeld prüfen

    Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro. Dabei sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung maßgeblich.
    Außerdem muss der Antragsteller für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem kindergeldberechtigten Elternteil in einem Haushalt leben.

  2. Baugenehmigung erteilt bzw. Kauf erfolgt

    Stichtag 31. März 2021: Wer noch Baukindergeld beantragen will, musste sein Vorhaben bis zu diesem Termin schriftlich festgelegt haben. Für Bauherren ist dies die erteilte Baugenehmigung, für Immobilienkäufer der Kaufvertrag. Der Anspruch auf Baukindergeld gilt nur für notariell geschlossene Baugenehmigungen und Kaufverträge.  

  3. Einzug und Antragstellung

    Den Antrag stellen Familien nach ihrem Einzug im Online-Zuschussportal der KfW. Dafür haben sie nach dem Einzugstermin sechs Monate Zeit. Als Nachweis gilt die Meldebescheinigung. Beim Erwerb einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit, läuft die sechsmonatige Antragsfrist ab Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Die Bearbeitung eines Antrags dauert im Durchschnitt zwei bis drei Wochen.

    Weitere Informationen zur Antragstellung, den Bedingungen und den benötigten Nachweisen finden Sie direkt bei der KfW unter www.kfw.de/baukindergeld sowie unter www.kfw.de/zuschussportal.


Persönliche Förderchance berechnen

Ob, und in welcher Höhe Sie und Ihre Familie von der Förderung profitieren, ermitteln Sie ganz einfach hier mit unserem Baukindergeldrechner:

  • Tragen Sie zunächst die Höhe Ihres zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommens ein. Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen finden Sie auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid.
  • Wählen Sie danach mit dem Schieberegler die Anzahl Ihrer minderjährigen Kinder aus, die bei Ihnen im Haushalt leben.
  • Jetzt zeigt Ihnen der Rechner die Höhe der möglichen Förderung. Im Klapper unterhalb des Rechners finden Sie die Einkommensgrenzen.

Unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie gerne.

Baukindergeldrechner

Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen?
.000 €
Wie viele Kinder haben Sie?

Ihr Baukindergeld

jährlich 2.400 €
gesamt 24.000 €
  • Einkommensgrenzen

    Um in den Genuss des Baukindergeldes zu kommen, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen sind nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Grundlage ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen.

    Ein Kind 90.000 €
    Zwei Kinder 105.000 €
    Drei Kinder 120.000 €
    Vier Kinder 135.000 €

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Für ein einzelnes Kind erhalten Familien, die erstmalig eine Immobilie erwerben oder ein Eigenheim bauen, einen Zuschuss von 1.200 Euro1 im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, so hat die Familie ein Plus von insgesamt 12.000 Euro1.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Baukindergeld: 1.200 Euro pro Kind1 und Jahr!
  • Für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
  • Das Baukindergeld wird in jährlichen Raten ausgezahlt.
     

Baukindergeld in Zahlen – eine Erfolgsgeschichte

  • Über 310.000 Familien haben das Baukindergeld seit der Einführung 2018 bis heute beantragt.
  • 6,5 Milliarden Euro hat die Bundesregierung an Fördergeldern bereits ausgezahlt.
  • So konnten bislang ungefähr 1 Mio. Menschen von diesem staatlichen Zuschuss auf dem Weg in die eigenen vier Wände profitieren.


Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Februar 2021

So profitieren Familien vom Baukindergeld – ein Beispiel

 

Nadine und Stefan sind Lehrer in Nordrhein-Westfalen. Sie sind beide Mitte dreißig und haben zwei Kinder, drei und fünf Jahre alt. Wegen der Kinder haben beide ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduziert. Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen beträgt 76.000 Euro1. Sie haben schon fast 100.000 Euro Eigenkapital angespart, sodass einer Immobilienfinanzierung nichts im Wege steht. Ihr Traumhaus haben sie bereits gefunden und den Kaufvertrag im Januar 2021 unterschrieben.

Da sie vom Baukindergeld für Familien wussten, berechnen sie die Eckdaten ihrer Baufinanzierung:

Diese Anspruchsbedingungen gelten für sie: 90.000 Euro Grundbetrag für Familie mit einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind ergibt eine Einkommensgrenze von 105.000 Euro. Das Einkommen von Stefan und Nadine liegt klar darunter. Ihnen steht ein Baukindergeld von 1.200 Euro pro Jahr und Kind zu – für ihre beiden Kinder also 2.400 Euro.


Baukindergeld – Fragen und Antworten

Wer hat Baukindergeld bekommen?

Einen Anspruch auf das Baukindergeld hatten Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollten. Darüber hinaus galten noch weitere Bedingungen: 

  • Der Anspruch galt für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen4, die bis zum 31. März 2021 neu abgeschlossen bzw. erteilt wurden.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen durfte mit einem Kind 90.000 Euro1 nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöhte sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro.
  • Der Antragsteller musste für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten in einem Haushalt leben.
  • Der Antrag konnte nach Einzug in das Wohneigentum beantragt werden (Nachweis durch Meldebescheinigung). Der Förderantrag musste spätestens sechs Monate nach Einzug oder im Fall des Erwerbs einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.
 

Welche Einkommensgrenzen galten beim Baukindergeld?

Das Baukindergeld sollte Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen helfen, Wohneigentum zu schaffen. Daher galten für den Bezug Einkommensgrenzen. Diese Grenzen waren allein nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen einer Familie mit einem Kind durfte maximal 90.000 Euro2 plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen.

Die Obergrenze des maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommens betrug bei

  • einem Kind: 90.000 Euro
  • zwei Kindern: 105.000 Euro
  • drei Kindern: 120.000 Euro
  • vier Kindern: 135.000 Euro
 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie wünschen sich mehr Platz für die ganze Familie und ein eigener Garten wäre toll zum Toben? Mit dem richtigen Finanzierungsplan wird Ihr Traum vom Eigenheim Wirklichkeit. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Er erklärt Ihnen die einzelnen Schritte der Baufinanzierung und stellt Ihre Wünsche auf ein solides finanzielles Fundament. Vereinbaren Sie einen Termin, um mehr zu erfahren, und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.

  • Individuelle Beratung
  • 90 Jahre Erfahrung
  • 7 Millionen zufriedene Kunden

 

 

  • Fußnoten

    1Die berücksichtigungsfähigen Kinder müssen im geschaffenen Wohneigentum wohnen und die Antragsteller/in beziehen Kindergeld oder erhalten einen Kinderfreibetrag.

    2Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.

    3Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Bei Berechtigung.

    4Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.

     

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.